Unsichere Zukunft für bis zu 80.000 Heimbewohner?
Streicht die Bundesregierung den Anspruch auf Sozialhilfe?
Bis zu 10 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung. Meist werden in diesem Fall die Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen. Dies könnte sich bald zum Nachteil dieser Heimbewohner ändern. Denn im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 01.01.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. Bereits jetzt weigern sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Bleibt der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können.
„Mit der Pflegereform wurde zugesichert, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtert. Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der sog. Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft. Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben,“ so bpa Präsident Bernd Meurer.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.09.2016
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Unsichere Zukunft für bis zu 80.000 Heimbewohner?
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Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst
Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.
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