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Ruhepausen ausserklinische Einzelversorgung-intensiv

Verfasst: 21.02.2014, 18:28
von MM27
Ruhepausen ausserklinische Einzelversorgung - intensiv

Hallo, ich bin neu im Forum und wahrlich kein Experte im Arbeitsrecht wie viele hier....

Ich bin seit vier Monaten als Krankenpfleger in einer ausserklinischen Intensivpflege tätig und in der Einzelversorgung tätig.
Nun haben die Dienste eine Länge von 10 Std. bis 24 Std. am Stück.

Mein Arbeitgeber hat jeden Mitarbeiter aufgefordert ein Schriftstück zu unterschreiben, dass er im Nachtdienst (23-6Uhr) nicht schlafen darf. Es ist erlaubt, es sich "gemütlich" zu machen, Beine hochlegen, etc. .

Nun wissen sicherlich viele von Euch, dass es solche und solche Intensivpatienten gibt. Nun gehen wir mal von nem ALS-Patienten (ALS <>degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems) in fortgeschrittenem Stadium aus. Also ein extrem pflegeaufwendiger Patient, da im Prinzip vom Patienten nichts mehr selbst gemacht werden kann.

Wie also kann ich gewährleisten, dass ich hier kraftschöpfende Ruhepausen einhalten kann, dass ich nach einem, z.B. 24Std-Dienst, nicht völlig übermüdet nach Hause fahren muss (oft mal 50km einfach)- quasi wie im Rausch?
Ist das in irgend einer Weise legal, was der Arbeitgeber hier fordert? Gibt es eine gesetzliche Regelung, ab wann man schlafen muss, etc.?

Ich habe mich natürlich bewusst für eine solche Arbeit entschieden (mehr Freizeit) und dem Horroralltag einer Normalstation im KKH nach über 12 Jahren entsagt, habe bis jetzt auch eher "einfache" Patienten und nur max. 20 Std.-Dienste, aber ich weiss von Kolleginnen, denen es wie oben geschrieben geht.

Wer sich hier auskennt und mir rechtliche Fakten, Erfahrungen, Tips oder sonst was dazu schreiben kann, dem bin ich jetzt schon sehr dankbar!
Auch schreibe ich gerne mehr, bei Interesse, und bin auch an einer regen Kommunikation interessiert.


Grüsse, MM27

Ruhepausen im Nachtdienst usw.

Verfasst: 21.02.2014, 19:47
von Sabrina Merck
Hallo MM27,
ich bin im Arbeitsrecht nicht besonders erfahren. Aber ich würde einmal im Arbeitszeitgesetz nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Dort gibt es auch konkrete Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Pausen
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
und zur Nachtarbeit
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Die Beantwortung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen erfordert idR immer eine Einsichtnahme in die
konkret getroffenen Vereinbarungen.
Gibt es eine Arbeitnehmervertretung, die ggf. konsultiert werden könnte? Einzelprobleme sind auch
oft die Probleme der Kolleginnen und Kollegen. Daher macht es Sinn, bestimmte Themen "gemeinschaftlich"
aufzugreifen.
Viele Grüße
Sabrina Merck

Ruhepause ohne Einflussnahme des Arbeitgebers ...

Verfasst: 22.02.2014, 09:03
von Rob Hüser
Guten Morgen,
das Bundesarbeitsgericht hat einmal zur Ruhepause bemerkt:
„Es muss sich um im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat.
Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder
Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist.“
Dem Arbeitgeber obliegt die Pflicht, organisatorisch Vorkehrungen zu treffen, dass dem Pausengebot auch entsprochen werden kann.
MfG Rob Hüser

Pausen dienen auch dem Gesundheitsschutz

Verfasst: 22.02.2014, 09:24
von PflegeCologne

Ruhepausen dienen dem Gesundheitsschutz

Verfasst: 23.02.2014, 16:08
von Rauel Kombüchen
Nur eine kleine Ergänzung:
Da sich die Pausenregelungen auch auf die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen auswirken,
kann man sich bei strittigen Fragen auch an das zuständige Amt für Arbeitsschutz wenden.
Dies ist im Arbeitsschutzgesetz so vorgesehen. -> viewtopic.php?f=5&t=16799
Es grüßt Rauel Kombüchen