Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage
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Intensivmedizinische Versorgung in den kommenden Jahren erheblich gefährdet
DGIIN: Intensivmedizinische Versorgung in den kommenden Jahren erheblich gefährdet
Pflegende und Experten fordern verbindliche Betreuungsschlüssel, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Bezahlung für Intensivpflegepersonal
Berlin – Bereits heute kommt es wegen des Personalmangels auf Intensivstationen häufig zu Bettensperrungen. Eine aktuelle Umfrage unter Intensivpflegekräften zeigt: Mehr als ein Drittel der Befragten plant, ihren Beruf in den nächsten fünf Jahren aufzugeben. Die Situation wird sich in Zukunft deutlich verschärfen, wenn keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen für Pflegende auf Intensivstationen zu verbessern, warnt die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN). Die Pflegenden und die Fachgesellschaft sehen Lösungsansätze in mehr Personal, besserer Bezahlung und Änderungen im Abrechnungssystem der Kliniken.
Schon jetzt kommt es auf dreiviertel der deutschen Intensivstationen zu Bettensperrungen aufgrund des Pflegepersonalmangels. Die DGIIN hat jetzt gemeinsam mit dem Marburger Bund die bisher deutschlandweit größte Umfrage unter Intensivpflegekräften durchgeführt. „Die Ergebnisse sollen eine Datengrundlage für notwendige Maßnahmen liefern, die aus der Krise führen“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim und Präsident elect der DGIIN. „Sie zeigt uns aber vor allem: Wenn wir die Arbeitsbedingungen in der Intensivpflege nicht deutlich verbessern, ist die Patientenversorgung in den kommenden Jahren massiv in Gefahr. Es drohen ein Drittel der Fachkräfte in diesem Bereich verloren zu gehen“, mahnt Karagiannidis. Zudem scheiden durch den demographischen Wandel die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben aus, die noch nicht in ähnlicher Zahl nachbesetzt werden können. „Da die Einnahmen der Krankenhäuser zudem ganz wesentlich von der Intensivmedizin abhängen, wird es zu einer unabwendbaren und dramatischen Änderung der Krankenhauslandschaft in Deutschland kommen“, so der Experte weiter.
An der Umfrage, die vom 14. bis 21. Januar 2019 stattfand, beteiligten sich 2498 Intensivpflegekräfte. Dabei gaben rund 68 Prozent an, generell unzufrieden mit der Arbeitssituation zu sein. Rund 97 Prozent empfinden, dass die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und sich die Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert haben. 94 Prozent gaben an, dass hauptsächlich ökonomische Interessen in den Vordergrund getreten sind. Mehr als ein Drittel der Befragten (37 Prozent) plant, den Beruf in den kommenden fünf Jahren zu verlassen, noch einmal so viele (34 Prozent) planen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Als Hauptgründe für die Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation nannten die Befragten die enorme Arbeitsbelastung, einen hohen Zeitdruck, die zunehmende Ökonomisierung in den Kliniken und schlechte Personalschlüssel. Als einen Lösungsansatz nannten die Umfrageteilnehmer einen verbindlichen Personalschlüssel von zwei Patienten pro Pflegekraft. Derzeit betreut eine Pflegekraft in der Regel mindestens zweieinhalb bis drei Patienten.
„Diese Zahlen belegen eine dramatische Entwicklung in der Intensivpflege. Nicht nur die intensivmedizinische Versorgung ist bedroht, sondern auch die gesamte Krankenhausstruktur und damit die Existenz der Krankenhäuser – vom Kreiskrankenhaus bis zum Maximalversorger“, so Professor Dr. med. Reimer Riessen, Leiter der Internistischen Intensivstation des Tübinger Universitätsklinikums und Past Präsident der DGIIN. Denn die Qualität intensivmedizinischer Behandlung hänge maßgeblich von den Pflegekräften ab, da diese für komplexe Behandlungen, wie beispielsweise die Stabilisierung von Organfunktionen, verantwortlich sind. „Die Arbeitsbedingungen der Pflegenden müssen sich drastisch und zeitnah verbessern. Dazu gehört ein verlässlicher Betreuungsschlüssel, mehr Wertschätzung von Seiten der Klinikträger und eine bessere Bezahlung“, sagt Carsten Hermes, Sektionssprecher Pflege der DGIIN.
Der Pflegemangel stellt laut DGIIN auch eine Gefahr für die Finanzierung der Krankenhäuser dar. Das liegt daran, dass diese stark an die Einnahmen aus der Intensivmedizin gebunden ist. „Wir fordern deshalb eine Umgestaltung des DRG-Finanzierungssystems. Ziel muss sein, die Vergütung auch an Qualitätsindikatoren auszurichten und nicht an reiner Quantität. Es darf nicht sein, dass eine Gewinnmaximierung auf dem Rücken der Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen ausgetragen wird“, fordert Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN.
Aus Sicht der Fachgesellschaft muss zudem vermieden werden, dass die Krankenhäuser untereinander in einem unkoordinierten Wettbewerb um die Pflegekräfte stehen. „Es wird unausweichlich sein, die Personalkapazitäten zu bündeln und Krankenhäuser zeitnah in einem geordneten Verfahren zusammenzuführen“, sind sich die drei Experten einig.
