Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

Beitrag von Service » 21.01.2014, 08:54

Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

NL vom 12. Januar 2014
I N H A L T:
1. Union will umfassendes Verbot der Suizidhilfe durchsetzen – parteienübergreifende Einigung in Sicht?
2. Interview mit einer Insiderin – Warum es (bisher) keinen organisierten Widerstand von Bürger/innen gibt
3. Kostenfreie interdisziplinäre Fortbildung: Hilfspflichten nach Suizid?
4. In eigener Sache: Dank an unsere Förderer


1. Union-Vorstoß zum Verbot keineswegs nur der "kommerziellen" Suizidhilfe
Man möchte meinen, dass Hermann Gröhe (CDU) als neuer Bundesgesundheitsminister sich um Wichtigeres zu kümmern habe: Um Verbesserung der Pflege, die lang geplante Krankenhausreform und eine gute Versorgung von dementiell Erkrankten – woran allerdings schon seine Vorgänger gescheitert sind. Doch kaum im Amt, prescht Gröhe - bis 2009 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und seit 1997 Mitglied der Synode des EKD – mit einem christliche-sozialen Anliegen vor: Er will die „geschäftsmäßige Hilfe“ zur Selbsttötung in Zukunft bestraft sehen.
Mit „geschäftsmäßig“ gemeint ist dabei keineswegs nur eine gewinnorientierte, sondern ebenso eine unentgeltliche Leistung. Wer also in diesem Bereich auch als gemeinnützige Organisation oder als Arzt ab und zu mit Suizidhilfe „beschäftigt“ ist, soll sich in Zukunft strafbar machen.
Die Union nimmt Abschied von der Selbstbestimmung und schließt sich der Verbotsideologie religiöser Lebensschützer an. So ist es folgerichtig, wenn jetzt der neue CDU-Generalsekretär Peter Tauber nachlegt und sich für ein „striktes Verbot“ jeglicher Sterbehilfe ausspricht. Zudem fordert Tauber, auch das Leid (auch der betroffenen Frauen und ihrer Partner!) durch „die Praxis der massenhaften Abtreibungen wieder zum Thema zu machen“. Quelle: http://www.focus.de/politik
Und was sagt der doch eigentlich zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)? Er gibt sich „windelweich“ und will sich heraushalten: Einen Entwurf aus seinem Hause würde es nicht geben, Sterbehilfe soll seiner Meinung nach parteiübergreifend geregelt werden. Gegen soviel verordneten Konsens möchten sich allerdings die Grünen verwahren.Quelle: http://www.rp-online.de/politik
Ideologisches Lebensschutz-Projekt der Konservativen
Anders als die „aktive“ Tötung auf Verlangen ist jede Form von Suizidbeihilfe in Deutschland schon seit eh und je straflos. Dies wurde bisher tabuisiert, wird aber inzwischen in der Öffentlichkeit zunehmend richtig dargestellt. Hat denn diese Straflosigkeit in Deutschland zu einer normalen Dienstleistung geführt - oder gar zu einem verbreiteten Phänomen? Wurden oder werden Schwerkranke von ihren Verwandten gedrängt, sich endlich selbst zu töten? Nein, dies ist nicht der Fall und wird auch von niemanden behauptet – wohl aber, dass es ja in einer unabsehbaren Zukunft einmal so sein könnte. Dem will der Gesetzgeber nun strikt entgegentreten. Doch zunächst sieht es danach aus, dass Politik mit Strafdrohungen auf die weitverbreitete Angst vor einer schlechten Praxis der Pflegebedürftigkeit reagiert.
Man wird Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der TAZ, darin zustimmen können, wenn er schreibt:
>> Der Kampf gegen gewerbsmäßige oder geschäftsmäßige Suizidhilfe ist vor allem ein ideologisches Projekt der Konservativen. Sie versuchen, den Kirchen ihre Hoheit über das Lebensende zurückzugeben. Der Mensch soll nicht selbstbestimmt sterben, sondern duldsam auf sein Ende warten, egal wie dreckig es ihm geht. … Wenn die Konservativen den Kampf um die Suizidhilfe gewinnen, könnten sie bald weitere Ziele ausgeben. So ist es bisher unbestritten, dass ein Kranker das Ende der ärztlichen Behandlung bestimmen kann – selbst wenn das Abschalten von Apparaten zu seinem Tod führt. Doch auch hier könnte argumentiert werden, dass Kranke vor dem Druck der Angehörigen geschützt werden müssen, indem man ihnen die Entscheidung über das Therapie-Ende aus der Hand nimmt. Schon deshalb darf den falschen Argumenten bei der Suizidhilfe nicht nachgegeben werden. << Quelle: http://www.taz.de/!130526/
Versündigung als politische Kategorie
Hermann Gröhe hatte ausgeführt, dass der, wer die Selbsttötung propagiere und geradezu verkläre, sich an der Wertschätzung menschlichen Lebens versündigen würde. Darauf geht die Giordano Bruno Stiftung (GBS) in einer (religions)kritischen Stellungnahme ein: Gröhe habe das Wort "Versündigung" in diesem Zusammenhang nicht zufällig gewählt, meinte der GBS-Sprecher Michael Schmidt-Salomon: "In dieser Aussage kommt die christliche Überzeugung zum Ausdruck, dass das Individuum nicht selbst über sein Leben verfügen dürfe, da es von Gott geschenkt sei.“
Quelle: http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung

Humanistischer Verband Deutschlands: Politik gegen die Menschenwürde
Unterstützt wird der Vorstoß der Union von einer Allianz aus Bundesärztekammer (Frank Montgomery), Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Alois Glück) und Vertretern von Lebens- und Patientenschutz-Organisationen, die eine „klare“ Suizidhilfe-Regelung verlangen.
Dagegen übte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Kritik an Gröhes Vorstoß. Dessen Forderung nach einem Suizidhilfe-Verbot sei eine "Politik gegen die Menschenwürde". Die überwiegende Mehrheit der Menschen lehne auch in Fragen der letzten Lebensphase eine Bevormundung ab. Diese Stimme der Kritik erwähnen:
Rheinische Post http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.3930560 , Südwestpresse http://www.swp.de/ulm/nachrichten/polit ... 06,2387585 , Oberbayerisches Volksblatt http://www.ovb-online.de/gesetz-ohne-fr ... 02322.html

2. Interview: Gibt es keine Vertretung von Bürger/innen, die um ihre Entmündigung fürchten?
Ist das nicht ein bisschen wenig an Protest? Warum bleiben die Stimmen anderer Organisationen, welche die Suizidhilfe ebenfalls bejahen oder sogar praktizieren, weitgehend ungehört? Darüber sprach der pv-newsletter mit Gita Neumann, Leiterin der Bundeszentralstelle Patientenverfügung und Beauftragte des HVD für Humanes Sterben.
Frage: Warum bricht nicht ein Sturm der Empörung gegen das geplante Gesetz los?
Antwort Neumann: Der findet ja statt, allerdings nur in Internet- oder Leserforen wie z. B. dem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Da findet sich kein Beitrag, in dem Gröhe und sein kirchlich geprägter Vorstoß nicht mit Häme und Wut überzogen wird. So lauten dort die Überschriften der Beiträge etwa: „Unverschämtheit“, „Bock zum Gärtner“, „ein Niemand“, „Partei-Apparatschik“, „wie die Jungfrau zum Kind“, „Anmaßung, Wichtigtuerei“, „Arroganter Pinsel“, „zum Teufel mit den Kirchen“, „Mutwillen, Regulierungswut“ usw, usw. Ein FAZ-Leser fragt nicht unberechtigt, ob dann auch Literatur über Selbsttötung bald verboten sei.
Frage: Kann denn ein weitestgehendes Verbot der Beihilfe zum Suizid gegen so massiven Bürgerwillen kommen?
Antwort Neumann: Wenngleich die Gesetzesformulierung juristisch heikel werden wird, ist diese Gefahr sehr real. Auch bei der Patientenverfügungsregelung 2009 hat die Unionsfraktion so gut wie einstimmig votiert – es gab aus ihren Reihen nur eine einzige Stimme (einer Nürnberger Abgeordneten) für den liberalen Entwurf. Dabei verfügt die Unionsfraktion ja heute fast über die absolute Mehrheit. Und Widerstand ist bis dato weder bei der SPD noch bei Linken und Grünen zu sehen. Die Linke hat sogar stolz auf die parlamentarische Anerkennung hingewiesen, von der Union endlich einmal zu einem überfraktionellen Vorgehen mit eingeladen zu werden.
Frage: Aber was ist mit einer außerparlamentarischen Opposition?
Antwort Neumann: Die eben wäre dringend nötig. Fakt ist jedoch: Es gibt in Deutschland keine einzige Spezial-Organisation etwa zum Humanen Sterben oder Pro Sterbe- und Suizidhilfe, die sich an die Spitze der Bürger/innen stellen könnte, die für ihre Mündigkeit eintreten. Es gibt keine wahrnehmbare Bewegung, eben nur die Stimmen von Einzelnen, teils Prominenten, wie zuletzt des ehemaligen mdr-Intendanten Udo Reiter und wieder von Fritz J. Raddatz. Diese sind auch durchaus in ihrer persönlichen Radikalität überzeugend – haben aber keine gesellschaftliche Orientierung und von der Sachlage nur sehr begrenzte Ahnung.
Frage: Ist das nicht etwas sehr überheblich formuliert?
Antwort Neumann: Wie schön wäre es, wenn Sachverstand hinzukäme, welche Regelung unter der Vielzahl der international möglichen überhaupt für Deutschland in Frage kommt, welche auch ethisch wünschenswert und politisch machbar wäre. Doch nehmen wir das Beispiel Udo Reiter: Er hat in der Süddeutschen Zeitung http://www.sueddeutsche.de/leben/selbst ... -1.1856111 einen besonders weitgehenden Ansatz vertreten: Jeder, auch der psychisch kranke oder „nur“ lebensüberdrüssige Sterbewillige soll sich durch den Hinweis, er müsse sich sonst vor einen Zug werfen, von einem Arzt tödlich wirkende Medikamente verschreiben lassen – warum nicht auf Krankenkassenkosten wie bei der Abtreibung, fragt Reiter. Und Fritz J. Raddatz klagt in der WELT http://www.welt.de/kultur/literarischew ... uerde.html immer wieder das „Recht auf Selbstötung“ ein, welches in Deutschland doch unstrittig vorhanden ist und wo bei uns doch auch die Beihilfe zum Suizid – zumindest bisher – gar kein Straftatbestand ist. Gut, es handelt sich auch um Provokation. Aus meiner Sicht sähe eine aufgeklärte und reflektierte, dabei gar nicht weniger radikale Position aber etwas anders aus.
Frage: Wer hat denn Ihrer Auffassung nach den nötigen medizinrechtlichen und -ethischen Sachverstand?
Antwort Neumann: Z. B. hat sich schon seit Jahrzehnten der Deutsche Juristentag sehr fortschrittlich und wirklichkeitsgerecht zur Sterbe-und Suizidhilfe positioniert sowie auch einige medizin-ethische Fachgremien, in denen durchaus christliche Vertreter/innen mitgewirkt haben. Wir haben als Humanistischer Verband etliche dieser vernünftigen Ideen aufgegriffen und schon vor zwei Jahren einen alternativen Entwurf zur Regelung der Suizidhilfe im Strafrecht vorgelegt, auch dem BMJ – bisher aber eigentlich ohne Resonanz.
Frage: Das könnte sich ja ändern. Oder?
Antwort Neumann: Das mag wohl sein, denn es geht ja jetzt in der politischen Debatte um Strafrechts-Entwürfe.
Frage: Welche Rolle soll denn der Humanistische Verband in der zukünftigen Debatte spielen? Ist er nicht zu einseitig kirchenkritisch orientiert?
Antwort Neumann: Es könnte ihm eine besondere Bedeutung zuwachsen. Obwohl wir als Konfessionsfreien-Organisation eigentlich eine ganze Reihe von anderen Aufgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Kindertagesstätten, humanistischer Unterricht an Schulen, Jugend-, Behinderten- und Altenarbeit zu schultern haben – da gibt es mit der kirchlichen Arbeit viel Gemeinsamkeit und Partnerschaft. Uns scheint nun eine besondere Rolle deshalb zuzufallen, weil die bisherigen bzw. auch neuen Spezialorganisationen im Bereich selbstbestimmte Sterbehilfe und Humanes Sterben versagen.
Frage: Das hört sich ja auch schon wieder recht anmaßend an. Können Sie das erläutern oder belegen?
Antwort Neumann: Nehmen wir deren aktuelle Überschriften bzw. Srellungnahmen zum neuen Verbotsvorstoß: Bei der einzigen in Deutschland praktisch tätigen Suizidhilfe-Organisation von Roger Kusch http://www.sterbehilfedeutschland.de/st ... uelles.htm liest man als recht einsilbigen Kommentar zum Bild des CDU-Generalsekretärs Tauber etwas von „kleinem Intellekt“ in der großen Koalition und von „blindem Fanatismus“, der die Homosexuellen-Verfolgung in Russland allmählich übersteigern würde. Müssen diese Sterbehelfer wirklich mit solchen Verbalattacken auftrumpfen? Das zeigt, dass sie selbst sich jedenfalls sich in der Mitte der Gesellschaft nicht akzeptiert und angekommen fühlen.
Frage: Was ist aber mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die doch sehr moderat und sozial verträglich erscheint?
Antwort Neumann: Was viele immer noch nicht erfasst haben: Die DGHS ist von einer Suizidhilfe-Organisation zu einer reinen Patientenschutz-Organisation mutiert und hat auch entsprechende Veränderungen in ihrer Satzung und Namensergänzung vorgenommen. Wer sie – statt Patientenschutz- weiterhin Sterbehilfe-Organisation nennt, muss sogar mit Gegenmaßnahmen der DGHS rechnen. Herausragend sind zwar ihre Auslobungen und Veranstaltungen wie die mit dem diesjährigen DGHS-Preisträger Hans Küng. Ganz anders, nämlich miserabel, bewerte ich deren Pressearbeit, wie jetzt wieder die DGHS-Presseerklärung "Verbote kratzen nur an der Oberfläche" http://www.dghs.de/presse/presse-erklae ... aeche.html zur jüngsten Sterbehilfediskussion.
Sie titeln nichtssagend und dem Ernst der Lage völlig unangemessen: „Verbote kratzen nur an der Oberfläche“. Was soll das? Sie betonen, auch gegen die „gewerbsmäßige Sterbehilfe“ zu sein und stattdessen für den „Ausbau von Hospizen und Palliativmedizin“. Das mag ja noch angehen. Aber die Kernforderung in der DGHS-Presseerklärung lautet: Eine „strikte Regelung“ - was soll hier wohl strikt heißen? Sie fordern dazu die klare Bestimmung von „Sorgfaltskriterien“ für ärztliches Handeln - durch die Bundesregierung. Was natürlich mit Verlaub Schwachsinn ist. Hingegen bleibt völlig offen, welche der durchaus sehr unterschiedlichen Regelung in anderen Ländern denn für Deutschland am geeignetsten erscheint. Dazu heißt es in der Presseerklärung: Die Haltung der DGHS entspreche der von Fritz J. Raddatz und Udo Reiter (siehe oben). Dann wird noch erwähnt, ein „Vorbild“ sei das der „Benelux-Staaten“.
Frage: Was stört Sie denn daran, haben Sie ein anderes Vorbild?
Antwort Neumann: Was mich an der DGHS stört? Dieser unsägliche Eiertanz mal hü mal hott in diese oder jene Richtung, also keine Orientierung bietend. Wäre es nicht so eine böse Unterstellung könnte man fast annehmen, diese Nicht-Positionierung der DGHS sei eine gezielt populiostische öffentliche Verunsicherung.
Natürlich kann man von mir aus gern das Benelux-Modell als Vorbild nennen - wenn man sich folgerichtig auch für die Zulassung der Tötung auf Verlangen in Deutschland ausspricht. Das hat bisher übrigens einzig die Menschenrechtsorganiation Humanistische Union getan, nicht aber die DGHS oder eine andere Organisation. Wenn wir gemeinsam - d. h. die sich gegen das drohende Suizidhilfe-Verbot engagieren – etwas bewirken wollen, müssen wir an einem Strang ziehen. Und das kann meiner Überzeugung nach nur in Richtung des Schweizer Modells gehen. Dieses ist weitgehend liberal, stellt ein wirksames Mittel (Natriumpentobarbital) in der Suizidhilfe zur Verfügung, schließt aber die Tötung durch Ärzte aus und verurteilt eine Suizidhilfe aus Eigennutz oder Gewinnsucht – ohne weitere Reglementierungen oder Formulierung strikter Sorgfaltskriterien. Wir sollten uns jedenfalls nicht strikt nur auf die ärztliche Suizidhilfe für schwerleidende Sterbende beschränken, die dem Tod schon sehr nah sind.
Frage: Letzte Frage: Gibt es denn Hoffnung für ein gemeinsames Vorgehen – wer soll denn die Federführung bei einer solchen „außerparlamentarischen Opposition“ übernehmen?
Antwort Neumann: Wir werden uns im Humanistischen Verband noch in diesem Monat mit Ingrid Matthäus-Mayer treffen. Sie wäre aus meiner Sicht für eine koordinierende Aufgabe prädestiniert. Zum einen weil sie selbst Mitglied in gleich mehreren einschlägigen Organisationen ist, nämlich GBS, DGHS, HVD. Matthäus-Mayer ist nicht zuletzt ein politisches Gewicht: 1982 von der FDP zur SPD gewechselt, bis 1999 finanzpolitische Sprecherin sowie eine der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, insgesamt über 20 Jahre lang Bundestagsabgeordnete. Sie hat sich auch bei der Humanistischen Union engagiert und war maßgeblich an der Formulierung des FDP-Kirchenpapiers „Freie Kirche im Freien Staat“ beteiligt gewesen. Dieses problematisierte in den 70er Jahren das in Deutschland etablierte Staat-Kirchen-Verhältnis und sah u. a. die Aufhebung der bestehenden Konkordate vor.
Frage: Zusatzfrage: Wäre das ein Vor- oder Nachteil für eine Integrationsfigur?
Antwort Neumann: Wohl eher ein Vorteil – obwohl viele Befürworter der Suizidhilfe sich ja heute auch in den Kreisen christlicher Ethiker und Mediziner/innen befinden. Die trauen sich dann aber nicht oder scheuen innerlich zurück, öffentlich gegen Kirchenpositionen aufzutreten. Erst recht argumentieren sie nicht gegen die zunehmende Vernetzung zwischen Politik und Religion. Genau dies ist im vorliegende Fall aber notwendig und da kann man nicht auf transreligiösen Kuschel-Konsens setzen – so schön der auch ist.

