Weltkindertag 20.09. - Kinder und Jugendliche brauchen mehr Freiräume - Eltern müssen Kinder besser vor Stress schützen

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Weltkindertag 20.09. - Kinder und Jugendliche brauchen mehr Freiräume - Eltern müssen Kinder besser vor Stress schützen

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2018, 08:26

Gesunde Kinder sind unsere Zukunft

Bild Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e. V.) zum Weltkindertag am 20. September 2018:

Kinder und Jugendliche brauchen mehr Freiräume - Eltern müssen Kinder besser vor Stress schützen

Der diesjährige Weltkindertag in Deutschland steht unter dem Motto: "Kinder brauchen Freiräume". Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist es höchste Zeit für diese Forderung. "Viele Kinder werden heute viel zu früh in ein Zeit- und Pflichtkorsett gepresst. Dadurch entsteht Stress, der krank machen kann," so Dr. Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) heute in Düsseldorf.

"Wir erleben in unseren Praxen immer mehr Kinder und Jugendliche mit typischen Stresssymptomen. Sie wirken ängstlich, reizbar und zappelig, andere ziehen sich zurück und wirken niedergeschlagen, antriebs- und teilnahmslos, sie leiden unter Appetitlosigkeit, Schlafstörungen, Kopf-, Bauchschmerzen oder Übelkeit. Fragen wir nach, berichten die Kinder oder ihre Eltern oft von mangelnden Freiräumen. Viele Kinder haben in ihrem Alltag weder ausreichend Raum noch Zeit, die sie für sich gestalten können. Beides aber brauchen Kinder und Jugendliche für eine gesunde Entwicklung.

Bild Bild
Bilderquelle: > viewtopic.php?f=6&t=22702

Wie Eltern ihren Kindern Freiräume schaffen können

- Achten Sie bei jüngeren Kindern darauf, dass sie viel freie Zeit zum Spielen, Herumtoben und Ausruhen haben. Verplanen Sie nicht den ganzen Tag mit Aktivitäten. Gestehen Sie Ihrem Kind auch Langeweile zu. Denn aus Langeweile entstehen oft die kreativsten Ideen. Sich selbst aus Langeweile zu befreien ist eine wichtige Lernerfahrung.

- Wenn Sie Ihren Kindern kein eigenes Zimmer ermöglichen können, richten Sie ihnen individuelle Spielecken ein, die nur ihnen "gehören".

- Bei der Auswahl der Tagesmutter oder Kita: fragen Sie nach, ob sich Angebote und freie Zeit die Waage halten, ob es auch ausreichend Räume innen und außen gibt, die die Kinder nutzen können.

- Schulkinder: Engen Sie Ihr Kind nicht mit überzogenen Leistungserwartungen ein. Loben Sie Ihr Kind, auch wenn die Note mal nicht besonders gut war, Sie aber wissen, dass Ihr Kind sein Bestes gegeben hat. Statt jeden Tag Nachhilfe und Förderunterricht, ist oft ein Schulwechsel und der Abschied von unerreichbaren Leistungszielen sinnvoller.

- Regeln sind keine Freiheitsberaubung: manche Eltern befreien vor lauter schlechtem Gewissen ihre Kinder von allen lästigen Aufgaben nach dem Motto: Das arme Kind muss doch schon jeden Tag nach der Schule sein Instrument üben, zum Training etc. Kinder sollten aber auch lernen, altersgemäß einen Beitrag zum Familienleben zu leisten: Tisch decken und abräumen, Zimmer aufräumen etc.

- Seien Sie Vorbild: verplanen auch Sie nicht jeden Tag, schaffen Sie Freiräume für sich selbst und für gemeinsame Aktivitäten und Gespräche mit Ihren Kindern.

Hilfe suchen

Wenn Sie bemerken, dass ihr Kind unter Stress leidet, dass sich sein Verhalten ändert, dass es aggressiv, fahrig oder deprimiert wirkt, sprechen Sie Ihren Kinder- und Jugendarzt oder -ärztin an. Er oder sie kann Ihnen helfen oder auch raten, wo Sie Hilfe finden. Zum Beispiel bei einer Familienberatungsstelle oder bei einem Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten. Bei Schulproblemen kann ein Gespräch mit der Klassenlehrerin oder einem Vertrauenslehrer hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.09.2018
https://www.bvkj.de/presse/pressemittei ... tag-am-20/
Verantwortlich:
Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
Mielenforster Straße 2, 51069 Köln Tel: 0221/68909-0
Präsident:
Dr. Thomas Fischbach
Tel: 01626971409
Pressesprecher:
Dr. med. Hermann Josef Kahl
Tel: 01737388588.