Die detaillierten Umfrageergebnisse und Lösungsvorschläge der DGIIN werden heute im Ärzteblatt veröffentlicht. > https://www.aerzteblatt.de/archiv/20598 ... -in-Gefahr Eine Zusammenfassung des Artikels finden Sie zudem im hier Video der DGIIN. > https://www.dgiin.de/aktuelles/aktionen ... aefte.html
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2019
Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle DGIIN
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin
und Notfallmedizin
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31 649
Fax: 0711 89 31 167
E-Mail: hartmann@medizinkommunikation.org
Pflegende und Experten fordern verbindliche Betreuungsschlüssel, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Bezahlung für Intensivpflegepersonal
Berlin – Bereits heute kommt es wegen des Personalmangels auf Intensivstationen häufig zu Bettensperrungen. Eine aktuelle Umfrage unter Intensivpflegekräften zeigt: Mehr als ein Drittel der Befragten plant, ihren Beruf in den nächsten fünf Jahren aufzugeben. Die Situation wird sich in Zukunft deutlich verschärfen, wenn keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen für Pflegende auf Intensivstationen zu verbessern, warnt die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN). Die Pflegenden und die Fachgesellschaft sehen Lösungsansätze in mehr Personal, besserer Bezahlung und Änderungen im Abrechnungssystem der Kliniken.
Schon jetzt kommt es auf dreiviertel der deutschen Intensivstationen zu Bettensperrungen aufgrund des Pflegepersonalmangels. Die DGIIN hat jetzt gemeinsam mit dem Marburger Bund die bisher deutschlandweit größte Umfrage unter Intensivpflegekräften durchgeführt. „Die Ergebnisse sollen eine Datengrundlage für notwendige Maßnahmen liefern, die aus der Krise führen“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim und Präsident elect der DGIIN. „Sie zeigt uns aber vor allem: Wenn wir die Arbeitsbedingungen in der Intensivpflege nicht deutlich verbessern, ist die Patientenversorgung in den kommenden Jahren massiv in Gefahr. Es drohen ein Drittel der Fachkräfte in diesem Bereich verloren zu gehen“, mahnt Karagiannidis. Zudem scheiden durch den demographischen Wandel die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben aus, die noch nicht in ähnlicher Zahl nachbesetzt werden können. „Da die Einnahmen der Krankenhäuser zudem ganz wesentlich von der Intensivmedizin abhängen, wird es zu einer unabwendbaren und dramatischen Änderung der Krankenhauslandschaft in Deutschland kommen“, so der Experte weiter.
An der Umfrage, die vom 14. bis 21. Januar 2019 stattfand, beteiligten sich 2498 Intensivpflegekräfte. Dabei gaben rund 68 Prozent an, generell unzufrieden mit der Arbeitssituation zu sein. Rund 97 Prozent empfinden, dass die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und sich die Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert haben. 94 Prozent gaben an, dass hauptsächlich ökonomische Interessen in den Vordergrund getreten sind. Mehr als ein Drittel der Befragten (37 Prozent) plant, den Beruf in den kommenden fünf Jahren zu verlassen, noch einmal so viele (34 Prozent) planen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Als Hauptgründe für die Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation nannten die Befragten die enorme Arbeitsbelastung, einen hohen Zeitdruck, die zunehmende Ökonomisierung in den Kliniken und schlechte Personalschlüssel. Als einen Lösungsansatz nannten die Umfrageteilnehmer einen verbindlichen Personalschlüssel von zwei Patienten pro Pflegekraft. Derzeit betreut eine Pflegekraft in der Regel mindestens zweieinhalb bis drei Patienten.
„Diese Zahlen belegen eine dramatische Entwicklung in der Intensivpflege. Nicht nur die intensivmedizinische Versorgung ist bedroht, sondern auch die gesamte Krankenhausstruktur und damit die Existenz der Krankenhäuser – vom Kreiskrankenhaus bis zum Maximalversorger“, so Professor Dr. med. Reimer Riessen, Leiter der Internistischen Intensivstation des Tübinger Universitätsklinikums und Past Präsident der DGIIN. Denn die Qualität intensivmedizinischer Behandlung hänge maßgeblich von den Pflegekräften ab, da diese für komplexe Behandlungen, wie beispielsweise die Stabilisierung von Organfunktionen, verantwortlich sind. „Die Arbeitsbedingungen der Pflegenden müssen sich drastisch und zeitnah verbessern. Dazu gehört ein verlässlicher Betreuungsschlüssel, mehr Wertschätzung von Seiten der Klinikträger und eine bessere Bezahlung“, sagt Carsten Hermes, Sektionssprecher Pflege der DGIIN.
Der Pflegemangel stellt laut DGIIN auch eine Gefahr für die Finanzierung der Krankenhäuser dar. Das liegt daran, dass diese stark an die Einnahmen aus der Intensivmedizin gebunden ist. „Wir fordern deshalb eine Umgestaltung des DRG-Finanzierungssystems. Ziel muss sein, die Vergütung auch an Qualitätsindikatoren auszurichten und nicht an reiner Quantität. Es darf nicht sein, dass eine Gewinnmaximierung auf dem Rücken der Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen ausgetragen wird“, fordert Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN.
