Kaugummi kauen während der Pflegearbeit zulässig?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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NN.

Kaugummi kauen während der Pflegearbeit zulässig?

Beitrag von NN. » 13.08.2007, 18:27

Kaugummi kauen während der Pflegearbeit zulässig?

Guten Abend,

ich arbeite als Krankenschwester in ... einem ... Krankenhaus. Seit kurzem kommt die Diskussion auf, ob unsere ...leitung uns den Kaugummi, der mal zwischendurch während der Arbeit eigentlich unauffällig und dezent gekaut wird, verbieten kann. Die meisten Kollegen sind Raucher und alle greifen gerne mal zu dieser „kleinen Erfrischung“ zurück. Ich selber bin Nichtraucherin und betreibe ganz gerne auch meine kleine „Mundhygiene“ und möchte ungern darauf verzichten! Unsere Leitung findet das allerdings unhöflich den Patienten gegenüber. Wobei ein Bonbon doch viel auffälliger und störender ist, wenn es in die Wange „geklemmt“ wird.
Darf Sie uns dieses Verbot aussprechen? Über eine baldige Antwort bin ich sehr dankbar.

Zusätzlich zu diesem Thema habe ich meinen Zahnarzt auch darauf angesprochen. Er ist der festen Meinung, dass das Kaugummi kauen gar nicht verboten werden darf! - Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass das Kaugummi kauen die Sauerstoffzufuhr im Gehirn fördert, und somit auch die Konzentration. Abgesehen auch von der Mundhygiene und Kariesprophylaxe ( bei Zuckerfreien). Er sagt auch, dass meine Vorgesetzte das Verbot ohne Absprache mit der PDL sowieso nicht aussprechen darf. Selbst in Managerausbildungen werden die Personen sogar dazu aufgefordert vermehrt Kaugummi zu kauen wegen der Konzentrationsförderung. Auch das Verbot an Schulen sei weitgehend aufgehoben, da die Kinder sich besser konzentrieren. Mein Zahnarzt würde mir im „Notfall“ auch eine Bescheinigung für das Kaugummi ausstellen. Hoffe, dass es aber nicht soweit kommen muss. Und da wir bei uns erwachsen sind und dezent kauen, finde ich das Verbot selber schwachsinnig.

Mit freundlichen Grüßen
NN.

Herbert Kunst
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Kaugummi kauen - Teil des Personlichkeitsrechtes

Beitrag von Herbert Kunst » 13.08.2007, 18:48

NN. hat geschrieben:.... Kaugummi kauen während der Pflegearbeit zulässig?... .
Hallo NN.,
bin gerade wieder im Forum und stieß auf Deine interessandte Frage. Meine Einschätzung: Es gibt keine exakten Regeln, die hier von der einen oder anderen Seite benannt werden können. Der Arbeitgeber kann sich einmal auf sein Direktions- und Weisungsrecht berufen und Umstände anmahnen, die korrektes Arbeiten am Patienten beinhalten. In dem Zusammennhang könnte ein Kaugummiverbot in Erwägung gezogen werden. Der Arbeitnehmer kann sich hingegen auf seine Persönlichkeitsrechte berufen und sich durch ein Kaugummiverbot insoweit beeinträchtigt fühlen. Im Übrigen könnte er zusätzlich vortragen, dass das Kaugummi kauen in der Tat zahlreiche gesundheitliche Aspekte vorweisen kann, die geradezu dazu ermuntern, das Kaugummi kauen zu fördern, zumindest nicht zu unterbinden.
Die Wahrheit liegt möglicherweise in der "Mitte". Danach würde ich - wäre ich zuständiger Vorgesetzter - ein Kaugummiverbot außer Betracht lassen, andererseits in Form einer Empfehlung das Personal veranlassen, bei allzu direktem und länger anhaltendem Patientenkontakt bei der Kauaktion ein wenig Zurückhaltung zu üben. Vielleicht könnte so oder so ähnlich eine Lösung der Angelegenheit angegangen werden.
Gruß
Herbert Kunst
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Gaby Modig
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Kaugummi kauen

Beitrag von Gaby Modig » 15.08.2007, 14:04

Hallo,

Kaugummi kauen kann u.U. bei Patienten - direkter Kontakt vorausgesetzt - unangenehm "ankommen". Insoweit sind diesbezügliche Anweisungen nicht völlig außerhalb des rechtlich Möglichen. Ob allerdings eine pauschale Verbotsregelung gerechtfertigt ist, muss bezweifelt werden. Zumindest müsste eine solche Verbotsregelung konkreter begründet werden, und zwar unter Benennung der im Einzelnen maßgeblichen Erwägungen. Daran scheint es aber zu mangeln. Daher halte ich es für vertretbar, sich gegen die Anweisung zu stellen, zumal man in der Tat der Auffassung zuneigen kann, dass Kaugummi kauen auch gesundheitsförderliche Aspekte hat. Es geht also letztlich auch um eine Abwägung verschiedener Standpunkte.
Ich würde auch den Betriebs- oder Personalrat einbinden. Die Anweisung betrifft ja wohl alle Bediensteten. Hier scheinen mir deshalb die Kollektivorgange mitzuständig zu sein.

