Notfallversorgung patientengerecht gestalten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Notfallversorgung - vdek begrüßt Reformansatz des BMG

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2020, 14:58

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung
vdek begrüßt Reformansatz des BMG


(Berlin, 09.01.2020) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu:

„Es ist gut, dass das BMG nun einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorlegt. Der Entwurf greift viele Forderungen aus einem vdek-Konzept zur Reform der ambulanten Notfallversorgung von 2016 auf (u. a. Portalpraxen). Gut ist insbesondere die geplante Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Als erste Anlaufstellen für Patienten können die INZs Patienten effektiv in die richtige Versorgung lenken (Arztpraxis, ambulanter Notdienst oder Notaufnahme in der Klinik). Damit können die bundesweit überfüllten Notaufnahmen entlastet werden, Kapazitäten des Klinikpersonals werden für echte Notfälle frei und sind nicht mehr durch Bagatellfälle gebunden. Positiv ist auch die geplante Einführung eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) zur besseren (digitalen) Vernetzung von Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) und ärztlichem Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116 117). Dies und die Datenverarbeitung in Echtzeit kann zu einer Verbesserung der Patientensteuerung beitragen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.01.2020
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
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Notfallversorgung: Gesetzentwurf mit Konstruktionsmängeln

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2020, 07:22

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Pressemitteilung vom 9. Januar 2020

Notfallversorgung: Gesetzentwurf mit Konstruktionsmängeln
Dr. Susanne Johna kommentiert BMG-Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung


„Die Reform der Notfallversorgung soll Probleme lösen und nicht neue schaffen. In dieser Hinsicht bleibt der Gesetzentwurf hinter unseren Erwartungen zurück. Wir vertrauen darauf, dass die offensichtlichen Schwächen noch vor den parlamentarischen Beratungen beseitigt werden“, kommentierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Die Idee der Integrierten Notfallzentren (INZ) folge dem richtigen Ziel einer Zentrierung der Strukturen und Koordinierung der Behandlung, habe aber große Konstruktionsmängel. „Anstatt die regionalen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich zu flankieren, sollen nun wirtschaftlich und organisatorisch abgetrennte Einrichtungen an den Kliniken entstehen, ohne dass die Krankenhausärztinnen und -ärzte an der Ausgestaltung beteiligt werden. Somit sind die Krankenhausärzte gleich doppelt gekniffen. Denn es steht zu befürchten, dass sie einen erheblichen Anteil der Arbeitsbelastung in den INZ schultern müssen, obwohl die fachliche Leitung bei den KVen liegt. So erreicht man keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie sie gerade in der ambulanten Notfallversorgung unabdingbar ist“, sagte Johna.

Der Marburger Bund habe mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits im September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive vorgelegt, das die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Vertrags- und Krankenhausärzten vorsieht. „Die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und stationären Notfallbereich hat sich in vielen Modellprojekten als geeignete Struktur für eine gute Notfallversorgung im Sinne der Patienten bewährt. Es wäre sehr viel einfacher, effektiver und auch kostengünstiger, diesen positiven Ansätzen und Erfahrungen einen gesetzlichen Rahmen zu geben, der den Beteiligten regionalen Gestaltungsspielraum lässt und auch viel schneller umsetzbar wäre“, betonte die MB-Bundesvorsitzende.

Integrierte Notfallzentren seien dann sinnvoll, wenn dadurch keine neuen Schnittstellen zu bestehenden Versorgungsbereichen geschaffen würden. An Sektorengrenzen mangele es im Gesundheitswesen nicht. Neue Grenzziehungen in der Versorgung seien daher alles andere als sinnvoll. „Die bestehenden Probleme in der Notfallversorgung löst man auch nicht dadurch, dass Krankenhäuser in Zukunft für Leistungen in ihren Notfallambulanzen bestraft werden, wenn sie kein INZ-Standort sind. Kein Krankenhaus kann einen Patienten abweisen, der als Notfall in die Notaufnahme kommt. Nicht immer kann man vor einer Untersuchung und Behandlung entscheiden, ob der Patient danach ambulant verbleiben kann. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, Krankenhäuser ohne reguläres INZ mit einem 50-prozentigen Vergütungsabschlag für ambulant erbrachte Notfall-Leistungen zu bestrafen“, kritisierte Johna.

