Haushaltshilfen besser anmelden
Verfasst: 27.02.2013, 08:55
Haushaltshilfen besser anmelden / Kein großer Papierkram für Minijobs in Privathaushalten
Baierbrunn (ots) - Wer für Aushilfen im Privathaushalt einen Minijob vergeben möchte, muss keinen lästigen Papierkram fürchten:
Beim sogenannten Haushaltsscheckverfahren füllt man nur ein einfaches Anmeldeformular aus, unterschreibt und schickt es an die Minijob-Zentrale, die dann alles Weitere erledigt, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Auch wenn die Helferin aus Polen, Tschechien oder anderen osteuropäischen EU-Ländern stammt, ist die Anmeldung inzwischen legal und kein Problem. Der Auftraggeber muss gut 14 Prozent des Lohns als Pauschalabgabe bezahlen. Wer das aus Kostengründen umgeht, kann böse überrascht werden, wenn die Hilfe etwa einen Arbeitsunfall erleidet. Die Unfallkasse kann die gesamten Behandlungskosten vom Auftraggeber verlangen. Ordnungsgemäß gemeldete Minijobber aber sind gesetzlich unfallversichert.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de
Baierbrunn (ots) - Wer für Aushilfen im Privathaushalt einen Minijob vergeben möchte, muss keinen lästigen Papierkram fürchten:
Beim sogenannten Haushaltsscheckverfahren füllt man nur ein einfaches Anmeldeformular aus, unterschreibt und schickt es an die Minijob-Zentrale, die dann alles Weitere erledigt, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Auch wenn die Helferin aus Polen, Tschechien oder anderen osteuropäischen EU-Ländern stammt, ist die Anmeldung inzwischen legal und kein Problem. Der Auftraggeber muss gut 14 Prozent des Lohns als Pauschalabgabe bezahlen. Wer das aus Kostengründen umgeht, kann böse überrascht werden, wenn die Hilfe etwa einen Arbeitsunfall erleidet. Die Unfallkasse kann die gesamten Behandlungskosten vom Auftraggeber verlangen. Ordnungsgemäß gemeldete Minijobber aber sind gesetzlich unfallversichert.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de