3. Interdisziplinäre Fortbildung: Wie weit reicht die Hilfspflicht beim Suizidenten – mit und ohne Patientenverfügung?
Wann: Mittwoch, 22. Januar 2014, 16.00 (s.t.) - 18.30 Uhr
Wo: Zentrum für Ethik in der Medizin (ZEM) am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Konferenzzentrum (Haus F), Aula, Wilhelm-Epstein-Strasse 4, 60431 Frankfurt/ am Main
Kostenfrei, jedoch Anmeldung erforderlich: http://medizinethik-frankfurt.de/programm.htm
Aktuelle medizinische, ethische und rechtliche Fragen 30 Jahre nach der letzten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema im „Fall Wittig“ aus dem Jahr 1984
Mitwirkende u.a.;
Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Direktor des Kriminologischen Seminars, Universität Bonn
Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit, Klinikum Ingolstadt,
PD Dr. med. Christoph Fehr, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Frankfurt/M.
Dr. med. Rolf Teßmann, Chefarzt der Abteilung für Anästhesie. Intensivmedizin und Schmerztherapie, Unfallklinik Frankfurt/M. sowie Sana Klinikum Offenbach
Die Veranstaltung ist als ärztliche Fortbildungsveranstaltung von der Landesärztekammer Hessen anerkannt. Die vollständige Teilnahme wird mit 3 Punkten zertifiziert.
Aus dem Progtamm: >>Seit dem Jahr 2009 ist eine Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Betreuer müssen sich an schriftliche Willensäußerung des Patienten halten, wenn diese hinreichend bestimmt und einschlägig sind. Eine besondere Situation ist von dieser Regelung jedoch nicht ausdrücklich erfasst und kann in der Praxis schwierige Fragen aufwerfen: Was ist, wenn es sich um einen Suizidenten handelt, der noch lebend gefunden wurde und der in der Patientenverfügung alle Behandlungen ablehnt?
Wie verhält es sich bei einem wohlüberlegten Suizid? Gibt es überhaupt “freie“ Suizide? Die letzte Entscheidung, die in Deutschland höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem Themenbereich getroffen wurde, war das Urteil zum ›Fall Wittig‹ aus dem Jahre 1984. Aus diesem Anlass betrachten wir jetzt - 30 Jahre später - die damalige Entscheidung und fragen, wie sich die Rechtslage heute darstellt und ob der Bundesgerichtshof heute noch genauso wie damals entscheiden würde.... <<
Kontakt: Dr. theol. Kurt W. Schmidt, e-mail: ZEMmarkus@aol.com
Das Zentrum für Ethik in der Medizin ist eine Einrichtung des Diakonischen Werkes für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes.

