Auf dem Weg zur „Komiker-Nation“?

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Lutz Barth
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Auf dem Weg zur „Komiker-Nation“?

Beitrag von Lutz Barth » 19.07.2012, 08:41

Zirkumzision - „Schnellschüsse“ sind zu vermeiden!

Mit Verlaub: Angesichts widerstreitender (Grundrechts-)Positionen ist eine sachlich fundierte Debatte einzufordern und es bereitet mir persönlich größtes Unbehagen, mit welcher Leichtigkeit einige „Glaubenskrieger“ über die wohl verstandenen Rechte auch unserer Kinder hierzulande hinwegfegen.

Ob die Welt uns als „Komiker-Nation“ einstufen wird, ist – abermals Verlaub – in Anbetracht hochrangiger physischer und psychischer Integritätsinteressen der Kinder von völlig untergeordneter Bedeutung. Dies werden wir aushalten müssen und zwar gerade im Interesse eines gebotenen Rechtsschutzes auch unserer Kinder. Der Gesetzgeber sollte eine entsprechende Sorgfalt an Tag legen und im Zweifel sich sachverständig beraten lassen und ggf. entsprechende Expertisen einholen. Die Religionsfreiheit ist ohne Zweifel ein hohes Gut, dass allerdings nicht „schrankenlos“ gewährleistet ist.

Bedauerlich ist, dass hier die BÄK eher zurückhaltend ist, anstatt darauf zu drängen, dass insbesondere auch aus arztethischer Perspektive die religiös motivierte Beschneidung einer Bewertung unterzogen wird. Das Hippokratische Gedankengut und die Gebote der ärztlichen Sittlichkeit gelten selbstverständlich auch für die kleinsten Patienten und da reicht es wohl nicht zu, eine notwendige „Kultursensibilität“ dezent anzumahnen.
Ansonsten sind die Berufsethiker auch nicht um starke Worte verlegen, wie uns etliche bioethische Grundsatzdebatten lehren. Die Ärzteschaft hat sich – wie im Übrigen auch die gesellschaftlich relevanten Institutionen – nicht (!) in den Dienst der Religionsgemeinschaften zu stellen und muss sich daher positionieren. Bleibt zu hoffen, dass hier nicht weitere ethische Zwangsdiktate verabschiedet werden, die den Ärzten hierzulande kein Alternativverhalten erlauben.

Es mag ungebührlich erscheinen: Aber derzeit halte ich die vorrangig in Medien ausgetragene Debatte eher für unterbelichtet und zwar dergestalt, als dass grundlegende Fragen im Kern durch „Glaubensbotschaften“ überlagert werden und die wesentlichen Grundrechtsfragen (mal wieder) nicht diskutiert werden. Wir sind nicht eine „Komiker-Nation“, sondern vielmehr eine Nation, die in ethisch und rechtlich brisanten Fragen allzu gerne mal in die „transzendente Glaskugel“ schaut, um Lösungen produzieren zu können, die dem Mainstream entsprechen.

Die Kölner Richter haben eine bemerkenswerte und m.E. richtige Entscheidung getroffen, deren Argumentationsstränge weiter zu vertiefen sind.

Die politischen Parteien sollten sich deshalb ausreichend Zeit für eine ausgewogene Regelung nehmen und nicht in vorauseilendem Gehorsam ein Gesetz verabschieden, welches dann im Zweifel erst Recht die Debatte „befeuert“!

Vielleicht könnte hier ein Blick auf die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sein. Auch dieses lässt sich bei wichtigen Entscheidungen ausreichend Zeit, mag dies auch vereinzelnd auf Unmut stoßen (etwa mit Blick auf die „Rettungsschirm-Problematik).
Ich denke, dass wir hierzulande nicht den Fehler begehen sollten, dem in der öffentlichen Diskussion aufgebauten Druck zu erliegen, sondern besonders sorgfältig die ohne Frage klärungsbedürftigen Probleme gerade im Interesse unserer Kinder aufzubereiten.

Dies hat wahrlich nichts mit einer „Komiker-Nation“ zu tun, sondern ist allenfalls einem modernen und aufgeklärten Rechts- und Verfassungsstaat geschuldet, der auch seine Schutzpflichten gegenüber den kleinen Staatsbürgern wahrzunehmen hat.
Andererseits beflügelt so mancher Auftritt unserer politischen Verantwortlichen ohnehin schon den Gedanken an eine „Komiker-Nation“, so dass wir es mit „Humor“ nehmen sollten, wenn gerade unsere Bundeskanzlerin davor warnt, den Ruf einer „Komiker-Nation“ zu ernten.

Die Frage indessen, ob eine objektive Körperverletzung an Kindern aus Gründen der Religionsfreiheit legitimierbar erscheint, hat rein gar nichts mit „Humor“ zu tun, sondern ist eine Grundsatzfrage, die ganz aktuell abgeklärt gehört.