MfG
Gaby

NN.

Kaugummi kauen - Verbot ist perfekt!

Beitrag von NN. » 16.08.2007, 06:46

Hallo Forum!

Das Thema Kaugummi kauen ist beschlossene Sache - in einem Krankenhaus im süddeutschen Raum:
Das Verbot ist ausgesprochen und von der PDL befürwortet! Die Begründung dafür ist, dass der Patient sich wichtig genommen fühlen soll und wir ja ein „Aushängeschild“ seien. Die Raucher sollen ihre kurze Raucherpause nutzen und den Kaugummi währenddessen kauen, aber nicht mehr vor dem Patienten. Auch Bonbons sollen im Patientenverkehr nicht mehr gesehen werden.
Die persönliche Hygiene, Konzentrationsförderung, Kariesprophylaxe und das Persönlichkeitsrecht… interessieren die Leitung nicht wirklich.
Würde ich eine Bescheinigung von meinem Zahnarzt vorlegen, müsste ich laut PDL mit einer Versetzung rechnen! Eine Zahnarztrechnung ist auch teuer!
Ich finde es Wahnsinn, dass wegen einem Kaugummi so ein Streitthema werden kann

Mit freundlichen Grüßen
NN.

Gerhard Schenker
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Kaugummi kauen - Verbot ist perfekt!

Beitrag von Gerhard Schenker » 16.08.2007, 07:10

NN. hat geschrieben: ... Das Verbot ist ausgesprochen und von der PDL befürwortet! Die Begründung dafür ist, dass der Patient sich wichtig genommen fühlen soll und wir ja ein „Aushängeschild“ seien. ....
Hallo,
von einem "Kaugummi-kau-Verbot" in der Pflege habe ich bisher noch nichts gehört. Ich würde mir wünschen, dass sich die Verantwortlichen um ganz andere Fragestellungen kümmern - das Thema Kaugummi ist für mich ein weit entfernter Nebenkriegsschauplatz. Ich würde, wie schon angeregt, den Betriebsrat oder den Personalrat (ggf. die Mitarbeitervertretung) einschalten und dort diskutieren lassen, wie das Problem kollektivrechtlich gesehen wird. Wenn jemand der Betroffenen organisiert ist (Berufsverband / Gewerkschaft), sollte er seine Organisation einschalten und ggf. rechtliche Schritte prüfen lassen. Vielleicht hilft auch nur eine Rechtsschutzversicherung - mit der Absicherung Arbeitsrecht. Ich würde die Verbotsregelung nicht so einfach hinnehmen. Möglicherweise kann man auch einmal eine Firma anschreiben, die Kaugummi produiert und nachfragen, ob es von dort Argumentationshilfen gibt.

Es grüßt - zur Zeit nicht kauend -
Gerhard Schenker

Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang » 16.08.2007, 08:23

Ich finde das Thema auch interessant und gar nicht mal so abwegig. Und wie schon oben gesagt- die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie immer in der Mitte. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass gerade Menschen der älteren Generation durch eine kaugummikauende Pflegeperson unangenehm berührt sind. Dem gegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte, gesundheitliche Aspekte und alles, was hier so bereits angeführt wurde.
Wenn es in der Einrichtung einen Betriebsrat gibt, dann darf so ein Verbot eh nicht ohne dessen Zustimmung einseitig ausgesprochen werden, denn nach §87 (1)1. BetrVG handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit. Und als BR würde ich den Mittelweg vorschlagen: Kaugummiverbot bei Arbeiten direkt am Menschen, bei allen anderen Verrichtungen (Dokumentation, Medikamente stellen u.ä.) darf gekaut werden. Ich glaube nicht, dass gleich Gesundheitsschäden auftreten, wenn ich bei der Körperpflege oder beim Essen reichen nicht kaue. Andererseits stört es niemanden, wenn ich bei der Pflegeplanung kaue.
Aber auch dieser Aussage würde ich voll zustimmen - es gibt garantiert wichtigere Dinge, über die man sich in der Pflege Gedanken machen müßte!

Gaby Modig
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Kaugummikauen macht schlau

Beitrag von Gaby Modig » 16.08.2007, 08:28

Hallo!

