Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher

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Genital­ver­stümmelungen - viele betroffene Mädchen

Beitrag von Presse » 08.01.2011, 08:13

Viele Mädchen in Deutschland von Genital­ver­stümmelungen betroffen

Düsseldorf – Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen sind in Deutschland offenbar weiter verbreitet als in der Öffentlichkeit bekannt. Nach Hochrechnungen der Frauen­rechts­organisation terre des femmes müsse davon ausgegangen werden, dass allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mehr als 5.600 Mädchen und Frauen von Genitalbeschneidungen betroffen oder bedroht seien ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... roffen.htm

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Genitalverstümmlung in Deutschland

Beitrag von Presse » 07.03.2012, 08:05

Genitalverstümmlung in Deutschland ein Thema / Wer von dieser Form von Gewalt in Familien erfährt, sollte es melden

Baierbrunn (ots) - Bis zu 50000 in Deutschland lebende Mädchen sind von einer Genitalverstümmelung bedroht. Diese brutale Form der Beschneidung werde zumeist im Herkunftsland vorgenommen, zum Beispiel während eines Urlaubs mit den Eltern, sagt Simone Schwarz, Vorsitzende des Vereins "Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmlung" in der "Apotheken Umschau". "Wichtig ist, das Umfeld akut bedrohter Mädchen zu sensibilisieren, also Freunde, Lehrer und Ärzte", sagt Schwarz. Erfährt ihr Verein von einer konkreten Gefährdung, wendet er sich an das verantwortliche Jugendamt. Wichtig sei es auch, bereits begangene Taten zu melden.
"Dann können wir die jüngeren Geschwister schützen."

Ausführliche Infos über die Genitalverstümmlung mit Hilfsadressen finden Sie unter http://www.apotheken-umschau.de/Gebaerm ... 18954.html

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2012 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.03.2012 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Genitalverstümmelung

Beitrag von Presse » 17.03.2012, 07:35

Im Bundestag notiert:
Genitalverstümmelung
Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen beziehungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811 http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708811.pdf ). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217 http://dip.bundestag.de/btd/17/012/1701217.pdf ) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgeberischer Maßnahmen zu erörtern“.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Beschneidung und Genitalverstümmelung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 20.08.2012, 08:34

Beiträge zur Beschneidung und Genitalverstümmelung gibt es in diesem Forum u.a. wie folgt:

Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...
viewtopic.php?t=17501
Der Beschneidungsstreit ... TV-Tipp für den 14.08.2012
viewtopic.php?t=17683
Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher
viewtopic.php?t=5636&highlight=verst%FCmmelung
4.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht
viewtopic.php?t=10309&highlight=verst%FCmmelung

Auf der Basis der TV-Sendung am 14.08.2012 gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Ich finde die Erörterungen um die rituelle Beschneidung von kleinen Jungs eigentlich höchst entbehrlich. Denn diese Maßnahme ist, auch wenn sie von den Eltern gebilligt wird, zweifelsfrei eine Körperverletzung. Sie ist eine gegen die verfassungsrechtlich garantierte körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) gerichtete schmerzhafte und irreparable Beeinträchtigung. Folgerichtig ist daher, dass das Kölner Landgericht mit Urteil vom 07.05.2012 – 151 Ns 169/11 – eine strafrechtliche Relevanz angenommen hat. Was denn sonst?

Jeder mag seine Religion grundsätzlich so leben, wie er es für richtig erachtet, aber bitte in Deutschland nur im Rahmen der grundgesetzlichen und sonstigen Ordnung. Eine Körperverletzung eines kleinen Kindes kann doch nicht ernstlich mit Rücksicht auf das Elternrecht und deren freie Religionsausübung gerechtfertigt werden. Elternrecht und freie Religionsausübung müssen sich höherrangigen Regeln und auch anderen gesetzlichen Vorgaben (Anspruch der Kinder auf gewaltfreie Erziehung) unterordnen.

