Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 10.01.2008, 16:03

Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe
Zahl der Palliativstationen und Hospize muss weiter erhöht werden

In Deutschland erkranken jährlich etwa 400.000 Menschen an einer Tumorerkrankung. 240.000 von ihnen leiden an behandlungsbedürftigen Tumorschmerzen. „90 Prozent dieser Patienten können erfolgreich schmerztherapeutisch behan­delt werden. Die Realität zeigt aber, dass Tumorpatienten insbesondere im ambulanten Bereich immer noch deutlich unter­versorgt sind“, erklärte Prof. Dr. Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg auf dem 32. Interdisziplinären Fo­rum der Bundesärztekammer in Berlin.

Der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung sei in den letzten zehn Jahren durchaus positiv verlaufen. So sei die Zahl der Palliativstationen seit dem Jahre 1996 von 24 auf 148 gestiegen, die Zahl der Hospize von 31 auf 142. „International wird ein Standard von etwa 50 Palliativ- und Hospizbetten pro eine Million Einwohner als erforderlich angesehen. Wir haben zurzeit also erst den halben Weg hinter uns gebracht“, verdeutlichte Klaschik. In der ambulanten Versorgung ständen in Deutschland derzeit lediglich 80 statt der benötigten 320 qualifizierten Palliativdienste bereit. Zudem weise die Verteilung stationärer Palliativ­einrichtungen erhebliche regionale Differenzen auf.

Die Bundesärztekammer hat mit der Novellierung der Weiter­bildungsordnung im Jahr 2003 die Zusatzweiterbildung für den Bereich Palliativmedizin verabschiedet. Seither haben über 1.500 Ärztinnen und Ärzte Prüfungen für die Erlangung dieser Zusatz­weiterbildung absolviert. Zudem müssen in der patientennahen Versorgung arbeitende Ärzte die Grundlagen der Palliativmedizin erlernen.

„Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, forderte Klaschik im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe. Palliativ­medizin habe sich zum Ziel gesetzt, Menschen in ihrer Ganzheit­lichkeit zu betreuen, d.h. in ihrer physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension, um so Leiden umfassend zu lindern und dabei die Würde und Autonomie des Menschen zu achten. „Der Unterschied zwischen der aktiven Sterbehilfe und der Palliativmedizin liegt darin, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome des Leids wie Schmerz und Einsamkeit beseitigt werden“, so Klaschik.

Dr. Boris Zernikow von der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten/Herdecke wies darauf hin, dass bei Kindern und Jugendlichen andere Therapien angewandt werden müssten als bei Erwachsenen. „Während bei Erwachsenen krebs­bedingte Schmerzen im Vordergrund stehen, leiden krebskranke Kinder vor allem an therapieassoziierten Schmerzen, wie bei der Chemotherapie oder einer Knochenmarkpunktion“, erklärte Zernikow. Psychologische Maßnahmen zur Therapie und Prophylaxe von Schmerzen seien daher von gleicher Bedeutung wie die medikamentöse Schmerztherapie. Dazu gehörten Gespräche mit den Kindern über die Ursache der Schmerzen so­wie Strategien zur Schmerzminimierung wie Ablenkung oder körperliche Nähe durch die Eltern.

„Die Fortschritte in der modernen Medizin haben nicht nur die Lebenserwartung der Menschen beträchtlich erhöht – auch die Lebensqualität wurde erheblich verbessert“, erklärte Prof. Dr. Jens Scholz, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Campus Kiel). Allerdings könne die moderne Medizin auch zur Belastung werden: dann nämlich, wenn alle Möglichkeiten einer technisierten Intensivmedizin ausgeschöpft würden, um in sinn­loser Weise das Sterben und Leiden von Patienten zu verlängern. „Viele Menschen fürchten, dass ihnen am Ende ihres Lebens ein solches Schicksal drohen könnte. Sie würden einen Tod ohne lan­ges Siechtum und ohne Abhängigkeit von technischen Apparaturen vorziehen“, so Scholz.