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Pressemitteilung vom 18.09.2018:

„Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun!“
Kinder- und Jugendärzte fordern neue Konzepte für den Schutz vor Adipositas


Berlin, 18.9.2018. - Übergewichtige Kinder und Jugendliche gehören zu unserem Alltag: Zwar ist die Gesamtzahl der Kinder mit ernsten Gewichtsproblemen in den letzten Jahren in etwa gleich geblieben, aber die soziale Ungleichheit für das Auftreten von krankhaftem Übergewicht (Adipositas) hat im letzten Jahrzehnt sehr stark zugenommen: Die nationale Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchung (KIGGS) nennt bei Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien eine 4,1fach höhere Adipositas-Häufigkeit für Jungen, für Mädchen ist das Risiko hier sogar 4,4fach höher als in Familien mit hohem Bildungsgrad und Einkommen. Vor einem Jahrzehnt noch betrug dieser Unterschied „nur“ das 3fache.

Bestandaufnahme: Ungleiche Chancen von Anfang an

Ein zentraler Risikofaktor ist – das zeigt der kürzlich von der DAK vorgelegte Kinder- und Jugendreport – der Bildungsstatus der Eltern. Ein fehlender Bildungsabschluss der Eltern erhöht das Adipositas-Risiko ihres Kindes erheblich. Adipositas bei Kindern und Jugendlichen führt zu stark erhöhten lebenslangen Krankheitsrisiken, z. B. für Zuckerkrankheit, Herzinfarkt, Schlaganfall und einige Krebsarten, und zu einer deutlich kürzeren Lebenserwartung.

Bildungsniveau, berufliche Stellung sowie das Haushaltseinkommen entscheiden also wesentlich über die Gesundheit eines Kindes.

„Die dramatische Zunahme der deutlich schlechteren Gesundheits- und Lebenschancen für Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommens- oder Bildungsstand ist nicht akzeptabel. Wir dürfen diese Kinder keinesfalls zurücklassen, sondern müssen stärkere Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern einen guten Start in ihre Zukunft zu ermöglichen“, sagte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG) am 18. September 2018 in Berlin.

Politik muss gesundheitsfördernden Lebensstil stützen und fördern!

Angesichts der stagnierend hohen Zahlen an Adipositaserkrankungen schon der Jüngsten erheben die drei medizinischen Verbände Forderungen an die Politik, endlich effiziente Maßnahmen zur Risikoreduktion einzusetzen.

Es geht den Ärzten auch um eine Bestandaufnahme der zahlreichen Kampagnen und Initiativen der letzten Jahre, die mit Blick auf die betroffenen Kinder eines gemeinsam haben: „Die in Deutschland bisher favorisierte Strategie der Stärkung von Familien, z. B mit gut gemachten Broschüren und vielfältigen Informationsangeboten, hat häufig die ohnehin interessierte Familien aus der Mittelschicht erreicht, aber keinen ausreichenden Schutz der Kinder aus Risikogruppen erzielt. Und mit Projektarbeit allein ist das Problem nicht lösbar“, fasst Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Bemühungen um Prävention von Adipositas im Kindesalter zusammen.

Da der hinsichtlich der eintretenden Effekte größte Risikofaktor für kindliches Übergewicht eine ungesunde Ernährung ist, sollte hier zuerst angesetzt werden: „Von der Politik gesetzte Regeln sollten beim Essen die gesündere Wahl zur leichteren Wahl machen, womit das Adipositasrisiko deutlich gesenkt werden kann. Bei der Einführung von verhältnispräventiven Maßnahmen zur Stärkung eines gesundheitsfördernden Lebensstils liegt Deutschland im internationalen Vergleich leider noch in der Schlussgruppe.“

Forderung: Mindeststandards für das Mittagessen in KiTa und Schule

Die drei Organisationen fordern, in allen Bildungseinrichtungen von der Kinderkrippe bis zur Sekundarschule, Mindeststandards für eine gesunde Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend einzuführen. Ein gesundes Essen in KiTa und Schule hat nicht nur unmittelbar einen großen Nutzen für die kindliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit, sondern prägt langfristig ein gesünderes Essverhalten.