Zähneputzen verboten! Kaugummikauen erlaubt!
http://www.prophylaxe-online.de/profilaxe01i.html

Kaugummikauen macht schlau
http://www.lifeline.de/cda/rat_hilfe/ti ... 61852.html
http://www.swr.de/swr4/rp/programm/regi ... index.html

Zum Nachdenken: Wenn im Betrieb generell das Kauen von Kaugummi verboten wird, ist das eine für alle betriebliche Regelung, die m.E. der Mitbestimmung / Mitwirkung der gewählten Arbeitnehmervertreter bedarf. Insoweit halte ich es für geschickt, die Arbeitnehmervertretung in das Geschehen einzubinden.
Wenn dem Kaugummi kauen gesundheitsförderliche Wirkungen zukommt, müssen wohl auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes diesbezügliche Verbote problematisch erscheinen.

Mfg
Gaby

Herbert Kunst
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Re: Kaugummi kauen - Verbot ist perfekt!

Beitrag von Herbert Kunst » 16.08.2007, 08:37

NN. hat geschrieben:.... Würde ich eine Bescheinigung von meinem Zahnarzt vorlegen, müsste ich laut PDL mit einer Versetzung rechnen! ....
Hallo NN.,

ich halte die bereits gegebenen Hinweise für durchaus hilfreich. Zu der o.a. Ankündigung der PDL ist zu sagen:
Diese Erklärung ist meines Erachtens nahe einer Nötigung und ist daher rechtlich wohl kaum haltbar. Eine Versetzung mit "Strafcharakter" wäre angreifbar! - Das Verhalten der PDL ist nicht akzeptabel und ein einziger Disziplinierungsversuch. Es sollte überlegt werden, ob man solche Umgangsformen so einfach hinnimmt (nach dem Motto: den Anfängen währen) - auch dies dürfte die Arbeitnehmervertretung interessieren.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
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Kaugummi kauen - Teil des Personlichkeitsrechtes

Beitrag von Rob Hüser » 18.08.2007, 07:56

Herbert Kunst hat geschrieben:.... Die Wahrheit liegt möglicherweise in der "Mitte". Danach würde ich - wäre ich zuständiger Vorgesetzter - ein Kaugummiverbot außer Betracht lassen, andererseits in Form einer Empfehlung das Personal veranlassen, bei allzu direktem und länger anhaltendem Patientenkontakt bei der Kauaktion ein wenig Zurückhaltung zu üben. Vielleicht könnte so oder so ähnlich eine Lösung der Angelegenheit angegangen werden. ....
Worüber so alles gestritten wird! .... Ich neige auch dazu, grundsätzlich etwas Zurückhaltung beim allzu offenen Kaugummi kauen während der Arbeitsleistung anzumahnen, ohne direkt mit Verboten zu agieren. M.E. muss es, wie Herbert ausgeführt hat, eine "Zwischenlösung" geben, mit der alle, auch die (vielleicht kritischen) Patienten, leben können.

Rob

Cornelia Süstersell
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Kaugummi kauen bei der Pflege würde ich eher lassen

Beitrag von Cornelia Süstersell » 24.08.2007, 10:53

Hallo Forum,
ich kann die vorgestellten Argumente allesamt gut nachvollziehen. Ich persönlich würde aber - ohne angewiesen zu werden - auf den Kaugummi bei der Pflege verzichten. Es gibt wohl in der Tat Leute, die das Kaugummi kauen nicht gut finden und darin eine "Unart" sehen.
MfG
Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

KPHNeuss
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Kaugummi bei der Arbeit am Patienten?

Beitrag von KPHNeuss » 17.09.2007, 06:16

Kaugummi bei der Arbeit am Patienten?
Ich sage: eher nein! Das sollte aber jede Pflegekraft selbst entscheiden und nicht durch Arbeitgeberdirektiven festgelegt werden.

KPHNeuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

Marlene Böttinger
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Kaugummi kauen - Teil des Personlichkeitsrechtes

Beitrag von Marlene Böttinger » 04.10.2007, 06:59

Rob Hüser hat geschrieben:... Ich neige auch dazu, grundsätzlich etwas Zurückhaltung beim allzu offenen Kaugummi kauen während der Arbeitsleistung anzumahnen, ohne direkt mit Verboten zu agieren. M.E. muss es, wie Herbert ausgeführt hat, eine "Zwischenlösung" geben, mit der alle, auch die (vielleicht kritischen) Patienten, leben können. ...
Guten Morgen Forum,
ich halte die mässigenden Tipps von Rob unterstützenswert, also nicht gleich mit Kanonen nach Spatzen schießen.
Mich würde aber interessieren, wie der konkrete Streitfall ausgegangen ist.
MfG
Marlene

Gerhard Schenker
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Kaugummikauen im Job

Beitrag von Gerhard Schenker » 24.02.2008, 17:14

Hallo,
ich frage einmal nach, ob es zur Kaugummi-Diskussion neue Gedanken gibt.
MfG
G.Sch.

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