Die Wurzeln der modernen Palliativmedizin kommen aus der Schmerztherapie, die mit der Tumorschmerztherapie eng ver­bunden ist. „Man kann hoffen, dass eine gute und flächen­deckende Palliativmedizin den Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen lässt“, betonte Scholz. „Wir wissen, dass Menschen, die unheilbar krank sind, aber deren Schmerzen wirksam bekämpft und deren Sorgen ernst genommen werden, auch die letzten Tage ihres Lebens als lebenswert erleben. Die Palliativmedizin kann also dazu beitragen, das Vertrauen der Menschen in eine fürsorg­liche Medizin am Lebensende zu stärken.“

Quelle: Pressemitteilung vom 10.1.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .5878.5880

Lutz Barth
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Kein Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe!

Beitrag von Lutz Barth » 11.01.2008, 17:38

Dass die Zahl der Palliativstationen und Hospize weiter erhöht werden muss, steht im Rahmen der allgemeinen Debatte um die Sterbehilfe und der Patientenverfügung nicht in Abrede. Dies ist ausdrücklich zu fordern. Entgegen der Auffassung von Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg besteht allerdings der behauptete Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und der Palliativmedizin nicht darin, dass mit Blick auf erster der Leidende „beseitigt“ wird. Es geht hier nicht um die „Entsorgung“ von Patienten, sondern um den Respekt vor einer selbstautonomen Entscheidung des Patienten, der in voller Verantwortung für sich selbst aus dem Leben zu scheiden gedenkt. Der Patient selbst kann darüber entscheiden, wie er seinem individuellen Leid zu begegnen gedenkt und insofern ist der Patient im Zweifel dankbar, wenn ihm die Hilfe durch einen Arzt zuteil wird, der ihm hierbei ärztlich assistiert, wenn er nicht mehr alleine dazu in der Lage sein sollte. Die palliativmedizinische Therapie, Betreuung und Begleitung steht nicht im direkten Widerspruch zur aktiven Sterbehilfe.

Mfg Lutz Barth

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Ausbau der Palliativversorgung gefordert

Beitrag von Presse » 12.01.2008, 08:02

Ärztekammer fordert weiteren Ausbau der Palliativversorgung

Berlin – Die Bundesärztekammer hat einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin gefordert. Vor allem die ambulante Versorgung der Tumorpatienten sei immer noch unzureichend, sagte der Bonner Palliativmediziner Eberhard Klaschik am Donnerstag in [mehr]
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24910

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Statt aktiver Sterbehilfe: Palliativversorgung und Hospize

Beitrag von Service » 13.01.2008, 07:55

Statt aktiver Sterbehilfe: Mediziner fordern mehr Palliativversorgung und Hospize

Berlin (ALfA). Einen Ausbau der Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe haben Aerztevertreter auf dem 32. Interdisziplinaeren Forum der Bundesaerztekammer in Berlin gefordert. "Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden", forderte der Palliativmediziner Prof. Dr. Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe. Palliativmedizin habe sich zum Ziel gesetzt, Menschen in ihrer Ganzheitlichkeit zu betreuen, d.h. in ihrer physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension, um so Leiden umfassend zu lindern und dabei die Wuerde und Autonomie des Menschen zu achten. "Der Unterschied zwischen der aktiven Sterbehilfe und der Palliativmedizin liegt darin, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome des Leids wie Schmerz und Einsamkeit beseitigt werden", erklaerte Klaschik laut einer Pressemitteilung der BundesAerztekammer vom 10. Januar.

