Gesetz für bessere Pflegelöhne - Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Gesetz für bessere Pflegelöhne - Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2019, 13:38

Die Bundesregierung
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Gesetz für bessere Pflegelöhne
Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen


Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar verbessern. Dazu gehören auch höhere Löhne. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf jeden Fall zu einer besseren Bezahlung führen wird. Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen.

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Die Bundesregierung will die Entlohnung von Pflegekräfte verbessern.
Foto: picture alliance / ZB


"Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird - und die Höhe sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Jetzt seien die Sozialpartner gefragt, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen.

Pflegeberuf soll attraktiver werden

Überall fehlen Pflegekräfte. Offene, voll finanzierte Stellen sind genügend da, aber sie sind schwer zu besetzen. Bislang werden Pflegekräfte sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt. In der Altenpflege verdienen sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger als in der Krankenpflege.

Die Attraktivität eines Berufes bemisst sich nicht nur, aber auch an der Bezahlung. Deshalb will die Bundesregierung nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Löhne von Pflegekräften – besonders in der Altenpflege spürbar verbessern. Dazu haben sich die Akteure in der Branche mit der "Konzertierten Aktion Pflege" (KAP) verpflichtet.

Der Gesetzentwurf (> https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemit ... ossen.html ) eröffnet nun zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen.

Flächentarifvertrag für die ganze Branche

Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten.

Mit dem Gesetz wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

"Es ist nun Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern zu verhandeln und gemeinsam zu entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen", so Heil.

Lohnuntergrenzen anheben

Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben.

Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten.

Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

Allgemeiner Pflegemindestlohn gilt noch bis Ende April 2020

Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege - nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern. Zum Beispiel gelten in der Altenpflege nur für 20 Prozent der Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen.
Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1638750

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Ärzte Zeitung vom 19.06.2019
Bundeskabinett
Grünes Licht für höhere Pflege-Löhne

Die Pflegekräfte in Deutschland dürfen eine bessere Bezahlung erwarten: Das Bundeskabinett hat die entsprechende Gesetzesinitiative abgenickt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 7BEAFEAA30

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Zur Presseinfo wurde in den sozialen Netzwerken folgender Text gepostet:
Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften durch höhere Löhne - entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen - verbessern. Ob es tatsächlich zu angemessenen Vergütungen kommen wird, ist völlig ungewiss. Es ist nämich nicht geklärt, wie die Kostensteigerungen aufgrund der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) finanziert werden sollen. Insoweit hat die Groko offensichtlich kein Konzept. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23249
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Gute Löhne sind das mindeste, was Pflegefachpersonen erwarten können

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2019, 13:49

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Gute Löhne sind das mindeste, was Pflegefachpersonen erwarten können

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des „Pflegelöhneverbesserungsgesetzes“ Regelungen auf den Weg gebracht werden, die künftig für angemessene Gehälter in den Pflegeberufen sorgen können. „Wertschätzung und Anerkennung der im Beruf erbrachten Leistung schlägt sich nicht nur, aber eben auch in der Lohntüte nieder. Damit die Pflege als berufliche Option in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv genug bleibt, müssen Vergütung ebenso wie Arbeitsbedingungen erheblich verbessert werden. Das gilt in besonderem Maße für die Altenpflege,“ fordert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Obwohl in Deutschland die „Gesundheitswirtschaft“ seit Jahren boomt und hier viel Geld verdient wird, sind viele Pflegende die Verlierer im System geblieben. Je geringer die Tarifbindung im Versorgungssektor, umso bescheidener war das Lohnniveau. Pflegefachpersonen müssen wie alle Arbeitnehmer/innen ihren Lebensunterhalt bestreiten, Miete zahlen, wollen sich Urlaub leisten können, müssen für ihr Alter vorsorgen. Lohnsteigerungen wurden oft mit dem Argument abgewehrt, die Mehrkosten müssten allein die Pflegebedürftigen über höhere Eigenanteile finanzieren. Solche Argumente sind ein Armutszeugnis für ein reiches Land und mitverantwortlich dafür, dass Pflege seit Jahren Engpassberuf ist und der Fachkräftemangel weiter zunimmt. Wir fordern, dass sich die Bundesregierung auch durch massive Widerstände der Arbeitgeberseite nicht von ihrem gesteckten Ziel abbringen lässt und die Finanzierung höherer Löhne sicherstellt. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; der demografische Wandel in der Bevölkerung muss gestaltet werden und erfordert andere Prioritätensetzung, schlüssige Konzepte und Mut zur Neuausrichtung!“