Aus Sicht der Fachgesellschaft muss zudem vermieden werden, dass die Krankenhäuser untereinander in einem unkoordinierten Wettbewerb um die Pflegekräfte stehen. „Es wird unausweichlich sein, die Personalkapazitäten zu bündeln und Krankenhäuser zeitnah in einem geordneten Verfahren zusammenzuführen“, sind sich die drei Experten einig.
Die detaillierten Umfrageergebnisse und Lösungsvorschläge der DGIIN werden heute im Ärzteblatt veröffentlicht. > https://www.aerzteblatt.de/archiv/20598 ... -in-Gefahr Eine Zusammenfassung des Artikels finden Sie zudem im hier Video der DGIIN. > https://www.dgiin.de/aktuelles/aktionen ... aefte.html
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2019
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Hervorragend ausgebildetes Personal dringend notwendig
„Hervorragend ausgebildetes Personal dringend notwendig“
Volksbegehren in Bayern: DBfK hält eine gesetzlich Regelung zur Personalquote und eine hohe Fachlichkeit entscheidend, wenn es um die Qualität in der Pflege und um die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten geht
„Professionell Pflegende brauchen mehr Zeit und mehr qualifizierte Kolleginnen und Kollegen“, sagt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Der DBfK, einer der Bündnispartner des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“, ist Stimme der professionell Pflegenden und vertritt deren Interessen. Heute haben die Initiatoren und Bündnispartner nun die von den Kommunen beglaubigten Unterschriftenlisten und damit auch den Zulassungsantrag des Volksbegehrens offiziell im Bayerischen Innenministerium eingereicht.
Eine gesetzliche Regelung zur Personalquote auf der einen Seite und eine hohe Fachlichkeit auf der anderen Seite hält der DBfK für entscheidend, wenn es um Qualität der professionellen Pflege in Bayern geht. Der DBfK warnt: Die chronische Unterbesetzung und Überlastung der Pflegenden gefährdet die Patientenversorgung und die Gesundheit der Pflegenden gleichermaßen. Je besser die Ausbildung und die Personalausstattung in der Pflege sind, desto niedriger ist das Sterberisiko der Patienten/-innen, das belegen internationale Studien (z.B. RN4Cast). „Ausweg aus dem Dilemma ist ein analytisches Personalbemessungsverfahren, das sich am tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet“, so Dr. Biederbeck.
Die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche, wie jetzt von der Bundespolitik auf den Weg gebracht hält der DBfK für nicht ausreichend und sieht es als kritisch an, dass Untergrenzen nur für ausgewählte Bereiche festgelegt wurden. Dies werde die Patientensicherheit insgesamt nicht erhöhen. „Wir befürchten ein Ausbluten der nicht-geregelten Bereiche, wenn beispielsweise Personal abgezogen wird, um Lücken zu füllen“, so Dr. Biederbeck.
Es führe kein Weg vorbei an einer Erhöhung der Zahl der Pflegefachpersonen insgesamt. Zudem müsse die Fachlichkeit gesichert werden. Für die anspruchsvolle und komplexe Versorgung von Menschen mit zum Teil Mehrfacherkrankungen sei künftig mehr hervorragend ausgebildetes Personal dringend nötig.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2019
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
Volksbegehren in Bayern: DBfK hält eine gesetzlich Regelung zur Personalquote und eine hohe Fachlichkeit entscheidend, wenn es um die Qualität in der Pflege und um die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten geht
„Professionell Pflegende brauchen mehr Zeit und mehr qualifizierte Kolleginnen und Kollegen“, sagt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Der DBfK, einer der Bündnispartner des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“, ist Stimme der professionell Pflegenden und vertritt deren Interessen. Heute haben die Initiatoren und Bündnispartner nun die von den Kommunen beglaubigten Unterschriftenlisten und damit auch den Zulassungsantrag des Volksbegehrens offiziell im Bayerischen Innenministerium eingereicht.
Eine gesetzliche Regelung zur Personalquote auf der einen Seite und eine hohe Fachlichkeit auf der anderen Seite hält der DBfK für entscheidend, wenn es um Qualität der professionellen Pflege in Bayern geht. Der DBfK warnt: Die chronische Unterbesetzung und Überlastung der Pflegenden gefährdet die Patientenversorgung und die Gesundheit der Pflegenden gleichermaßen. Je besser die Ausbildung und die Personalausstattung in der Pflege sind, desto niedriger ist das Sterberisiko der Patienten/-innen, das belegen internationale Studien (z.B. RN4Cast). „Ausweg aus dem Dilemma ist ein analytisches Personalbemessungsverfahren, das sich am tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet“, so Dr. Biederbeck.
Die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche, wie jetzt von der Bundespolitik auf den Weg gebracht hält der DBfK für nicht ausreichend und sieht es als kritisch an, dass Untergrenzen nur für ausgewählte Bereiche festgelegt wurden. Dies werde die Patientensicherheit insgesamt nicht erhöhen. „Wir befürchten ein Ausbluten der nicht-geregelten Bereiche, wenn beispielsweise Personal abgezogen wird, um Lücken zu füllen“, so Dr. Biederbeck.