In Deutschland erkranken laut Bundesaerztekammer jaehrlich etwa 400.000 Menschen an einer Tumorerkrankung. 240.000 von ihnen leiden an behandlungsbeduerftigen Tumorschmerzen. "90 Prozent dieser Patienten koennen erfolgreich schmerztherapeutisch behandelt werden. Die Realitaet zeigt aber, dass Tumorpatienten insbesondere im ambulanten Bereich immer noch deutlich unterversorgt sind", erklaerte Klaschik. Der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung sei in den letzten zehn Jahren zwar durchaus positiv verlaufen. Nach internationalen Standards gebe es aber bundesweit erst die Haelfte der erforderlichen Palliativ- und Hospizbetten, deren Verteilung zudem erhebliche regionale Differenzen aufweise. Auch staenden in der ambulanten Versorgung in Deutschland derzeit lediglich 80 statt der benoetigten 320 qualifizierten Palliativdienste bereit.

Prof. Dr. Jens Scholz, Direktor der Klinik fuer Anaesthesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitaetsklinikum Schleswig-Holstein (Campus Kiel) berichtete von den Aengsten vieler Menschen, dass mittels technisierter Intensivmedizin in sinnloser Weise das Sterben und Leiden von Patienten verlaengert werde. "Sie wuerden einen Tod ohne langes Siechtum und ohne Abhaengigkeit von technischen Apparaturen vorziehen", so Scholz. Hier koenne eine gute und flaechendeckende Palliativmedizin den Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen lassen. "Wir wissen, dass Menschen, die unheilbar krank sind, aber deren Schmerzen wirksam bekaempft und deren Sorgen ernst genommen werden, auch die letzten Tage ihres Lebens als lebenswert erleben. Die Palliativmedizin kann also dazu beitragen, das Vertrauen der Menschen in eine fuersorgliche Medizin am Lebensende zu staerken", erklaerte der Mediziner.

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 02/08 vom 11.01.2008

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Keine Hilfe zum Sterben - auch nicht per Selbstbestimmung

Beitrag von Gaby Modig » 14.01.2008, 15:18

Die Menschen brauchen weder eine assistierte Sterbehilfe noch Töten auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Hinweise in Richtung Selbstbestimmungsrecht führen in die Irre und kollidieren mit anderen Verfassungsgrundsätzen. Menschenwürde muss dem Lebensschutz Vorrang einräumen. Basta!
Die Menschen verlangen nach Begleitung und Schmerzwegnahme. Wenn sie wissen, dass dies in Ordnung geht, verstummt ohnehin der Ruf nach dem vorzeitigen Tod. Geschäftsmacher und deren Steigbügelhalter brauchen wir nicht.

Gaby

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Kein verfassungsrechtlicher Zwang zum Leben!

Beitrag von Lutz Barth » 14.01.2008, 19:52

Ohne Frage zählt das „Leben“ und damit auch der Schutz eben dieser physischen (und psychischen) Integrität zu den zentralen Werten innerhalb unser Verfassung. Gleichwohl ist mit dieser grundrechtlichen Wertung kein Zwang zum (!) Leben verbunden und insofern ist vielmehr davon auszugehen, dass das Selbstbestimmungsrecht mit seiner prinzipiellen Verstärkung durch Art. 1 GG höher zu bewerten ist. Dies gilt ohne Frage insbesondere in den Fällen, wenn und soweit der Patient selbstbestimmt – also freiverantwortlich – sich aus seinem Leben zu verabschieden gedenkt. Das sog. „Dammbruchargument“ selbst vermag nicht zu überzeugen, denn maßgeblich ist in erster Linie eine individualrechtlich anbefohlene Sichtweise, so dass das „freiverantwortliche individuelle Sterben“ sich nicht nach der herrschenden Ethik auszurichten hat. Der Sterbewillige stirbt seinen und nicht einen gesellschaftlich akzeptierten Tod und der Wunsch des Patienten nach einem ärztlich assistierten Suizid findet seine Grenze in den Rechten Dritter, hier also der Ärzte. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten führt nicht zur Fremdbestimmung und insofern ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Regelung zu schaffen, die es dem Patienten ermöglicht, einen aus seiner Sicht „guten Tod“ zu sterben. Die sog. terminale Sedierung weist einen Weg in die richtige Richtung, auch wenn derzeit die Palliativmediziner nachhaltig bemüht sind, im Rekurs auf die Rechtsprechung des 3. Strafsenats beim BGH stets zu betonen, dass das „Sterben“ nicht beabsichtigt, sondern im Zweifel einer nicht immer vermeidbare Nebenfolge der Medikation sei. Im Rahmen einer terminalen Sedierung – wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht wird – „assistiert“ der Arzt bzw. die Ärztin nicht nur bei der Umsetzung des Willens des Patienten, sondern er wird vielmehr aktiv tätig und dies ist m.E. zu begrüßen!

