Schlaganfall - droht schlechtere Versorgung?

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Schlaganfall - droht schlechtere Versorgung?

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2018, 06:01

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Wissen

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Hilfe im Notfall
Schlaganfall - droht schlechtere Versorgung?


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Ein Urteil des Bundessozialgerichts droht die Versorgung von Schlaganfallpatienten zu verschlechtern. Bislang galt: 30 Minuten darf die Übergabe eines Patienten an den Rettungswagen oder Hubschrauber bis zur Ankunft in der Großklinik dauern. Nun beginnt die Halbstundenfrist bereits, wenn klar ist, dass der Patient in eine Spezialklinik verlegt werden muss. Ärzte und Krankenhausgesellschaft warnen, das neue Zeitlimit für den Notfalltransport lasse sich nicht einhalten.

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Um eine Zusatzvergütung für Schlaganfallpatienten abrechnen zu können, müssen Krankenhäuser die Patienten innerhalb von einer halben Stunde zu einer Spezialklinik bringen können. Dass schließt auch die Zeit für die Anforderung eines Hubschraubers ein. So hat das Bundessozialgericht jüngst entschieden.

Schlaganfall - jede Sekunde zählt
… (weiter lesen unter) … https://www.swr.de/wissen/schlaganfall- ... index.html
Im Übrigen informiert ein Filmbeitrag, 2,33 Minuten!

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Gesundheit
Hilfe im Notfall: Schlaganfall - droht schlechtere Versorgung?

Ein Urteil des Bundessozialgerichts droht die Versorgung von Schlaganfallpatienten zu verschlechtern.
Quelle: SWR.de > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... kykcgmh4e6
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Versorgung von Schlaganfall-Patienten in Deutschland gefährdet

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 07:29

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Medizinische Fachgesellschaften, Krankenhäuser und ihre Verbände schlagen Alarm: ein Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet nach ihrer Auffassung die Versorgung von Schlaganfall-Patienten in Deutschland. Auch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sorgt sich, dass die aktuelle Auseinandersetzung zu einer Entwicklung führen könnte, die am Ende Menschenleben kostet.

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Die Materie ist komplex und hat eine lange Vorgeschichte. Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Jubiläum. In dieser Zeit hat sich in Deutschland die Sterblichkeit nach Schlaganfall fast halbiert. Es sind vor allem zwei Entwicklungen, die nach Ansicht der Stiftung dafür verantwortlich sind: zum einen hat die unermüdliche Aufklärungsarbeit dazu geführt, dass viel mehr Menschen einen Schlaganfall erkennen und rechtzeitig in die Klinik kommen. Zum anderen verfügt Deutschland heute über eine hervorragende Akut-Versorgung.

Stroke Units sind ein Erfolgskonzept

1994 eröffnete in Essen die erste Stroke Unit Deutschlands.Das Konzept dieser Schlaganfall-Spezialstationen hat sich in den Jahren danach weltweit durchgesetzt. Bis heute hat die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe gemeinsam mit der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, bundesweit 320 dieser Stroke Units zertifiziert. Die Stationen zeichnen sich aus durch besonders qualifiziertes Personal und apparative Ausstattungen wie CT oder MRT. Beides – kompetentes Personal und adäquate Technik – müssen quasi rund um die Uhr verfügbar sein.

Unterschieden werden bei der Zertifizierung zwei Versorgungsstufen. Regionale Stroke Units sind angemessen ausgestattet für die Diagnostik und die Behandlung der überwiegenden Zahl von Patienten. Überregionale Stroke Units verfügen darüber hinaus über zusätzliche Behandlungsoptionen in einer Neuroradiologie oder Neurochirurgie, die für weniger als zehn Prozent der Patienten benötigt werden. Stellen Ärzte in einer regionalen Einheit die Notwendigkeit eines solchen Eingriffes fest, verlegen sie den Patienten umgehend in das nächstgelegene größere Schlaganfall-Zentrum.

Abkehr von der alten Regelung

Dieses Modell hat sich in Deutschland über viele Jahre bewährt und hat zuletzt auch in Europa Standards gesetzt. Für die Behandlung von Schlaganfall-Patienten werden regionale Stroke Units im Rahmen einer so genannten OPS-Komplexbehandlung besonders vergütet. Gekoppelt ist diese Vergütung an bestimmte Leistungskriterien. Unter anderem müssen die Stationen Patienten innerhalb von 30 Minuten in ein überregionales Zentrum verlegen können. Dabei zählt – so wurde es bisher gehandhabt – die Zeit zwischen Beginn und Ende des Rettungstransportes im Krankenwagen oder Hubschrauber.
Das Bundessozialgericht Kassel hat diese Regelung mit einem Urteil vom 19. Juni 2018 nun in Frage gestellt. Nach Ansicht des Gerichts müsse sich die 30-Minuten-Regel auf die Zeit von der Entscheidung zur Verlegung bis zur Weiterbehandlung in der annehmenden Klinik beziehen. Eine Frist, so sagen Mediziner und Krankenhausbetreiber, die nicht einmal in Ballungsgebieten einzuhalten sei. Zudem gebe es keine wissenschaftlichen Studien, die eine solche Auslegung rechtfertigten.