Es führe kein Weg vorbei an einer Erhöhung der Zahl der Pflegefachpersonen insgesamt. Zudem müsse die Fachlichkeit gesichert werden. Für die anspruchsvolle und komplexe Versorgung von Menschen mit zum Teil Mehrfacherkrankungen sei künftig mehr hervorragend ausgebildetes Personal dringend nötig.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2019
Sabine Karg
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Pflegekräfte - Auf den Intensivstationen sieht es düster aus
Ärzte Zeitung vom 11.03.2019:
Pflegekräfte
Auf den Intensivstationen sieht es düster aus
Viele Intensivkräfte wollen ihren Beruf in den nächsten fünf Jahren aufgeben oder die Arbeitszeit reduzieren. Das kann fatale Folgen für die deutsche Krankenhauslandschaft haben. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
Pflegekräfte
Auf den Intensivstationen sieht es düster aus
Viele Intensivkräfte wollen ihren Beruf in den nächsten fünf Jahren aufgeben oder die Arbeitszeit reduzieren. Das kann fatale Folgen für die deutsche Krankenhauslandschaft haben. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Deutschlands Krankenhäuser brauchen ein verbindliches Personalbemessungsinstrument für die Pflege
PRESSEMELDUNG vom 11.03.2019
Deutschlands Krankenhäuser brauchen ein verbindliches Personalbemessungsinstrument für die Pflege
Expertengruppe des Deutschen Pflegerats legt Vorschläge vor
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG will die Politik auch auf den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern reagieren. „Die bisherige Umsetzung bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was im Interesse von Patientinnen und Patienten und Pflegefachpersonen erforderlich ist“, mahnte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.
Seit dem 01. Januar 2019 sind Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen für ausgewählte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern per Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgewiesen. Diese gelten u. a. für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Hierzu sollen ab dem Jahr 2020 weitere Bereiche hinzukommen.
Der DPR fordert dazu auf, im Krankenhaus den tatsächlichen Pflegebedarf bei der Personalbemessung und deren Finanzierung zu berücksichtigen. Positiv sei, dass die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus neu geregelt werden soll. „Allerdings laufen die verordneten Personaluntergrenzen ohne Bezug auf eine begründbare reguläre Personalausstattung und ohne Bezug zu Pflegepersonalbudgets. Da diese nur auf kalkulatorischen Größen beruhen besteht die Gefahr von gegenteiligen Effekten. Das ist nicht das, was sich der Gesetzgeber als Ziel wünscht“, machte Wagner weiter deutlich.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patientenversorgung ist es Pflicht, auf eine gesicherte Personalbemessung zurückzugreifen. Mehrfach hat der Deutsche Pflegerat bereits die Entwicklung eines solchen pflegewissenschaftlich begründeten Instrumentes für die Personalbemessung und dessen verpflichtenden Einsatzes in allen Krankenhäusern gefordert.
Vor diesem Hintergrund hat der DPR eine Expertengruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) beauftragt wurde. „Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxistauglichen Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern bedarfsgerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden“, betonte Dr. Patrick Jahn, Leiter der Expertengruppe des Deutschen Pflegerats.
Als Orientierungsrahmen für das PPBI des DPR dienen die international verbreiteten Verfahren, die aus einem Scoring (u.a. pflegerische und medizinische Leistungen, Patientenfähigkeiten) eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung bzw. Vorgaben von Pflegepersonal-Patientenverhältnissen ermöglichen. Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation sind lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben. „Damit können ohne übertriebenen bürokratischen Aufwand alle relevanten Faktoren einbezogen werden, die vor Ort zu Leistungen der Pflege führen, um daraus Aufwandsgruppen zu bilden“, führte Prof. Dr. Michael Isfort, der als ausgewiesener Experte zum Thema Personalbemessung in die Expertengruppe des DPR berufen wurde, weiter aus.
Die Expertengruppe des DPR wird ihr grundlegendes Modell für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf dem Deutschen Pflegetag am 15. März 2019 erstmalig der Fachöffentlichkeit vorstellen.
Dieses und weitere interessante Themen werden auf dem 6. Deutschen Pflegetag vom 14. bis zum 16. März 2019 in Berlin diskutiert (Homepage Deutscher Pflegetag: www.deutscher-pflegetag.de)
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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"Das Pflegekind liegt ganz tief im Brunnen" - Die Reformerfordernisse sind bisher unterschätzt worden!
Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sagte in einem ZDF-Interview zum Pflegenotstand: Die Herausforderung sei, "nun die Rahmenbedingungen zu verbessern". Bisher seien die Aufgaben in der Pflege unterschätzt worden. Ein Videobeitrag (05,30 Min. - bis 11.03.2020 verfügbar) informiert > https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morg ... ilGqoyAnFY Der Pflegebevollmächtigte ist am 17.04.2019 Podiumsgast beim Neusser Pflegetreff und wird mit weiteren hochkarätigen Pflegeexperten die Pflegenot - ambulant und stationär - diskutieren und hoffentlich geeignete Lösungen vorstellen. Tatsache ist, dass der Pflegenotstand seit vielen Jahren bekannt ist und vielfältige Reformvorschläge gemacht werden sind. So auch z.B. von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Rahmen der Verbändeanhörung zum PpSG (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf ). Leider haben die politisch Verantwortlichen unzureichend reagiert und die Probleme ausgesessen. Jetzt "liegt das Pflegekind tief im Brunnen".