Hinweise auf das Selbstbestimmungsrecht beschreiben also keineswegs einen Irrweg, sondern weisen den Weg für eine verfassungskonforme Regelung. Die Würde des Menschen muss dem Lebensschutz eben keinen Vorrang einräumen, denn gerade aus der Würde des Menschen folgt gewissermaßen die prinzipielle Verstärkung des Selbstbestimmungsrechts desjenigen, um den es geht: den Patienten!

Mfg.
Lutz Barth

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Hoppe droht mit Anzeige gegen Sterbehelfer

Beitrag von Presse » 15.01.2008, 07:46

Ärztepräsident Hoppe droht mit Anzeige gegen Sterbehelfer
Montag, 14. Januar 2008

Düsseldorf – Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will persönlich Anzeige erstatten, sobald ein Arzt in Deutschland Sterbehilfe leistet. „Wir werden das nicht tatenlos beobachten, wir werden dagegen kämpfen“, sagte er der „Rheinischen Post“ vom Montag. Der assistierte Suizid sei mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar und würde Patienten zutiefst verunsichern, so der Ärztepräsident.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31039

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Verunsicherung auf ganzer Linie!

Beitrag von Lutz Barth » 15.01.2008, 10:18

In der Tat sind wir durch solche Statements verunsichert.

Das neuerliche Statement des Präsidenten der BÄK verdeutlich einmal mehr, dass der Gesetzgeber dringend aufgefordert ist, sich nachhaltig der Problematik rund um die Sterbehilfe anzunehmen.
Wir können nicht tatenlos zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die einschlägigen Grundrechte der Ärzteschaft ganzjährig nicht nur in dem berühmten Sommerloch versenkt werden. Das ärztliche Ethos ist keine ethische Superschranke, die den Gesetzgeber hindern könnte, den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid als Option für den Patienten und die Ärzte (!) vorzusehen. Das ethische Mandat der BÄK stößt insofern an seine Grenzen, als dass das ärztliche Ethos durchaus an der individuellen Gewissensentscheidung der Ärzte und Ärztinnen zu messen ist und von daher durchaus übereinstimmen kann, aber nicht zwangsläufig muss. Die Drohgebärde mit einer möglichen Strafanzeige mag besonders eindrucksvoll sein, enttarnt sich aber bei genauerer Betrachtung um die Ankündigung einer höchst fragwürdigen und vor allem einschneidenden Maßnahme, die in erster Linie der ethischen Erziehung zu dienen bestimmt ist und zugleich als eine mahnende Botschaft an die gesamte Ärzteschaft gerichtet sein dürfte. Der kommende 111. Deutsche Ärztetag im Mai dürfte die Möglichkeit bieten, zugleich auch die Bedeutung der individuellen Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen in Erinnerung zu rufen, bevor eine ethische Gleichschaltung erfolgt und der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, dass mit „wir“ tatsächlich die gesamte Ärzteschaft hinter dem Votum der BÄK steht. Freilich bleibt es Einzelpersonen überlassen, „gegen die Sterbehilfe“ zu kämpfen, denn auch diese nehmen am Wertediskurs teil. Problematisch wird es nur, wenn hiermit der eigenen Profession ethische Grundwerte verordnet werden, die in dem Maße jedenfalls nicht von der Verfassung vorgegeben sind und im Übrigen die Freiheit zur Gewissensentscheidung in empfindlicher Weise beschränkt, wenn nicht gar aufhebt.

