Was tun bei einem Hörsturz?

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LZG RLP
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Was tun bei einem Hörsturz?

Beitrag von LZG RLP » 17.02.2017, 11:43

Gesundheitstelefon vom 16. bis 28. Februar 2017

Wenn es plötzlich leise ist. Was tun bei einem Hörsturz?

Es ist schon ein beunruhigendes Gefühl: Von einer Minute oder gar Sekunde auf die andere ist das eigene Hörvermögen eingeschränkt – und das ohne erkennbaren Grund. Meist ist eine einseitig auftretende Hörminderung typisch für einen Hörsturz, aber es können auch Pfeifen, ein Druck- oder Schwindelgefühl hinzukommen.

Doch handelt es sich tatsächlich um einen „echten“ Hörsturz? Dieser Frage wird in einer hausärztlichen Praxis nachgegangen, die Betroffene baldmöglich aufsuchen sollten. Eventuell werden sie anschließend an eine Fachpraxis verwiesen. Allerdings: Die Diagnose „Hörsturz“ kann nur nach dem Ausschlussprinzip gestellt werden, das heißt, erst wenn alle anderen möglichen Ursachen ausgeschossen werden können, liegt ein Hörsturz vor und kann dem entsprechend therapiert werden.

Mehr Informationen zum Thema, die Erläuterung der Therapiemöglichkeiten und der Einflussnahme von Stress bietet das aktuelle LZG-Gesundheitstelefon. Der Ansagetext ist vom 16. bis 28. Februar 2017 rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06131 2069-30 abzuhören. Außerdem können Interessierte den Text mit weiterführenden Links – auch über diesen Zeitraum hinaus – auf der Homepage der LZG unter http://www.gesundheitstelefon-rlp.de nachlesen.

V.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell (Geschäftsführer)
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Hölderlinstraße 8, 55131 Mainz
Telefon: 06131 2069-0, Fax: 06131 2069-69, Internet: www.lzg-rlp.de

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