Lutz Barth
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WernerSchell
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Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2012, 08:56

Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...
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Streitfall - Beschneidung - TV-Tipp für den 10.01.2013

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2013, 13:01

Aus Forum:
viewtopic.php?t=18328

10.01.2013, 22.25 - 23.03 Uhr, MDR - Fernsehen

Thema:
Streitfall - Beschneidung
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PflegeCologne
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Beschneidung trotz gesetzlicher Regelung Verfassungsverstoß

Beitrag von PflegeCologne » 12.01.2013, 08:05

Trotz gesetzlicher Regelung. Es bleibt dabei: Die Beschneidung kleiner Jungs aus rituellen Gründen ist ein Verfassungsverstoß. Basta!
... Und wer sagt der Kanzlerin ??

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß

Beitrag von Presse » 19.02.2013, 08:43

Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß
Beschnittene Männer haben schlechteren Sex, berichten belgische Wissenschaftler.
Ihre Studie ergab: Mit der Vorhaut geht auch etwas Sexvergnügen verloren.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... ung&n=2536

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Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß

Beitrag von Rauel Kombüchen » 19.02.2013, 08:49

Presse hat geschrieben:Belgische Studie: Beschneidung kostet Sex-Spaß
Beschnittene Männer haben schlechteren Sex, berichten belgische Wissenschaftler.
Ihre Studie ergab: Mit der Vorhaut geht auch etwas Sexvergnügen verloren.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... ung&n=2536
Damit ist erneut eindrucksvoll bestätigt, dass es für die Legalisierung der rituellen Beschneidung von kleinen Kindern keine wirklich guten Gründe gibt.
Solche Beschneidungen sind weiterhin rechtswidrig, weil sie gegen die Verfassung verstoßen.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Kinderärzte gegen Beschneidungen bei Jungen

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2013, 18:50

Die gesetzliche Regelung, dass rituelle Beschneidungen bei kleinen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, ist nach vielfacher Einschätzung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die im vergangenen Jahr auf Drängen der Kanzlerin geschaffene Vorschrift ist verfassungswidrig. Es gibt keine gewichtigen Gründe, die die rituelle Beschneidung bei kleinen Kindern wirklich rechtfertigen können. Auch die Kinderärzte können sich aus medizinischen Gründen mit der Beschneidung nicht einverstanden erklären. Das Deutsche Ärzteblatt berichtet erneut darüber:

Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
Europäische Kinderärzte bezweifeln, dass eine sogenannte medizinische Beschneidung bei Jungen sinnvoll ist. In einer aktuellen Stellungnahme in der Zeitschrift Pediatrics (http://dx.doi.org/10.1542/peds.2012-2896) widersprechen ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn es in einem konkreten Einzelfall zu einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes kommen würde. Dieses Gericht müsste folgerichtig die Verfassungswidrigkeit der o.a. Vorschrift feststellen und damit hätten wir Klarheit.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung

Beitrag von Presse » 13.07.2013, 13:31

Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat den Gesetzentwurf des Bundestages, nachdem weibliche Genitalverstümmelung
zum eigenen Straftatbestand wird, kritisiert. Zwar begrüßt der BVKJ, dass sich Bundestag ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung

Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen
Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland künftig erlaubt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ig-erlaubt

Cicero
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Re: Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung

Beitrag von Cicero » 13.07.2013, 13:37

Presse hat geschrieben:Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung ....
Dieser Schutzforderung kann nur zugestimmt werden. Im Übrigen sollte noch einmal klargestellt werden, dass zwar Beschneidungen von Jungen aus rituellen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, aber diese Regelung als verfassungswidrig angesehen werden muss. Es wäre zu wünschen, dass alsbald ein Prüfverfahren mit dem Ziel, eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbei zu führen, in Gang kommen könnte.

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Beschneidung verboten - Kindeswohl entscheidet

Beitrag von Presse » 27.09.2013, 09:49

Oberlandesgericht Hamm:
Oberlandesgericht Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)

Pressemitteilung vom 25.09.2013
http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_w ... /index.php

Eine Kindesmutter darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 30.08.2013 unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund entschieden und dabei die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation konkretisiert.

Die geschiedenen Kindeseltern aus Dortmund streiten im einstweiligen Anordnungsverfahren darüber, ob die mittlerweile anderweitig verheiratete Kindesmutter aus Kenia ihren 6 Jahre alten Sohn beschneiden lassen darf. Das Kind lebt im Haushalt der 31 Jahre alten Mutter, der auch das alleinige Sorgerecht zusteht. Die Kindesmutter will den Jungen entsprechend den kulturellen Riten ihres Heimatlandes Kenia beschneiden lassen, damit er bei Besuchen in Kenia - insbesondere auch von ihrer Verwandtschaft - als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werde. Außerdem hält sie die Beschneidung aus hygienischen Gründen für geboten.

