Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Alfred_Menges

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Beitrag von Alfred_Menges » 26.04.2004, 21:38

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Wer kann hierzu Hinweise geben. Es gibt insoweit ein aktuelles Problem, das in den nächsten Tagen angegangen werden muss.
Für die Argumentation sammle ich zur Zeit Infos.

Danke im Voraus!

Alfred Menges

Berti
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Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Beitrag von Berti » 27.04.2004, 16:44

Hallo Alfred,
zu Deiner Frage gab es in der Zeitschrift „Ärztliche Praxis“ einen kleinen Artikel, der vielleicht weiter hilft. Darin wird auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichst Frankfurt mit dem Aktenzeichen 9 Sa 1675/96 verwiesen. In der Entscheidung wurde offensichtlich klargestellt, dass eine Streichung des Urlaubs nur in Ausnahmesituationen möglich ist.
Gruß Berti

Text aus ÄP (Auszug):

Genehmigten Urlaub streichen darf der Arzt nur aus triftigem Grund
Urlaub der Helferin (fast) heilig

von Isabel Clages
     
Genehmigten Urlaub streichen darf ein Arbeitgeber nur, wenn durch das Fehlen des Arbeitnehmers der Betrieb zum Erliegen käme

26.04.04 - Arzthelferin Sabine will nächste Woche in den Urlaub fahren. Doch plötzlich wird eine zweite Helferin krank, und eine dritte zieht gerade in der nächsten Woche um. Ein echter Engpass für den Praxisbetrieb. Ohne Helferinnen geht es nicht. Eine der drei muss unbedingt an ihren Arbeitsplatz zurück. Darf der Praxischef Sabines genehmigten Urlaub in solch einem Fall streichen?

Weiter unter      
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ge/aktuell

Siehe auch unter    
http://focus.msn.de/PF1D/PF1DN/PF1DNA/p ... 0&mid=2061

Gast

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Beitrag von Gast » 28.04.2004, 11:06

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Er darf dies nur unter strengen Kriterien. Denn immerhin muss sich ein Arbeitnehmer auf den genehmigten Urlaub einstellen können. Kommt es – zulässigerweise – zu einer Urlaubsstreichung muss der Arbeitgeber die hierdurch bedingten Kosten übernehmen, z.B. Kosten eines Reiserücktritts.

ML.

Gast

Rückruf aus dem Urlaub - grundsätzlich nicht!

Beitrag von Gast » 12.06.2004, 15:10

6 SaRückruf aus dem Urlaub ist grundsätzlich unzulässig - nur in Notfällen kann sich eine andere Beurteilung ergeben!

Ist dem Arbeitnehmer der Urlaub einmal gewährt worden, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet sein soll, bei Bedarf des Arbeitgebers seinen Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, ist unwirksam und der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub nicht abbrechen. Eine solche Vereinbarung verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen das zwingende Urlaubsrecht und ist daher rechtsunwirksam. Nur ausnahmsweise und in echten betrieblichen Notfällen kann ein Rückruf aus dem Urlaub zulässig sein. In diesem Falle hat aber der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer durch Abbruch des Urlaubs entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

Urteile des BAG vom 20.06.2000 - 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99 -

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