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Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Verfasst: 17.06.2014, 14:37
von WernerSchell
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichtragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13
LG Flensburg – Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11
OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12

Quelle: Pressemitteilung vom 17. Juni 2014 Nr. 095/2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Radfahren kann auch ohne Helmpflicht sicherer werden

Verfasst: 17.06.2014, 14:44
von WernerSchell
"Fahrradhelm-Urteil": Radfahren kann auch ohne Helmpflicht sicherer werden

München (ots) - Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Entschädigungsansprüche eines Radfahrers nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht allein deshalb zu kürzen sind, weil dieser keinen Helm trug, beurteilte der ADAC positiv. Damit schließt sich das höchste Zivilgericht der bisher überwiegenden Meinung der Gerichte an und lehnt die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig ab. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Radfahrer für die Folgen eines unverschuldeten Unfalls in voller Höhe von der Versicherung des Verursachers entschädigt wird.

Der Club sieht in diesem Urteil keinen Rückschritt in Sachen Verkehrssicherheit: Denn die Erstattung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ist losgelöst von der Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Wie der hier zugrunde liegende Unfall (Zusammenstoß mit einer öffnenden Autotüre) zeigt, birgt gerade der städtische Verkehr für Radfahrer erhebliche Gefahren. Diese können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden oder zumindest gemindert werden. Nicht nur sportlich ambitionierte Fahrer und Kinder, sondern alle Radfahrer sollten auch auf kurzen Strecken im eigenen Interesse einen Helm tragen, auch ohne rechtliche Verpflichtung.

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer weiter zu erhöhen, appelliert der ADAC an die Kommunen, für sichere Radverkehrsanlagen zu sorgen. Dazu gehören ausreichend breite Radwege und gute Sichtverhältnisse an Knotenpunkten oder Einmündungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2014 ADAC
Pressekontakt: ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.: +49 (0)89 7676-2412
E-Mail: katharina.luca@adac.de

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Verfasst: 18.06.2014, 06:10
von Presse
Allg. Zeitung Mainz: Kein guter Tag / Kommentar zur Fahrradhelm-Pflicht

Mainz (ots) - Eine verletzte Radlerin bekommt vollen Schadenersatz, obwohl sie ohne Helm fuhr. So weit, so gut. Aber generell von einem guten Tag für die Radfahrer zu sprechen, nein, das wäre absurd. Die Richter sagen: Es gibt keine Helmpflicht und kein "Verkehrsbewusstsein", das die Radlerin zum Helmtragen verpflichtet hätte, deshalb sei ihr kein Vorwurf zu machen. Aber warum gibt es keine Helmpflicht und kein Verkehrsbewusstsein? Weil Spekulationen geschürt werden, bei Helmpflicht würden weniger Menschen radeln, mit der Folge: mehr Herzinfarkte. Weil es irrwitzige Studien gibt wie das des Münsteraner Professors Sieg. Der behauptet, eine Helmpflicht würde volkswirtschaftlich um hunderte Millionen Euro teurer als der jetzige Zustand, unter anderem aufgrund eines "Komfortverlustes" der Radler wegen Schweißes und verrutschter Frisuren. Es gab Zeiten, da gab es keine Anschnallpflicht in Autos. Motto: Freie Fahrt für freie Bürger. Aber diese Art von Freiheitsphilosophie ist oft Lüge;in Wahrheit ging und geht es oft um Kommerz und die Angst von Lobbyisten, Menschen würden weniger Autofahren oder mit weniger "Spaß", wenn ein Gesetz reglementiert. In allererster Linie geht es darum, Tote zu verhindern. Natürlich müssen Autofahrer Rücksicht nehmen auf Radfahrer, tun sie es nicht, werden sie zur Rechenschaft gezogen. Aber das ist kein Argument gegen eine Helmpflicht, die erst mal Übles verhindern kann. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club sagt:
"Wir sind nicht gegen den Helm, sondern gegen Helmpflicht", und rät besonders Älteren und Kindern zum Helm. Und Menschen zwischen 15 und 55? Welcher Sarkasmus ist bei solchen Argumenten - wenn auch ungewollt - im Spiel.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2014 Allgemeine Zeitung Mainz
Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online@vrm.de

Appell an Senioren: Helm auf beim Radeln mit dem Fahrrad oder Pedelec

Verfasst: 16.07.2018, 06:57
von WernerSchell
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Appell an Senioren: Helm auf beim Radeln mit dem Fahrrad oder Pedelec