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Beitrag von enno » 16.01.2008, 00:33

hozpitze
sind nicht immer die lösung.
wer will schon bewußt,in ein sterbe haus?
es ist doch nur wieder einen neue form der sterbehilfe,in fremder umgebung(mit totgeweiten).
mfg enno

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Richtlinie zur spezialisierten Palliativversorgung

Beitrag von Service » 18.02.2008, 15:51

Richtlinie zur spezialisierten Palliativversorgung

Im Zuge der letzten Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber die Versorgung sterbender Menschen gestaerkt. Versicherte haben einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss war seitens des Gesetzgebers beauftragt, in einer Richtlinie die Einzelheiten im Rahmen der aerztlichen Verordnung festzulegen. In dieser Richtlinie ist insbesondere geregelt, wann Schwerstkranke auf welche ambulanten speziellen Palliativleistungen Anspruch haben.
Die Richtlinie sieht keine starre Orientierung an Diagnosen oder Erkrankungen zur Leistungsgewaehrung vor, sondern beschreibt Symptomatiken, wie z.B. eine ausgepraegte Schmerzsymptomatik, und ermoeglicht damit, die individuelle Problemlage Schwerstkranker bei der Verordnung flexibler zu beruecksichtigen.

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/
http://pflegen-online.de/nachrichten/ak ... bender.htm

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Palliativversorgung: BMG stimmt Richtlinie zu

Beitrag von Presse » 21.02.2008, 07:58

Palliativversorgung: Bundesgesundheitsministerium stimmt Richtlinie zu

Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem Beschluss zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugestimmt. Allerdings sind mit der Zustimmung zwei Auflagen verbunden. Die Richtlinie tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu dem dort genannten Zeitpunkt in Kraft.

Die Auflagen des BMG betreffen unter anderem die Verordnungsmöglichkeit durch den Krankenhausarzt. Laut G-BA sollte der Krankenhausarzt für Palliativpatienten Leistungen für maximal sieben Tage verordnen können. Das BMG stellt klar, dass im Rahmen der nächsten Richtlinienüberarbeitung die Begrenzung nicht für Patienten in der akuten Sterbephase gilt, weil diesen nicht zumutbar ist, für eine Anschlussverordnung sorgen zu müssen.

Weiterhin verpflichtet das BMG den G-BA dazu, einmal im Jahr Bericht über die Leistungsentwicklung zu erstatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll insbesondere die Fragen beantworten, ob durch die Richtlinie den besonderen Belangen von Kindern genügt wird und wie sich die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auf die anderen Leistungsbereiche auswirkt. Ausdrücklich nennt das Bundesministerium in diesem Zusammenhang den Bereich häusliche Krankenpflege und weist darauf hin, dass über Rückwirkungen u.a. auf diesen Leistungsbereich berichtet werden muss, um eventuell nachzubessern.

"Durch die im Zeitrahmen erfolgte Zustimmung des BMG wird die Umsetzung des neuen Leistungsanspruches greifbar. Besonders begrüßenswert ist aus unserer Sicht, dass das BMG ausdrücklich den Zusammenhang zu der häuslichen Krankenpflege einbezieht, um Schnittstellenprobleme frühzeitig zu erkennen und gesetzlich entgegensteuern zu können", bewertet bpa-Geschäftsführer Bernd Tews die Ausführungen.

In seiner Begründung führt das BMG aus, dass bei der Erfassung der Rückwirkungen insbesondere ausgewertet werden soll, ob über die spezielle Palliativversorgung hinaus Verbesserungen der allgemeinen Palliativversorgung erforderlich sind.

"90 % aller Menschen benötigen am Lebensende nicht spezialisierte, sondern allgemeine palliative Versorgung. Bereits im Stellungnahmeverfahren hat der bpa deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung sehr wichtig und richtig ist. Es darf jedoch nicht vergessen werden, den Bereich der allgemeinen Palliativversorgung weiterzuentwickeln und zu fördern. Hier bestehen derzeit noch einige Defizite im ambulanten und stationären Bereich", so Tews weiter.

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.2.2008

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