Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2016, 08:00

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

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Der Bürgerausschuss der Initiative "Vater, Mutter, Kind" (Mum Dad & Kids) begrüsst die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGhMR) in der Rechtssache Chapin und Charpentier gg. Frankreich > http://eclj.us10.list-manage.com/track/ ... df9b178220 (Beschw. Nr. 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff "Ehe" ausschliesslich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist.

Der Fall betraf eine sog. "gleichgeschlechtliche Ehe", die im Jahr 2004 entgegen der damaligen Rechtslage vor dem Bürgermeister einer französischen Kleinstadt geschlossen worden, jedoch in weiterer Folge auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Gericht in Bordeaux für nichtig erklärt worden war. (Erst durch die umstrittene Loi Taubira wurden 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche "Ehen" rechtlich anerkannt.)

Mit ihrer Beschwerde an den EGhMR machten die beiden Beschwerdeführer geltend, in ihrem Recht auf Eheschliessung und Gründung einer Familie gem. Art. 12 sowie in ihrem Recht auf Achtung ihres Familienlebens gem. Art. 8 der EMRK verletzt worden zu sein. Doch mit dem heutigen Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff "Ehe" in der Europäischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr in dem die Konvention verabschiedet wurde: die Ehe ist die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und nichts anderes.

Die Vorsitzende des Bürgerausschusses der EBI "Vater Mutter, Kind", Edit Frivaldszky, sagte dazu: "Es erfüllt uns mit grosser Genugtuung, dass der Gerichtshof den Standpunkt, den auch unsere Bürgerinitiative vertritt, mit solcher Klarheit und Entschiedenheit bekräftigt hat: die Ehe zwischen Mann und Frau ist etwas Besonderes und Einzigartiges. Ein wesentlicher Zweck der Ehe ist das Wohl der Kinder - und das Kindeswohl gebietet es, in der Einheit und Liebe von Vater und Mutter aufzuwachsen. Die Menschenrechtskonvention bietet keine Grundlage für frivole Versuche, die Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Neudefinierung der Ehe zu zwingen. Wenn von gewissen Kreisen behauptet wird, dass die 'gleichgeschlechtliche Ehe' ein Menschenrecht sei, dann ist spätestens jetzt klar: solche Behauptungen sind falsch, entbehren jeder Grundlage, und erfolgen wider besseres Wissen."

Maria Hildingsson, die Generalsekretärin des Ausschusses, fügte hinzu: "Artikel 12 der Konvention stellt die Ehe in einen direkten Zusammenhang mit der Ehe. Es ist ganz klar, dass das heutige Urteil auch Auswirkungen darauf hat, wie der Begriff 'Familie' zu verstehen ist: sie gründet sich auf die Ehe zwischen Mann und Frau, und auf die Abstammung des Kindes von seinen Eltern."

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2016
http://www.mumdadandkids.eu/de/europais ... n-und-frau
http://www.mumdadandkids.eu
info@mumdadandkids.eu
Kontakt:
Maria Hildingsson, Tel. +32 470 203918

+++
Zum EGMR siehe auch unter >
http://www.humanrights.ch/de/internatio ... gane/egmr/
http://www.humanrights.ch/de/internatio ... egmr-kurz/
http://www.humanrights.ch/de/service/me ... e/familie/
http://www.humanrights.ch/de/service/sc ... 406b9a743b

+++
Artikel 6 Grundgesetz - "Ehe, Familie, nichteheliche Kinder"
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

___
Die Begriffe "Ehe" und "Familie" werden im Grundgesetz nicht definiert. Zu selbstverständlich war den Verfassungsvätern und -müttern, dass damit nur die herkömmlichen "Institute" gemeint sein können. Eine "Homo-Ehe" – auch heute rechtlich nicht so genannt, sondern nur "gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft" – wäre ihnen schon vom Wort her völlig unbekannt gewesen.
Ehe gilt immer noch als eine im Prinzip auf Lebenszeit angelegte, dauerhafte Gemeinschaft von Mann und Frau.
Familie ist da, "wo Kinder sind", also ist ein allein erziehender Vater oder eine partnerschaftslose Mutter mit Kindern, wozu auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zählen, eine Familie. Dazu gehören auch die volljährigen Kinder. Unerheblich ist ferner, ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren sind. Verheiratete ohne Kinder haben dagegen keine Familie, sondern führen nur eine Ehe.

Quelle: https://www.planet-schule.de/wissenspoo ... kel-6.html
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WernerSchell
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Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 06:13

Statement zum Eherecht:

"Ehe" und "Familie" stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Artikel 6 Grundgesetz - GG). - Dazu ergibt sich in Kürze: "Ehe" gilt immer noch als eine im Prinzip auf Lebenszeit angelegte, dauerhafte Gemeinschaft von Mann und Frau. "Familie" ist da, "wo Kinder sind", also ist ein allein erziehender Vater oder eine partnerschaftslose Mutter mit Kindern, wozu auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zählen, eine Familie. Dazu gehören auch die volljährigen Kinder. Unerheblich ist ferner, ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren sind. Verheiratete ohne Kinder haben dagegen keine Familie, sondern führen nur eine Ehe.
Eine "Ehe für alle" durch einfaches Gesetz zuzulassen, muss als eindeutiger Verstoß gegen das GG angesehen werden. Da helfen auch keine Ausdeutungen, die etwas anderes suggerieren wollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vom Bundestag am 30.6.2017 beschlossenen Regelungen, die "Ehe für alle" zuzulassen, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Bestand haben werden. Dabei dürfte auch beachtlich sein, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EuGM) bereits 2016 in einer Entscheidung klargestellt hat: Die "Ehe" ist die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und nichts anderes. Dazu wurde ergänzend angemerkt: Es ist ganz klar, dass das Urteil des EuGM auch Auswirkungen darauf hat, wie der Begriff "Familie" zu verstehen ist: Sie, die "Familie", gründet sich auf die "Ehe zwischen Mann und Frau", und auf die Abstammung des Kindes von seinen Eltern. - Siehe auch unter > posting.php?mode=edit&f=5&p=92761
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Anpassungsbedarf wegen Ehe für alle

Beitrag von WernerSchell » 17.08.2017, 08:54

Anpassungsbedarf wegen Ehe für alle
Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13274 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/132/1813274.pdf ). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welche Gesetze aus Sicht der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts geändert beziehungsweise verabschiedet werden müssen. Auch will sie unter anderem wissen, welche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geändert beziehungsweise verabschiedet werden müssen.