Die Diskussionen bei Maischberger zeigten unterschiedliche Standpunkte auf. Allerdings muss es als klarer Fehler angesehen werden, keinen Juristen mit in den Kreis der Diskutanten aufzunehmen. Denn es zeigte sich im Laufe der Erörterungen, dass zum Teil keine ausreichenden Kenntnisse über die maßgeblichen Vorschriften und deren wechselseitige Beziehungen bestanden. Ein Jurist hätte klar legen können, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) den anderen zur Geltung gebrachten Rechten (auf Religionsfreiheit, auf Erziehung) klar übergeordnet ist.

Auch wenn Herr Graumann, sprachlich gewandt, für die jahrelange Praxis der Kleinkinderbeschneidung votierte und die Bibel bemühte, kann das nicht ernstlich unsere verfassungsrechtliche Ordnung in Frage stellen. Dr. Sebastian Isik war für mich eine Zumutung. Seine Argumente waren mehr als schwach, ein Verständnis für die bundesdeutsche Verfassungslage war für mich nicht erkennbar. Das Bilkay Öney, eine Ministerin mit offensichtlichem Migrationshintergrund, einseitig votieren würde, war zu erwarten. Die Argumente pro Beschneidung waren auch insoweit mehr als schwach. Überzeugend war Necla Kelek, sie hatte für mich die sachlichsten Argumente und hatte auch eine klare Übersicht für die Gesetzeslage vor Augen. Christa Müller konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Genitalverstümmelung der Mädchen. Ein wichtiges Anliegen, das sie gut vertrat. Dr. Wolfgang Bühmann konzentrierte sich in seinem Statement auf die ärztliche Berufsordnung und hätte Gelegenheit nehmen müssen, noch deutlicher die fehlende medizinische Rechtfertigung von rituellen Beschneidungen im Kleinkinderalter herauszustellen.

Rauel Kombüchen
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Genitalverstümmelung nicht weiter hinnehmen

Beitrag von Presse » 06.02.2013, 07:52

Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar / Stiftung Weltbevölkerung: "Genitalverstümmelung nicht weiter hinnehmen" / Bis zu 140 Millionen Mädchen und Frauen weltweit betroffen

Hannover (ots) - Jedes Jahr werden rund drei Millionen Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Insgesamt sind Schätzungen zufolge bis zu 140 Millionen Mädchen und Frauen weltweit betroffen. Die meisten von ihnen leben in afrikanischen Ländern und sind nicht einmal 15 Jahre alt, wenn der Eingriff vorgenommen wird. Darauf macht die Stiftung Weltbevölkerung anlässlich des Internationalen Tages gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar aufmerksam.

Bei der grausamen Praktik, die in vielen Kulturen als wichtiges Initiationsritual gilt, wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird die girl thingy zugenäht und nur eine kleine Öffnung belassen. Meist wird der Eingriff von Laien, ohne Narkose und mit einfachen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen durchgeführt. Für die Frauen und Mädchen bedeutet die Genitalverstümmelung neben lebenslangen Traumata oft Infektionen, Blutungen und Komplikationen bei der Geburt, die zum Tod führen können.

Entschiedeneres Vorgehen gegen Genitalverstümmelung

"Diese schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dürfen wir nicht hinnehmen", betont Renate Bähr, Geschäftsführerin der Stiftung Weltbevölkerung. "Es ist höchste Zeit, dass die Regierungen in den betroffenen Ländern entschieden gegen die grausame Praktik vorgehen.
Aber auch die internationale Gemeinschaft steht in der Pflicht zu handeln. Denn seit der UN-Generalversammlung im Jahr 1993 gilt die Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung."

Bereits heute verurteilen viele Staaten die Genitalverstümmelung und haben entsprechende Gesetze erlassen, doch häufig reichen diese Bestimmungen nicht aus, um die tief verwurzelte Tradition zu bekämpfen. "Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es daher, den Menschen durch Aufklärung sinnvolle Alternativen zu dem grausamen Initiationsritual aufzuzeigen, und zwar in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der jeweiligen Gemeinschaft", so Renate Bähr.