Informationen zum Pflegetreff am 17.04.2019 u.a. unter > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Informationen zum Pflegetreff am 17.04.2019 u.a. unter > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
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Pflege: Untergrenzen reichen nicht aus
Pflege: Untergrenzen reichen nicht aus
Derzeit fehlen allein im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser mehr als 100 000 Vollzeitstellen. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, zeigt unsere Studie. Im internationalen Vergleich ist der Personalschlüssel in Deutschland mithin am schlechtesten – 13 Patienten kommen hier auf eine Pflegefachkraft. In den Niederlanden etwa sind es nur 8,6.
Weitere Informationen in Böckler Impuls 16/2018 > https://www.boeckler.de/116606_116620.htm
Derzeit fehlen allein im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser mehr als 100 000 Vollzeitstellen. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, zeigt unsere Studie. Im internationalen Vergleich ist der Personalschlüssel in Deutschland mithin am schlechtesten – 13 Patienten kommen hier auf eine Pflegefachkraft. In den Niederlanden etwa sind es nur 8,6.
Weitere Informationen in Böckler Impuls 16/2018 > https://www.boeckler.de/116606_116620.htm
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Personalbedarf in der Pflege
Personalbedarf in der Pflege
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Die Datenlage zum Personalbedarf in der Pflege ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/8253 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908253.pdf ) der Fraktion Die Linke. Angaben zum genauen Arbeitszeitumfang je Tätigkeitsbereich aller Pflegeberufe in der ambulanten und stationären Pflege seien nicht ausgewiesen. Zuverlässige Daten seien jedoch Voraussetzung für vertrauenswürdige Analysen.
Die Abgeordneten wollen wissen, auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung ihre Pflegepersonalplanung im Einzelnen aufbaut.
Quelle: Mitteilung vom 19.03.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Die Datenlage zum Personalbedarf in der Pflege ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/8253 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908253.pdf ) der Fraktion Die Linke. Angaben zum genauen Arbeitszeitumfang je Tätigkeitsbereich aller Pflegeberufe in der ambulanten und stationären Pflege seien nicht ausgewiesen. Zuverlässige Daten seien jedoch Voraussetzung für vertrauenswürdige Analysen.
Die Abgeordneten wollen wissen, auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung ihre Pflegepersonalplanung im Einzelnen aufbaut.
Quelle: Mitteilung vom 19.03.2019
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Wesentliche Regelungen die die Altenpflege betreffen:
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde im Bundesgesetzblatt vom 14. Dezember 2018 veröffentlicht. Ein Großteil der durch das Gesetz geänderten Regelungen ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist es, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege zu erreichen. Darüber hinaus wird es ab dem Jahr 2020 in Krankenhäusern eine Umstellung der Finanzierung des Pflegepersonals geben.
Wesentliche Regelungen die die Altenpflege betreffen:
... (weiter lesen unter) ... https://www.aok-verlag.info/de/news/Pfl ... mN_PzEE23Y
Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde im Bundesgesetzblatt vom 14. Dezember 2018 veröffentlicht. Ein Großteil der durch das Gesetz geänderten Regelungen ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist es, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege zu erreichen. Darüber hinaus wird es ab dem Jahr 2020 in Krankenhäusern eine Umstellung der Finanzierung des Pflegepersonals geben.
Wesentliche Regelungen die die Altenpflege betreffen:
... (weiter lesen unter) ... https://www.aok-verlag.info/de/news/Pfl ... mN_PzEE23Y
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Personalschlüssel für den Nachtdienst muss sich an den Bewohnerbedürfnissen ausrichten
Die Anforderungen an die Personalbesetzung in Pflegeheimen im Nachtdienst müssen sich an BewohnerInnen-Bedürfnissen ausrichten!
Ein vom VG Sigmaringen ergangenes Urteil vom 07.03.2019 (Az.: 9 K 1720/17) verdient bei rein formaler Betrachtung Anerkennung. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass der mittels Landespersonalverordnung bestimmte Personalschlüssel für den Nachtdienst den Anforderungen an eine gute Pflege nicht gerecht werden kann. Ein solcher Stellenschlüssel muss im Zweifel deutlich mehr Personal vorsehen. Im Übrigen muss sich der Personaleinsatz an den BewohnerInnen-Bedürfnissen ausrichten und damit gewährleisten, dass erforderliche Hilfe und Untersützungsleistungen auch in der Nacht unter Berücksichtung der Anforderungen in § 11 SGB XI erbracht werden können.
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23155
Ein vom VG Sigmaringen ergangenes Urteil vom 07.03.2019 (Az.: 9 K 1720/17) verdient bei rein formaler Betrachtung Anerkennung. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass der mittels Landespersonalverordnung bestimmte Personalschlüssel für den Nachtdienst den Anforderungen an eine gute Pflege nicht gerecht werden kann. Ein solcher Stellenschlüssel muss im Zweifel deutlich mehr Personal vorsehen. Im Übrigen muss sich der Personaleinsatz an den BewohnerInnen-Bedürfnissen ausrichten und damit gewährleisten, dass erforderliche Hilfe und Untersützungsleistungen auch in der Nacht unter Berücksichtung der Anforderungen in § 11 SGB XI erbracht werden können.