Vergütungen der Krankenhäuser gekürzt

Krankenkassen berufen sich nun auf dieses Urteil und beginnen, Krankenhäusern ihre Vergütung deutlich zu kürzen und darüber hinaus Rückforderungen für vergangene Jahre zu stellen. Unmittelbar Alarm geschlagen haben die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Auch Landesministerien (Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg) haben einen dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht und erhoffen sich eine Lösung aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Mit der deutlich gekürzten Vergütung für die regionalen Stroke Units ist nach Ansicht der Kliniken die Behandlung nicht mehr finanzierbar. Zumal diese Vergütung nicht nur für die kleine Anzahl von Fällen, die tatsächlich eine Verlegung erfordern, gekürzt werden soll, sondern pauschal für alle Schlaganfall-Patienten. Im schlimmsten Fall könnten von den aktuell 320 zertifizierten Stroke Units in Deutschland nur etwa 50 die geforderten Kriterien erfüllen. Denn nicht einmal sämtliche überregionale Stroke Units verfügen über eine neurochirurgische Abteilung im Haus und sind mitunter auf Verlegungen angewiesen. Die anderen Kliniken, so warnen Mediziner und Krankenhausbetreiber, könnten sich aus der hoch qualifizierten Schlaganfall-Versorgung zurückziehen.

Dialog dringend notwendig

Was wäre die Folge? Viele Studien haben die hohe Wirksamkeit einer Behandlung auf der Stroke Unit belegt. Deutlich mehr Patienten überleben einen Schlaganfall und erleiden seltener schwere Behinderungen. In Hessen hat sich eine Arbeitsgruppe von Neurologen gebildet, die auf Basis von Studien berechnen will, wie viele Menschen zusätzlich an einem Schlaganfall versterben oder in der Folge schwer behindert sein könnten, wenn sich die Versorgungslandschaft wie befürchtet verändert.
„Wir teilen die Sorgen vieler Kliniken, weil wir nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum eine gute Akutversorgung benötigen“, sagt Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandvorsitzender der Deutschen Schlaganfall-Hilfe. Die Stiftung versteht sich als Fürsprecher der Patienten. „Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum ein bewährtes und erfolgreiches System jetzt durch bürokratische Spitzfindigkeiten in Frage gestellt werden soll. Damit kann eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, die zur ernsthaften Gefährdung von Patienten führt.“ Brinkmeier ruft alle Beteiligten auf, in den Dialog zu treten und zeitnah zu pragmatischen Lösungen zu kommen, die eine gute Versorgung der Patienten auch in der Fläche gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2018
Mario Leisle
Pressesprecher
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Schulstraße 22 | 33311 Gütersloh
E-Mail: presse@schlaganfall-hilfe.de
Internet: www.schlaganfall-hilfe.de
facebook.com/schlaganfallhilfe
twitter.com/schlaganfall_dt
Tel. 05241 9770-12
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Schlaganfallversorgung in Gefahr: Urteil des Bundessozialgerichts könnte flächendeckende Versorgung verschlechtern

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2018, 15:52

Pressekonferenz der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) am 25. Oktober zum Weltschlaganfalltag

Schlaganfallversorgung in Gefahr: Urteil des Bundessozialgerichts könnte flächendeckende Versorgung verschlechtern

Berlin, Oktober 2018 – Ein Schlaganfall ist immer ein medizinischer Notfall, denn die Überlebenschancen hängen davon ab, wie schnell ein Patient behandelt wird. Die Qualität der Versorgung ist in Deutschland zwar derzeit vorbildlich – doch Experten der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) sehen diese durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) als stark gefährdet an. Demnach müssen schwer betroffene Patienten bereits ab der Entscheidung für einen Transport innerhalb von nur 30 Minuten in ein spezialisiertes Zentrum verlegt werden können. Wenn das nicht eingehalten werden kann, ist die gesonderte Vergütung, die Einrichtungen bisher für die Spezialversorgung erhalten haben, für alle ihre Schlaganfallpatienten nicht mehr gesichert. Welche Auswirkungen hat dieses BSG-Urteil auf die Schlaganfallversorgung in Deutschland? Und was macht das Schlaganfallnetzwerk hierzulande derzeit so besonders? Darüber diskutieren Experten der DSG auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 25. Oktober anlässlich des Weltschlaganfalltages am 29. Oktober.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich vor kurzem mit der Frage beschäftigt, unter welchen Bedingungen ein Krankenhaus die besondere Vergütung für Schlaganfallpatienten abrechnen darf. „Dabei interpretiert das BSG die geltende Vorschrift nun um“, sagt Professor Dr. med. Armin Grau, 1. Vorsitzender der DSG. „Bisher haben Krankenhäuser eine zusätzliche Vergütung für die Schlaganfallversorgung erhalten, wenn sie schwer betroffene Patienten innerhalb einer reinen Transportzeit von 30 Minuten in eine Spezialeinheit verlegen konnten.“ Laut dem aktuellen BSG-Urteil soll dieses Zeitfenster jedoch nun bereits ab der Entscheidung für einen Transport gelten.