Stiftung Weltbevölkerung klärt über Genitalverstümmelung auf Die Stiftung Weltbevölkerung ist eine international tätige Entwicklungshilfeorganisation. Sie unterstützt Aufklärungsinitiativen und Gesundheitsprojekte für Jugendliche in Afrika und Asien. Konkret werden junge Menschen in Jugendklubs über weibliche Genitalverstümmelung und deren schwerwiegende gesundheitliche Folgen informiert. Mit ihrer Aufklärungsarbeit erreicht die Stiftung nicht nur junge Menschen, sondern auch die Eltern sowie politische und religiöse Meinungsführer, um nachhaltige Erfolge bei der Bekämpfung von Genitalverstümmelung zu bewirken.

Eine Grafik zum Thema weibliche Genitalverstümmelung können Sie von der Internetseite der Stiftung herunterladen:
http://www.weltbevoelkerung.de/genitalv ... g_pdf.html

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2013 Deutsche Stiftung Weltbevölkerung
Pressekontakt: Ute Stallmeister
Pressesprecherin
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Göttinger Chaussee 115
30459 Hannover
Telefon: 0511 94373-31
E-Mail: ute.stallmeister@dsw-hannover.de

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Weibliche Genitalverstümmelung = Menschenrechtsverletzung

Beitrag von Presse » 06.02.2013, 08:15

Presseinformation – 95/2/2013 Düsseldorf, 5. Februar 2013

Ministerin Steffens: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung - Opfer benötigen unsere Hilfe

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Weltweit werden Millionen von Frauen Opfer von Genitalverstümmelung. Darauf macht der Internationale Tag „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ am morgigen Mittwoch (06.02.2013) aufmerksam. „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, deshalb dürfen wir unsere Augen nicht davor verschließen“, erklärt Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Wir müssen den betroffenen und bedrohten Frauen und Mädchen unsere Hilfe anbieten, denn unter den körperlichen und seelischen Folgen einer Genitalverstümmelung leiden sie ein Leben lang“, so Steffens weiter.

Weltweit haben mehr als 140 Millionen Frauen und Mädchen UN-Angaben zufolge die Verstümmelung ihrer Genitalien erleiden müssen. In Deutschland sind Schätzungen von Terre des Femmes zufolge mindestens 24.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen und 6.000 Mädchen davon bedroht. Nach einer Erhebung stammen über 1.200 Schülerinnen in Nordrhein-Westfalen aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird.

Neben der Hilfe für die Opfer ist der Landesregierung ein ebenso wichtiges Anliegen, Mädchen vor Genitalverstümmelung zu schützen. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

• ist deshalb Gastgeber des Runden Tisches gegen Mädchenbeschneidung NRW. Unter Moderation der Aktion Weißes Friedensband e. V. vernetzen sich dort Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Fach- und Berufsverbänden, gesellschaftlichen Organisationen und Politik;

• fördert mit Stop Mutilation die einzige landesweite Beratungsstelle für betroffene Frauen. Von dort werden auch die Anfragen bei der Telefonberatung KUTAIRI beantwortet, die sowohl von weiblicher Genitalbeschneidung betroffene und bedrohte Frauen und Mädchen und ihre Angehörigen als auch Fachkräfte berät;

• finanzierte die Informationsbroschüre „Nicht mit mir“. Sie zeigt - ohne Worte - in Szenenbildern die Grausamkeit der Beschneidung und kann so auch von Menschen verstanden werden, die nicht deutsch sprechen oder lesen können;

• hat gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens einen Flyer entwickelt, der sich in erster Linie an im Gesundheitswesen Beschäftigte richtet und über die verschiedenen Formen weiblicher Genitalverstümmelung, über daraus entstehende Krankheitsbilder sowie über rechtliche Grundlagen und Beratungsangebote informiert.