Quelle: Mitteilung vom 17.08.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2017, 09:17

Wie wichtig ist Familie heute?
Homoehe, Patchworkfamilien, jede Menge Alleinerziehende: Ist die klassische Familie aus Mutter, Vater und Kind ein Auslaufmodell? Odysso schaut auf die Fakten. > Beitrag von "oddyso" informiert (rd. 45 Min.) >>> https://www.swr.de/odysso/wie-wichtig-i ... index.html
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Regierung lehnt Homo-Heilungen ab

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2018, 11:57

Regierung lehnt Homo-Heilungen ab
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt sogenannte Konversions- oder Reparationstherapien zur vorgeblichen Heilung von Homosexualität strikt ab. Im Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer (BÄK) werde die Auffassung vertreten, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher auch keiner Behandlung bedürfe, heißt es in der Antwort (19/3279 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/032/1903279.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2846 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/028/1902846.pdf ) der Fraktion Die Linke.
Der Weltärztebund habe in einer Entschließung von 2013 festgestellt, dass es für Ärzte unethisch sei, sich an solchen Therapieformen zu beteiligen. Die Bundesregierung wende sich gegen jede Form der Diskriminierung und wolle einen Beitrag leisten für konkrete Verbesserungen der Lebenssituation homosexueller und transidenter Frauen und Männer.

Quelle: Mitteilung vom 16.07.2018
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Re: Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Beitrag von WernerSchell » 19.02.2019, 17:08

Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer
- unangemessene Benachteiligung


Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach
der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des
Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat,
benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen und ist daher
nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Die Klägerin ist Witwe ihres im Jahr 2015 verstorbenen Ehemanns, dem von seinem
ehemaligen Arbeitgeber ua. eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden war.
Nach der Versorgungszusage entfällt die Witwenversorgung, wenn die Ehe im
Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zehn Jahre
bestanden hat. Die Ehe war im Juli 2011 geschlossen worden. Die Klägerin hält den
Ausschluss der Witwenversorgung für unwirksam. Die auf Zahlung einer
Witwenrente ab Mai 2015 gerichtete Klage wurde von den Vorinstanzen
abgewiesen.
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts
Erfolg. Enthält eine Versorgungszusage Allgemeine Geschäftsbedingungen, so
bewirkt eine hierin enthaltene Mindestehedauerklausel von zehn Jahren eine
unangemessene Benachteiligung des Versorgungsberechtigten. Sagt der
Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zu, entspricht es der im Gesetz
angelegten Vertragstypik, dass die Ehepartner der Arbeitnehmer abgesichert sind.
Schränkt der Arbeitgeber den danach erfassten Personenkreis zulasten des
Arbeitnehmers in der Versorgungszusage weiter ein, unterliegt diese Einschränkung
der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Wird die Zusage auf
Ehepartner beschränkt, mit denen der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Todes
mindestens zehn Jahre verheiratet war, wird von der die Hinterbliebenenversorgung
kennzeichnenden Vertragstypik abgewichen. Orientiert sich eine Ausschlussklausel
an willkürlich gegriffenen Zeitspannen ohne inneren Zusammenhang zum
Arbeitsverhältnis und zum verfolgten Zweck, so ist eine unangemessene
Benachteiligung des Versorgungsberechtigten gegeben, weil der Zweck der
Hinterbliebenenversorgung durch eine solche zehnjährige Mindestehedauer
gefährdet ist.

Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 -

Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29. November 2017 - 6 Sa
486/17 -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019
Ulrike Emmeluth
Bundesarbeitsgericht
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Homosexualität ist keine Krankheit

Beitrag von WernerSchell » 12.06.2019, 06:15

Homosexualität ist keine Krankheit
Homosexualität galt lange Zeit als Krankheit. Diese Zeiten liegen zum Glück lange zurück – sollte man meinen. Denn bis heute finden sogenannte Konversions- oder Reparativ-Therapien statt, bei denen die sexuelle Orientierung geändert werden soll. Und solche "Behandlungen" sind in Deutschland bis heute nicht verboten. Das soll sich jetzt ändern. Denn diese "Therapien" sind nicht nur nutzlos – wo keine Krankheit ist, gibt es auch nichts zu heilen – sie schaden auch. Psychotherapeuten schätzen, das mindestens jeder fünfte Teilnehmer einer solchen Maßnahme traumatisiert wird: sie führt zu Isolation, zu Sucht, zu Depressionen bis hin zu Selbstmordversuchen. Quarks-Reporterin Alexandra Rank mit Details zu einem überfälligen Gesetz | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... t-100.html

Mehr:
"Gibt es ein Gen oder eine bestimmte Hirnstruktur für Homosexualität?" ein quarks.de-Beitrag vom 28.02.2019 | quarks.de > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... o-100.html
"3 Gründe, warum Homosexualität keine Modeerscheinung ist" ein quarks.de-Beitrag vom 05.12.2018 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesellschaft/daru ... scheinung/

++++
Quelle: Mitteilung vom 11.06.2019 Quarks-Team
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