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Übergewicht kann Behinderung sein - Kündigungsschutz

Verfasst: 20.12.2014, 07:40
von WernerSchell
Ärzte Zeitung online, 18.12.2014
EU-Urteil
Fettleibigkeit kann Behinderung sein
Starkes Übergewicht kann unter bestimmten Bedingungen als Behinderung im Beruf anerkannt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.
LUXEMBURG. Starkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten.
Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann.
Dann greife auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat.
… Rechtssache C-354/13
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 18-_-Recht


Spiegel Online:
Arbeitsrecht
Übergewicht ist kein Kündigungsgrund
Ist Leibesfülle eine Behinderung, die gesetzlichen Schutz verdient? Im Arbeitsrecht könnte das bald gelten. Ein 160 Kilo schwerer Kinderbetreuer klagte gegen seinen Rauswurf vor dem Europäischen Gerichtshof und bekam recht.
… (weiter lesen unter) … http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 09237.html

Übergewicht kann Behinderung sein - Kündigungsschutz

Verfasst: 16.06.2015, 07:08
von Randno
WernerSchell hat geschrieben:Ärzte Zeitung online, 18.12.2014
Ein 160 Kilo schwerer Kinderbetreuer klagte gegen seinen Rauswurf vor dem Europäischen Gerichtshof und bekam recht.
… (weiter lesen unter) … http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 09237.html
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wäre es ein Bürojob, also ein Job am Computer wäre es ja einleuchtend. Aber der Kindergarten hat doch ein berechtigtes Interesse, Leute einzustellen, die mit den Kindern ohne Probleme umgehen können, bei Aktivitäten teilnehmen und körperlich fit sind. Wenn das, auch aufgrund einer Behinderung, nicht der Fall ist, dann wäre der "Rauswurf" m.E. gerechtfertigt und würde keine Diskriminierung darstellen.