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Arbeitgeber muss bei Versetzung Konfliktursache nicht klären

Verfasst: 08.05.2023, 16:50
von WernerSchell
Arbeitgeber muss bei Versetzung Konfliktursache nicht klären

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Schwerin (jur). Stehen die Arbeitnehmer eines Pflegeheims über einen längeren Zeitraum in Konflikt miteinander, kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer grundsätzlich auf eine andere gleichwertige Stelle versetzen. Der Arbeitgeber muss nicht im Voraus die genauen Ursachen und Verantwortlichkeiten von zwischenmenschlichen Konflikten klären, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Juli 2019 (Az.: 5 Sa 233/18).
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Die Entscheidung wurde auch vorgestellt in "Rechtsdepesche", Ausgabe Januar/Februar 2020. Sie wurde dort als rechtskräftig bezeichnet.