Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit
Verfasst: 04.04.2023, 19:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Pflegeeinrichtung für Bewohner die Medikamente in einer Wochendosette nach schriftlicher ärztlicher Anordnung 1 x in der Woche stellt, und nach Anordnung des Arztes, die Ramipril 5 mg Tablette oder die Ramipril 10 mg Tbl. teilt, und der medizinische Dienst der Krankenkassen, (MDK), das Teilen... des Medikaments in Frage stellt, finde ich das echt heftig und nicht richtig vorgebracht durch die Prüfer.
Die Apotheke die die Medikamente liefert, wurde gefragt und teilweise holen wir uns auch bei anderen Medikamenten schriftlich die Weisung ein, ob ein Medikament geteilt werden darf.
Es darf geteilt werden.
Aber, aber ...da kommt vom MDK eine andere Sichtweise und Vorgehensweise, die uns
In unserem Medikamentenmanagement werden die Medikamente für den jeweiligen Bewohner in einem Wochendosett mit den Medikamententöpfchen morgens ...mittags.... usw/ unterschiedlichen Farben für die Tageszeit, gestellt.
Auf dem jeweiligen Dosett ist eine feste Abdeckung, die nur bei Entnahme der Medikamententöpfchen für den jeweiligen Tag auf ein Gesamttablett mit dem jeweiligen Bewohnernamen, morgens ...mittags usw. gestellt wird.
Auch dort wird bis zur Vergabe oder Verabreichung der Medikamente der Deckel auf dem Medikamententbl. belassen.
Der MDK hat aber bei seiner Begehung darauf gepocht, das die z. B. Ramipril 5 mg zum einen nicht geteilt werden dürfe und nicht länger wie 24 Stunden, zu verwenden ist.
Leider haben wir das zum einen nicht in der Gebrauchsanwendung, welches in der Verpackung des Medikamentes ist, gefunden. Die Apotheke hat gesagt, das stimme nicht.
Wir im Pflegeteam wissen, wenn ein Medikament nicht geteilt werden darf, und wir fragen immer bei der Apotheke nach, wenn etwas nicht im Detail in der Gebrauchsinformation steht, oder wenn wir nicht sicher sind, wie es anzuwenden ist.
Wir dürfen den Ärzten wohl kaum oder nicht in die Verordnungen seiner Medikamente reinreden
Vielleicht kann mir hier im Forum die Bundesapothekenkammer, oder andere Fachleute, wie der MDS in NRW, die Krankenkassen oder gar der Spitzenverband der Krankenkassen die Information geben, ob die Ramipril Tbl. geteilt und unter sauber, und abdeckten Voraussetzungen in dem Wochendosett gestellt werden darf, oder nicht ....wie es die Prüfer des MDK in ihrer Prüfung beanstandet haben. Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Una
wenn eine Pflegeeinrichtung für Bewohner die Medikamente in einer Wochendosette nach schriftlicher ärztlicher Anordnung 1 x in der Woche stellt, und nach Anordnung des Arztes, die Ramipril 5 mg Tablette oder die Ramipril 10 mg Tbl. teilt, und der medizinische Dienst der Krankenkassen, (MDK), das Teilen... des Medikaments in Frage stellt, finde ich das echt heftig und nicht richtig vorgebracht durch die Prüfer.
Die Apotheke die die Medikamente liefert, wurde gefragt und teilweise holen wir uns auch bei anderen Medikamenten schriftlich die Weisung ein, ob ein Medikament geteilt werden darf.
Es darf geteilt werden.
Aber, aber ...da kommt vom MDK eine andere Sichtweise und Vorgehensweise, die uns
In unserem Medikamentenmanagement werden die Medikamente für den jeweiligen Bewohner in einem Wochendosett mit den Medikamententöpfchen morgens ...mittags.... usw/ unterschiedlichen Farben für die Tageszeit, gestellt.
Auf dem jeweiligen Dosett ist eine feste Abdeckung, die nur bei Entnahme der Medikamententöpfchen für den jeweiligen Tag auf ein Gesamttablett mit dem jeweiligen Bewohnernamen, morgens ...mittags usw. gestellt wird.
Auch dort wird bis zur Vergabe oder Verabreichung der Medikamente der Deckel auf dem Medikamententbl. belassen.
Der MDK hat aber bei seiner Begehung darauf gepocht, das die z. B. Ramipril 5 mg zum einen nicht geteilt werden dürfe und nicht länger wie 24 Stunden, zu verwenden ist.
Leider haben wir das zum einen nicht in der Gebrauchsanwendung, welches in der Verpackung des Medikamentes ist, gefunden. Die Apotheke hat gesagt, das stimme nicht.
Wir im Pflegeteam wissen, wenn ein Medikament nicht geteilt werden darf, und wir fragen immer bei der Apotheke nach, wenn etwas nicht im Detail in der Gebrauchsinformation steht, oder wenn wir nicht sicher sind, wie es anzuwenden ist.
Wir dürfen den Ärzten wohl kaum oder nicht in die Verordnungen seiner Medikamente reinreden
Vielleicht kann mir hier im Forum die Bundesapothekenkammer, oder andere Fachleute, wie der MDS in NRW, die Krankenkassen oder gar der Spitzenverband der Krankenkassen die Information geben, ob die Ramipril Tbl. geteilt und unter sauber, und abdeckten Voraussetzungen in dem Wochendosett gestellt werden darf, oder nicht ....wie es die Prüfer des MDK in ihrer Prüfung beanstandet haben. Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Una