„Auch in Deutschland muss die Abgabe von zuckerhaltigen Getränken in KiTa und Schule strikt unterbunden werden, so wie es z. B. in Belgien und Frankreich seit langem selbstverständlich ist“, sagt Priv. Doz. Dr. Susanna Wiegand als Vertreterin der Deutschen Adipositas Gesellschaft. Viele wissenschaftliche Studien belegten, dass regelmäßiger Verzehr von zuckerhaltigen Getränken ein starker eigener Risikofaktor für Übergewicht und Adipositas sei: „Kinder sollen lernen, Wasser zu trinken, um ihre Gesundheit zu schützen.“

Forderungen: Einfache Kennzeichnung von Lebensmitteln

Familien möchten ihre Kinder gesund ernähren, aber es ist für sie schwer, die besseren Produkte zu erkennen und auszuwählen. „Dringend notwendig ist eine Kennzeichnung gesünderer Lebensmittel auf der Packungsvorderseite, wie es Frankreich mit dem Nutriscore eingeführt hat“, fordert Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der DGKJ-Ernährungskommission. Mit dem Nutriscore werden Lebensmittel vor allem aufgrund des Gehaltes an Zucker, gesättigtem Fett und Salz mit einem Buchstaben- und Farbcode gekennzeichnet, ganz ähnlich der in Europa seit langem etablierten Kennzeichnung des Energieverbrauches bei Elektrogeräten.

Dr. Fischbach nennt eine weitere Informationsquelle für die Produktauswahl: „Bis zur allgemeinen Einführung des Nutriscore auch in Deutschland raten wir Familien, eine App wie z.B. `Open Food Facts´ auf ihr Handy zu laden und damit im Supermarkt den Barcode der Produkte zu scannen – sie erhalten dann sofort den Nutriscore für das Produkt und können damit ganz einfach die gesünderen Produkte für ihre Kinder und die ganze Familie auswählen.“

Forderung: Werbekontrolle für Zielgruppe „Kind“

Die drei Organisationen fordern eine konsequente Beschränkung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung. „Die wissenschaftliche Datenlage ist eindeutig: Kinder, die der Lebensmittelwerbung ausgesetzt sind, verzehren mehr ungesunde Speisen und Getränke, und sie sind häufiger von Übergewicht, Adipositas und den damit verbundenen Krankheiten betroffen“, betont Dr. Wiegand, DAG.

Forderung: Zuckersteuer

Auch eine Besteuerung zuckerhaltiger Getränke, wie sie in Großbritannien, Mexiko und vielen anderen Ländern schon existiert, kann die gesündere Getränkeauswahl erleichtern.

Prof. Dr. Koletzko: „Wir hoffen sehr auf die Bereitschaft der Politik zu konsequenten Maßnahmen, denn die Lasten des heute bestehenden kindlichen Übergewichts für Krankheitsfolgen und eingeschränkte Lebenschancen sind enorm hoch. Allein die Gesundheitskosten für die heute in Deutschland übergewichtigen Kinder und Jugendlichen belaufen sich auf 1,8 Milliarden Euro. - Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun!“

Für den Schutz der Kinder – nicht der Lebensmittelwirtschaft

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und die Deutsche Adipositasgesellschaft haben sich gemeinsam entschieden, ihre Mitgliedschaft in der vor gut einem Jahrzehnt gegründeten „Plattform Ernährung und Bewegung (PEB)“ zu beenden.

