DHS Jahrbuch Sucht 2018 erschienen - Alkohol bleibt Suchtproblem Nummer eins

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DHS Jahrbuch Sucht 2018 erschienen - Alkohol bleibt Suchtproblem Nummer eins

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2018, 06:07

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Mehr Risiko mit jedem Schluck
Alkohol hat negative Auswirkungen auf Körper und Geist, mit jedem Schluck mehr. Das Risiko für Jugendliche ist höher als für Erwachsene – und für Mädchen höher als für Jungen.
… (weiter lesen unter) … https://www.null-alkohol-voll-power.de/ ... ebersicht/

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DHS Jahrbuch Sucht 2018 erschienen

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Zur Vorstellung des aktuellen DHS Jahrbuch Sucht 2018 veröffentlicht die DHS folgende Pressemeldungen:
DHS Jahrbuch Sucht 2018 - Daten und Fakten > http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload ... Fakten.pdf
Keine Änderung: In Deutschland wird viel zu viel getrunken > http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload ... lkohol.pdf
Passivtrinken - eine folgendschwere Gefahr für Unbeteiligte > http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload ... rinken.pdf


Quelle: Mitteilungen vom 28.03.2018
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Sekretariat Geschäftsführung
Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-0, Telefax: +49 2381 901530, E-Mail: info@dhs.de, Internet: www.dhs.de
>>> http://www.dhs.de/start/startmeldung-si ... ienen.html


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Ärzte Zeitung vom 29.03.2018:
Prävention greift zu kurz
Alkohol bleibt Suchtproblem Nummer eins

Obwohl der Pro-Kopf-Verbrauch von Alkohol mittelfristig sinkt, bergen Bier, Wein und Co. das höchste Suchtrisiko in Deutschland. Mediziner machen eine unwirksame Präventionspolitik mitverantwortlich. mehr » Prävention greift zu kurz
Alkohol bleibt Suchtproblem Nummer eins
Obwohl der Pro-Kopf-Verbrauch von Alkohol mittelfristig sinkt, bergen Bier, Wein und Co. das höchste Suchtrisiko in Deutschland. Mediziner machen eine unwirksame Präventionspolitik mitverantwortlich. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

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Drogenbeauftragte fordert höhere Preise für Alkohol
Beim Thema Alkohol ist Deutschland ein "Hochkonsumland". Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will das ändern – und fordert höhere Preise.
Quelle: Handelsblatt > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... mtydyvtcu6

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Alkohol: Deutschland bleibt ein Hochkonsumland

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2018, 07:04

Alkohol: Deutschland bleibt ein Hochkonsumland
Der Alkoholkonsum sinkt in Deutschland nur geringfügig auf jährlich 10,7 Liter Reinalkohol pro Kopf. Im internationalen Vergleich sei dies immer noch ein sehr hoher Wert, weshalb Deutschland ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... konsumland
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bei mehr als einem Bier pro Tag wird's kritisch

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2018, 08:49

Aus Forum:
viewtopic.php?f=6&t=22600

Ärzte Zeitung vom 13.04.2018:
Bei mehr als einem Bier pro Tag wird's kritisch
Ein Gläschen Wein oder Bier am Tag – schadet es oder nicht? Eine neue Analyse bestätigt: Jenseits von 150 Gramm Alkohol pro Woche nimmt das Sterberisiko deutlich zu.
Von Thomas Müller

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Quelle: Ärzte Zeitung - Spaß am Feierabend-Bier: Müssen die deutschen Alkohol-Richtwerte überprüft werden?
© Syda Productions / stock.adobe.com


CAMBRIDGE. Wie viel Alkohol darf es denn sein? Über diese Frage wird seit je heftig gestritten, wenn es um die gesundheitlichen Auswirkungen geht. Eine große britische Analyse, publiziert im "Lancet" (2018; 392::1513-23), legt nun nahe, dass das Sterberisiko jenseits von 150 Gramm Alkohol pro Woche drastisch steigt – das entspricht 3,75 Litern Bier und damit etwas mehr als einer Halben pro Tag oder 1,34 Litern Rotwein mit 14% Alkohol – was täglich rund ein Glas Wein mit 0,2 l ergibt.
Darunter ist die Mortalität nicht signifikant erhöht. Wer zwischen 200 und 350 Gramm Alkohol pro Woche konsumiert, hat dagegen im Alter von 40 eine um zwei Jahre verkürzte Lebenserwartung, jenseits von 350 g sind es sogar fünf Jahre weniger.
Sterberate bis zu 45 Prozent erhöht
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztezeitung.de/medizin/kr ... tisch.html