Positiv zu werten sei, dass mit dem Gemeinsamen Notfallleitsystem nunmehr die Zusammenarbeit von Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen einen verbindlichen Charakter bekomme. Das System könne aber nur dann funktionieren, wenn die medizinische Ersteinschätzung überall nach den gleichen Kriterien erfolge und auch die Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Notdienstes annähernd die gleiche Bekanntheit habe wie die Rufnummer 112 der Rettungsdienste.

Weitere Informationen zum Thema Notfallversorgung:
www.marburger-bund.de/notfallversorgung

Marburger Bund Bundesverband
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Notfallversorgung - Reformpläne reißen Gräben auf

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2020, 17:12

Ärzte Zeitung vom 09.01.2020:
Notfallversorgung
Reformpläne reißen Gräben auf

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt sich mit seinem Gesetzentwurf zur Notfallversorgung mit Teilen der Ärzteschaft und Kliniken an. Die Reaktionen auf seine Pläne fallen entsprechend unterschiedlich aus. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 12B1995D53
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Gesetzentwurf für Reform der Notfallversorgung gefährdet die neurologische Notfallmedizin

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2020, 16:11

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Gesetzentwurf für Reform der Notfallversorgung gefährdet die neurologische Notfallmedizin

Der Referentenentwurf für die Neufassung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung weist nach Ansicht der DGN erhebliche Mängel auf. Sie sieht darin eine Gefährdung der Qualität und Leistungsfähigkeit der neurologischen Notfallversorgung. Es muss bezweifelt werden, dass die vorgesehene strukturierte Ersteinschätzung in Notfallleitstellen der Komplexität neurologischer Notfallsymptome gerecht wird: Die Rate an Fehleinschätzungen nach Erstevaluation ist bei neurologischen Notfällen bekanntermaßen hoch. Die DGN kritisiert auch das Vorhaben, die Leitung von Notfallzentren in den Kliniken den kassenärztlichen Vereinigungen zu übertragen.

Am 8. Januar ist vom Bundesgesundheitsministerium der Referentenentwurf für die Neufassung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgestellt worden. Als Ziele der Reform wurden die Etablierung eines neuen Systems der integrierten Notfallversorgung und eine Entlastung der Rettungsdienste formuliert. Zur Steigerung der Effizienz der Notfallversorgung, so die Präambel des Gesetzentwurfs, sollen „die bisher weitgehend getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und Rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einem System der integrierten Versorgung“ weiterentwickelt werden. Der Entwurf basiere im Wesentlichen auf den Vorschlägen des Gutachtens des Sachverständigenrates des Jahres 2018. Um die genannten Ziele zu erreichen, solle zum ersten ein gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) etabliert werden, das die bisherigen Notrufnummern 112 und 116/117 mit Einrichtung eines qualifizierten Ersteinschätzungsverfahrens zusammenführen soll. Zum zweiten sollen integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern etabliert werden, die gemeinsam von Kassenärzten und dem Krankenhaus betrieben werden, jedoch unter fachlicher Leitung der kassenärztlichen Vereinigung stehen sollen. Als dritte Säule der Reform soll der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung geführt werden.

Die Deutschen Gesellschaft für Neurologie sieht ohne Zweifel Bedarf, die Strukturen und die Finanzierung der Notfallversorgung zu reformieren. Obwohl die Intention des Gesetzesentwurfs in die richtige Richtung weist, verfehlen jedoch die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Lösungen im Detail dieses Ziel jedoch und bergen die Gefahr, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung letztlich zu verschlechtern.

Das Eingangskriterium einer strukturierten Ersteinschätzung mag für viele nicht bedrohliche Erkrankungen durchaus ein geeignetes Instrument sein. Dies gilt jedoch nicht für die neurologische Notfallversorgung. Die wissenschaftliche Datenlage zeigt klar, dass die Rate der Fehleinschätzungen bei der ersten Evaluation eines Notfalls bei neurologischen Symptomen am höchsten ist. Gleichzeitig handelt es sich bei vielen neurologischen Notfällen um schwerwiegende Erkrankungen, bei denen eine zeitkritische und zielgerichtete Therapie von entscheidender Bedeutung für den Behandlungserfolg ist. Dies gilt nicht nur für die Behandlung von Schlaganfällen, sondern auch für viele andere neurologische Erkrankungen wie Meningitiden oder Anfallserkrankungen.