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23155
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Vielfalt der Pflegeanbieter erwünscht
Vielfalt der Pflegeanbieter erwünscht
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Unternehmerische Vielfalt und Wettbewerb der Anbieter in der Pflege sind aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert. In der Pflege seien neben Anbietern der Freien Wohlfahrtspflege und kommunalen Einrichtungen auch private Betreiber aktiv. Diese Vielfalt liege im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, heißt es in der Antwort (19/8924 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908924.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8296 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908296.pdf ) der FDP-Fraktion.
Den Angaben zufolge wurden Ende 2017 von den 14.480 stationären Pflegeeinrichtungen 6.167 von privaten Anbietern betrieben. Von den 14.050 ambulanten Pflegediensten waren 9.243 privat geführt. Ende 2017 wurden rund 356.000 Menschen in privaten Einrichtungen stationär gepflegt und rund 428.000 durch private Pflegedienste ambulant versorgt.
Von den insgesamt 1.155.000 Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind 498.000 bei privaten Anbietern und 605.000 bei freigemeinnützigen Anbietern sowie 52.000 bei öffentlichen Anbietern beschäftigt.
Quelle: Mitteilung vom 10.04.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Berlin: (hib/PK) Unternehmerische Vielfalt und Wettbewerb der Anbieter in der Pflege sind aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert. In der Pflege seien neben Anbietern der Freien Wohlfahrtspflege und kommunalen Einrichtungen auch private Betreiber aktiv. Diese Vielfalt liege im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, heißt es in der Antwort (19/8924 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908924.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8296 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908296.pdf ) der FDP-Fraktion.
Den Angaben zufolge wurden Ende 2017 von den 14.480 stationären Pflegeeinrichtungen 6.167 von privaten Anbietern betrieben. Von den 14.050 ambulanten Pflegediensten waren 9.243 privat geführt. Ende 2017 wurden rund 356.000 Menschen in privaten Einrichtungen stationär gepflegt und rund 428.000 durch private Pflegedienste ambulant versorgt.
Von den insgesamt 1.155.000 Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind 498.000 bei privaten Anbietern und 605.000 bei freigemeinnützigen Anbietern sowie 52.000 bei öffentlichen Anbietern beschäftigt.
Quelle: Mitteilung vom 10.04.2019
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Personaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus
Personaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus
Seit 3 ½ Monaten gelten sie nun – die Pflegepersonaluntergrenzen in vier „pflegesensitiven“ Bereichen der Krankenhäuser: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ihr Ziel nach Aussage der Bundesregierung: Sie sollen eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermöglichen und darum für ausreichend Pflegepersonal sorgen.
„Bislang wird dieses Ziel jedenfalls noch weit verfehlt. Untergrenzen, die nur für ausgewählte Bereiche gelten, führen nicht zu Personalaufwuchs, sondern zu Personalverschiebungen. Zudem sind die Untergrenzen so gesteckt, dass sie weit unter dem Personalbedarf liegen, der bei analytischer Betrachtung des Pflegebedarfs anzusetzen wäre. Und bilden somit erneut völlig falsche Anreize, statt die Patientensicherheit als Maßstab zu nehmen“, erklärt Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Nach § 70 Abs. 1 SBG V muss vom Leistungserbringer Krankenhaus eine ‚bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten‘ gewährleistet werden. Dieses Bedarfsdeckungsprinzip muss selbstverständlich auch für Personaluntergrenzen gelten, sonst wären sie mit geltendem Recht nicht vereinbar. Berichte, wie Krankenhäuser bisher mit den Untergrenzen umgehen, zeigen leider nicht, dass die zentralen Anliegen der Untergrenzen - a) die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit und b) die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern – tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurden:
• Es kommt zu Patienten- und Personalverschiebungen.
• Bereiche werden umstrukturiert.
• In Abteilungen mit Personal oberhalb der Untergrenzen wird Pflegepersonal weggespart.
• Statt Betten stillzulegen werden Sanktionen in Kauf genommen.
• Es wird versucht, gering qualifizierte Helfer mit einzurechnen.
• Man wartet ab, hofft auf Ausnahmeregelungen und argumentiert, es gäbe kein Pflegepersonal auf dem Markt, usw.
All diese Entwicklungen waren vorauszusehen, der DBfK hat im Vorfeld wiederholt davor gewarnt. Und sie verstärken das seit langem bestehende Misstrauen von Pflegefachpersonen gegenüber Versprechungen der Politik und der Arbeitgeber. Es bleibt dabei: Ohne die zeitnahe Einführung eines verpflichtenden und am Pflegebedarf des Patienten ausgerichteten Pflegepersonalbemessungsinstruments wird die Pflegekrise in den Kliniken nicht gelöst werden können. Es gibt solche Instrumente, sie müssten nur zum Einsatz gebracht werden“, so die DBfK-Expertin.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
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Spahn muss nachbessern - DPR fordert Pflegepersonalbemessungsverfahren für Krankenhäuser
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (18. April 2019, Nr. 10/2019)
Spahn muss nachbessern - DPR fordert Pflegepersonalbemessungsverfahren für Krankenhäuser
Angesichts der anhaltenden Krise der Pflege im Krankenhaus fordert der Deutsche Pflegerat (DPR) erneut die Bundesregierung auf, ein verbindliches Personalbemessungsverfahren einzuführen. Der DPR hat einen Vorschlag für ein solches Instrument gemacht, das kurzfristig einsetzbar wäre. Das Instrument berechnet den Versorgungsbedarf der einzelnen Patienten und ermittelt somit die Zahl der benötigten Pflegefachpersonen.
