Pflege und Teilrente - Rententipp
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Pflege und Teilrente - Rententipp
Pflege und Teilrente
Unser aktueller Rententipp
Foto: Deutsche Rentenversicherung
Älteres Paar, Mann sitzt im Rollstuhl
Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig, häuslich pflegen.
Dieser Personenkreis kann seit Mitte 2017 mit der Wahl einer Teilrente von 99 Prozent erreichen, dass die Pflegekasse, auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 01.07 des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.
Stand: April 2018
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rente.html
Siehe auch unter
> https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
> https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr