Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Gaby Modig
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Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Beitrag von Gaby Modig » 23.02.2014, 07:59

Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Hierzu gibt es einen Bericht, der zu denken gibt:
WAZ - 21.02.2014
Altenpflege - Mitarbeiter beklagen Zustände im Oberhausener ASB-Seniorenzentrum
Drei ehemalige Mitarbeiter des ASB-Seniorenzentrums beklagen die Zustände im Heim. Sie sprechen von untragbaren Arbeitsbedingungen und ständiger Überlastung,
mit negativen Auswirkungen für die Bewohner. Zur Verbesserung der Lage wollten sie einen Betriebsrat gründen - und bekamen die Kündigung.
… (weiter lesen unter) … http://www.derwesten.de/staedte/oberhau ... 20257.html
Siehe auch die Verdi-Mitteilung unter -> https://muelheim-oberhausen.verdi.de/pr ... 5400438ccf
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
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Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2014, 08:38

Pflegemängel beklagt und gekündigt ...
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=20253
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist um Aufklärung bemüht und wird im Forum weiter informieren.

Siehe auch unter: Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches
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Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann?
Pflegekräfte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie nicht so arbeiten können, wie es dem Stand der pflegewissenschaftlichen Standards entspricht .
Allerdings müssen sie bei jedem Vorgehen beachten, dass sie fast ausnahmslos gegen Strukturen ankämpfen, die sie selbst nicht beeinflussen können.
Umso wichtiger ist es, dass sie einige Regeln beachten. Welche das sind, wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches!


Nähere Informationen:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
Siehe auch die Pressemitteilung vom 16.05.2011:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... otfall.php
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 9136#59136
Das Whistleblower-Netzwerk informiert unter folgender Adresse:
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... -buchtipp/

+++ Pflegenotstand durch unzureichende Pflege-Rahmenbedingungen +++ Pflegereform muss Stellenschlüssel deutlich verbessern +++
20. Pflegetreff am 13.05.2014, 17.00 - 19.00 Uhr, in Neuss-Erfttal
Themen: Aktuelle Pflegepolitik - Pflegenotstand. - Der Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe,
wird Gast beim Pflegetreff sein. Im Übrigen gibt es ein Podium mit hochkarätigen Referenten.

Es wird beim Pflegetreff vorrangig darum gehen darzustellen, dass die Pflege-Rahmbedingungen in unzureichender Weise die personelle Ausstattung
der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit Pflege(fach)personal regeln und politisches Handeln insoweit dringend geboten ist.
- Näheres unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... hp?t=19125
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2014, 15:45

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist bemüht, in der beschriebenen Angelegenheit nähere Informationen zu erhalten.
Nur dann erscheint eine Beurteilung von hier aus möglich. Aus gegebenem Anlass hat es von hier folgendes Statement
bei Facebook gegeben:

Hallo Herr Peter, das Schreiben von Überlastungsanzeigen ist richtig, sogar unter bestimmten Voraussetzungen eine arbeitsrechtliche Pflicht (-> viewtopic.php?f=5&t=15865 ) Allerdings hat die Überlastungsanzeige nur interne Bedeutung. Die Gründung eines Betriebsrates ist ein Vorgang, der für sich genommen keinerlei rechtliche Nachteile haben darf. So gesehen sind die ausgesprochenen Kündigungen nicht nachvollziehbar. Es fragt sich, ob es sonstige Umstände gibt, die den Arbeitgeber zu den angesprochenen Maßnahmen animiert haben können. Ich bin zur Zeit bemüht, insoweit Näheres zu erfahren und habe dieserhalb den Träger, die Heimaufsicht und Verdi angeschrieben. Wenn Sie entsprechende Informationen haben, können sich auch gerne die betroffenen Mitarbeiter bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk melden. Ich rate diesen zunächst von jedweden öffentlichen Aktivitäten ab. Solche Aktivitäten lösen die offensichtlich zugrunde liegenden Probleme - Pflegenotstand - nicht auf und erschweren eine möglicherweise angestrebte einvernehmliche Regelung (so in der WDR-Lokalzeit angedeutet). Der Pflegenotstand besteht seit Jahren und trifft letztendlich alle Heime. Daher werden wir diesen Missstand mit Rücksicht auf die anstehende Pflegereform am 13.05.2014 in einem großen Pflegetreff (in Anwensenheit des Bundesgesundheitsministers) erörtern. Siehe dazu die Hinweise unter -> viewtopic.php?f=5&t=20253 Alle, die an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen mitwirken wollen, sind herzlich eingeladen. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Texteinstellung am 23.02.2014 unter https://www.facebook.com/axel.peter.944
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Rob Hüser
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Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Beitrag von Rob Hüser » 24.02.2014, 07:57

Guten Morgen,
die Kündigungen sind zunächst nicht nachvollziehbar. Es war daher richtig,
um eine Aufhellung des Sachverhalts zu bitten. Sobald insoweit Klarheit
besteht, erscheint eine abschließende Bewertung möglich.
MfG Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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ASB-Seniorenheim weist Vorwürfe zurück ...

Beitrag von Gaby Modig » 26.02.2014, 16:20

Die WAZ berichtet am 26.02.2014 zum Thema:

Rauswurf
ASB-Seniorenheim in Oberhausen weist Vorwürfe nach Kündigungen zurück

Oberhausen. Das ASB-Seniorenheim in Oberhausen-Holten hatte drei Mitarbeitern ohne Angabe von Gründen gekündigt, nachdem diese über untragbare Arbeitsbedingungen und Überlastung geklagt hatten sowie einen Betriebsrat gründen wollten. Der Vorstand weist diese Vorwürfe zurück und schießt nun zurück.
... Warum die Kündigung ausgesprochen wurde, wollte Brey mit Blick auf das laufende Verfahren nicht näher erläutern. Nur so viel: „Es gab Hinweise auf ernsthafte Probleme – auch im Umgang mit dem restlichen Pflegeteam. ...
(weiter lesen unter) .... http://www.derwesten.de/staedte/oberhau ... 41051.html
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Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2016, 07:38

Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann? Welche Möglichkeiten bestehen, um korrekt auf Mängel aufmerksam zu machen, ohne dabei persönliche Nachteile (z.B. Rüge, Abmahnung, Kündigung) erfahren zu müssen? Das Buch "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" informiert zur Rechtslage. Weil es hier in jüngster Zeit hier zahlreiche Anfragen (per Telefon bzw. E-Mail) von Pflegekräften gegeben hat, wird auf die Veröffentlichung aufmerksam gemacht wird > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=21519
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Una 2000
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Re: Pflegemängel beklagt und gekündigt ...

Beitrag von Una 2000 » 05.10.2017, 21:54

Guten Abend
es hat einen gehörigen Austausch von Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter gegeben. Geschäftsführer sind ebenfalls ausgetauscht.
Wie sollen drei ehemalige Mitarbeiter gegen eine höhere Hierarchie standhalten.
Sie können nur verlieren, und das finde ich schade.

Heimaufsichten verschließen oft die Augen, vor Missständen. Ob sie erheblich oder geringfügig sind. Es würde für die Mitarbeiter der Heimaufsicht ein immens hoher Arbeitsaufwand bedeuten, wenn sie regelmäßig alle vier bis sechs Wochen unangekündigt erscheinen müssten.
Eine Einrichtung könnte sich gezielt auf die regelmäßigen Besuche der Heimaufsicht vorbereiten. Also, wem hilft es- natürlich beiden Seiten.

Ich habe hier im Forum gelesen, das es in zwei Städten Heimaufsichten gibt, die in der Tat besser und genauer hinschauen, und haben Häuser geschlossen.

Wie kann es, dass andere Heimaufsichten in anderen Städten, sich so schwer tun, genauer hinzuschauen. Sind denn Aussagen, von Pflegekräfte nichts wert, haben sie eine andere Lobby, als ein Vorgesetzter. :?:
Jeder Pflegende, ob er einen Bewohner mehr oder weniger wäscht, anzieht, oder das Essen reicht, ist fleißig. Ein Team gegen Pflegekräfte aufbringen, ist ein leichtes. Das bekommt man sehr schnell als Vorgesetzter hin.
Wenn man das alles so gelesen hat, was in der Zeitung stand, dann kann man erkennen, das die Drei keine Chance hatten.

Meines Erachtens nach sollten die Aufsichtsbehörden sensibilisiert werden, in Gesprächen mit Pflegekräften und nicht in Gesprächen mit Vorgesetzten. Denn, genau Sie haben immer das letzte Wort, bei Mängel jeglicher Art, und dass die Verursacher der Mängel, immer dass unterste Glied , die Pflegekräfte einer Pflegeeinrichtung sind.