„Als Ärzte sind wir für unsere Schlaganfallpatienten verantwortlich und setzen uns daher grundsätzlich für eine rasche Behandlung und bei Bedarf für eine zügige Verlegung in Spezialzentren ein“, so Grau. „Doch die zeitlichen Vorgaben müssen erfüllbar sein. Was das BSG nun fordert, kann jedoch selbst in Ballungszentren häufig nicht eingehalten werden.“ Das könnte zur Folge haben, dass Krankenkassen in zahlreichen Fällen die Zusatzvergütung, die Einrichtungen bisher für die spezielle Betreuung von Schlaganfallpatienten erhalten haben, für keinen dieser Patienten mehr bezahlen. „Krankenhäuser, die die geforderte Transportfrist nicht einhalten können, haben selbst bei Patienten ohne besondere Komplikationen, die gar nicht in Spezialzentren verlegt werden müssen, keinen Anspruch mehr auf Erstattung der anfallenden Kosten“, so Dr. Michael Brinkmeier, 1. Vorsitzender der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. „Dadurch ist die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Schlaganfall-Einheiten hierzulande und somit auch die Versorgung vieler Patienten extrem gefährdet.“ Die Stiftung und die DSG fordern deshalb, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktiv wird – und Maßnahmen entwickelt, um die gute Schlaganfallversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten.

Doch was macht die momentane Versorgung hierzulande so vorbildlich? Das Erfolgskonzept liegt in der engen Kooperation zwischen regionalen Einrichtungen (regionalen Stroke Units) und spezialisierten Schlaganfallzentren – den überregionalen Stroke Units – begründet. Die ersten Einrichtungen dieser Art wurden bereits vor rund 20 Jahren eröffnet, mittlerweile sind es etwa 320. „Die meisten Schlaganfallpatienten werden in diesen Spezialeinheiten behandelt“, sagt Professor Dr. med. Darius Nabavi, Vorsitzender der Stroke Unit Kommission der DSG. „Die Wirksamkeit der Schlaganfallspezialstationen konnte durch viele internationale Studien überzeugend belegt werden. Auch das Risiko, dass schwer erkrankte Patienten pflegebedürftig werden oder sterben, wird durch diese Behandlung wirksam vermindert.“ Das Behandlungsprinzip in einer Stroke Unit beinhaltet eine räumliche Behandlungseinheit mit Überwachungsmonitoren sowie ein speziell geschultes, multiprofessionelles Team. Zum anderen sind bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen sowie ein System der Qualitätssicherung relevant. „Das System der deutschen Stroke Units hat im internationalen Vergleich Vorbildcharakter. Die Europäische Schlaganfallorganisation (ESO) etabliert auf dieser Basis ähnliche, qualitative Mindeststandards für die europäische Schlaganfallversorgung“, so Nabavi abschließend. Dieses Niveau dürfe im Interesse der Patienten nicht gefährdet werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.10.2018

Fachlicher Kontakt bei Rückfragen:
Prof. Dr. med. Wolf-Rüdiger Schäbitz
Pressesprecher der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Evangelisches Klinikum Bethel
Klinik für Neurologie
Haus Gilead I | Bethel
Burgsteig 13
33617 Bielefeld
Telefon: 0521/77278301

Kontakt für Journalisten:
Pressestelle der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Friederike Gehlenborg
Tel.: +49 (0)711 8931-295, Fax: +49 (0)711 8931-167
E-Mail: gehlenborg@medizinkommunikation.org
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Schlaganfall-Versorgung - BMG will Transportfrist bei Schlaganfall-Patienten nachjustieren

Beitrag von WernerSchell » 24.10.2018, 06:19

Ärzte Zeitung vom 24.10.2018:
Schlaganfall-Versorgung
BMG will Transportfrist bei Schlaganfall-Patienten nachjustieren

Im Streit um die 30-Minuten-Frist für die Verlegung eines Schlaganfall-Patienten in ein spezialisiertes Zentrum gibt es eine neue Wende: Nach Medienberichten will das Bundesgesundheitsministerium per Gesetz die Vorgaben für den Krankentransport ändern. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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