4. In eigener Sache: Herzlichen Dank an unsere Förderer
Wir wünschen allen unseren Leser/innen ein gutes Neues Jahr. Bedanken möchten wir uns bei den Spendern des vergangenen Jahres, besonders bei denen, die sich als regelmäßige Förderer haben registrieren lassen. Letzteren (nur deren Namen und Adressen halten wir vor) möchten wir als kleine Anerkennung einen wichtigen Beitrag zur o. g. Fortbildung kostenfrei zusenden. Es handelt sich um einen Aufsatz von Klaus Kutzer, Bundesrichter a. D., http://www.patientenverfuegung.de/aktue ... erantwortl aus der Zeitschrift für Rechtspolitik, den er uns unlängst zusandte: „Zur Rechtmäßigkeit des Sterbenlassens bei einem freiverantwortlichen Suizid“.
Kutzer läßt keinen Zweifel, dass es dann auch keine lebensrettende Hilfspflicht bei Auffinden eines Suizidenten (mehr) gibt. Ein Unterschied zwischen "Normalpatient" und "Suizidpatient" bestehe bei der Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht (hoffentlich wird das auch in der o.g. ärztlichen Fortbildung deutlich!) Kutzer erläutert die Entwicklung der starfrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beteiligung an einer Selbsttötung seit 1984.
Sein kurze Beitrag stammt schon aus dem Jahr 2012 und dürfte den meisten nur schwer zugänglich sein, da er nicht im Internet zu finden ist. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mail@patientenverfuegung.de mit Ihrem Namen und dem Zusatz: Ich bin Förderer, bitte um den Kutzer-Beitrag. Übrigens können Sie dazu im Laufe der nächsten Woche gern noch regelmäßiger Förderer unserer Aufklärungsarbeit werden. Tragen Sie den Zusatz dann einfach gleich hier in das freie Feld ein:
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Web: http://www.hvd-bb.de

Der vorstehende NL wird mit ausdrücklicher Genehmigung vorgestellt:
Am 20.01.2014 ging insoweit folgende Zuschrift per E-Mail ein: Wir sind damit einverstanden.
i.A. Dr. Chr. Weinhold

Lutz Barth
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 23.01.2014, 17:17

Im aktuellen PV-Newsletter der Bundeszentralstelle Patientenverfügung, eine Einrichtung des HVD Berlin-Brandenburg, ist ein Interview der Leiterin G. Neumann veröffentlicht (siehe dazu PV-Newsletter v. 12.01.14 unter Ziff. 2 >>> http://www.patientenverfuegung.de/newsl ... r-christen).