„Nur durch ein Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auf den Versorgungsbedarfen beruht, erhalten wir eine zuverlässige Grundlage für eine Personalausstattung, die eine angemessene pflegerische Versorgung gewährleistet“ sagt Franz Wagner, Präsident des DPR. „Ohne ein solches Instrument bleiben zum Beispiel Personaluntergrenzen Stückwerk. Personaluntergrenzen sollen zudem nur die extremsten Auswüchse abfangen und als rote Linie dienen, die nicht unterschritten werden darf. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Personaluntergrenzen nur in einem kleinen Teil von Krankenhäusern zu Verbesserungen führen. Durch die Begrenzung auf vier Fachbereiche gibt es eine Reihe von Fehlanreizen und es werden teilweise die Untergrenzen mit einer Obergrenze gleichgesetzt.
Der DPR hatte das bereits bei der Einführung befürchtet und erneuert seine Forderung nach einem analytischen Personalbemessungsverfahren als verbindliche Grundlage der Personalschlüssel. Nur durch bessere Personalschlüssel können von den zehntausenden Pflegefachpersonen, die den Beruf frustriert verlassen haben, welche überzeugt werden in ihren Beruf zurückzukehren. Das wäre die effektivste und einzige kurzfristig wirksame Methode, den gefährlichen Personalmangel in der Pflege – nicht nur im Krankenhaus – zu mildern.“
Der Vorschlag des Pflegerates für ein Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPBI) ist auf der Website des DPR zu finden unter
https://deutscher-pflegerat.de/Fachinfo ... 1552638791&
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Angela Merkel und die Pflege ...
Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 14#p108814
Mein Statement vom 12.05.2019 (Muttertag) bei Facebook:
Der Pflegenotstand mit seinen vielfältigen negativen Folgen besteht seit vielen Jahren und nimmt immer mehr dramatische Ausmaße an. Ich habe daher u.a. am 20.08.2018 an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, geschrieben und die dringend gebotenen Handlungsanforderungen aufgezeigt (siehe > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22715 ). Daraufhin hat die Kanzlerin nicht geantwortet, nicht einmal mittels Eingangsbestätigung. Wenn nun den Pflegekräften am Tag der Pflege mit wohlklingenden Worten gedankt wird (siehe > https://www.facebook.com/Bundesregierun ... 9907/?t=54 ), halte ich das für bloße Worthülsen, die offensichtlich die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung verdecken soll, dass nichts wirklich geschieht, um den Pflegenotstand aufzulösen. Dazu wurden von hier vielfältige Hinweise gegeben. Die bisherigen angeblichen Reformregelungen lösen kein einziges Problem, schaffen eher neue Schwierigkeiten. Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 Jens Spahn, der mit zahlreichen Filmchen (u.a. die Serie "Frag den Spahn"), unter Beteiligung von sorgsam ausgesuchten Gesprächspartnern eine Art Imagewerbung betreibt, war nicht bereit, sich bei einem Neusser Pflegetreff einem Expertenpodium mit kritischen Fragen zu stellen.
Die Groko-Politiker - Jens Spahn eingeschlossen - haben offensichtlich nicht verstanden, wie notleidend die Versorgung von Patienten und pflegebedürftigen Menschen ist. - Gute Pflege-Rahmenbedingungen (+ kommunale Quartiershilfen) erfordern deutlich mehr Finanzmittel. Über die Finanzierungskonzepte wird heftig gestritten (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 55#p108755 ). Ein umfängliches Statement vom 06.07.2019 bringt alles noch einmal auf den Punkt (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf ).
+++
Friedrich Nowottny (89), Journalist, über Angela Merkel:
"Ich glaube, die kann eine derartige Kühle ausstrahlen, dass ein Kölsch in drei Sekunden zu Eis gefriert."
Quelle: Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2019
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 14#p108814
Mein Statement vom 12.05.2019 (Muttertag) bei Facebook:
Der Pflegenotstand mit seinen vielfältigen negativen Folgen besteht seit vielen Jahren und nimmt immer mehr dramatische Ausmaße an. Ich habe daher u.a. am 20.08.2018 an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, geschrieben und die dringend gebotenen Handlungsanforderungen aufgezeigt (siehe > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22715 ). Daraufhin hat die Kanzlerin nicht geantwortet, nicht einmal mittels Eingangsbestätigung. Wenn nun den Pflegekräften am Tag der Pflege mit wohlklingenden Worten gedankt wird (siehe > https://www.facebook.com/Bundesregierun ... 9907/?t=54 ), halte ich das für bloße Worthülsen, die offensichtlich die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung verdecken soll, dass nichts wirklich geschieht, um den Pflegenotstand aufzulösen. Dazu wurden von hier vielfältige Hinweise gegeben. Die bisherigen angeblichen Reformregelungen lösen kein einziges Problem, schaffen eher neue Schwierigkeiten. Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 Jens Spahn, der mit zahlreichen Filmchen (u.a. die Serie "Frag den Spahn"), unter Beteiligung von sorgsam ausgesuchten Gesprächspartnern eine Art Imagewerbung betreibt, war nicht bereit, sich bei einem Neusser Pflegetreff einem Expertenpodium mit kritischen Fragen zu stellen.