Der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die Kindesmutter ihren Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen darf und die Entscheidungsbefugnis über diese Frage dem zuständigen Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen bleibt. Die zwischen den Kindeseltern streitige Frage der Beschneidung des Jungen könne zurzeit nicht zugunsten der Kindesmutter entschieden werden. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 1631 d BGB habe die allein sorgeberechtigte Kindesmutter zwar grundsätzlich das Recht, in die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des Jungen einzuwilligen, solange der Junge diese Frage nicht selbst entscheiden könne. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter in eine Beschneidung lägen allerdings nicht vor. Auch wenn ein Sechsjähriger noch nicht in der Lage sei, über seine Beschneidung selbst zu entscheiden, verpflichte die gesetzliche Vorschrift die sorgeberechtigten Eltern und - im Falle eines mehr als sechs Monate alten Kindes - auch den Arzt, die Beschneidung mit dem Kind in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen und die Wünsche des Kindes bei der elterlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Beteiligung des Kindes habe im vorliegenden Fall noch nicht stattgefunden.

Die von den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil erteilte Einwilligung zur Beschneidung sei zudem nur dann wirksam, wenn diese über den Eingriff zuvor ordnungsgemäß und umfassend aufgeklärt worden seien. Eine dementsprechende Aufklärung der Kindesmutter sei bislang ebenfalls nicht dargelegt worden.

Im vorliegenden Fall sei es außerdem gerechtfertigt, der Kindesmutter die Befugnis zur Einwilligung in eine Beschneidung ihres Kindes vorläufig zu entziehen. Zurzeit spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine Beschneidung vollzogen werde. Das folge aus den vom Senat zu beurteilenden Umständen des Einzelfalls. Die Motive der Kindesmutter für eine Beschneidung könnten zwar grundsätzlich eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall hätten sie allerdings ein geringeres Gewicht, weil die Familie der Kindesmutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, Besuche in Kenia selten möglich seien und der Junge auch evangelisch getauft sei. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Intimhygiene des Kindes ohne die Beschneidung gefährdet sei. Gegen eine Beschneidung spreche nicht, dass diese medizinische Risiken habe und Schmerzen verursachen könne, weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung verbunden seien. Im vorliegenden Fall gebe es aber gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige, insbesondere weil sich die Kindesmutter nach eigenen Angaben außerstande sehe, ihren Sohn bei dem Eingriff – auch wenn er ihn ablehnen sollte - zu begleiten.

rechtskräftiger Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.08.2013 (3 UF 133/13)

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

Hinweis der Pressestelle:

Die am 28.12.2012 in Kraft getretene Vorschrift § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch - Beschneidung des männlichen Kindes - lautet wie folgt:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

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Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung

Beitrag von Presse » 05.10.2013, 14:33

Europarat: Israel protestiert gegen Beschluss zur Beschneidung
Eine Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Beschneidung von Jungen ist in Israel
auf scharfe Kritik gestoßen. Der Europarat müsse diesen Text „unverzüglich zurücknehmen“, forderte das ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung

Beschneidung: Eltern müssen vor dem Eingriff mit dem Sohn sprechen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... f-sprechen
Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... schneidung
Kinderärzte streiten über medizinische Beschneidungen bei Jungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bei-Jungen

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Ärzteverband empört über Gesetz zur Beschneidung

Beitrag von Gaby Modig » 16.10.2013, 06:20

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 15.10.2103 zur Beschneidungsproblematik bei kleinen Jungen:

Ärzteverband empört über Gesetz zur Beschneidung
zuletzt aktualisiert: 15.10.2013 - 12:08
Bad Orb (RP). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung für Heranwachsende in Deutschland. Wohnortnahe Kinderkliniken müssten erhalten bleiben, forderte der Verband gestern bei seinem Herbstkongress im hessischen Bad Orb. 70 Prozent der Kinderkliniken und Abteilungen schrieben derzeit rote Zahlen. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass benötigtes Personal abgebaut werde, nur um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
.... (mehr) .... http://www.rp-online.de/politik/aerztev ... -1.3746372

Damit wird die hier im Forum geäußerte massive Kritik an der weiter praktizierten Beschneidung in Deutschland eindrucksvoll bestätigt.