Ministerin Steffens: „Diese Materialien sind bereits in hoher Zahl nachgefragt worden. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass es einen hohen Aufklärungsbedarf gibt.“

Weitere Informationen:
http://www.fgm-nrw.info/ (Runder Tisch)
http://www.stop-mutilation.org/
http://www.mgepa.nrw.de (Publikationen - Download oder Bestellung der Materialien)

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

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SPD für verschärftes Strafrecht bei Genitalverstümmelung

Beitrag von Presse » 09.04.2013, 05:54

Deutsches Ärzteblatt vom 08.04.2013
SPD für verschärftes Strafrecht bei Genitalverstümmelung
Die SPD-Fraktion fordert eine Verschärfung des Strafrechts bei Genitalverstümmelung. Dazu soll die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochgestuft werden und als Auslandstat gegen sogenannte inländische Rechtsgüter gelten ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... tuemmelung
• Weibliche Genitalverstümmlung: BÄK für ICD-Code http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... stuemmlung
• Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung gefordert http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -gefordert

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Dokumentation zu Genitalverstümmelung

Beitrag von Presse » 05.04.2014, 07:22

Frauenrechtler fordern bessere Dokumentation zu Genitalverstümmelung
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat die Vereinten Nationen zur besseren Dokumentation von Genitalverstümmelungen in der Welt
aufgerufen. Die gewöhnlich von der Weltgesundheitsorganisation ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... tuemmelung
Genitalverstümmelung: Zwei Briten erstmals vor Gericht
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... or-Gericht
Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... verletzung

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Verbot von rituellen Verstümmelungen

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2014, 06:56

Das Deutsche Ärzteblatt informiert:

Kinder- und Jugendärzte fordern Verbot von rituellen Verstümmelungen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat den Vorstoß der Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle zur Legalisierung der Klitorisvorhaut­beschneidung scharf kritisiert. Im Vorfeld des 70. Deutschen Juristentages Ende ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... emmelungen

Frauenrechtler: Genitalverstümmelung besser dokumentieren
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... tuemmelung
Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... verletzung
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Null Toleranz bei weiblicher Genitalverstümmelung

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2015, 08:38

Presseinformation – 74/2/2015 Düsseldorf, 4. Februar 2015

Ministerin Steffens:
Null Toleranz bei weiblicher Genitalverstümmelung – Deutlich mehr Mädchen und Frauen nehmen Hilfsangebote an

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mehr als doppelt so viele Menschen als im Jahr davor suchten 2014 Hilfe bei der in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Beratungsstelle „Stop Mutilation“ gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genitale Mutilation = FGM).

„Mit der grausamen Praxis der weiblichen Genitalbeschneidung sind wir durch die Globalisierung auch in Nordrhein-Westfalen konfrontiert. Betroffenen oder bedrohten Frauen und Mädchen müssen wir bei uns Hilfe und Schutz bieten“, erklärte Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf anlässlich des Internationalen Tages „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ am Freitag. „Die steigende Inanspruchnahme der vom Land unterstützten Beratungsstelle unterstreicht die Notwendigkeit von Hilfsangeboten. Genitalverstümmlung ist eine schwere Körperverletzung und muss gestoppt werden“, so die Ministerin weiter.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter fördert seit 2011 den Verein „Stop Mutilation e. V.“, der im vergangenen Jahr erheblich mehr Anfragen erhalten hat. Insgesamt wurden 987 Beratungen durchgeführt, im Jahr 2013 waren es 445. Unter anderem haben die Anrufe wegen eines Verdachts auf eine drohende Genitalbeschneidung während eines Ferienaufenthalts in ihrem Heimatland um 52 Prozent zugenommen (2013: 75 Beratungen aus diesem Grund, 2014 waren es 114). 62 Mädchen konnten durch die Beratungs- und Aufklärungsarbeit vor der Genitalverstümmelung bewahrt werden.