Die Groko-Politiker - Jens Spahn eingeschlossen - haben offensichtlich nicht verstanden, wie notleidend die Versorgung von Patienten und pflegebedürftigen Menschen ist. - Gute Pflege-Rahmenbedingungen (+ kommunale Quartiershilfen) erfordern deutlich mehr Finanzmittel. Über die Finanzierungskonzepte wird heftig gestritten (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 55#p108755 ). Ein umfängliches Statement vom 06.07.2019 bringt alles noch einmal auf den Punkt (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf ).
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Friedrich Nowottny (89), Journalist, über Angela Merkel:
"Ich glaube, die kann eine derartige Kühle ausstrahlen, dass ein Kölsch in drei Sekunden zu Eis gefriert."
Quelle: Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2019
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Pflegepersonaluntergrenzen bilden nicht die Versorgungsrealität im Krankenhaus ab
DKG ZUR ERSTEN AUSWERTUNG DER PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN
Pflegepersonaluntergrenzen bilden nicht die Versorgungsrealität im Krankenhaus ab
Zur Auswertung des ersten Quartals der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:
„Mit 90 Prozent Erfüllungsquote unterstreichen die Kliniken ihre Verantwortung beim Einsatz des Pflegepersonals zur Vermeidung von Patientengefährdungen. Die Werte für die einzelnen Bereiche zeigen allerdings Abweichungen. In der Intensivmedizin werden die normativ vorgegebenen Werte mit höheren Quoten erreicht als in der Geriatrie. Die sich bei der schichtbezogenen Betrachtung zeigenden höheren Unterschreitungswerte müssen näher untersucht werden. Die Tatsache der Unterschreitung sagt nichts über die Intensität der Unterschreitung aus. Ein Patient mehr oder eine kranke Pflegekraft, die in einer Schicht fehlt, können hier bereits ursächlich sein. Auch muss berücksichtigt werden, dass es sich nur um ganz grobe Erfassungen handelt. Weder die Schwere des Pflegebedarfs der einzelnen Patienten, noch das insgesamt eingesetzte Personal, insbesondere das Hilfspersonal und die Ärzte, werden in dem Verfahren berücksichtigt. Einzelne Häuser mit deutlich über dem Durchschnitt liegenden gerissenen Schichten müssen sich um eine auskömmliche Besetzung kümmern. Viele Kliniken melden allerdings auch, dass sie die Vorgaben zum Teil nur durch Einschränkungen von Behandlungen insbesondere durch Stilllegung von Intensivversorgungsplätzen erreichen konnten. Auch zeigt sich schon in der ersten Anwendung, dass die restriktiven Vorgaben für das Pflegehilfspersonal rückwärtsgewandte Anreize für die moderne arbeitsteilige Organisation der Pflege sind. Übereinstimmend erklären alle Kliniken die extrem hohe Bürokratielast. Die Zahlen verdeutlichen dies. Rund siebenhunderttausend Schichten mussten erfasst und ausgewertet werden. Ein nicht gerechtfertigter Aufwand.
Die DKG zieht aus der Analyse die folgenden Schlussfolgerungen:
• Die normativen Vorgaben zu den einzelnen PPUG müssen auf Basis der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhobenen aktuellen Personalbesetzungen angepasst werden. Erst danach können Sanktionen umgesetzt werden.
• Dringend erforderlich ist die Berücksichtigung des gesamten Personaleinsatzes in der Pflege.
• Ebenfalls dürfen unabweisbare Notfalleinlieferungen nicht länger zu Lasten der Kliniken angerechnet werden.
Diese Mängel des bestehenden Systems können nur durch eine konzeptionelle Neuorientierung beseitigt werden. Notwendig ist ein Konzeptionswechsel zur Sicherung ausreichender Pflege in Form von bedarfsorientierten Anhaltszahlen, bei der die Ganzhausbetrachtung im Mittelpunkt stehen muss. Die DKG hat mit den Verbänden der Pflege und den Gewerkschaften ihre Bereitschaft zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes erklärt. Die Krankenhäuser, die Mitarbeiter in der Pflege, Verbände und Gewerkschaften sehen in der bestehenden Pflegeuntergrenzenregelung kein zukunftsfähiges Konzept. Wir brauchen eine Personalbemessung die sich am Bedarf für eine qualitativ hochwertige Pflege orientiert.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Quelle: Pressemitteilung vom 24.05.2019
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Pflegeuntergrenzen - DKG sieht sich in ihrer Kritik bestätigt
Ärzte Zeitung vom 27.05.2019
Pflegeuntergrenzen
DKG sieht sich in ihrer Kritik bestätigt
Seit Januar gelten Personaluntergrenzen in Kliniken. Im ersten Quartal wurden sie zu 90 Prozent eingehalten. Doch das hat Konsequenzen, betont die Krankenhausgesellschaft. >>> http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pflegeuntergrenzen
DKG sieht sich in ihrer Kritik bestätigt
Seit Januar gelten Personaluntergrenzen in Kliniken. Im ersten Quartal wurden sie zu 90 Prozent eingehalten. Doch das hat Konsequenzen, betont die Krankenhausgesellschaft. >>> http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test