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Beschneidungsgesetz - Ärzte fodern das Aus

Beitrag von Presse » 13.12.2013, 07:47

Beschneidungsgesetz: Ärzte fordern das Aus
Das Beschneidungsgesetz ist ein Jahr alt: Ärzte haben den Jahrestag genutzt, um auf die Widersprüche des Gesetzes hinzuweisen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=851 ... ung&n=3167

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Dokumentation zu Genitalverstümmelung

Beitrag von Presse » 05.04.2014, 07:24

Frauenrechtler fordern bessere Dokumentation zu Genitalverstümmelung
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat die Vereinten Nationen zur besseren Dokumentation von Genitalverstümmelungen in der Welt
aufgerufen. Die gewöhnlich von der Weltgesundheitsorganisation ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... tuemmelung
Genitalverstümmelung: Zwei Briten erstmals vor Gericht
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... or-Gericht
Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... verletzung

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Null Toleranz bei weiblicher Genitalverstümmelung

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2015, 08:41

Presseinformation – 74/2/2015 Düsseldorf, 4. Februar 2015

Ministerin Steffens:
Null Toleranz bei weiblicher Genitalverstümmelung – Deutlich mehr Mädchen und Frauen nehmen Hilfsangebote an

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mehr als doppelt so viele Menschen als im Jahr davor suchten 2014 Hilfe bei der in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Beratungsstelle „Stop Mutilation“ gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genitale Mutilation = FGM).

„Mit der grausamen Praxis der weiblichen Genitalbeschneidung sind wir durch die Globalisierung auch in Nordrhein-Westfalen konfrontiert. Betroffenen oder bedrohten Frauen und Mädchen müssen wir bei uns Hilfe und Schutz bieten“, erklärte Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf anlässlich des Internationalen Tages „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ am Freitag. „Die steigende Inanspruchnahme der vom Land unterstützten Beratungsstelle unterstreicht die Notwendigkeit von Hilfsangeboten. Genitalverstümmlung ist eine schwere Körperverletzung und muss gestoppt werden“, so die Ministerin weiter.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter fördert seit 2011 den Verein „Stop Mutilation e. V.“, der im vergangenen Jahr erheblich mehr Anfragen erhalten hat. Insgesamt wurden 987 Beratungen durchgeführt, im Jahr 2013 waren es 445. Unter anderem haben die Anrufe wegen eines Verdachts auf eine drohende Genitalbeschneidung während eines Ferienaufenthalts in ihrem Heimatland um 52 Prozent zugenommen (2013: 75 Beratungen aus diesem Grund, 2014 waren es 114). 62 Mädchen konnten durch die Beratungs- und Aufklärungsarbeit vor der Genitalverstümmelung bewahrt werden.

In Nordrhein-Westfalen leben Schätzungen von Terre des Femmes zufolge mindestens 5.600 von Genitalverstümmelung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen. Über 1.200 Schülerinnen in NRW stammen aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird.

„Die Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang unter den körperlichen und seelischen Folgen der Verstümmelung. Jede Beschneidung, die wir verhindern können, ebenso wie die Hilfe und Unterstützung für beschnittene Frauen, sind ein Beitrag zur Beendigung der Grausamkeiten“, sagte Ministerin Steffens.

Hintergrundinformationen:

• Stop Mutilation e. V. wird 2015 vom Ministerium mit rund 84.000 Euro gefördert.
• Hilfe finden Mädchen und Frauen, die betroffen sind, sowie deren Familienangehörige, Freundinnen, Freunde und andere soziale Kontaktpersonen.
• Der Verein bietet auch eine gynäkologische Sprechstunde sowie Vermittlung von Beratung zur Wiederherstellung weiblicher Genitalien an.

• Kontakt:
Stop Mutilation e.V.
Himmelgeister Str. 107 a
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 93 88 57 91
http://www.stop-mutilation.org

• Steigende Beratungszahlen bei Stop Mutilation e.V.
Beratungen insgs. 2013 = 445 - 2014 = 987 + 122 %
davon Frauen 2013 = 300 - 2014 = 725 + 141 %
davon Männer 2013 = 145 - 2014 = 262 + 81 %

• Mit Förderung des Ministeriums wurde die Broschüre „Nicht mit mir!“ gegen weibliche Genitalbeschneidung herausgegeben. Sie kann bestellt werden unter info@kutairi.de (Aktion Weißes Friedensband e.V.)

• In Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren hat das Ministerium eine Handreichung für Beschäftigte des Gesundheitswesens „Genitale Beschneidung/Verstümmelung bei Mädchen und Frauen“ erarbeitet. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/publikationen heruntergeladen werden.
Direkter Link: https://broschueren.nordrheinwestfalend ... rauen/1481

• Das Ministerium ist Gastgeber des Runden Tisches NRW gegen Mädchenbeschneidung. Er dient dem Austausch zwischen Behörden, Fach- und Berufsverbänden, gesellschaftlichen Organisationen und Politik und wird von der Aktion „Weißes Friedensband e. V.“ moderiert. Weitere Informationen unter http://www.kutairi.de und http://www.friedensband.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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