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Rheinische Post vom 14. April 2018:
Internationale Studie
Schon geringe Mengen Alkohol verkürzen die Lebenserwartung

München/London. Ein Gläschen Wein am Tag schadet nicht, ist ein allgemein bekannter Ausspruch. Doch eine Studie zeigt: Schon geringere Mengen Alkohol sind schädlich. Auch die deutschen Richtwerte sollten nach der Einschätzung von Experten überprüft werden.
Weniger ist besser: Die Richtwerte für den Konsum von Alkohol sind in vielen Ländern einer Untersuchung zufolge zu hoch - auch in Deutschland. Eine große Übersichtsstudie zeigt, dass der Konsum von mehr als 100 Gramm reinem Alkohol pro Woche - das entspricht etwa fünfeinhalb Gläsern Wein oder 2,5 Litern Bier - die Lebenserwartung verkürzt und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigert. Das berichtet ein internationales Forscherteam, an dem auch viele deutsche Wissenschaftler beteiligt waren, im Fachblatt "The Lancet".
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.7512006

Siehe auch unter
> http://www.deutschlandfunk.de/studie-sc ... _id=415526
> http://www.t-online.de/gesundheit/ernae ... leben.html
> http://www.t-online.de/gesundheit/ernae ... leben.html
> http://www.deutschlandfunk.de/studie-sc ... _id=415526
> http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaeh ... 02621.html
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Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2018, 17:20

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle - Nr. 093/2018 vom 17.05.2018


Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2018 – I ZR 252/16

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist.

Die Beklagte betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1%, 2,9% und 4,4% unter Verwendung des Begriffs "bekömmlich".

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die Werbeaussage "bekömmlich" für eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent unzulässig sei. Er hat die Beklagte auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben nicht nur in der Etikettierung der Produkte, sondern auch in der Werbung für diese Getränke verboten sind. Eine "gesundheitsbezogene Angabe" liegt vor, wenn mit der Angabe eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs eines Lebensmittels versprochen wird. Eine Angabe ist aber auch dann gesundheitsbezogen, wenn mit ihr zum Ausdruck gebracht wird, der Verzehr des Lebensmittels habe auf die Gesundheit keine schädlichen Auswirkungen, die in anderen Fällen mit dem Verzehr eines solchen Lebensmittels verbunden sein können. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wird der Begriff "bekömmlich" durch die angesprochenen Verkehrskreise als "gesund", "zuträglich" und "leicht verdaulich" verstanden. Er bringt bei einer Verwendung für Lebensmittel zum Ausdruck, dass dieses im Verdauungssystem gut aufgenommen und - auch bei dauerhaftem Konsum - gut vertragen wird. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wird dieser Begriff auch im Zusammenhang der beanstandeten Werbung so verstanden. Der Werbung lässt sich nicht entnehmen, dass mit dem Begriff "bekömmlich" nur der Geschmack des Bieres beschrieben werden soll.

Vorinstanzen:
LG Ravensburg - Urteil vom 16. Februar 2016 - 8 O 51/15
OLG Stuttgart - Urteil vom 3. November 2016 - 2 U 37/16

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Der Ausdruck "gesundheitsbezogene Angabe" bezeichnet jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht.

Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17. Mai 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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BGH verbietet Werbung mit "bekömmlichem" Bier

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2018, 06:15

Ärzte Zeitung vom 18.05.2018:
Urteil
BGH verbietet Werbung mit "bekömmlichem" Bier
Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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WHO erklärt Online-Spielsucht zur Krankheit

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2018, 07:28

Ärzte Zeitung vom 15.06.2018:
ICD-11
WHO erklärt Online-Spielsucht zur Krankheit

Exzessives Computer- oder Videospielen gilt nach einem neuen Verzeichnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) demnächst als Krankheit. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Noch nie so viel Drogenkonsum wie heute

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2018, 06:36

Ärzte Zeitung vom 27.06.2018:
UN-Bericht
Noch nie so viel Drogenkonsum wie heute

Allein seit letztem Jahr gibt es 10 Prozent mehr Drogenkonsumenten auf der Welt. Auch die Herstellung gallopiert. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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