Als ein Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der über zwei Strategieoptionen zu besserer Bezahlung von Pflegefachpersonen führen soll: entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen. Das soll insbesondere das allgemeine Lohnniveau in der Altenpflege anheben, denn dort wird häufig noch immer deutlich weniger verdient als in der Krankenpflege. Ein wichtiger Grund dafür ist der hohe Anteil nicht tarifgebundener Arbeitgeber in diesem Versorgungssektor.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
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Re: Gesetz für bessere Pflegelöhne - Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2019, 13:59

Kommentar von Pia Zimmermann zu den Plänen der Bundesregierung vom 19.06.2010, ein Gesetz für bessere Löhne in der Pflege vorzulegen:

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE:

"Die Pflegekräfte können erst feiern, wenn ordentliche Gehaltstabellen auf dem Tisch liegen. Und dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Menschen mit Pflegebedarf mitfeiern sollen. Die Kosten für höhere Löhne dürfen nicht auf sie abgewälzt werden. Einheitliche Löhne in Ost und West sind längst überfällig. Jetzt müssen die Gehälter in der Pflege so deutlich steigen, wie es dem verantwortungsvollen Beruf angemessen ist."

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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Deutscher Pflegerat unterstützt die Bestrebungen für mehr Lohn in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2019, 14:09

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (19. Juni 2019, Nr. 16/2019)


Deutscher Pflegerat unterstützt die Bestrebungen für mehr Lohn in der Pflege
Dringender Handlungsbedarf für einen gerechten Lohn in der Langzeitpflege


Zur Gründung der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und des damit verbundenen Ziels eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Pflegebranche sowie zur Einbringung des Gesetzentwurfes für bessere Löhne in der Pflege in das Bundeskabinett (19. Juni 2019) äußerte sich heute in Berlin der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner:

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Gründung der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Das ist einer von vielen wichtigen Schritten für die dringend gebotene bessere Entlohnung in der Altenpflege.

Einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag in der Langzeitpflege steht aus Sicht des Deutschen Pflegerats nichts entgegen. Berücksichtigen müsste dieser regionale Unterschiede und weitere Besonderheiten.

Fakt ist, das Lohngefälle zwischen den Sektoren sowie den Regionen muss abgebaut werden. Entgeltabweichungen von monatlich bis zu 670 Euro zwischen der Langzeitpflege und der Pflege im Krankenhaus sind nicht nachvollziehbar und auch angesichts der künftigen weitgehend einheitlichen Ausbildung inakzeptabel. Eine gerechte Entlohnung ist auch ein wesentliches Element bei der Verbesserung der Attraktivität des Berufes.

Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, alle möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lohnsituation umgehend zu nutzen. Eine Alternative für einen höheren Lohn könnte dabei auch die Pflegekommission sein. Deren Aufgabe liegt in der Festlegung von Mindestlöhnen für die Pflegebranche, künftig auch für Pflegefachpersonen sowie von Mindestarbeitsbedingungen. Ob es dadurch jedoch für die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu Lohnsteigerungen kommen wird, ist fraglich.

Eine weitere Alternative liegt in der Hand der Kostenträger von Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger. Diese haben es bereits heute in der Hand, für einen gerechten Lohn einzutreten, indem sie für faire Vergütungsverhandlungen und Vergütungsabschlüsse sorgen.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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bad-Positionspapier zur Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2019, 06:21

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Das Bundeskabinett hat heute, 19.06.2019, das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz" auf den Weg gebracht. Ein Schritt, den der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., mit guten Gründen kritisch sieht:

bad-Positionspapier zur Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege

Die Pflege in Deutschland leidet derzeit darunter, dass zu wenige Pflegefachkräfte zur Bewältigung eines jetzt schon großen und zukünftig noch steigenden Bedarfs an ambulanter und (teil-)stationärer Pflege zur Verfügung stehen. Die öffentliche Diskussion, wie diesem Missstand abgeholfen werden kann, fokussierte sich in jüngster Vergangenheit dabei auf den Aspekt der Verdienstmöglichkeiten in der Pflegebranche. In diesem Zusammenhang wurde u.a. von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Forderung nach einen flächendeckend in der Pflege geltenden Tarifvertrags Herr zu werden.

Der bad e.V. unterstützt grundsätzlich, zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe u.a. auch das Lohnniveau von Pflegekräften zu verbessern. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege ist nach unserer Auffassung jedoch das falsche Mittel, um die angestrebten Ziele zu erreichen. „Er hilft weder, um den Pflegefachkräftemangel effektiv zu bekämpfen, noch die Einkommenssituation deutlich zu verbessern!“, erklärt bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.

Das Positionspapier im Wortlaut > https://www.bad-ev.de/media/uploads/bad ... ertrag.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2019
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstr. 50 - 45130 Essen
Tel. 0201 - 35 40 01
Fax 0201 - 35 79 80
Email h.roeser@bad-ev.de
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Gesetz für mehr Lohn: Jetzt geht der Streit um die Pflege richtig los

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2019, 16:42

Gesetz für mehr Lohn: Jetzt geht der Streit um die Pflege richtig los
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, Pfleger fehlen. Mit einem Gesetz für bessere Löhne will Arbeitsminister Heil den Beruf attraktiver machen. Doch das wird teuer - fragt sich nur, für wen.
Quelle: Spiegel Online >>> https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... knkskeqfe6
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Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sind ein vernünftiger Kompromiss

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2020, 07:21

Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sind ein vernünftiger Kompromiss

Das Bundesarbeitsministerium hat heute die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission vorgestellt. Damit ist ein Branchenmindestlohn in der Pflege ab dem 1. Mai 2020 weiter gesichert. Der Beschluss sieht vor, die derzeit geltenden Werte für den Zeitraum vom 1.5. bis 1.7. 2020 weiterzuführen, die erste Erhöhung findet zum 1.7. 2020 statt. Der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung steigt zum 1. Juli auf 11,20 Euro in den östlichen Bundesländern (aktuell 10,85 Euro) und auf 11,60 Euro in den westlichen Bundesländern (aktuell: 11,35 Euro). Ab dem 1.9.2021 ist für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erstmals ein bundesweiter Branchenmindestlohn von zwölf Euro vorgesehen.

"Mit den Beschlüssen ist ein vernünftiger Kompromiss gelungen. Das Ergebnis ist gut im Sinne der Pflegekräfte und gibt Planungssicherheit für die Zukunft. Ziel muss es sein, auch in Zukunft, die Pflege zu stärken und den Pflegeberuf finanziell und gesellschaftlich aufzuwerten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Ab April bzw. Juli 2021 werden darüber hinaus die Pflegemindestentgelte abhängig von der Qualifikation gestaffelt. So erhalten ab dem 1.4.2021 Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung erstmalig einen Pflegemindestlohn in Höhe von 12,20 Euro in den östlichen Bundesländern und 12,50 Euro in den westlichen Bundesländern, während sich zum selben Zeitpunkt für Hilfskräfte ohne Ausbildung der Mindestlohn auf 11,50 Euro (Ost) bzw. 11,80 Euro (West) erhöht. Für Pflegefachkräfte wird ab dem 1.7.2021 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro eingeführt.

Für Pflegekräfte in der Diakonie haben die Ergebnisse der Pflegekommission keine direkten Auswirkungen. Die Entgelte in den diakonischen Tarifwerken liegen zum Teil deutlich über den vereinbarten Vergütungen. Hinzu kommen kirchentarifliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Pflegezulagen, Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente und eine Jahressonderzahlung. Der 4. Pflegekommission gehörten Vertreter der Arbeitnehmer und von Arbeitgeberverbänden, der kirchlichen Dienstnehmer und Dienstgeber (Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland bzw. des Deutschen Caritasverbandes), sowie ein unabhängiger, nicht stimmberechtigter Beauftragter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Der Beschluss der Pflegekommission bildet die Grundlage für den Bundesarbeitsminister zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Erlass einer Rechtsverordnung. Die bisherige Verordnung gilt bis zum 30. April 2020.

Alle Zahlen und Fakten zu den neuen Pflegemindestlöhnen unter
https://www.diakonie.de/journal/faq-neu ... -juli-2020

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.01.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Pflegemindestlohn steigt auf bis zu 15,40 Eur

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2020, 07:23

Deutsches Ärzteblatt vom 28.01.2020:
Pflegemindestlohn steigt auf bis zu 15,40 Euro
Berlin – Der Mindestlohn für mehr als eine Million Pflegekräfte in Deutschland wird erhöht und ausgeweitet. Das beschloss die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern heute in Berlin. Bis zum 1. April 2022 soll demnach der Mindestlohn für... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q4tw0z

Ärzte Zeitung vom 29.01.2020:
Höhere Pflegelöhne
Die Frage nach der Refinanzierung

Die Pflegekommission hat sich für deutlich höhere Löhne für Pflegefachkräfte ausgesprochen. Doch wie soll das bezahlt werden? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereitet eine Debatte vor.
Von Anno Fricke
Berlin . Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission in der Altenpflege, die Lohnuntergrenzen deutlich nach oben zu verschieben, wird in der Bundesregierung bereits über die Refinanzierung nachgedacht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereitet eine Debatte über die Pflegekosten vor.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Di ... 06191.html
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Höheren Mindestlöhnen in der Altenpflege müssen bald weitere Schritte folgen

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2020, 11:48

0073 / 29. Januar 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Höheren Mindestlöhnen in der Altenpflege müssen bald weitere Schritte folgen

„Die Anhebung der Mindestlöhne ist unbedingt zu begrüßen. Unausweichlich sind jedoch weitere spürbare Schritte innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die Einigung der Pflegekommission. Zimmermann weiter:

„In der Altenpflege werden 500 bis 600 Euro weniger bezahlt als in der Krankenpflege – sowohl bei Hilfs- als auch bei Fachkräften. Bereits jetzt wandert Personal aus der Alten- in die Krankenpflege ab. Ab 2023 werden die ersten jungen Fachkräfte, die generalistisch ausgebildet wurden, eine Beschäftigung suchen. Ist die Gehaltsdifferenz zwischen Alten- und Krankenpflege bis dahin nicht geschlossen, wird der Personalmangel in der Altenpflege noch einmal deutlich verschärft.

Zudem muss zusätzliches Personal gewonnen werden. Die AOK hat den zusätzlichen Bedarf bis zum Jahr 2030 auf 130 000 Personen beziffert. Das sind 13 000 Kräfte jedes Jahr, jedoch nur auf Basis der jetzigen unzureichenden personellen Ausstattung. Um die damit verbundene unzulängliche Versorgung und die Arbeitsüberlastung zu beseitigen, soll es ab Mitte 2020 im gesetzlichen Auftrag eine Personalbemessung auf wissenschaftlicher Grundlage geben. Die 13 000 zusätzlichen Kräfte jedes Jahr werden dann nach oben korrigiert werden müssen. Ohne deutliche Gehaltszuwächse wird aber kein zusätzliches Personal zu gewinnen sein.“

F.d.R. Susanne Müller
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Neue Regelungen bei Mindestlohn in der Pflege – zwiespältiges Ergebnis

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2020, 16:26

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Neue Regelungen bei Mindestlohn in der Pflege – zwiespältiges Ergebnis

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt einige Aspekte der gestrigen Einigung der Pflegekommission. Zu den positiven Ergebnissen gehören der schrittweise Anstieg der Pflegemindestlöhne für Hilfskräfte, die Angleichung in Ost- und Westdeutschland und erstmalig eine Differenzierung von Mindestlöhnen für Hilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachpersonen. „Damit wird endlich das verbreitete Missverständnis ausgeräumt, dass der Mindestlohn repräsentativ dafür sei, was eine ausgebildete Pflegefachfrau oder Pflegefachmann verdienen. Dass in einem Mangelberuf, wie es die Pflege seit langem ist, vielfach noch immer Niedriglöhne gezahlt werden, ist ein Armutszeugnis für die Gesellschaft und nicht länger hinzunehmen. Beruflich Pflegende arbeiten an 365 Tagen im Jahr, Tag und Nacht, an Sonn- und Feiertagen - mit hoher Kompetenz und großer Verantwortung. Angesichts dessen ist der Mindestlohn zumindest für die Pflegefachpersonen enttäuschend niedrig und unzureichend“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Ein Mindestlohn kann und soll keine tarifvertragliche Regelung ersetzen. Zu betonen ist dennoch, dass das vorliegende Ergebnis angesichts der dramatischen Personalengpässe in der Pflege und dem anstehenden zusätzlichen Personalbedarf ein eindeutig zu schwaches und damit falsches Signal an alle beruflich Pflegenden im Land sendet. Ein Lohn von 15 Euro pro Stunde setzt auf keinen Fall die notwendigen Anreize, um den Pflegeberuf zu wählen und einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wer gute Pflegefachpersonen rekrutieren und binden will, muss hier noch deutlich drauflegen. Wichtig wird es zudem sein, dass die Differenz zwischen Mindestlohn für Pflegehelfer/innen und dem für Pflegefachpersonen dazu motiviert, die Fachausbildung zu absolvieren, und die große Verantwortung professionell Pflegender in ihrem Beruf honoriert. Ein Unterschied von 2,50 Euro reicht da keineswegs!

Was Pflegende zunehmend von ihren Arbeitgebern weg und oft auch aus ihrem Beruf treibt, sind vor allem die unverändert schlechten Bedingungen am Arbeitsplatz: Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, Arbeit im Dauerlauf ohne Pause, schlechte Führung, Konflikte mit anderen Gesundheitsberufen, wenig Autonomie, geringe Wertschätzung. Dass sie nach dem Willen der Mindestlohnkommission künftig mehr Lohn zahlen sollen, entbindet Arbeitgeber deshalb in keinem Fall davon, die realen Bedingungen am Arbeitsplatz Pflege erheblich, spürbar und nachhaltig zu verbessern. Nur so kann Mitarbeiterbindung überhaupt gelingen.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
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Dem DBfK ist zuzustimmen.
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Pflegemindestlohn weiterhin völlig unzureichend ....

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2020, 07:36

In den sozialen Medien wurde am 29.01.2020 der folgende Text gepostet:

Pflegemindestlohnregelungen bleiben angesichts der dramatischen Personalengpässe in der Pflege und dem anstehenden zusätzlichen Personalbedarf ein eindeutig zu schwaches und damit falsches Signal an alle beruflich Pflegenden im Land. Der diesbezüglichen Anmerkungen des DBfK ist zuzustimmen! > viewtopic.php?f=5&t=23249&p=112134#p112134
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Pflegemindestlohn ist „wichtiges Zeichen der Wertschätzung“

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2020, 07:22

Ärzte Zeitung vom 31.01.2020:
Ministerin Giffey
Pflegemindestlohn ist „wichtiges Zeichen der Wertschätzung“

Ministerin Giffey verteidigt den geplanten Mindestlohn gegen Kritik. Die Grünen sprechen von einem „unangemessenen“ Signal. Die Pflegekammer Niedersachsen bringt einen ganz anderen Betrag ins Spiel. ... > http://nlcontent.aerztezeitung.de/d-red ... &tags=test

Dazu noch einmal:
Pflegemindestlohnregelungen bleiben angesichts der dramatischen Personalengpässe in der Pflege und dem anstehenden zusätzlichen Personalbedarf ein eindeutig zu schwaches und damit falsches Signal an alle beruflich Pflegenden im Land. Der diesbezüglichen Anmerkungen des DBfK ist zuzustimmen! > viewtopic.php?f=5&t=23249&p=112134#p112134
Die politisch Verantwortlichen haben weiterhin wohl eher nichts verstanden!
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Pflegemindestlohn weiterentwickelt

Beitrag von WernerSchell » 03.02.2020, 07:25

Pflegemindestlohn weiterentwickelt

Die Pflegekommission hat sich auf eine Fortschreibung des Mindestlohns geeinigt. Das Ergebnis sorgt nicht überall für Begeisterung.
Der Mindestlohn für Mitarbeitende in der Pflege steigt in 3 Schritten bis April 2021 auf 11,80 € im Westen und 11,50 € für den Bereich Ost. Ab September 2021 gilt dann ein einheitlicher Lohn im gesamten Bundesgebiet von 12 €, der im April 2022 auf 12,55 € steigt.
In der Debatte über eine Anhebung des allgemeinen Mindestlohnes auf 12 € scheint hier also der große Wurf nicht gelungen zu sein. Gelungen ist aber die Einführung von Lohnuntergrenzen für Mitarbeitende mit 1-jähriger Ausbildung ( im April 2022 13,20 € ) sowie für Fachkräfte, die an September 2021 einheitlich 15 € und ab April 2022 15,40 € erhalten. Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es künftig einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten in der Pflege mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen. Dieser zusätzliche Urlaub gilt aber nur für die Bereiche, in denen nur der gesetzliche Urlaub von 20 Tagen im Jahr gegeben wird. In Diakonie und Caritas gibt es aber schon seit Jahren 30 Tage plus Zusatzurlaub für Schicht- und Wechselschichtarbeit.
Arbeitgeber von Caritas und Diakonie begrüßen den Beschluss.
Thomas Rühl von der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas und Mitglied der Pflegekommission indes dämpft die gute Laune: „Der Pflegemindestlohn definiert jedoch nur die Untergrenze und ist noch kein angemessener oder gerechter Lohn. Dieser kann nur durch Tarifverträge oder Tarifwerke abgesichert werden“.
Die Entgelte der Mitarbeitenden in Diakonie und Caritas liegen erheblich über diesen Mindestlöhnen; daneben werden weitere Leistungen wie Weihnachtsgeld und eine betriebliche Altersversorgung gewährt.
Alle Zahlen und Fakten zu den neuen Pflegemindestlöhnen unter
https://www.diakonie.de/journal/faq-neu ... -juli-2020

Quelle: Mitteilung vom 02.02.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de


+++
Und noch mal der Hinweis:
Pflegemindestlohnregelungen bleiben angesichts der dramatischen Personalengpässe in der Pflege und dem anstehenden zusätzlichen Personalbedarf ein eindeutig zu schwaches und damit falsches Signal an alle beruflich Pflegenden im Land. Der diesbezüglichen Anmerkungen des DBfK ist zuzustimmen! > viewtopic.php?f=5&t=23249&p=112134#p112134
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Altenpflege - Fünf Milliarden Euro mehr im Jahr für Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2020, 08:14

Ärzte Zeitung vom 04.03.2020

Pflegereform
Fünf Milliarden Euro mehr im Jahr für Pflegekräfte


Die SPD will noch in dieser Legislatur eine Reform der Pflegeversicherung auf die Tagesordnung setzen. Die Lohnlücke zu Lasten der Altenpflege solle rasch geschlossen werden.
Von Anno Fricke
Berlin. Noch in der laufenden Legislaturperiode will die SPD die Pflegeversicherung neu aufstellen. Die Reform solle die Deckung des Personalbedarfs, die Finanzierung, die Entlastung pflegender Angehöriger und eine stärkere Einbindung der Kommunen umfassen.
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bereits angekündigt, die Finanzierung der Pflegeversicherung anzugehen, besteht aber auf einer vorgeschalteten, breiten gesellschaftlichen Debatte.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Fu ... 2788019YI4
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Schluss mit den Ausflüchten: Pflegepersonal dauerhaft spürbar besser bezahlen

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2020, 16:51

0205 / 18. März 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Schluss mit den Ausflüchten: Pflegepersonal dauerhaft spürbar besser bezahlen

"Deutschland braucht bereits seit Jahren deutlich mehr Pflegepersonal. In den nächsten Tagen wird uns das noch drastischer vor Augen geführt werden, wenn die Versorgung und Pflege von kranken und älteren Menschen nur noch unter großen Schwierigkeiten und persönlichem Einsatz aufrechtzuerhalten sein wird", erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz nach einem Notfallplan für die Pflege. Zimmermann weiter:

"Bereits 2019 haben viele ambulante Pflegedienste nachgewiesenermaßen Anfragen nach Versorgung abgelehnt oder mussten gar bestehende Verträge kündigen. Es gibt zu wenig Pflegepersonal, weil es schlecht bezahlt wird - trotz höchst anspruchsvoller Arbeit und Überlastung. Um wieder mehr Pflegepersonal zu gewinnen, muss dauerhaft besser bezahlt werden.

Ich betone aber mit allem Nachdruck, dass die dadurch entstehenden Kosten nicht zu einer Erhöhung der Eigenanteile oder höheren Zuzahlungen für die Menschen mit Pflegebedarf führen dürfen. Neben der sofortigen und spürbar besseren Bezahlung ist deshalb die Solidarische Pflegevollversicherung der zweite, unausweichliche Schritt für eine bedarfsgerechte, stabil finanzierte und krisenfeste Pflege. Herr Spahn und die CDU müssen ihren Widerstand dagegen endlich aufgeben. Die aktuelle Situation zeigt, wie obszön das faktisch ist.

Als Sofortmaßnahme sollte die Nutzung des Entlastungsbetrages nach §45b SGB XI erleichtert werden. Die monatlich zur Verfügung stehenden 125 Euro müssen unbürokratisch auch von Nachbarn und Vertrauenspersonen für Betreuungsleistungen genutzt werden dürfen."

F.d.R. Susanne Müller

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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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