Nicht hinterfragt werden soll an dieser Stelle, wer konkret das Interview geführt und damit die Fragen gestellt hat, ist doch der Newsletter der Bundeszentrale Patientenverfügung das ureigene Informationsmedium eben dieser Sektion im HVD, die von der Interviewten selbst geleitet wird.
In der Sache selbst attackiert die Leiterin Gita Neumann vollmundig die Aktivitäten der DGHS und den gesellschaftlichen Diskurs über die Sterbehilfe, in denen sich derzeit Prominente ganz überwiegend in den öffentlichen Medien äußern. G. Neumann rügt bei den Prominenten eine fehlende „gesellschaftliche Orientierung“ und eine „von der Sachlage nur eine begrenzte Ahnung“, während sie bei der DGHS meint, eine „miserable“ Pressearbeit anprangern und einen unsäglichen „Eiertanz“ in den wesentlichen Fragen rügen zu müssen.

Mit Verlaub: Der nicht bekannte Interviewer hat mit seiner Frage, ob das Statement der Leiterin der Bundeszentralstelle Patientenverfügung nicht „anmaßend“ sei, durchaus den Kern des aktuellen Statements von G. Neumann angesprochen, auch wenn diese sich hiervon letztlich unbeeindruckt zeigte und vielmehr meinte, eine Integrationsfigur könne im Zweifel (sicherlich unter dem Dach des HVD, L. Barth) die Federführung in der „außerparlamentarischen Opposition“ wahrnehmen.

Nun – ob dies erfolgsversprechend ist, bleibt abzuwarten.

Hilfreich jedenfalls wäre, wenn die Leiterin der Bundeszentralstelle Patientenverfügung, Frau Gita Neumann sich auf die wesentlichen Fragen in dem Sterbehilfediskurs konzentrieren würde, anstatt einen „Rundumschlag“ gegen die potentiellen Mitstreiter zu führen, die – wie im Übrigen auch Herr Roger Kusch – zumindest dann „attraktiv“ sind, wenn es darum geht, die eigene Sektion beim HVD mit etwas mehr Publicity versehen zu können, mal ganz abgesehen davon, dass einige Statements der Bundeszentrale Patientenverfügung im HVD in den Newslettern auch nicht zur Orientierung im Sterbehilfediskurs beitragen.

Die „Insiderin“ Gita Neumann geht von der absurden Vorstellung aus, dass die „bisherigen bzw. auch neuen Spezialorganisationen im Bereich selbstbestimmte Sterbehilfe und Humanes Sterben versagen“ und hier im Zweifel dem HVD (oder vielleicht ihr?!) eine besondere Rolle zukommen könnte.

Entscheidend ist allein, dass etwa die DGHS, der Sterbehilfeverein Deutschland und andere Initiativen mit ihren Statements die Diskussion offen halten, auch wenn diese sich im Einzelfall als „ethische Überzeugungstäter“ outen. Ihnen gemeinsam jedenfalls ist das Eintreten für grundlegende Grundrechte und der Hinweis darauf, dass es kein „Patentrezept“ für das gute und damit gelingende Sterben gibt, da es ausschließlich auf die Binnenperspektive der Schwersterkrankten und Sterben ankommt.

Von daher steht es m.E. der Leiterin G. Neumann nicht zu, im Übrigen zum wiederholten Male substanzlose Kritik an Institutionen und Initiativen zu üben, mal ganz davon abgesehen, dass auch nicht jede Presseerklärung bzw. Statement der Bundeszentralstelle Patientenverfügung besonders „gehaltvoll“ ist.

Sofern eine konstruktive Zusammenarbeit mit Blick auf den hoffentlich zu erwartenden ethischen und zivilen Ungehorsam tatsächlich gewünscht ist, sollte sich die Leiterin der Bundeszentrale Patientenverfügung künftig ein Stück weit disziplinieren und sie wäre gut beraten gewesen, im Interview nach dem Hinweis des Interviewers, ob die eine oder andere Aussage nicht „überheblich“ oder „anmaßend“ sei, ihr Statement nochmals vor der Veröffentlichung auf sich wirken zu lassen – verbunden freilich mit der diesseitigen Hoffnung, auch Frau G. Neumann möge nicht dem schlechten Beispiel so manch gerügter Oberethiker in diesem Lande folgen, die da meinen, einen „Königsweg“ in der zuweilen leidigen Debatte um das frei verantwortlichen Sterben zumal eines Schwersterkrankten oder Sterbenden zu beschreiten.

In einem solchen Fall würde sich dann die Bundeszentralstelle Patientenverfügung selbst überschätzen und hat den inneren Kern der Debatte um bedeutsame Grundrechte der schwersterkrankten und sterbenden Patienten wohl nicht mit aller Konsequenz verinnerlicht.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

WernerSchell
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Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2014, 07:55

Der Newsletter für Gesundheit des Rhein-Kreises Neuss,
Februar 2014, informierte u.a. wie folgt


Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe
aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung
führen, erteilt Schell eine Absage. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit.
Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage:
"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine
Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein.

Weitere Auskunft erteilt:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk - Werner Schell
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 150779
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Impressum Newsletter:
Rhein-Kreis Neuss, 53.7 Gesundheitsplanung & Gesundheitsförderung, Valeria
Diewald, Lindenstr. 16, 40515 Grevenbroich, Tel. 02181 6015333; Fax 02181-
60185333, Email: valeria.diewald@rhein-kreis-neuss.de
Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik
Deutschland.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 12.02.2014, 06:49

Das Pläydoyer von W.Schell bedarf der Präzisierung. Dass im Zweifel gegen die aktive (!) Sterbehilfe votiert wird, ist nachvollziehbar.

Indes stellt sich die Frage, ob dies auch im Hinblick auf die ärztliche Suizidassistenz gilt?

Hier mag sich Pro Plege - Selbsthilfenetzwerk positionieren, denn soweit ersichtlich, wird ganz überwiegend über die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit über die Möglichkeit der ärztlichen Suizidassistenz gestritten, zumal allein hierüber ein Konsens möglich erscheint.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Herbert Kunst
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Sterbebegleitung und Beistand ...

