Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit

Allgemeine Informationen zu allen relevanten Themen einschließlich interessante Nachrichten aus dem weiten Gebiet der Medizin und Heilkunde (z.B. Studien- und Forschungsergebnisse)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Una 2000
Jr. Member
Beiträge: 53
Registriert: 05.12.2016, 13:02

Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit

Beitrag von Una 2000 » 04.04.2023, 19:22

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn eine Pflegeeinrichtung für Bewohner die Medikamente in einer Wochendosette nach schriftlicher ärztlicher Anordnung 1 x in der Woche stellt, und nach Anordnung des Arztes, die Ramipril 5 mg Tablette oder die Ramipril 10 mg Tbl. teilt, und der medizinische Dienst der Krankenkassen, (MDK), das Teilen... des Medikaments in Frage stellt, finde ich das echt heftig und nicht richtig vorgebracht durch die Prüfer.

Die Apotheke die die Medikamente liefert, wurde gefragt und teilweise holen wir uns auch bei anderen Medikamenten schriftlich die Weisung ein, ob ein Medikament geteilt werden darf.
Es darf geteilt werden.
Aber, aber ...da kommt vom MDK eine andere Sichtweise und Vorgehensweise, die uns

In unserem Medikamentenmanagement werden die Medikamente für den jeweiligen Bewohner in einem Wochendosett mit den Medikamententöpfchen morgens ...mittags.... usw/ unterschiedlichen Farben für die Tageszeit, gestellt.
Auf dem jeweiligen Dosett ist eine feste Abdeckung, die nur bei Entnahme der Medikamententöpfchen für den jeweiligen Tag auf ein Gesamttablett mit dem jeweiligen Bewohnernamen, morgens ...mittags usw. gestellt wird.
Auch dort wird bis zur Vergabe oder Verabreichung der Medikamente der Deckel auf dem Medikamententbl. belassen.
Der MDK hat aber bei seiner Begehung darauf gepocht, das die z. B. Ramipril 5 mg zum einen nicht geteilt werden dürfe und nicht länger wie 24 Stunden, zu verwenden ist.

Leider haben wir das zum einen nicht in der Gebrauchsanwendung, welches in der Verpackung des Medikamentes ist, gefunden. Die Apotheke hat gesagt, das stimme nicht.

Wir im Pflegeteam wissen, wenn ein Medikament nicht geteilt werden darf, und wir fragen immer bei der Apotheke nach, wenn etwas nicht im Detail in der Gebrauchsinformation steht, oder wenn wir nicht sicher sind, wie es anzuwenden ist.
Wir dürfen den Ärzten wohl kaum oder nicht in die Verordnungen seiner Medikamente reinreden

Vielleicht kann mir hier im Forum die Bundesapothekenkammer, oder andere Fachleute, wie der MDS in NRW, die Krankenkassen oder gar der Spitzenverband der Krankenkassen die Information geben, ob die Ramipril Tbl. geteilt und unter sauber, und abdeckten Voraussetzungen in dem Wochendosett gestellt werden darf, oder nicht ....wie es die Prüfer des MDK in ihrer Prüfung beanstandet haben. Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Una

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2023, 07:07

Es wird angeregt, die Angelegenheit zunächst mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Dieser hat ja die Medikation vangeordnet und sollte auch beurteilen können, wie konkret vorzugehen ist. Zu denken ist auch daran, die Apotheke zu befragen, die das Medikament geliefert hat. Letztlich wäre auch eine Anfrage an den Hersteller des Präparats zu erwägen.
Werner Schell

Arzneimittel mehr Sorgfalt.PNG
Arzneimittel mehr Sorgfalt.PNG (411.55 KiB) 3588 mal betrachtet
Siehe auch > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=718
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Una 2000
Jr. Member
Beiträge: 53
Registriert: 05.12.2016, 13:02

Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit

Beitrag von Una 2000 » 13.04.2023, 09:34

Hallo zusammen,
natürlich haben wir die Ärzte gefragt, das sogar schriftlich wie es bei uns usus ist.
Wir haben die Apotheken gefragt, auch telefonisch, sowie schriftlich...laut Apotheke gibt es für die Ramipril nichts was ein Teilen der Raipril im Wege steht.
Die Prüfer stellen etwas in den Raum in ihrer Begehung-/versus Prüfung in der Altenpflegeeinrichtung, die nicht schriftlich belegt ist. Es gibt nichts belegbares.
Der Pharmazeutiker /Unternehmer schreiben es zudem im Detail in ihrer Gebracusinformation, die wir natürlich lesen und dementsprechend auch so handeln.

Noch einmal die Frage:> darf der MDK in der Prüfung in der Altenpflegeeinrichtung etwas Prüfen (Medikamente (Ramipril)-(Spironolakton) teilbar oder nicht. Siehe Gebrauchsanweisung des Medikamentes, siehe Apotheken Hinweise und Informationen, siehe Pharma Unternehmen Information,
etwas in den Raum stellen.?
Selbst der MDK Prüfer kann nichts vorlegen, was belegbar ist.
Ich glaube das eine Prüfung in Bezug auf Medikamente an sich, sicherlich zu prüfen sind, allerdings das Detail Teilbarkeit des einen Medikamentes /24 Stunden ist ein Witz.
Es sollte aus dem Prüfkatalog herausgenommen werden, wenn das überhaupt darin steht. Der MDK Prüfer sollte es mit Studien belegen können.
Wir die Fachkräfte sind diejenigen, die auf Grund dessen diskriminiert werden, unsere Fachlichkeit in Frage gestellt wird, und das bei Fachkräftemangel.
Wie läßt sich das vereinbaren, frage ich in die Runde.

Gruß Una

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Medikamente teilbar - stationäre Pflegeeinrichtung / MDK geht zu weit

Beitrag von WernerSchell » 13.04.2023, 12:40

Es kann dem MDK wohl eher nicht untersagt werden, Beurteilungen zur Medikation vorzunehmen. Wenn er allerdings mit seinen Einschätzungen völlig daneben liegt, gibt es nach hiesiger Sicht kein Erfordernis, seinen inakzeptablen Hinweisen zu folgen. Das sollte man ihm dann mit entsprechender Begründung mitteilen. - Ggf. kann eine Info an die zuständige Pflegekasse - nachrichtlich - sinnvoll sein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten