Rettungsgasse rettet Leben / Mit Blaulicht durch die Mitte

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Rettungsgasse rettet Leben / Mit Blaulicht durch die Mitte

Beitrag von Presse » 22.12.2011, 13:32

Rettungsgasse rettet Leben / Mit Blaulicht durch die Mitte / ADAC:
Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten


München (ots) - Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen.
Daran erinnert jetzt der ADAC. Dabei - so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung - ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen.
Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf: Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.

Quelle: Pressemitteilung des ADAC vom 22.12.2011
Pressekontakt: ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Klaus Reindl
Tel.:(089) 7676-2625
klaus.reindl@adac.de
http://www.presse.adac.de

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Rettungsgasse bilden!

Beitrag von Presse » 23.12.2011, 08:14

Ab 1.1.2012 in Österreich: Rettungsgasse bilden!

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich muss ab
1.1.2012 bei Staubildung eine "Rettungsgasse" gebildet werden.


Wien (ots) - Die Bildung von Rettungsgassen ist ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen - also überall, wo die Autobahnvignette benötigt wird. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben!

Wie funktioniert die Rettungsgasse?

- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr still steht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!

- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.

- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.
Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.

So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.

ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.

Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND!
Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu
2.180 Euro rechnen.

Mehr Informationen:
Eine Informationsbroschüre finden Sie auf http://www.rettungsgasse.com

Rückfragehinweis:
Leiter ASFINAG Unternehmenskommunikation
Mag. Christian Spitaler
Tel: +43 (0)/50108 10 835
christian.spitaler@asfinag.at

Quelle: Pressemitteilung vom 23.12.2011

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