Beitrag von Herbert Kunst » 12.02.2014, 10:24

Sehr geehrter Herr Barth,
über die aktive Sterbehilfe (§ 216 StGB) müssen wir wohl nicht reden. Die ist und soll verboten bleiben.
Sterbebegleitung, Zuwendung und Beistand sollen aber nicht infrage gestellt werden. Im Gegenteil:
Diesbezüglich ist ein weiterer Ausbau der Angebote im Bereich der Palliativversorgung und Hospizarbeit nötig.
Der neue Bundesgesundheitsminister hat insoweit Anstöße gegeben und die gewerbsmäßigen / entgeltlichen
Beistandsleistungen in Form einer Selbsttötungshilfe als inakzeptabel bezeichnet.
Ich denke, dass eine solche Einschätzung richtig ist. Allerdings wird über die Ausgestaltung entsprechender
Rechtsvorschriften noch zu diskutieren sein. Es gibt ja auch schon vielfältige Wortmeldungen. Siehe auch:
viewtopic.php?f=2&t=20065
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Presse
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Höherer Beitragssatz für schnelleren Tod

Beitrag von Presse » 13.02.2014, 07:46

Sterbeverein: Höherer Beitragssatz für schnelleren Tod
Deutsches Ärzteblatt vo 4. Februar 2014

Hamburg – Der Verein Sterbehilfe Deutschland (StHD) des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch hat gestaffelte Beitragssätze eingeführt,
die Mitgliedern unterschiedlich schnell Begleitung zur Selbsttötung gewähren. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Die Welt bestätigte der
Verein in der Neufassung seiner Satzung auf der eigenen Internetseite. Diese wurde in zwei Mitgliederversammlungen im Januar beschlossen.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... lleren-Tod

Lutz Barth
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 13.02.2014, 08:26

Verehrter Herr Kunst.
Die Tendenz in der aktuellen Sterbehilfediskussion lässt sich dahingehend umschreiben, dass sich jedenfalls die Neopaternalisten für ein umfassendes Verbot der Sterbehilfe ausgesprochen haben und dass hierzu auch das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz gehören sollte.

Insofern frage ich mich, ob etwa das Pflege-Selbsthilfe-Netzwerk ebenfalls für ein Vrebot der ärztlichen Suizidassistenz plädiert oder diese in Teilen für legitim erachten würde.

Ob und inwieweit im Übrigen über die "aktive" Sterbehilfe zu sprechen sein wird, richtet sich m.E. danach, wie wir mit Schwersterkrankten und Sterbenden umgehen wollen, die zwar einen frei verantwortlichen Suizid begehen möchten, hierzu aber aufgrund ihrer physischen Beeinträchtigungen nicht eigens in der Lage sind, so dass sie die "Tatherrschaft" nicht ausüben können, sondern auf die Hilfe eines Dritten angewiesen sind. Sicherlich ein schwieriges Thema, aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns dieser Frage nicht entziehen können.

In jedem Falle greift es m.E. zu kurz, wenn ausnahmslos auf die "Sterbebegleitung" im Sinne palliativmedizinischer und ggf. spirutueller Betreuung gesetzt wird, da der Patient auch einer palliativmedizinischen Betreuung zustimmen muss, sofern er diese für wünschenswert erachtet.

Andererseits bleibt es dem Schwersterkrankten und Sterbenden freilich auch unbenommen, für sich seinen Todeszeitpunkt zu bestimmen und dazu benötigt er im Zweifel der Assistenz Dritter (u.a. auch für die Rezeptierung entsprechender Medikamente).

Die Kernfrage also lautet: Sollten die Mediziner nicht doch besser ihr Berufsrecht liberalisieren, um so "unbefangen" mit ihren Patienten auch einen selbstbestimmten Tod erörtern zu können, zumal es ja gerade der Hausarzt ist, der mit solchen Anliegen in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung konfrontiert wird?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

WernerSchell
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Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2014, 16:14

Sehr geehrter Herr Barth,
die von Herrn Kunst oben abgelieferte Einschätzung kann ich uneingeschränkt unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Lutz Barth
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 14.02.2014, 06:51

Sehr geehrter Herr Schell.

Es verwundert nicht, dass Sie das Statement von Herrn Kunst uneingeschränkt teilen, teilt doch auch dieser Ihre Einschätzung zur "aktiven Sterbehilfe".

Indes ist mit diesem Statement keineswegs die von mir aufgeworfene Frage beantwortet, ob Sie in Teilen jedenfalls einer Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts zustimmen würde, so dass im Zweifel Ärzte bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten oder Sterbenden assistieren dürfen.

Der Vorstoß des Gesundheitsministers geht vielmehr in die Richtung, auch die ärztliche Suizidassistenz der "Klarheit willen" verbieten zu wollen und hiergegen sprechen gewichtige Argumente, die über den Grundrechtsschutz der schwersterkrankten und sterbenden Menschen hinaus ragen und unmittelbar den Kern der ärztlichen Gewissensfreiheit treffen.

Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist so selbstverständlich wie der Hinweis darauf, dass Grundrechte schlicht zu respektieren sind und wie es scheint, haben diesbezüglich einige Palliativmediziner hier einige Akzeptanzprobleme. Es geht nicht darum, die Palliativmedizin oder die Hospizidee um ihrer selbst willen zu verklären, sondern nach einer verfassungskonformen Lösung zu suchen, in der auch (!) die Grundrechte gewahrt bleiben!

Insofern bleibt m.E. die BÄK und die ihr folgenden LÄK aufgerufen, das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz im ärztlichen Berufsrecht aufzuheben, zumal die arztethische Begründung nicht weiter haltbar ist, wie sich unschwer aus vielen Stellungnahmen renommierter Ethiker ablesen lässt.

Die Frage also lautet: Sind Sie für die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit für die Aufhebung des berufsrechtlichen Verbots der Suizidassistenz?

