Stiftung Forum Recht

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Stiftung Forum Recht

Beitrag von Una 2000 » 23.02.2020, 08:36

Das hört sich gut an, Stiftung Forum Recht....
Wem nützt es, das wäre mein Anliegen. Hat es eine Auswirkung für Bürger-/Innen, die zum Beispiel bis in die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit des Bundesvrfassungsgericht gehen, um ihr Recht als juristische Person zu vertreten, wie z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde.
Vom Grundsatz her sind alle Menschen gleich...okay!

Es gibt einen Unterschied zwischen Juristen und Bürger, die eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Jurist hat den rechtlichen Hintergrund und kann aus den Gesetzbüchern heraus argumentieren und beschreiben. Ein Kläger (Bürger/in, ist im Ansatz schon NICHT erfolgreich... Juristen die für Ihre Mandanten keine Verfassungsbeschwerde einlegen wollen (bspw.Gehörsverstoß), und durch die dieselben angeraten werden, selbst eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wohlweislich mit dem Wissen der Fachanwälte, das der Kläger der die Verfassungsbeschwerde einlegt, versagen wird.

Was macht denn eine Stiftung für Recht, tritt Sie heran an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, für die gesamten abgeschmetterten Verfassungsbeschwerden durch Bürger-/ Innen, um gerade da wo das Recht entgültig ist, das Unrecht zu untersagen.
Haben Sie Einfluss auf eine Ergänzung der Artikel für Grundrechte? Wenn ja, wie lange würde es dauern bis eine Gesetzesänderung der Grundrechte.
Spiegelt Artikel 1 GG - Würde - ist schützenswert... Wenn ein Mensch sich überwindet eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegt, dann macht er das im vollen Vertrauen auf sich und die Gerichtsbarkeit, zumindest vernüftig gehört zu werden.

Wird sie abgelehnt, hat die Verfassungsbeschwerde nicht dem "Senat von Richtern vorgelegen".
Sondern Sie werden von Justizangestellte geprüft, und abgelegt. Im Drucker wäre das im wahrsten Sinne des Wortes der Papierstau....
Die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde folgt sehr schnell.

Ich denke die Würde eines jeden Bürgers der sich an das BVerfG oder den BGH wendet, wird in seiner Würde verletzt. Denn die Wertigkeit eines Menschen wird anhand von beruflicher Stellung und dem Einkommen und Position in unserer Gesellschaft gemessen. Da haben Bürger-/Innen mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach, mit einer Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg.
Ein Studium für Juristen (Bürger)11 bis 15 Semester...Fachbezogen. Ein Berufskraftfahrer (Bürger) muss alle 5 Jahre seine Module vorweisen. Eine Friseuin (Bürgerin) hat eine Lehrzeit von drei Jahren....!
Es ist hier nicht wichtig welcher Beruf ausgeübt wird, sondern wer hat hier tag, täglich mit Gesetz und Recht zu tun.
Ich hoffe diese Stiftung die vom Bundesministerium gefördert oder ins Leben gerufen wurde, wird tatsächlich etwas bewegen.

Fazit: Die Hoffnung stirbt zuletzt

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