Pflegekraft muss Gardinen aufhängen!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Hasilein
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Pflegekraft muss Gardinen aufhängen!

Beitrag von Hasilein » 10.12.2019, 20:37

Hallo,
ich arbeite in einer stationären palliativen Pflegeeinrichtung.
Wir haben 12 Betten und wenn ein Gast verstirbt, wird normalerweise das Bett von Pflegekräften abgezogen und gründlich mit Terralin Lösung geputzt.
Der Schrank für die Pflegemittel wird von der Pflegekraft nur ausgeräumt. Alles andere Mobiliar (Kleiderschrank, Nachttisch, Esstisch, Stühle, Regale, Fensterbretter,das Bad und der Fussboden) wird vom Putzpersonal saubergemacht, sogenannt grundgereinigt.
Wenn ein Gast lange bei uns war, geraucht hat oder vielleicht stark riechende Wunden hatte, werden auch die Gardinen vom Pflegepersonal abgenommen, gewaschen und wieder aufgehängt.
Jetzt kam eine neue Kollegin und sagte, das dürfen wir gar nicht machen. Wenn da was passiert, würde die Berufsgenossenschaft Ärger machen. Unser Arbeitgeber sagte dazu: Ja, wir dürfen theoretisch nicht auf eine Leiter steigen und Gardinen abnehmen oder aufhängen. Aber es ist bei uns nicht geregelt und "irgendjemand muss es ja machen".
Wir haben leider keinen Betriebsrat. Kann mir hier jemand sagen, welchen Paragrafen in welchem Gesetz das regelt?
Manchen Kollegen ist das egal, sie tun dieses Arbeit ... ist ja nix dabei und geht schnell.
Ich und auch einige andere sind nicht besonders gross und selbst auf unserer Dreistufenleiter muss ich beim Aufhängen über Kopf arbeiten, was mir schon mal zusätzliche Schmerzen eingebracht habe.
Leben und leben lassen!

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