„Als Gründungsmitglied hatten wir beim Start der PEB große Hoffnungen, dass eine gemeinsame Plattform aller Akteure der Zivilgesellschaft eine gemeinsame und offene Diskussion auch über kontroverse Fragen sowie über aktive Beiträge aller Mitglieder zur Senkung des Übergewichts bei Kindern ermöglicht. Beide Ziele wurden leider nicht erreicht! Die überwiegende Mehrzahl der PEB-Mitglieder kommt aus der Lebensmittelwirtschaft und blockiert die dringend notwendige Diskussion über zielführende Maßnahmen zum Schutz der Kindern vor zu viel ungesunden Lebensmitteln“, sagt Prof. Ingeborg Krägeloh-Mann, die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

Pressekontakte:
Geschäftsstelle des BVKJ, Mielenforster Str. 2, 51069 Köln, Tel. 0221-68909-0, bvkj.buero@uminfo.de
Pressestelle der DAG, Dr. Stefanie Gerlach, Tel. 0163-8534731, pressestelle@adipositas-gesellschaft.de
Pressestelle der DGKJ, Dr. Sybille Lunau, Tel. 030 3087779-14, s.lunau@dgkj.de

Weitere Informationen:
http://adipositas-gesellschaft.de/filea ... Folien.pdf
http://adipositas-gesellschaft.de/filea ... ewicht.pdf

Quelle: > http://www.adipositas-gesellschaft.de/index.php?id=4

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Adipositas bei Kindern
Ärzte gehen auf Gegenkurs zu Schokoriegel und Cola

Kinder- und Jugendärzte sind alarmiert: Krankhaftes Übergewicht wird zunehmend zu einem sozialen Problem. Sie setzen ihre eigene Agenda im Kampf gegen Adipositas bei Kindern und Jugendlichen auf - und gehen auf Distanz zur Ernährungsindustrie.
Von Anno Fricke
BERLIN. In welche Familie ein Kind hineingeboren wird, entscheidet wesentlich über sein persönliches Gesundheitsrisiko: Das für Adipositas liegt mehr als viermal höher, wenn die Familie sozioökonomisch schlecht gestellt ist.
Diesen Zusammenhang hat kürzlich der von der DAK vorgelegte Kinder- und Jugendreport offengelegt. Zentraler Risikofaktor war danach der Bildungsstatus der Eltern neben deren beruflicher Stellung und dem Haushaltseinkommen.
"Wir dürfen diese Kinder keinesfalls zurücklassen, sondern müssen stärkere Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern einen guten Start in ihre Zukunft zu ermöglichen, fordert Dr. Thomas Fischbach. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und der Deutschen Adipositas Gesellschaft am Dienstag zu einer Pressekonferenz nach Berlin eingeladen.
… (weiter lesen unter) ….
https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Weltkindertag - BZgA lädt zum Mitfeiern ein ...

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2018, 09:17

Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 19.09.2018:

BZgA beim Weltkindertag am 23. September in Köln
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lädt auf eigener Bühne am Heumarkt Kinder zum Mitfeiern ein


Köln, 19. September 2018. „Kinder brauchen Freiräume“ heißt das diesjährige Motto des Weltkindertages, den die Stadt Köln und UNICEF Deutschland gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am 23. September 2018 in Köln veranstalten. Denn Kinder, die genügend Freiräume erhalten, die Unterstützung und Respekt erfahren, werden zu starken Persönlichkeiten. „Kinder stark machen“, das ist das Ziel der Mitmach-Initiative der BZgA zur frühen Suchtvorbeugung, die auf der BZgA-Bühne am Heumarkt ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein bietet.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Selbstbewusstsein ist eine wichtige Voraussetzung für Kinder und Jugendliche, um später ‚Nein‘ zu Suchtmitteln sagen zu können. Kinder, die frühzeitig in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden, können sich zu selbstbewussten Jugendlichen entwickeln. Dies ist notwendig, um Gruppendruck widerstehen und ein Leben auch ohne Suchtmittel genießen zu können. Wir Erwachsenen haben die Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung mit Verlässlichkeit, Vertrauen und Zeit zu unterstützen und ihnen die Freiräume zu schaffen, in denen sie sich als stark erleben können.“
Auf der Bühne der BZgA können Kinder und Eltern gemeinsam aktiv werden, Teamgeist zeigen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Hierbei erleben Eltern, wie wichtig es ist, ihren Kindern etwas zuzutrauen und ihnen Herausforderungen und Anerkennung zu bieten. Durch das BZgA-Bühnenprogramm führt „Kinder stark machen“-Botschafterin und KiKA-Moderatorin Singa Gätgens. Gemeinsam mit den Mädchen vom KiKA-TanzAlarm! können die kleinen Zuschauerinnen und Zuschauer mitsingen und -tanzen.
Im BZgA-Zelt gibt es viele Informationen rund um Suchtvorbeugung und Kindergesundheit sowie Materialien über Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, Impfschutz für die ganze Familie und Aufklärung zu den Themen gesunde Ernährung und Medienkonsum.
Höhepunkte des BZgA-Bühnenprogramms auf dem Heumarkt am 23. September 2018:
13 Uhr, 15 Uhr, 16:30 Uhr Auftritte der TanzAlarm-Kids
13:30 Uhr, 15:30 Uhr Autogrammstunde der TanzAlarm-Kids und Singa Gätgens im BZgA-Zelt
14:45 Uhr BZgA-Preisverleihung an drei Kölner Kinder- und Jugendeinrichtungen für deren vorbildliches Engagement zum Thema Suchtprävention
Weitere Informationen der BZgA zur Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ unter: www.kinderstarkmachen.de
________________________________________
Kontakt:
Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
pressestelle@bzga.de
https://www.bzga.de
https://twitter.com/bzga_de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2018, 16:54

DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
www.institut-fuer-menschenrechte.de


Pressemitteilung vom 19.09.2018:
Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz
Weltkindertag am 20. September


Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein.
Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

FAQ zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz

Warum braucht es überhaupt Kinderrechte im Grundgesetz - gelten die Grundrechte im Grundgesetz nicht auch für Kinder?

Die Grundrechte im Grundgesetz gelten selbstverständlich auch für Kinder, im Grundgesetz kommt dies textlich jedoch noch nicht zum Ausdruck. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern sichtbarer gemacht werden und Kinder insbesondere als eigenständige Träger_innen von Rechten wahrgenommen werden würden. Ebenso könnten die im Grundgesetz bereits enthaltenen Grundrechte dann auch kindgerecht und kinderspezifisch angewendet werden.
Auch ist das Grundgesetz bewusst als Wertekanon konzipiert, weshalb sich der breite gesellschaftliche Konsens, dass Kinder eigenständige Träger_innen von Rechten sind, auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Die Bundesrepublik würde so auch dem Beispiel anderer europäischer Staaten folgen.

Wäre die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht nur eine Form von überflüssiger Symbolpolitik?

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist eine Staatenverpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention. Die Verankerung der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz würde ferner auch weitreichende rechtliche Mehrwerte generieren: Das Grundgesetz verpflichtet bisher nicht dazu, dass der Staat bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl (best interests of the child) ermitteln und berücksichtigen muss. Auch das Instrument der Beteiligung von Kindern wird durch das Grundgesetz bisher nicht vorgegeben.

Reicht es nicht, dass die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat?

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und steht als solcher auf gleicher Ebene wie das einfache Bundesrecht. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze der völkerrechtsfreundlichen Rechtsprechung werden in der Rechtspraxis häufig nicht konsequent angewendet. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat die Bundesregierung wiederholt dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die UN-Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem einfachen Bundesrecht hat. In Deutschland kann dies nur durch eine Einbindung in das Grundgesetz umgesetzt werden.

Würde die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht dazu führen, dass der Staat eine Grundlage dafür erhält, weitreichend in das Eltern-Kind-Verhältnis einzugreifen? Würde so nicht der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern ausgehebelt werden?

Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz würde nicht das Eltern-Kind-Verhältnis berühren, sondern das Verhältnis des Kindes gegenüber dem Staat. Im Verhältnis des Kindes gegenüber dem Staat sind die Eltern nicht nur dazu berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet, auf der Seite ihres Kindes zu stehen. Diese besondere Stellung der Eltern steht bereits im Grundgesetz und ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert.

Wenn man Kinderrechte im Grundgesetz verankert, muss es dann nicht auch für alle anderen Bevölkerungsgruppen besondere Vorschriften im Grundgesetz geben?

