Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

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Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Beitrag von Presse » 19.09.2012, 07:19

Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot / Man muss die Dauer nicht ausnutzen, sollte sich aber vollständig auskurieren

Baierbrunn (ots) - Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Einschätzung eines Arztes, wie lange man voraussichtlich pausieren sollte. Wer sich vorher wieder fit fühlt, kann durchaus wieder arbeiten gehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies seinen Kranken- oder Unfallversicherungsschutz beeinträchtigt, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Eschle im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Man sollte aber den Arzt fragen, ob etwas gegen die Wiederaufnahme der Arbeit spricht. "Wenn Sie wieder zur Arbeit erscheinen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit", erklärt der Jurist. Eine förmliche Gesundschreibung gebe es nicht.

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Krankschreibung - Keine Pflicht zum Stubenhocken

Beitrag von Presse » 26.02.2014, 08:20

Keine Pflicht zum Stubenhocken / Wer krankgeschrieben ist, darf aber nichts tun, was die Genesung gefährdet

Baierbrunn (ots) - Darf man trotz Krankschreibung spazieren gehen, einkaufen, ins Fitnessstudio gehen? "Einkaufen mit einer Beinverletzung ist kein Problem, damit Fußball zu spielen wäre es schon", erklärt Nils von Bergner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Unterschied in der "Apotheken Umschau". Entscheidend ist, dass man die Genesung nicht beeinträchtigt. Arbeitsgerichte bewerten die Rechte der Arbeitnehmer in der Regel sehr hoch. Ein Beschäftigter muss seine Pflichten schon sehr krass verletzen, um einen berechtigten Anlass zur Kündigung zu liefern. Sehr häufige und lange Krankheitszeiten können in bestimmten Fällen aber durchaus eine Kündigung begründen. Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine Interessen schwerwiegend beeinträchtigt sind. Wer sich umgekehrt früher als vom Arzt vorhergesehen fit fühlt und wieder arbeiten gehen möchte, sollte die AU-Bescheinigung vom Arzt ändern lassen. Sonst könnte sich die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall weigern, die Kosten zu tragen.

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Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2015, 12:48

Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

+++ Ungereimtheiten bei der Behandlung können bei der Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auslösen. Zum Entscheiden, ob das Krankengeld gestoppt wird, reichen ihr meist die bisherigen Behandlungsunterlagen. Patienten können dagegen Widerspruch einlegen und zudem vorsorgen +++

Heinz P. hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Der 42-Jährige wird fortlaufend krankgeschrieben, nach sechs Wochen bekommt er Krankengeld. Einige Zeit später meldet sich die Kasse bei ihm: Man habe seinen Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass er jetzt wieder arbeitsfähig sei. Ab kommender Woche bekomme er kein Krankengeld mehr. Herr P. ist entrüstet: Wie kann die Kasse ihn für gesund erklären, obwohl sein Arzt ihn bislang als einziger untersucht und immer wieder krankgeschrieben hat?

„Viele Betroffene denken, dass die Versicherung eine extra Untersuchung braucht, um die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln“, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Tatsächlich ist die Diagnose meist aber gar nicht der Grund, warum die Kasse die Zahlungen stoppt.“ Auslöser seien oft vielmehr Ungereimtheiten im Krankheitsverlauf – zum Beispiel dass Beschwerden auffällig lange anhalten und kaum oder gar nicht behandelt wurden.

Hat die Versicherung entsprechende Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann sie zur Klärung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser darf Untersuchungsergebnisse und Befunde vom Patienten oder Arzt anfordern und auswerten. Fabris: „Für die Einschätzung, ob jemand weiterhin arbeitsunfähig ist, wird also auf bestehende Behandlungsunterlagen und damit die Aktenlage zurückgegriffen, nur in Ausnahmefällen wird der Patient nochmal untersucht.“

Gegen die Entscheidung der Kasse kann man Widerspruch einlegen und sich dazu die Stellungnahme des MDK zuschicken lassen. Der Arzt kann zudem bei der Versicherung ein medizinisches Zweitgutachten beantragen. „Beides ändert aber nichts daran, dass das Krankengeld erst einmal nicht weitergezahlt wird“, erklärt Patientenberaterin Fabris.

Damit Patienten gar nicht erst in eine solche Situation geraten, können sie im Vorfeld aktiv werden – etwa wenn der Hausarzt nur krankschreibt, Behandlungen oder eine Überweisung zum Facharzt aber ausbleiben. Fabris: „Ist das der Fall, sollte man den Arzt dringend fragen, wie es medizinisch weitergehen soll, vor allem wenn sich die Krankheit länger hinzieht.“

UPD-Tipp: Mehr Informationen zum Krankengeld finden Patienten im aktuellen UPD-Spezial unter http://www.patientenberatung.de/krankengeld.

+++

Kontakt für Rückfragen von Medien:

Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Bundesgeschäftsstelle
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
jan.bruns@patientenberatung.de | http://www.patientenberatung.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Kündigung - Auch Folgeerkrankungen unverzüglich anzeigen

Beitrag von WernerSchell » 18.08.2020, 07:40

Kündigung - Auch Folgeerkrankungen unverzüglich anzeigen

Wer im Anschluss an eine Krankschreibung erneut die Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommt, muss seinem Arbeitgeber diese Folgeerkrankung ebenfalls unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Arbeitnehmer diese Anzeige, droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Die Hürden sind jedoch hoch.

Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -
Download > http://juris.bundesarbeitsgericht.de/zw ... 619-19.pdf bzw. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... n&nr=24346
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