Kassen und Ehepaare sollen künstliche Befruchtung bezahlen

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Kassen und Ehepaare sollen künstliche Befruchtung bezahlen

Beitrag von Presse » 16.03.2009, 12:55

RUB-Studie: Kassen und Ehepaare sollen künstliche Befruchtung bezahlen

Workshop in Bochum diskutiert Ergebnisse aktueller RUB-Studie
BMBF-Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin"


Sollen Krankenkassen kinderlosen Ehepaaren künstliche Befruchtungen bezahlen? Darüber ist eine politische Debatte entbrannt. Ja, aber die Betroffenen sollen sich weiterhin, wenn auch in geringerem Umfang, daran beteiligen. Dieses Ergebnis ermittelte eine Umfrage der Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin" (Leitung: Dr. Oliver Rauprich) des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Institutsleitung: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann).
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Nachwuchsgruppe hat betroffene Paare, Bevölkerung und verschiedenen Expertengruppen befragt. Ihre zentralen Ergebnisse stellt sie in einem Workshop "Interdisziplinäre Perspektiven zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen" am kommenden Dienstag, 24.03.2009, in Bochum vor und diskutiert darüber mit namhaften Experten.

Programm im Internet
Das Programm finden Sie im Internet unter:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/malakow/V ... altung.htm

Halbierte Kassenleistung seit 2004

Auf die Hälfte der Kosten von bis zu 3 Behandlungsversuchen wurden 2004 die Leistungen der Krankenkassen für künstliche Befruchtungen begrenzt. Die Paare müssen seitdem einen Eigenanteil von ca. 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch zahlen. Um die reduzierten Leistungen zu erhalten, müssen sie verheiratet und zwischen 25 und 40 (Frauen) bzw. 50 Jahre (Männer) alt sein. Seit 2004 ist mit dieser Entscheidung die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutlich zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit ihrer Hilfe geborenen Kinder. Der Bundesrat hat im Sommer 2008 die Bundesregierung aufgefordert, wieder zur vollen Kostenübernahme zurückzukehren. Die Bundesregierung hingegen argumentiert, künstliche Befruchtungen seien versicherungsfremde Leistungen. Sachsen zahlt Zuschüsse zu den Behandlungen.

Umfrage unter der Bevölkerung, Experten und Paaren

"Die Paare empfinden die Eigenbeteiligung als eine hohe bis sehr hohe finanzielle Belastung", berichtet Dr. Rauprich, der Leiter der RUB-Nachwuchsgruppe. "Zwar findet die Mehrzahl der Experten und der Bevölkerung und immerhin ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich angemessen, aber ihre Höhe sollte nach Ansicht der Befragten deutlich niedriger sein, als sie momentan ist". Das ist ein zentrales Ergebnis der Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin", die kürzlich die Bevölkerung, Expertengruppen (Reproduktionsmediziner, psychosoziale Berater, Medizinethiker, Sozialrechtler, Gesundheitspolitiker) und betroffene Paaren zu diesem Thema befragt hat. Für die Studie haben die Bochumer auch Ansichten zur Bedeutung von Kindern, Kinderwunsch und Unfruchtbarkeit erhoben und danach gefragt, wie die Aufklärung und Beratung von Kinderwunschpaaren sowie der Aufwand, die Belastungen und die Ergebnisse der Behandlungen eingeschätzt werden.

Weitere Informationen
Dr. Oliver Rauprich, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/32-28656, Fax: 0234-32-14205, E-Mail: Oliver.Rauprich@rub.de, Homepage: http://www.rub.de/malakow

Quelle: Pressemitteilung vom 16.3.2009
Dr. Josef König, Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news305370

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Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen

Beitrag von Presse » 24.11.2011, 07:56

Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen

Im Mai dieses Jahres hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Kristina Schröder, angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die künstliche Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren durch die öffentliche Hand verbessern zu wollen. Diese Haltung hat sie auf einer Pressekonferenz am 14. September 2011 bekräftigt. Wir als grüne Bundestagsfraktion haben daraufhin eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/7580) an die Bundesregierung zu den konkreten Plänen der Bundesministerin gestellt. Wie die mittlerweile eingegangene Antwort (Sie können sie im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707580.pdf aufrufen) zeigt, sind diesen Ankündigungen noch keine Taten gefolgt. Angeblich werden durch das Ministerium derzeit „verschiedene Modelle“ geprüft.

Auch der Bundesrat hat sich in die Diskussion eingeschaltet. Er schlägt vor, dass der Bund die von den Krankenkassen nicht finanzierten 50 Prozent der Kosten übernimmt. Allerdings scheint der Vorschlag nicht nur familien-, sondern auch finanzpolitisch motiviert zu sein. Denn grundsätzlich stünde es den Ländern selbstverständlich frei, selbst Zuschüsse zu künstlichen Befruchtungen zu zahlen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt wird das auch gemacht.

In der grünen Bundestagsfraktion gehen die Meinungen auseinander. Während sich einige Abgeordnete für eine anteilige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand zumindest bei Paaren mit geringen Einkommen aussprechen, zeigen sich andere skeptisch. Die Konzentration auf die medizinische Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit behindere die Suche nach alternativen Lösungen. Zudem würden andere Möglichkeiten, wie Adoption oder Pflegschaft, aus dem Blick geraten.

Die Fraktion wird in Kürze über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Quelle: Mitteilung vom 23.11.2011
Infoservice der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Platz der Repbulik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-56789

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