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© Michael Heim / Fotolia

Helm auf beim Fahrradfahren – in jedem Alter. An diese Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sollten sich aufgrund ihrer hohen Verletzungsgefahr insbesondere auch ältere Menschen halten. Denn die heute veröffentlichte endgültige Verkehrsunfallstatistik von 2017 zeigt: Vor allem ältere Fahrradfahrer verunfallen und verletzen sich. Von den 2017 insgesamt 382 getöteten Fahrradfahrern waren 155 älter als 75 Jahre: darunter 44 Pedelec-Fahrer von insgesamt 68 und 111 Fahrradfahrer von insgesamt 314. In der Altersgruppe ab 60 Jahre liegt die Helmtragequote jedoch unter 30 Prozent. „Bei den schweren Verletzungen ist vor allem der Kopf betroffen. Gerade auf den von Senioren gern genutzten Pedelecs ist ein Kopfschutz wichtiger denn je“, sagt Prof. Dr. Joachim Windolf, stellvertretender DGOU-Präsident und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie Direktor der Klinik für Unfall- und Handchirurgie der Universitätsklinik Düsseldorf.

Insbesondere bei der Generation 65 Plus steigt die Nachfrage nach Fahrrädern mit hybridem Antrieb – den sogenannten Pedelecs. Sie können damit höhere Geschwindigkeiten erreichen, als es ihnen ohne Motorisierung möglich wäre – bis zu 25 km/h. Pedelecs bieten Menschen mit Handicaps oder Fitnessdefiziten eine mögliche Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. „Sie erhöhen die Mobilität von älteren Menschen, fordern jedoch trotz Elektroantrieb körperlichen Einsatz ab“, sagt Dr. Christopher Spering, Leiter der DGOU-Sektion Prävention und Oberarzt an der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Daher hat die Pedelec-Nutzung in jedem Fall einen positiven Effekt für Senioren.

Höhere Geschwindigkeiten und die bei Senioren zunehmenden körperlichen Einschränkungen erhöhen aber auch das Unfallrisiko und die Schwere der Verletzungen. Denn: Radfahren erfordert Balance, Koordination und schnelle Reaktionsfähigkeit. Senioren sind in ihrer Wahrnehmung jedoch oftmals eingeschränkt: Sie hören und sehen nicht mehr so gut und ihr Gleichgewichtssinn ist gestört. „Die höheren Geschwindigkeiten der Elektroräder erhöhen das Unfallrisiko und führen zusammen mit altersbedingten Einschränkungen zu schweren Verletzungsmustern“, sagt Spering.

Daten aus dem TraumaRegister DGU® zeigen, dass das schwere Schädel-Hirn-Trauma bei den lebensgefährlich verletzten Radfahrern die Hauptverletzung ist. „Die Chance, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu überleben, nimmt mit zunehmendem Alter ab“, sagt Spering. Dabei könne schon ein leichter Unfall durch die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten – so wie es bei Älteren oft der Fall ist – zu einer schweren Hirnblutung führen. „Ein Helm schützt den Kopf im Falle eines Sturzes. Daher sollte jeder Radler einen Helm nutzen“, betont Spering.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2018
Susanne Herda und Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
Tel.: 030 – 340 603 -606 oder -616
> https://dgou.de/presse/pressemitteilung ... r-pedelec/

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Ärzte Zeitung vom 16.07.2018:
Unfallstatistik 2017
Ältere machen Großteil der getöteten Fahrradfahrer aus

Helm auf beim Fahrradfahren - in jedem Alter. An diese Empfehlung erinnert die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) aus Anlass der gerade veröffentlichte mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Fahrradhelme retten Leben

Verfasst: 22.07.2019, 06:16
von WernerSchell
Fahrradhelme retten Leben

(Quelle: DGUV) Das Bundesverkehrsministerium und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) haben gemeinsam eine neue Kampagne gestartet: Die meisten jungen Radfahrenden nutzen selten oder nie einen Fahrradhelm, denn er gilt als unpraktisch, unbequem und unästhetisch. Das will die Kampagne mit dem Slogan "Looks like nuts. But saves my life" ändern.
Zur DVR-Kampagne > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=7emnb
Auch die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, um sicher ans Ziel zu kommen. Wer es noch nicht getan hat, sollte sein Rad jetzt einem Sicherheitscheck unterziehen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erläutert, worauf es ankommt.
Zur Pressemitteilung des DVR > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=7emnc

Quelle: Mitteilung vom 21.07.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de