Überlastungsanzeige - Sorgfaltspflicht - Gefährliche Pflege?

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WernerSchell
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Große Koalition - CDU und SPD verpassen Whistleblower-Schutz

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2018, 07:48

Große Koalition - CDU und SPD verpassen Whistleblower-Schutz

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen fehlt nach wie vor ein gesetzlich verankerter Whistleblower-Schutz im Koalitionsvertrag
Whistleblowing grenzt in Deutschland immer noch an sozialen und wirtschaftlichen Selbstmord. Daher stößt der Koalitionsvertrag bei Whistleblower-Netzwerk e.V. auf Enttäuschung und Unverständnis – denn in keinem Satz lässt sich der politische Wille feststellen, die rechtliche Schieflage gegenüber Hinweisgebern zu verbessern. Bis heute gibt es in hier nur einige wenige Urteile, die die Rechtslage bestimmen. Bei Fehlen eindeutiger Gesetze, an denen Whistleblower sich orientieren können, sind diese nach wie vor mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Dies führt dazu, dass Missstände nicht aufgedeckt und die Öffentlichkeit trotz berechtigen Informationsinteresses über diese im Unklaren gelassen wird. Whistleblower Netzwerk e.V. fordert seit über zehn Jahren gesetzlichen Whistleblower-Schutz, da die Gesellschaft mutige Whistleblower braucht, um Missstände aufzudecken und so zu einem transparenten, demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess beizutragen.

„Unsere Whistleblower, unsere Demokratie und unsere Wirtschaft brauchen endlich ein effektives, umfassendes Whistleblowerschutz-Gesetz“, sagt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V.

Seit 2008 wurden dem Bundestag vier Gesetzesentwürfe für einen mehr oder minder zureichenden Whistleblower-Schutz vorgelegt. Damit verbunden waren jeweils Ausschussanhörungen, in denen rund drei Dutzend Experten und Interessengruppen Notwendigkeit und alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Gesetzes diskutiert haben – alle fachlichen Fragen sind geklärt. Die SPD selbst hatte 2012 einen guten Gesetzesentwurf erarbeitet, der jedoch mit dem Wechsel der Partei in die Regierung unter den Tisch fiel. Im Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode war bereits vereinbart zu prüfen, ob Deutschland seinen Verpflichtungen zum Whistleblower-Schutz aus ratifizierten internationalen Vereinbarungen nachgekommen sei. Diese Prüfung unterblieb – stattdessen stellte der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem eigenen Gutachten schwere Versäumnisse fest, die von Whistleblower-Netzwerk e.V. wiederholt angeprangert wurden. Es bleibt unverständlich, warum der politische Wille für ein höheres Schutzniveau für Hinweisgeber selbst im Lichte jüngster Skandale in der Arzneimittelversorgung und in der Autoindustrie unterbleibt.

Whistleblower-Netzwerk e.V. wird sich auch weiterhin für gesetzlichen Whistleblower-Schutz einsetzen und Aufklärungsarbeit über die Bedeutung von Whistleblowing für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz leisten.
Für Rückfragen: Ali Fahimi, Geschäftsführer Whistleblower-Netzwerk e.V., +4917680862682

Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2018
Whistleblower-Netzwerk e.V.
c/o djv (Deutscher Journalisten-Verband)
Alte Jakobstr. 79/80
10179 Berlin
Tel. 0162 7393651
info@whistleblower-net.de
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Überlastungsanzeige - Vorsicht vor diesen 5 Fehlern!

Beitrag von WernerSchell » 06.02.2019, 07:38

RECHT
Überlastungsanzeige - Vorsicht vor diesen 5 Fehlern!

Eine Überlastungsanzeige schreiben kann vernünftig und geradezu verantwortungsvoll sein. Nur: Bewahren Sie unbedingt einen kühlen Kopf!
31. Januar 2019
Was tun, wenn man sich permanent überlastet fühlt am Arbeitsplatz? Wenn man nicht mehr in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeit seine Arbeit quantitativ oder qualitativ zu leisten? Entweder mogeln wir uns dann so durch oder wir machen es sorgfältig, was so viel bedeutet wie: Wir machen es nicht mehr in der vorgegebenen Arbeitszeit, sondern in unserer Freizeit. Doch Überstunden darf man nicht auf eigene Faust machen, der Arbeitgeber muss sie anordnen oder zumindest stillschweigend dulden.
... (weiter lesen unter) ... https://rdir.inxmail.com/schluetersche/ ... gn=201902a

Quelle: Info vom 31.01.2019
Kontakt
Kirsten Gaede
Telefon: +49 30 208 88 8256
E-Mail:pflege@schluetersche.de
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