Ein solcher Automatismus existiert verfassungsrechtlich nicht, vielmehr obliegt diese Entscheidungshoheit dem Verfassungsgesetzgeber. Kinder sind jedoch eine Bevölkerungsgruppe, die – zeitweilig - alle Menschen umfasst. Der Staat sollte zudem ein besonderes Interesse daran haben, diejenigen zu schützen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, die ihnen zustehenden Rechte selbstständig uneingeschränkt einzufordern beziehungsweise auszuüben. Zu diesem Personenkreis zählen neben Kindern insbesondere Menschen mit Behinderungen, welche bereits über einen besonderen grundrechtlichen Schutz verfügen.

Wenn der Verfassungsgesetzgeber nur einzelne Rechte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankert, bringt er dann nicht im Umkehrschluss zum Ausdruck, dass er alle anderen Rechte der UN-Kinderrechtskonvention nicht in gleicher Weise akzeptiert?

Zentrale Rechte der UN-Kinderrechtskonvention bringen den universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Gehalt der Kinderrechte zum Ausdruck und stehen in Wechselwirkung mit den weiteren Einzelrechten der Konvention. Dies gilt insbesondere für das "Kindeswohlprinzip" ("best interests of the child") gemäß Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention. Eine vollständige Überführung der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz ist weder geboten noch sinnvoll.

Reicht es nicht, wenn der Verfassungsgesetzgeber das "Kindeswohlprinzip" als wesentliches Prinzip in das Grundgesetz übernimmt? Wofür braucht es das Recht auf Beteiligung?

Das "Kindeswohlprinzip" (Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Beteiligung, Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention) sind untrennbar miteinander verbunden; eine Trennung dieser beiden Prinzipien wäre ein fundamentaler Bruch eines über Jahrzehnte gewachsenen kinderrechtlichen Verständnisses. Auch in der Europäischen Grundrechtecharta wurden beide Prinzipien aus diesem Grund gemeinsam verankert. Hintergrund ist, dass die Beteiligung eines Kindes das erforderliche Instrument dafür ist, um das Kindeswohl ("best interests of the child") zu ermitteln. Der Staat ist verpflichtet, bei seiner Entscheidung die Perspektive des Kindes einzubeziehen. Das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Beteiligung) sollte jedoch nicht damit verwechselt werden, dass
die Kinder auch die Entscheidung treffen – dies bleibt den staatlichen Stellen nach sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Interessen vorbehalten. Die Beteiligung des betroffenen Kindes ist hierfür jedoch unabdingbar und letztlich Teil der Achtung der Würde des Kindes. Es kann zugleich auch ein Instrument sein, um Kindern den bestmöglichen Schutz zukommen zu lassen.

Weitere Informationen:
"Kinderrechte ins Grundgesetz - Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr.
7, November 2016). >>> Link: https://www.institut-fuer-menschenrecht ... etz_bf.pdf

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14
Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Bevölkerungsschutz für Kinder – zum Weltkindertag lädt spannendes Programm zum Mitmachen ein

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2018, 16:57

Bevölkerungsschutz für Kinder – zum Weltkindertag lädt spannendes Programm zum Mitmachen ein

Morgen, am 20. September ist Weltkindertag. Und am 23. September wird in Berlin rund um den Potsdamer Platz das zentrale Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerks gefeiert.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist vor Ort und lädt alle Kinder an das große BBK-Zelt an der Gabriele-Tergit-Promenade (Standnummer G19) ein.
Mehr Informationen zu unserem Stand und zu den Angeboten des BBK für Kinder und Jugendliche gibt es hier:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurz ... _2018.html

Für Rückfragen und die Vermittlung von Ansprechpartnern stehen wir gerne zur Verfügung.

Quelle: Mitteilung vom 19.09.2018
Moritz Stroß
Volontär
Präsidialbüro/ Pressestelle
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Telefon: +49 22899 550-1150
Fax: +49 22899 10550-1150
E-Mail: Moritz.Stross@bbk.bund.de
Internet: www.bbk.bund.de
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325.000 Jugendliche leiden unter extremer Adipositas

Beitrag von WernerSchell » 20.09.2018, 06:08

Ärzte Zeitung vom 20.09.2018:
Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
325.000 Jugendliche leiden unter extremer Adipositas

2,8 Prozent und damit insgesamt 325 000 Jugendliche in Deutschland sind mit einem Gewicht über der 99,5 Perzentile extrem adipös. Genauso extrem ist jedoch auch deren Teilhabe und Lebensqualität eingeschränkt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle / Rund 50 400 betroffene Kinder und Jugendliche

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2019, 07:15

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 337 vom 06.09.2019

Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle / Rund 50 400 betroffene Kinder und Jugendliche

WIESBADEN – Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4 700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
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Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 19.11.2019, 08:11

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 010 vom 19.11.2019

Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

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WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.

Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause

Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95 000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81 400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.

Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3 700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.

Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen

In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.

Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung

Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.

2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6 200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6 000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7 500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8 500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

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Justizministerin legt Gesetzentwurf für mehr Rechte von Kindern vor

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2019, 07:31

Deutsches Ärzteblatt vom 27.11.2019:
Justizministerin legt Gesetzentwurf für mehr Rechte von Kindern vor
Berlin – Kinder sollen in Deutschland rechtlich deutlich besser gestellt werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat heute in Berlin den lange erwarteten Gesetzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q1l9cf

Anmerkung Moderation:
Kinderrechte im Grundgesetz = eine überflüssige Aktion. Familien müssen gestärkt und an ihre Verantwortlichkeiten erinnert werden. Es ist doch eigentlich alles geregelt!
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Einigung auf Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2021, 09:06

Einigung auf Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat heute einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, die die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsieht.

Für den Regelungstext wurde sich für Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz auf folgende Formulierung geeinigt (neuer Text kursiv):
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt auf einen Regelungstext geeinigt haben, um die Kinderrechte im Grundgesetz besser sichtbar zu machen. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Der Schutz der Kinderrechte wird damit zu einem Leitbild für unsere Gesellschaft. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.

Der Koalitionsvertrag enthält einen klaren Auftrag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Den setzen wir nun um. Nach langem Ringen haben wir uns auf eine Formulierung geeinigt, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dies war nicht einfach, aber der Schutz unserer Kinder war diese Anstrengung wert. Wir haben eine ausgewogene Regelung gefunden, die sich harmonisch ins Grundgesetz einfügt.

Jetzt müssen zügig die nächsten Schritte folgen, damit wir die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode realisieren können. Um die nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu erzielen, brauchen wir eine konstruktive Haltung und Kompromissbereitschaft auch von Seiten der Opposition. Ich appelliere an alle Beteiligten, diese hart erkämpfte Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Das sind wir unseren Kindern schuldig.“

Mit dem Regelungsentwurf werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Beschlüsse einer vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:
Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.
Verankerung des Kindeswohlprinzips
Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf.
Gehörsrecht des Kindes
Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten wird bekräftigt. Sie können ihre Meinung äußern und diese ist zu berücksichtigen.
Rechtsstellung Eltern
Das Verhältnis von Eltern und Staat bleibt unberührt. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2021
Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation
Mohrenstraße 37
10117 Berlin E-Mail: internet@bmjv.bund.de
Tel.: +49 (0) 30 18 580 - 0
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Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2021, 16:42

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Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz


Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.
Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz folgende Formulierung aufgenommen werden (neuer Text fett gekennzeichnet):
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz kann noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden. Dazu brauchen wir eine breite parlamentarische Mehrheit, die wir nur mit einer konstruktiven Haltung und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten erreichen können. Wir dürfen diese historische Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen lassen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärt:

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Es ist wichtig, dass wir dafür das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und die Rechte der Kinder überall sichtbarer machen – vor allem endlich auch im Grundgesetz, unserem Wertekompass. Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses historische Vorhaben weiter voranzubringen. Ich setze darauf, dass wir im parlamentarischen Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir die Interessen der Kinder stets besonders im Blick behalten müssen, dies aber leider noch nicht überall selbstverständlich ist. Umso wichtiger ist es deshalb, gerade jetzt die Kinderrechte großzuschreiben – ins Grundgesetz.“

Der Regierungsentwurf geht auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und setzt die Einigung auf einen Regelungstext um, welche eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar erzielt hatte.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:

Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.

Verankerung des Kindeswohlprinzips
Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf.

Gehörsrecht des Kindes
Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten wird bekräftigt. Sie können ihre Meinung äußern und diese ist zu berücksichtigen.

Rechtsstellung Eltern
Das Verhältnis von Eltern und Staat bleibt unberührt. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.


Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar. > https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... echte.html

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2021
Bundesministerium der Justiz und
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Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation
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