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

WernerSchell
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Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2014, 08:31

Lutz Barth hat geschrieben: Die Frage also lautet: Sind Sie für die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit für die Aufhebung des berufsrechtlichen Verbots der Suizidassistenz? ..
Sehr geehrter Herr Barth,
die Beihilfe zur Selbsttötung ist grundsätzlich nicht strafbar. Die entgeltliche bzw. gewerbliche Assistenz soll aber untersagt werden. Dem kann ich zustimmen. Im Übrigen bleiben einige Fragen offen, bei deren Beantwortung ich noch ein wenig unschlüssig bin.
Es kann als eine denkbare Lösung angesehen werden, Ärzten zu erlauben, eine Selbsttötung mit heilkundlichem Sachverstand zu unterstützen. Allerdings sehe ich auch die Bedenken der Ärzteseite, die mir durchaus als beachtlich erscheinen. Würde durch den Umstand, dass Ärzte ggf. auch mithelfen können, sich selbst zu töten, der "Heilerauftrag"ins Zwielicht geraten können? Ich bin da sehr unschlüssig, im Moment ein endgültiges Urteil zu fällen. Wäre ich verantwortlicher Politiker, würde ich zunächst auf eine umfassende Ausweitung der Palliativversorgung und Hospizarbeit setzen. *) Da gibt es nämlich - trotz vielfältiger Ankündigungen - noch eine Menge zu tun. Gleichwohl wird es möglicherweise immer einige Fallkonstellationen geben, wo auch die bestmögliche Hilfe versagt und der Sterbewunsch nachvollziehbar erscheinen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

*) Weil ich einen weiteren Ausbau der Versorgungsstrukturen als dringend notwendig erachte, habe ich am 16.01.2016 an die Abgeordneten im Landtag von NRW geschrieben (unter Hinweis auf eine Zuschrift an den Deutschen Bundestag). Siehe dazu unter viewtopic.php?f=2&t=17534&hilit=Palliativersorgung
Es wird auch voraussichtlich im Herbst 2014 einen weiteren Pflegetreff zu diesem Thema geben.
Wahrscheinlich wird es am 26.2.2014 in der Sendung "Neugier genügt" zwischen 10 und 12 Uhr morgens auf WDR 5 einen Beitrag zum Thema geben (möglicherweise Interview mit mir). Dazu werde ich noch einen TV-Tipp einstellen. -> http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/
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Sterben muss menschenwürdig gestaltet werden ....

Beitrag von PflegeCologne » 15.02.2014, 15:51

Hallo Herr Schell,
ich danke Ihnen für die weiteren Anmerkungen Ihrerseits. Dem kann ich gut zustimmen.
Ich freue mich schon auf den weiteren Pflegetreff zu diesem Thema im Herbst 2014.
Ich werde wieder dabei sein.
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 16.02.2014, 07:17

Verehrter Herr Schell.

Dass Sie sich noch nicht abschließend zur Frage der Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz positionieren wollen, ist zu respektieren.

Allerdings darf darauf hingewiesen werden, dass zwischen dem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten und dem palliativmedizinischen Betreuungsangebot (einschl. der Hospizidee) kein (!) Widerspruch zu erblicken ist. Es sind jeweils Handlungsoptionen, die der mündige Patient für sich selbstbestimmt entscheiden kann und in diesem Sinne muss auch beiden Optionen Rechnung getragen werden, zumal immerhin mehr als 1/3 der Ärztinnen und Ärzte für eine entsprechende Liberalisierung votieren.

Zugleich ist daran zu erinnern, dass das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz im ärztlichen Berufsrecht (und in der Ä-MVO) erheblich in die Grundrechte der Ärzteschaft eingreift und dieses Verbot auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt, mal ganz davon abgesehen, dass es in seinen Folgen einem ethischen Zwangsdiktat gleichkommt!

Der "Heilauftrag" wird nicht ins Zwielicht geraten, zumal es eine Frage der Definition ist, ob etwa die Suizidassistenz nicht als letzter human-medizinischer Akt gewertet werden kann. Wir müssen uns in dieser Frage von dem "geistigen Erbe" Hippokrates und Hufelands verabschieden und zumindesz Sorge dafür tragen, dass die Ärzteschaft jenseits ethischer Weisungen der Ärztefunktionäre ihre ureigene Gewissensentscheidung treffen können.

Dass die Palliativmediziner dem nicht folgen können, ist durchaus unproblematisch, gibt es doch eine Vielzahl von Humanmediziner, die sich eine Assistenz bei der Sterbehilfe vorstellen können. Insofern spiegelt sich auch in dem ärztlichen Berufsstand die Wertepluralität wider und es ist weder angebracht noch geboten, das "Arztethos" oder die "Palliativmedizin" zu verklären.

Überdies hängt der Grundrechtsschutz für die Ärzte und die Patienten nicht davon ab, dass die Palliativmedizin erst einmal flächendeckend ausgebaut wird, bevor wir dann im Zweifel darüber entscheiden können, wie weit der Grundrechtsschutz konkret reicht.

Zugespitzt würde dies bedeuten, dass die Schwersterkrankten und Sterbenden um den Erfolg der Palliativmedizin willen instrumentalisiert werden, da hiermit untrennbar der Grundrechtsgebrauch gekoppelt wird.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Suizidhilfeverbot für Ärzte problematisch

Beitrag von Rob Hüser » 17.02.2014, 07:59

Guten Morgen,
ich bin auch klar gegen aktive Sterbehilfe. Andere Formen der Hilfe unterhalb solcher Tötungsvorgänge
vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Meine Meinungsbildung ist auch, weil ich letztlich nicht
alles überschauen kann, noch nicht abgeschlossen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es auch
Ärzten möglich sein sollte, assistierend zu helfen, wenn ganz bestimmte noch festzulegende Voraussetzungen
geprüft worden sind. Dass sich die Ärzte mit einer solchen Beistandshilfe schwer tun, kann ich auch verstehen.
Daher bin ich nicht für sog. Schnellschüsse, sondern plädiere auch zunächst für eine deutliche Ausweitung der
Palliativversorgung und hospizlicher Angebote. Wenn es insoweit umfassende Unterstützungsangebote flächendeckend
gibt, werden vielleicht, so möchte man hoffen, andere Wünsche nicht mehr geäußert.
Viele Grüße
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Lutz Barth
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Re: Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christ

Beitrag von Lutz Barth » 18.02.2014, 06:59

Nun - sofern der eigene Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sollte man/frau in der Tat davon Abstand nehmen, sich auf sog. "Schnellschüsse" einzlassen.

