Spindkontrolle

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gast

Spindkontrolle

Beitrag von Gast » 27.09.2003, 00:17

Hallo,

ich arbeite in einem Pflegeheim, wir haben Umkleideräume und jeder einen Spind (zweigeteilt - Dienst-Privatkleidung). Die Dienstkleidung wird vom Arbeitgeber gestellt, es ist verboten in Dienstkleidung das Haus zu verlassen oder sie selbst zu waschen. Wir müssen sie dort abwerfen und eine externe Wäscherei wäscht sie dann.

Nun macht meine Heimleitung seit neuestem Spindkontrollen ......... weil Kleidung verschwindet, in den Spinden Unordnung herrscht usw.

Ich finde das unmöglich, darf sie denn das? Wenn kein Schloss am Spind ist, macht sie einfach auf, wenn eins dran ist dann muss der Mitarbeiter ihr öffnen und alles was drin ist rausräumen. Ich komm mir schon vor wie beim Bund!

Bitte sagt mir, ob sie das darf und mit welcher Begründung (Gesetzte, Verordnung).

Denke ilka und alle anderen Mitarbeiter

Ute_Weitz

Re: Spindkontrolle

Beitrag von Ute_Weitz » 27.09.2003, 11:03

Hallo Ilka,
da ich mich soeben bereits zu einer anderen Frage geäußert habe, will ich gerne auch hier Position beziehen:
Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen Schrank (Spind) für die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen (z.B. Kleidung) zur Verfügung stellt (ggf. abschließbar) ist er verpflichtet, diesen persönlichen Bereich zu respektieren. Ich sehe keine Berechtigung des Arbeitgebers bzw. der Heimleitung, eigenmächtig in den genannten persönlichen Bereich einzudringen. Es müßte eine außergewöhnliche Situation vorliegen, um ohne Billigung der Mitarbeiter Spinde zu öffnen (Öffnung wegen Bombendrohung, Polizei verfolgt eine heiße Spur nach Diebstahl).
Ich sehe keine Vorschrift, die es dem Arbeitgeber unter normalen Arbeitsbedingungen ermöglicht, wie beschrieben, vorzugehen. Der Arbeitgeber sollte in "seine Schranken" verwiesen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ute

Gast

Re: Spindkontrolle

Beitrag von Gast » 28.09.2003, 10:58

Liebe Ilka,
mit Ute bin ich der Meinung, dass die Spindkontrollen bei Euch nicht akzeptabel sind. Wo nimmt der Arbeitgeber, bzw. seine Vertreter, denn überhaupt die Legitimation her, in die Privatangelegenheiten der Arbeitnehmer einzudringen? Unerhört? Massive Gegenwehr geboten!
Wenn der Arbeitgeber im Recht wäre, könnte er auch beliebig Taschenkontrollen anordnen.
Frauke

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