Die Vorstellung, dass die fachliche Leitung der in ausgewählten Krankenhäusern angesiedelten integrierten Notfallzentren durch die kassenärztliche Vereinigung zu erfolgen habe, ist nicht nachvollziehbar. Ein Grund für die erheblich zunehmende Inanspruchnahme der Notaufnahmen in der Vergangenheit war die unzureichende Verfügbarkeit des kassenärztlichen Notfalldienstes. Die bisherigen Entwicklungen geben keinerlei Anlass zur Hoffnung, dass die Leistungsfähigkeit der kassenärztlichen Notfallversorgung durch ihre „Umsiedelung“ in die Krankenhäuser im Rahmen der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gesteigert werden kann. Vielmehr ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Strukturen zu Mehrfachuntersuchungen führen und neben einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungsqualität auch vermeidbare, haftungsrelevante Fragen für die weiterbehandelnden (neurologischen) Krankenhausärzte aufwerfen können.

Dem Rettungsdienst die Pflicht aufzuerlegen, die bekannt schwierige Triagierung bei der Notfallversorgung vorzunehmen und den Patienten in die jeweils mutmaßlich geeignete Struktur zu verbringen, ist aus Sicht der neurologischen Notfallversorgung kontraproduktiv. Die zuverlässige Beurteilung neurologischer Notfallsymptome erfordert neben neurologischer Expertise auch die entsprechende Infrastruktur. Auch bei größten Bemühungen des Rettungsdienstes werden bei der Bewertung neurologischer Notfallsymptome Fehlallokationen kaum vermeidbar sein. Anstatt einer Entlastung der Rettungsdienste ist daher wahrscheinlich, dass die vorgesehenen Regelungen zu einer vermehrten Inanspruchnahme führen, da in Anbetracht der Komplexität neurologischer Notfalldiagnostik und -therapie sekundäre Transporte zwischen den verschiedenen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erwarten sind. Zeitliche Verzögerungen jedoch gefährden den Behandlungserfolg und sind ökonomisch im Sinne einer effizienten Ressourcenallokation kontraproduktiv.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie fordert daher weitreichende Korrekturen an dem Gesetzentwurf, um die Qualität und Leistungsfähigkeit der neurologischen Notfallversorgung in Deutschland nicht zu gefährden und eine den Entwicklungen angemessene Reform der Notfallversorgung auf den Weg zu bringen:

- Allgemein spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Neurologie dafür aus, die Organisation des Rettungsdienstes beizubehalten und die Leitung der INZ im Wesentlichen den Kliniken zu überlassen - gerne unter Einbeziehung der KV-Ärzte. Ein „Outsourcen“ der Leitung von Notfallzentren an die kassenärztliche Vereinigung erscheint unsinnig, zumal diese weder zur Primäraufgabe der KVen gehört (Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Versorgung), noch strukturell und personell von den KVen geleistet werden kann. Das eigentliche Problem, die Überlastung der Notfallstationen, lässt sich nicht durch Verschiebung von Verantwortlichkeiten lösen, sondern einzig und allein durch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Notfallzentren. Nur so könne man, um ein Wording des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn [1] aufzugreifen, die Probleme im Notdienst „an der Wurzel“ packen.

- Außerdem fordert die DGN, bei der Etablierung einer strukturierten Ersteinschätzung in den Notfallleitstellen neurologische Expertise einzubeziehen.

Prof. Dr. Helge Topka, München
Vorsitzender der DGN-Kommission Neurologische Notfallmedizin

Prof. Dr. Frank Erbguth, Nürnberg
Vorsitzender der DGN-Kommission Leitender Krankenhausneurologen

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 10.000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org

Präsidentin: Prof. Dr. med. Christine Klein
Stellvertretender Präsident: Prof. Dr. med. Christian Gerloff
Past-Präsident: Prof. Dr. Gereon R. Fink
Generalsekretär: Prof. Dr. Peter Berlit
Geschäftsführer: Dr. rer. nat. Thomas Thiekötter
Geschäftsstelle: Reinhardtstr. 27 C, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 531437930, E-Mail: info@dgn.org

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2020
Dr. Bettina Albers Pressestelle der DGN
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
https://idw-online.de/de/news730040
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Notarzt-Reform ärgert Krankenhäuser