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Überlastungsanzeige ist Rechtspflicht

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2018, 18:16

Am 25.01.2018 bei Facebook gepostet:
Pflegepersonal sollte den Arbeitgeber/Dienstgeber bei (mutmaßlichen oder tatsächlichen) Gefährdungen schnellstmöglich mittels Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen informieren. Damit wird der insoweit bestehenden Rechtspflicht entsprochen! So urteilte am 14.12.2017 das ArbG Göttingen und bestätigte eindrucksvoll klar die Rechtslage. Die Urteilsschrift liegt hier in anonymisierten Fassung vor und verdient uneingeschränkte Zustimmung. Versuche, die Beschäftigen von solchen Anzeigen abzuhalten, sind nicht akzeptabel, u.U sogar rechtsmissbräuchlich. In einer Buchveröffentlichung (von 2011) habe ich für die Beschäftigen bereits Handlungsanleitungen zum korrekten Vorgehen präsentiert. Angesichts der unzureichenden Stellenschlüssel sind Mitteilungen der hier angesprochenen Art vorprogrammiert.
> viewtopic.php?f=5&t=22435&p=101962#p101962
> http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
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Klinik scheitert erneut mit Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2018, 06:10

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Abmahnung wegen Anzeige einer Gefährdungslage nach § 16 ArbSchG
14 SA 140/18 (VORINSTANZ ARBEITSGERICHT GÖTTINGEN 2 CA 155/17)

Die im Jahre 1962 geborene Klägerin ist seit dem 01.04.1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin tätig. Die Beklagte ist ein Unternehmen des Gesundheitswesens, das zwei psychiatrische Fachkliniken betreibt.
Die Klägerin wurde am 26.09.2016 vertretungsweise auf einer anderen Station eingesetzt; in der Regel ist diese mit zwei examinierten Fachkräften besetzt. In der Vertretungssituation waren neben der Klägerin lediglich zwei Auszubildende auf der Station tätig. Darüber hinaus konnte im Bedarfsfall zusätzliche Unterstützung von der Nachbarstation angefordert werden. Die Klägerin empfand die personelle Situation als unzureichend.
Die Klägerin verfasste gegenüber dem Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige gemäß § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die auch als Beschwerde nach § 84 BetrVG gilt. Nach § 16 ArbSchG haben Beschäftigte dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich zu melden.
Die Beklagte sprach der Klägerin wegen der Anzeige einer Gefährdungslage eine Abmahnung aus. Sie hielt die Gefährdungsanzeige für unberechtigt und wertete das Verhalten der Klägerin daher als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung.
Das Arbeitsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, die der Klägerin mit Schreiben vom 24.01.2017 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Hierzu hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass bei der Anzeige einer Gefährdungslage durch einen Arbeitnehmer ein subjektiver Maßstab gelte. Ob im konkreten Fall tatsächlich nach einem objektiven Maßstab die Annahme einer Gefahr im Sinne von § 16 Abs. 1 ArbSchG bestehe, sei nicht maßgeblich.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 14.12.2017 hat die Beklagte Berufung eingelegt. Sie vertritt weiterhin die Auffassung, die Abmahnung zu Recht erteilt zu haben.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verhandelt über die Berufung am Mittwoch, den 12.09.2018, 12:00 Uhr.

Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 05.09.2018
https://www.landesarbeitsgericht.nieder ... 68522.html

+++
Zu der o.a. angekündigten Entscheidung teilte "Altenpflege" am 20.09.2018 mit:
Arbeitnehmer, die ihren Vorgesetzten per Überlastungsanzeige auf eine mögliche Gefährdungslage aufmerksam machen, dürfen dafür in der Folge nicht abgestraft werden. Das hat jetzt, wie das "Deutsche Ärzteblatt" meldete, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover entschieden (Az.: 14 Fa 140/18).
… (weiter lesen unter) …
http://www.altenpflege-online.net/Infop ... t-rechtens

Anmerkung:
Mit dieser Entscheidung wurde die hier vorgestellte arbeitsgerichtliche Entscheidung vom 14.12.2017 bestätigt. Auf die näheren Einzelheiten wird noch näher einzugehen sein, sobald die Entscheidung des LAG Niedersachen vorliegt.
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Überlastungsanzeige / Gefährdungsanzeige = Rechtspflicht

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2019, 08:48

Zum Thema "Überlastungsanzeige / Gefährdungsanzeige in der Pflege" habe ich wiederholt informiert und nach meiner Buchveröffentlichung ("100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" > http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php ) u.a. auf ein insoweit bedeutsames Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017 aufmerksam gemacht. Diese Entscheidung ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen vom 12.09.2018 bestätigt worden. Zu diesem Thema habe ich in der Z. "Kinderkrankenschwester", 03/2019, Seite 80ff., nochmals die Rechtlage erläutert und getitelt:

"Beschäftigte sind nach dem Arbeitsschutzrecht immer dann zu einer Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet, wenn nach subjektiver Einschätzung von einer konkreten Gefährdungslage ausgegangen werden kann".

Werner Schell
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