Indes ist die Debatte auch um die ärztliche Suizidassistenz so neu nun nicht und es scheinen die wesentlichen Argumente auf dem Tisch zu liegen.

Problematisch freilich ist, wenn einstweilen mit einem Plädoyer für den weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizlandschaft zugleich die Vorstellung verbunden wird, eben bis zu einer akzeptablen flächendeckenden Versorgung zuwarten zu wollen, um so vielleicht zur Erkenntnis gelangen zu können, dass entsprechende Wünsche nach einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht mehr geäußert werden.

So sehr auch eine solche Argumentation überzeugend sein mag, so verkennt diese doch letztlich die Funktion und damit die zentrale Bedeutung der Grundrechte. Der aktive Grundrechtsgebrauch ist nicht davon abhängig, ob mit Blick auf das frei verantwortliche Sterben irgendwelche Rahmenbedingungen geschaffen werden oder vorhanden sind! Etwas anderes annehmen zu wollen, hieße zugleich, die Grundrechte von Voraussetzungen abhängig zu machen und diese einstweilen außer Kraft zu setzen, bis eben diese Voraussetzungen geschaffen worden sind und genau dies ist der springende Punkt in der Debatte, bei der allzu häufig der Wunsch nach einem weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der Hospize geäußert wird.

Nehmen wir die "Objektformel" (mit Blick auf die Würde des Menschen) des großen Verfassungsrechtlers Düring ernst, dann könnte in dem "Wunsch" (der ohne Frage lobenswert ist) eine Instrumentalisierung des Schwersterkrankten und Sterbenden erblickt werden - einer Instrumentalisierung, die jedenfalls meiner Vorstellung von "Würde" nicht entspricht und insofern kann und muss der Grundrechtsschutz auch ungeachtet der weiteren palliativmedizinischen Entwicklung bereits jetzt "eingelöst" werden. Grundrechte sind eben nicht mit einem "Moratorium" versehen, sondern sind stets und immer zu beachten!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Keinen Tod auf Rezept!

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 12:43

Keinen Tod auf Rezept!

Diakonie Deutschland setzt sich für ein generelles Verbot der organisierten Sterbehilfe ein. Sie fordert eine flächendeckende Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Berlin, 12. November 2014 Die Selbsttötung des ehemaligen MDR-Intendanten Udo Reiter und der ärztlich begleitete Suizid der unheilbar erkrankten 29-jährigen Brittany Maynard in den USA haben in Deutschland die Diskussion über den assistierten Suizid angefacht. Im kommenden Jahr will der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung für die Beihilfe zur Selbsttötung verabschieden. Nach geltendem Recht ist in Deutschland aktive Sterbehilfe, insbesondere die Tötung auf Verlagen, verboten. Nicht strafbar ist - bislang - die Beihilfe zum Suizid, auch in ihrer gewerblichen, gewinnorientierten sowie generell in organisierter Form.

Die Diakonie setzt sich für ein generelles Verbot organisierter Sterbehilfe ein. - Ebenso plädiert sie für die Beibehaltung des Verbots einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid und für die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Die meisten Menschen wollen zu Hause im Kreis von vertrauten Menschen sterben. - Aber in der Realität sterben 90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen. Deshalb setzt sich die Diakonie dafür ein, dass jeder Mensch in der Sterbephase die erforderliche hospizliche Begleitung und palliative Versorgung erhält. Unabhängig von dem Ort, an dem er stirbt", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte. "Wir müssen zuerst der Angst vor einem Tod in Einsamkeit und Abhängigkeit, vor Schmerzen und Kontrollverlust am Lebensende mit einer hospizlich-palliativen Versorgung und Begleitung begegnen, welche die Würde der Sterbenden achtet."

Die Diakonie fordert eine flächendeckende ambulante und stationäre palliative Versorgung: "Wir alle brauchen in der Sterbephase Schutz, Begleitung und Unterstützung. Dies ist nicht allein eine Aufgabe der Familie, von Angehörigen und Freunden. Hier ist die Gesellschaft insgesamt gefordert. Wer die Würde des Menschen schützen will, muss das Leben schützen", bekräftigt Lilie. Neben den ambulanten Diensten müssten auch die Institutionen, in denen Menschen sterben, in der Lage sein, in der letzten Lebensphase eine würdevolle und individuelle Begleitung anbieten zu können.

Mit Blick auf die etwa eine Million Menschen, die in Deutschland in stationären Altenpflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten arbeiten, fordert die Diakonie darüber hinaus, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Rahmen eines Therapieabbruchs oder -verzichts sowie die palliative Sedierung als Hilfe beim Sterben ausschließlich Aufgaben der Ärzte bleiben und nicht Pflegekräften übertragen werden können.

"Die letzte Wegstrecke im Leben eines jeden Menschen verdient besondere Aufmerksamkeit. Immer wenn ein Mensch in der Sterbephase eine intensive palliative Versorgung benötigt, muss diese im Hospiz, Zuhause oder in der Pflegeeinrichtung vorbehaltlos ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen würdevoll sterben und Angehörige und Pflegekräfte sterbende Menschen mit Zeit und Kompetenz begleiten können. Dies gehört zum Grundverständnis des christlichen Glaubens", betont Lilie.

Rund 3.000 diakonische ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege wie auch der Hospiz- und Palliativversorgung sorgen mit hauptberuflichen und freiwillig Engagierten um die besonderen Bedürfnisse hochbetagter, kranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Die Position der Diakonie Deutschland zur aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung finden Sie unter http://www.diakonie.de/grenzen-des-helf ... 15702.html

Ihre Forderungen zur Stärkung der palliativen Versorgung hat die Diakonie im Diakonie Text "Finanzierung palliativ kompetenter Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen" veröffentlicht: http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html

Ein Interview mit der Theologin Astrid Giebel "Die Prävention muss dringend verstärkt werden!" finden Sie unter http://www.diakonie.de/nachgefragt-ster ... 15727.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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