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2020, 07:23

Notarzt-Reform ärgert Krankenhäuser

Seit Jahresbeginn wird die Notfall-Versorgung für Kranke im Rhein-Kreis Neuss neu organisiert. Für den Fahrdienst der Notdienst-Ärzte ist der Kreis in zunächst drei, bald nur noch zwei große Bezirke eingeteilt worden, die von jeweils einem Bereitschaftsarzt abgedeckt werden. Zuvor war jeweils ein Arzt für jede Stadt zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat sich in einer Reform mit den Ärzte-Vertretern auf ein „Taxi-System“ geeinigt. Das bedeutet, dass im Notfall der betreffende Arzt nicht mehr mit dem Privatwagen, sondern mit einem Taxi zum Patienten fährt. Ärzte reagieren mit Unverständnis auf diese Veränderung und sprechen von einer „klaren Verschlechterung für Patienten“. Außerdem befürchten sie mehr Andrang in den ohnehin schon stark ausgelasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser. Klaus D. Schumilas und Simon Janßen wissen, was die Patienten erwartet. Das Ergebnis ihrer Recherche finden Sie hier. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... okal-neuss

Quelle: Mitteilung der NGZ vom 18.01.2020
Frank Kirschstein - Lokalredaktion
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Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2020, 10:30

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 13. Februar 2020



Richtiges Ziel, korrekturbedürftige Ausgestaltung
Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung


Das Ziel ist richtig, die Ausgestaltung jedoch stark verbesserungsbedürftig. Zu diesem Urteil kommt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Notfallversorgung.

Der Referentenentwurf enthalte richtige Ansatzpunkte, z.B. zentrale Anlaufstellen am Krankenhaus, eine Ersteinschätzung von Notfallpatienten auf der Grundlage eines einheitlichen standardisierten Systems und die Einbindung des Rettungsdienstes in das Gesamtkonzept. Die Konstruktion der Integrierten Notfallzentren (INZ) sei jedoch nicht tragfähig.

„Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Wir halten es allerdings aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht für sinnvoll, wenn zur Zusammenarbeit des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung und der Notfallambulanz des Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen errichtet und betrieben werden müssen“, heißt es in der Stellungnahme.

Mit einem solchen Konstrukt würde eine gänzlich neue Versorgungseinheit mit eigener Rechtsform entstehen. Abgesehen von den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen würde regionalen Erfordernissen und bereits vorhandenen, bewährten Strukturen sowie unterschiedlichen personellen Ressourcen kaum mehr Rechnung getragen werden können. INZ-Strukturen in der vorgesehenen Form würden neue Probleme schaffen, statt die bestehenden zu lösen, kritisiert der MB.

Änderungsbedarf sieht der Marburger Bund ebenso hinsichtlich der geplanten Auswahl der INZ-Standorte. Sollte Notfallversorgung nur noch an Krankenhäusern mit INZ stattfinden, würde das dem regionalen Versorgungsbedarf nicht gerecht werden. „Wenn zukünftig nur noch entfernte Integrierte Notfallzentren entscheiden sollen, wo und wie die Patienten behandelt werden, wird das zu erheblichen Engpässen mit langen Wartezeiten führen. Die Kapazitäten dieser Einrichtungen würden gar nicht ausreichen, die große Menge der Patienten zu versorgen. Dadurch entstünde zusätzlich eine starke Steigerung der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für Weiterverlegungen“, warnt der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Erforderlich seien daher gesetzliche Leitplanken, um eine für die Notfallversorgung ausreichende Zahl von Standorten zu gewährleisten.

Nach dem Referentenentwurf jedoch sollen solche Krankenhäuser ausgewählt werden, welche die Anforderungen der erweiterten Stufe 2 oder der umfassenden Stufe 3 der Notfallversorgung nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen. Das wären ca. 241 Standorte bundesweit. „Eine derart massive Begrenzung der ambulanten Notfallstrukturen geht zu Lasten der Patienten“, kritisiert der Marburger Bund.

Für rechtlich nicht haltbar und auch angesichts der geplanten Reduzierung der Versorgungsdichte verfehlt hält der MB den Vorschlag eines 50-prozentigen Vergütungsabschlags für ambulant erbrachte Akutversorgung durch Krankenhäuser, die kein INZ betreiben dürfen. „Vergütung ist die finanzielle Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Krankenhäuser und die darin tätigen Ärztinnen und Ärzte sind zur Abklärung von Notfällen rechtlich verpflichtet, sie können sich der Leistungserbringung nicht entziehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Der MB fürchtet, dass die angestoßenen positiven Entwicklungen auf regionaler Ebene zum Erliegen kommen, sollte der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form beschlossen werden. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser würde sich über Jahre hinauszögern. Die Frist von 18 Monaten für die Umsetzung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses beginnt mit der Verkündung des Gesetzes. Danach haben die Landesausschüsse weitere sechs Monate Zeit, die Standorte für die INZ festzulegen. Erst danach beginnen die Verhandlungen der regionalen KVen mit den ausgewählten Krankenhausstandorten. Das neue Notfallsystem würde also voraussichtlich frühestens gegen Ende des Jahres 2022 greifen können.

