Ruhepausen ausserklinische Einzelversorgung-intensiv
Verfasst: 21.02.2014, 18:28
Ruhepausen ausserklinische Einzelversorgung - intensiv
Hallo, ich bin neu im Forum und wahrlich kein Experte im Arbeitsrecht wie viele hier....
Ich bin seit vier Monaten als Krankenpfleger in einer ausserklinischen Intensivpflege tätig und in der Einzelversorgung tätig.
Nun haben die Dienste eine Länge von 10 Std. bis 24 Std. am Stück.
Mein Arbeitgeber hat jeden Mitarbeiter aufgefordert ein Schriftstück zu unterschreiben, dass er im Nachtdienst (23-6Uhr) nicht schlafen darf. Es ist erlaubt, es sich "gemütlich" zu machen, Beine hochlegen, etc. .
Nun wissen sicherlich viele von Euch, dass es solche und solche Intensivpatienten gibt. Nun gehen wir mal von nem ALS-Patienten (ALS <>degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems) in fortgeschrittenem Stadium aus. Also ein extrem pflegeaufwendiger Patient, da im Prinzip vom Patienten nichts mehr selbst gemacht werden kann.
Wie also kann ich gewährleisten, dass ich hier kraftschöpfende Ruhepausen einhalten kann, dass ich nach einem, z.B. 24Std-Dienst, nicht völlig übermüdet nach Hause fahren muss (oft mal 50km einfach)- quasi wie im Rausch?
Ist das in irgend einer Weise legal, was der Arbeitgeber hier fordert? Gibt es eine gesetzliche Regelung, ab wann man schlafen muss, etc.?
Ich habe mich natürlich bewusst für eine solche Arbeit entschieden (mehr Freizeit) und dem Horroralltag einer Normalstation im KKH nach über 12 Jahren entsagt, habe bis jetzt auch eher "einfache" Patienten und nur max. 20 Std.-Dienste, aber ich weiss von Kolleginnen, denen es wie oben geschrieben geht.
Wer sich hier auskennt und mir rechtliche Fakten, Erfahrungen, Tips oder sonst was dazu schreiben kann, dem bin ich jetzt schon sehr dankbar!
Auch schreibe ich gerne mehr, bei Interesse, und bin auch an einer regen Kommunikation interessiert.
Grüsse, MM27
Hallo, ich bin neu im Forum und wahrlich kein Experte im Arbeitsrecht wie viele hier....
Ich bin seit vier Monaten als Krankenpfleger in einer ausserklinischen Intensivpflege tätig und in der Einzelversorgung tätig.
Nun haben die Dienste eine Länge von 10 Std. bis 24 Std. am Stück.
Mein Arbeitgeber hat jeden Mitarbeiter aufgefordert ein Schriftstück zu unterschreiben, dass er im Nachtdienst (23-6Uhr) nicht schlafen darf. Es ist erlaubt, es sich "gemütlich" zu machen, Beine hochlegen, etc. .
Nun wissen sicherlich viele von Euch, dass es solche und solche Intensivpatienten gibt. Nun gehen wir mal von nem ALS-Patienten (ALS <>degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems) in fortgeschrittenem Stadium aus. Also ein extrem pflegeaufwendiger Patient, da im Prinzip vom Patienten nichts mehr selbst gemacht werden kann.
Wie also kann ich gewährleisten, dass ich hier kraftschöpfende Ruhepausen einhalten kann, dass ich nach einem, z.B. 24Std-Dienst, nicht völlig übermüdet nach Hause fahren muss (oft mal 50km einfach)- quasi wie im Rausch?
Ist das in irgend einer Weise legal, was der Arbeitgeber hier fordert? Gibt es eine gesetzliche Regelung, ab wann man schlafen muss, etc.?
Ich habe mich natürlich bewusst für eine solche Arbeit entschieden (mehr Freizeit) und dem Horroralltag einer Normalstation im KKH nach über 12 Jahren entsagt, habe bis jetzt auch eher "einfache" Patienten und nur max. 20 Std.-Dienste, aber ich weiss von Kolleginnen, denen es wie oben geschrieben geht.
Wer sich hier auskennt und mir rechtliche Fakten, Erfahrungen, Tips oder sonst was dazu schreiben kann, dem bin ich jetzt schon sehr dankbar!
Auch schreibe ich gerne mehr, bei Interesse, und bin auch an einer regen Kommunikation interessiert.
Grüsse, MM27