In Nordrhein-Westfalen leben Schätzungen von Terre des Femmes zufolge mindestens 5.600 von Genitalverstümmelung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen. Über 1.200 Schülerinnen in NRW stammen aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird.

„Die Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang unter den körperlichen und seelischen Folgen der Verstümmelung. Jede Beschneidung, die wir verhindern können, ebenso wie die Hilfe und Unterstützung für beschnittene Frauen, sind ein Beitrag zur Beendigung der Grausamkeiten“, sagte Ministerin Steffens.

Hintergrundinformationen:

• Stop Mutilation e. V. wird 2015 vom Ministerium mit rund 84.000 Euro gefördert.
• Hilfe finden Mädchen und Frauen, die betroffen sind, sowie deren Familienangehörige, Freundinnen, Freunde und andere soziale Kontaktpersonen.
• Der Verein bietet auch eine gynäkologische Sprechstunde sowie Vermittlung von Beratung zur Wiederherstellung weiblicher Genitalien an.

• Kontakt:
Stop Mutilation e.V.
Himmelgeister Str. 107 a
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 93 88 57 91
http://www.stop-mutilation.org

• Steigende Beratungszahlen bei Stop Mutilation e.V.
Beratungen insgs. 2013 = 445 - 2014 = 987 + 122 %
davon Frauen 2013 = 300 - 2014 = 725 + 141 %
davon Männer 2013 = 145 - 2014 = 262 + 81 %

• Mit Förderung des Ministeriums wurde die Broschüre „Nicht mit mir!“ gegen weibliche Genitalbeschneidung herausgegeben. Sie kann bestellt werden unter info@kutairi.de (Aktion Weißes Friedensband e.V.)

• In Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren hat das Ministerium eine Handreichung für Beschäftigte des Gesundheitswesens „Genitale Beschneidung/Verstümmelung bei Mädchen und Frauen“ erarbeitet. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/publikationen heruntergeladen werden.
Direkter Link: https://broschueren.nordrheinwestfalend ... rauen/1481

• Das Ministerium ist Gastgeber des Runden Tisches NRW gegen Mädchenbeschneidung. Er dient dem Austausch zwischen Behörden, Fach- und Berufsverbänden, gesellschaftlichen Organisationen und Politik und wird von der Aktion „Weißes Friedensband e. V.“ moderiert. Weitere Informationen unter http://www.kutairi.de und http://www.friedensband.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
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Genitalverstümmelung: Große Dunkelziffer in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2016, 12:58

Ärzte Zeitung vom 19.07.2016:
Genitalverstümmelung: Große Dunkelziffer in Deutschland
Mit der verstärkten Migration hat laut der Frauenrechtsorganisation "Terre des femmes" (TDF) auch die Zahl der Opfer von Genitalverstümmelung in Deutschland zugenommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=916 ... gie&n=5118
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Beschneidungsvorschriften im BGB verfassungswidrig

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2016, 18:12

Beschneidungsvorschriften im BGB verfassungswidrig
Michael Schmidt-Salomon befasst sich in seiner Buchveröffentlichung (von Oktober 2016) "Die Grenzen der Toleranz" (siehe den angefügten Buchtipp) u.a. auch mit der Beschneidung von unmündigen Jugen / Kleinkindern und zeigt in aller Deutlichkeit auf, dass die diesbezüglichen Maßnahmen und die insoweit im BGB eingestellten Vorschriften verfassungswidrig sind (Seiten 146ff; 154). Dieser klaren und unmissverständliche Einschätzung kann nur zugestimmt werden. Sie deckt sich mit der seit jahren von mir vertretenen Auffassung.
Werner Schell


Buchtipp!
>>> viewtopic.php?f=5&t=21809

Michael Schmidt-Salomon

Die Grenzen der Toleranz
Warum wir die offene Gesellschaft verteidigen müssen

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Piper Verlag, Oktober 2016
Taschenbuch
224 Seiten, Kartoniert
ISBN: 978-3-492-31031-4
€ 10,00 [D], € 10,30 [A]