Weitere Informationen zum Thema Notfallversorgung finden Sie hier. >>> https://www.marburger-bund.de/notfallversorgung
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Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit rund 125.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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"Rettungsdienst - 112" - Vortrag am 03.03.2020 in Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2020, 09:08

Aus Forum:
http://www.neuss-erfttal.de/forum/viewt ... ?f=6&t=447

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Am 3. März 2020, 20,00 Uhr, spricht Dr. Zellerhoff vom Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss beim Freundeskreis der Pfarrgemeinde St. Cornelius Neuss-Erfttal zum Thema: "Rettungsdienst - 112". Die Veranstaltung findet im Pfarrsaal von St. Cornelius statt. Alle interessierten BürgerInnen sind zur Teilnahme eingeladen. Der Eintritt ist frei. - Quelle: Mitteilung Heinz Sahnen


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DGINA und DIVI warnen vor geplantem Gesundheitsgesetz – „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 17:53

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DGINA und DIVI warnen vor geplantem Gesundheitsgesetz – „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“

In zwei Stellungnahmen haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor einem geplanten Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums gewarnt.

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel, sagt DGINA-Präsident Martin Pin: „Der Entwurf ist weit davon entfernt, die dringend erforderliche Reform der Notfallversorgung voranzubringen.“ – „Wenn das Gesetz so kommt, wären die Leidtragenden die Patienten,“ pflichtet ihm der medizinische Geschäftsführer der DIVI, Prof. Dr. Andreas Markewitz bei.

Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese „Triage-Software“, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden.

Die Kopplung von Verwendung des Ersteinschätzungsinstruments und Vergütung ist nicht zielführend und fachlich falsch

Der DGINA-Präsident warnt: „Eine ‚Ersteinschätzungs-Software‘ der KV kann und darf nicht den ärztlichen Kontakt und die ärztliche Untersuchung ersetzen. Wenn Notfälle aufgrund dieser Ersteinschätzung weggeschickt werden, kann dies für die Betroffenen möglicherweise lebensbedrohliche Folgen haben.“ So heißt es auch in der Stellungnahme der DIVI gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium: „Die obligate Verbindung des Einsatzes eines Ersteinschätzungssystems mit der Leistungsvergütung geht an der Realität vorbei, da eine sichere ex ante Zuordnung der Dringlichkeit der Behandlungsnotwendigkeit in zahlreichen Fällen unmittelbar bei Eintreffen der Patienten nicht sicher möglich ist.“

DIVI und DGINA fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit auf, die diesbezüglich geplanten Änderungen des bestehenden Gesundheitsgesetzes (§120 SGB 5) zu streichen und weiter an einer grundlegenden, zukunftsfähigen Reform der Notfallversorgung im Sinne der Patienteninnen und Patienten zu arbeiten.

Kontakt DGINA:
Dr. Caroline Mayer
Pressesprecherin DGINA e.V.
Mobil 0177-6233876
E-Mail: presse@dgina.de
www.dgina.de

Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V.
Geschäftsstelle: Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin
Sitz: Hamburg – Vereinsregister: Amtsgericht Hamburg, VR 19359

Die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) ist eine medizinische Fachgesellschaft, die sich insbesondere für die Weiterentwicklung der Notfallmedizin und -pflege einsetzt. Sie sieht die Notfallmedizin als eine klinische Disziplin, die hauptsächlich in den Notaufnahmen betrieben wird, aber auch die präklinische Notfall-, die Katastrophen- und die Akutmedizin umfasst. Vereinsziele sind vor allem die Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung für Patienten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der in der Notfallmedizin

Kontakt DIVI:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
E-Mail: presse@divi.de
www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
Geschäftsstelle: Luisenstraß3 45, 10117 Berlin
Sitz: Berlin – Vereinsregister: Amtsgericht Düsseldorf, VR 5548

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB. Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... ?auid=4190
https://www.divi.de/joomlatools-files/d ... orgung.pdf

Anhang
attachment icon PM: DGINA und DIVI warnen vor geplantem Gesundheitsgesetz – „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“ > https://idw-online.de/de/attachment81262

Quelle: Pressemitteilung vom 1311.2020
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
https://idw-online.de/de/news757910
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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