Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
München (kobinet) Mit Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09 ließ der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert blieb dabei außer Betracht, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Presseinformation des Bundesfinanzhofes.
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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen
Moderator: WernerSchell