Wofür es sich lohnt zu streiten
Die offene Gesellschaft hat viele Feinde. Die einen streiten für »Allah«, die anderen für die Rettung des »christlichen Abendlandes«, letztlich aber verfolgen sie das gleiche Ziel: Sie wollen das Rad der Zeit zurückdrehen und vormoderne Dogmen an die Stelle individueller Freiheitsrechte setzen. Wie sollen wir auf diese doppelte Bedrohung reagieren? Welche Entwicklungen sollten wir begrüßen, welche mit aller Macht bekämpfen? Michael Schmidt-Salomon erklärt, warum grenzenlose Toleranz im Kampf gegen Demagogen auf beiden Seiten nicht hilft und wie wir die richtigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Freiheit zu verteidigen.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.piper.de/buecher/die-grenze ... 92-31031-4
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Genitalverstümmelung: Bundestag will Mädchen besser schützen

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2017, 07:13

Ärzte Zeitung vom 07.02.2017:
Genitalverstümmelung:
Bundestag will Mädchen besser schützen

Die Aufnahme von Flüchtlingen führt dazu, dass sich Behörden in Deutschland stärker als bisher mit dem Phänomen
der weiblichen Genitalverstümmelung auseinandersetzen müssen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... aft&n=5546
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Genitalverstümmelung: Kulturwandel durch behutsame Aufklärun

Beitrag von WernerSchell » 15.03.2017, 11:17

Ärzte Zeitung vom 15.03.2017:
Genitalverstümmelung: Kulturwandel durch behutsame Aufklärung
Ärzte spielen bei der Auseinandersetzung mit der weiblichen Beschneidung eine wichtige Rolle. Die schockierende Praxis
ist in der Aus- und Weiterbildung jedoch bislang kaum Thema.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=931 ... nal&n=5626
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Folgen einer strafbaren Beschneidung müssen aufgeklärt werden

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2018, 07:40

Oberlandesgericht Hamm

Folgen einer strafbaren Beschneidung
müssen aufgeklärt werden


Wird ein Angeklagter nach einer rechtswidrigen Beschneidung eines Kindes
wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, hat das Tatgericht im
Rahmen der Strafzumessung regelmäßig das Ausmaß der konkreten Verletzung
und die Auswirkungen der Tat auf das geschädigte Kind aufzuklä-
ren. Ausgehend von dieser Rechtslage hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Hamm am 21.11.2017 das von der Staatsanwaltschaft mit der
Revision angefochtene Berufungsurteil des Landgerichts Essen vom
22.05.2017 (Az. 31 Ns 13/17 LG Essen) aufgehoben und das Verfahren zur
erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer
des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Der heute 35 Jahre alte Angeklagte aus Langenberg stammt aus Südosteuropa.
Für die beiden Kinder des Angeklagten, einen Jungen und ein Mädchen,
hat die vom Angeklagten getrennt lebende Kindesmutter das alleinige
Sorgerecht. Die Beteiligten bekennen sich zum islamischen Glauben.
In Absprache mit der Mutter verbrachten beide Kinder die Sommerferien
des Jahres 2015 bei dem Angeklagten. Während der Sommerferien ließ
der Angeklagte seinen seinerzeit 6 Jahre alten Sohn ohne Zustimmung der
Mutter und gegen den Willen des Kindes in einem Beschneidungszentrum
in Essen beschneiden. Zur Tatzeit bestand keine gesundheitliche Gefahr
für den Jungen, die durch den Eingriff hätte abgewendet werden müssen.
Wegen dieser Tat verurteilte das Amtsgericht - Schöffengericht - Essen den
Angeklagten am 01.09.2016 (Az. 58 Ls 91/16 AG Essen) wegen vorsätzlicher
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Berufung der
Staatsanwaltschaft Essen gegen dieses Urteil verhängte das Landgericht -
kleine Strafkammer - Essen im Berufungsverfahren gegen den Angeklagten
eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und setzte deren Vollstreckung wiederum
zur Bewährung aus. Die vom Angeklagten gegen das erstinstanzliche
Urteil eingelegte Berufung wies das Landgericht Essen als unbegründet
zurück. In der Berufungsverhandlung beschränkten die Staatsanwaltschaft
und der Angeklagte ihre jeweiligen Berufungen auf den Rechtsfolgenausspruch.
Zur Begründung seiner Strafzumessungsentscheidung führte das Landgericht
in den schriftlich abgesetzten Urteilsgründen - neben Gründen der
Strafmilderung - aus, strafschärfend wirke, dass sich der Angeklagte über
die Meinung der allein sorgeberechtigten Mutter hinweggesetzt und die
Zeit, in der sein Sohn seine Sommerferien bei ihm verbracht habe, zu der
Tat ausgenutzt habe. Ferner sei strafschärfend zu berücksichtigen, dass
der Junge bereits relativ alt gewesen sei und trotz seines Alters keine Möglichkeit
gehabt habe, an der Entscheidung über die Beschneidung mitzuwirken.
Mit der gegen das Berufungsurteil eingelegten Revision rügt die Staatsanwaltschaft
die Verletzung materiellen Rechts. Aus ihrer Sicht ist die Bestra-
fung des Angeklagten unangemessen milde, die Aussetzung der Vollstreckung
der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung sei, so die Anklagebehörde,
rechtsfehlerhaft und beruhe u.a. auf einer lückenhaften Aufklä-
rung der Tatfolgen.

Das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel war erfolgreich.
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat das angefochtene Berufungsurteil
im Rechtsfolgenausspruch mit den zu Grunde liegenden Feststellungen
aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts
Essen zurückverwiesen.

Die Staatsanwaltschaft rüge zu Recht, so der Senat, dass die Strafzumessung
des Berufungsgerichts lückenhaft und damit fehlerhaft sei. So habe
das Berufungsgericht versäumt aufzuklären, wie der eigentliche "Beschneidungsvorgang"
abgelaufen und in welchem Ausmaß das geschädigte Kind
bei der - regelmäßig mit Schmerzen verbunden - Operation psychischen
oder physischen Belastungen ausgesetzt gewesen sei. Ebenso wenig habe
das Berufungsgericht festgestellt, ob und welche Auswirkungen die Tat auf
die spätere Entwicklung des Kindes in körperlicher und auch in psychischer
Hinsicht im Sinne sogenannter nachhaltiger Tatfolgen haben könne.
Der zu beurteilende Fall gebe Veranlassung zu derartigen Feststellungen.
Sorgeberechtigte Eltern seien nach dem Gesetz verpflichtet, einen beabsichtigten
Eingriff mit ihrem Kind in einer seinem Alter und seinen Entwicklungsstand
entsprechenden Art und Weise zu besprechen. Es sei in kindgerechter
Weise zu versuchen, mit dem Kind Einvernehmen herzustellen.
Auch wenn der Angeklagte zu keiner Zeit sorgeberechtigt gewesen sei,
habe er doch ein solches Gespräch mit dem Kind vor der Durchführung der
Beschneidung führen müssen. Ob und gegebenenfalls inwieweit ein solches
Gespräch stattgefunden habe, sei im Rahmen der Strafzumessung im
Zusammenhang mit der Frage eines kindgerechten Umgangs mit dem geschädigten
Kind von Bedeutung.

Aufgrund der Darstellungsmängel sei das Berufungsurteil im Rechtsfolgenausspruch
aufzuheben. Es sei nicht auszuschließen, dass die Mängel die
Strafzumessung des Berufungsgerichts beeinflusst hätten. Diese habe
nunmehr eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen in einer
erneuten Verhandlung vorzunehmen.

Rechtskräftiges Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm
vom 21.11.2017 (Az. 5 RVs 125/17 OLG Hamm)

Quelle: Pressemitteilung vom 18.01.2018
Oberlandesgericht Hamm
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