GEZ: Neue Rundfunkgebühr ab 2013

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GEZ: Neue Rundfunkgebühr ab 2013

Beitrag von Presse » 08.12.2011, 08:08

GEZ: Neue Rundfunkgebühr ab 2013 – Was ändert sich?

Ab dem Jahr 2013 sollen die Rundfunkgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Online-Angebote nicht mehr pro Empfänger sondern pro Haushalt erhoben werden. Wirtschaftsthemen erklärt die Änderungen für Unternehmen und Verbraucher:

Ab 01. Januar 2013 wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ( http://www.rlp.de/ministerpraesident/st ... ei/medien/ ) gelten. Ab dann soll jeder Haushalt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von pauschal 17,98 Euro pro Monat zahlen. Damit wären sämtliche Empfangsgeräte, wie Fernseher, Radio, PC oder auch kein empfangsbereites Gerät, abgegolten.

.... (weiter lesen)
http://wirtschaftsthemen.net/unternehme ... 06876.html

Nursing-Neuss
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Heimbewohner müssen Rundfunkgebühr zahlen

Beitrag von Nursing-Neuss » 08.12.2011, 14:04

Dem Vernehmen nach soll die neu gestaltete Rundfunkgebühr auch bei jedem Heimbewohner fällig werden. Eine Befreiungsmöglichkeit soll es insoweit nicht geben. Das wird bedeuten, dass die entsprechenden Kosten ggf. vom Taschengeld zu decken sind. Das wird eng für die Betroffenen.
Das Taschengeld ist ohnehin nicht üppig. Es werden viele Kosten davon zu decken sein: Zuzahlungen bei Medikamten, Friseur, ggf. Fußpflege, wenn nicht eine med. Indikation vorliegt, Rundfunkgebühr etc. Da bleibt kaum ein Betrag über, der wirklich noch frei verfügbar ist.

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Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

Elke
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Re: Heimbewohner müssen Rundfunkgebühr zahlen

Beitrag von Elke » 08.12.2011, 15:13

Nursing-Neuss hat geschrieben:Dem Vernehmen nach soll die neu gestaltete Rundfunkgebühr auch bei jedem Heimbewohner fällig werden. Eine Befreiungsmöglichkeit soll es insoweit nicht geben.
Auch ab 2013 kann auf Antrag befreit werden, wer unter anderem Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz-IV), Grundsicherung im Alter, Bafög, Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können sich ebenfalls bei entsprechendem Grad ihrer Behinderung befreien lassen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Gerhard Schenker
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GEZ-Gebühren - Befreiung bei Sozialhilfebezug ?

Beitrag von Gerhard Schenker » 08.12.2011, 17:58

Hallo Elke,
ich bin mit dem Thema nicht vertraut, habe aber doch einige Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendung.
Sozialhilfeempfängern steht im Heim in aller Regel ein kleines Taschengeld zur Verfügung. Muss nicht befürchtet werden, dass die GEZ-Gebühren zu Lasten dieser Mittel gehen?
Ich denke, dass man diesbezüglich hell wach sein muss. Denn die neuen Vereinbarungen zielen darauf ab, mehr Geld in die Gebührenkasse der GEZ zu transferieren.
MfG Gerhard Schenker
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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GEZ auf Daten-Jagd - Behinderte betroffen ?

Beitrag von Gaby Modig » 09.12.2011, 07:47

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 08.12.2011 unter der Überschrift "GEZ auf Daten-Jagd" u.a.:
...
"Rund 800.000 Behinderte, die bisher von Gebühren befreit waren, werden ab 2013 zur Kasse gebeten. Wer dauerhaft in einem Zimmer im Heim lebt, zahlt künftig, wenn er Pech hat - wer hingegen rechtskräftig verurteilt in einer Gefängniszelle sitzt, zahlt auf keinen Fall" ...
So der Bericht von Ulli Tückantel. Nachlesbar unter
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.2632197
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Re: GEZ auf Daten-Jagd - Behinderte betroffen ?

Beitrag von Elke » 09.12.2011, 12:39

Und bei wirtschaftsthemen.net
ist zu lesen ....
Auf Antrag kann befreit werden, wer unter anderem Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz-IV), Grundsicherung im Alter, Bafög, Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können sich ebenfalls bei entsprechendem Grad ihrer Behinderung befreien lassen.
http://wirtschaftsthemen.net/unternehme ... 06876.html
und der WDR
"Befreiungstatbestände" gelten weiter

Verändern wird sich auch etwas für Menschen mit Behinderung. Die generelle Befreiung ab einem festgelegten Grad der Behinderung von der Rundfunkgebühr entfällt, wer "leistungsfähig" ist – etwa durch eigenes Gehalt – soll ein Drittel des künftigen Beitrags zahlen, also knapp sechs Euro. Hier gibt es nach Art und Grad der Behinderung aber auch weiter Befreiungen vom Beitrag. Denn ob mit oder ohne körperliche Einschränkung, für alle Teilnehmer gilt nach wie vor, dass Menschen, die von staatlicher Unterstützung leben, nicht zahlen müssen. Die bisherigen "Befreiungstatbestände", auch so ein schöner Begriff aus der bürokratischen Abwicklung, gelten weiter.

http://www1.wdr.de/themen/medienseite/r ... ag110.html

Heimbewohner die einen Barbetrag (Taschengeld) erhalten, sind Sozialhilfeempfänger und/oder fast jeder Heimbewohner ist von einer Schwerbehinderung betroffen.


und das ist m. E. Sensationslust der Medien
Wer dauerhaft in einem Zimmer im Heim lebt, zahlt künftig, wenn er Pech hat - wer hingegen rechtskräftig verurteilt in einer Gefängniszelle sitzt, zahlt auf keinen Fall" ...
So der Bericht von Ulli Tückantel.
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GEZ-Gebühren

Beitrag von Gaby Modig » 09.12.2011, 16:48

Hallo Elke,
danke für Deine hilfreichen Hinweise. Wir werden wohl abwarten müssen, wie das alles in der Praxis gehandhabt wird.
Gruß Gaby
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Gericht erweitert Befreiung von Rundfunkgebühren

Beitrag von Presse » 23.12.2011, 07:56

Geringverdiener
Gericht erweitert Befreiung von Rundfunkgebühren

Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener haben künftig bessere Chancen auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum gewahrt bleiben. .... (mehr)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 07,00.html

Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10

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So funktioniert die neue Rundfunkgebühr

Beitrag von Gaby Modig » 28.12.2012, 18:19

Die Rheinische Post berichtet am 28.12.2012 über das neue Rundfunkgebührenrecht und beantwortet verschiedene Fragen. Nachfolgend mein Hinweis zum Beitrag:

So funktioniert die neue Rundfunkgebühr
VON SYBILLE MÖCKL - zuletzt aktualisiert: 28.12.2012
Düsseldorf (RP). Ab Januar gibt es die Gebühreneinzugszentrale GEZ nicht mehr, stattdessen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Die häufigsten Fragen rund um das Thema haben wir uns von einer Expertin beantworten lassen.
...
Was gilt künftig für Senioren- und Pflegeheime?
Pflegeheime sollen zunächst als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner. Für Seniorenheime und Mischformen gibt es derzeit noch keine allgemeingültige Regelung. Die Expertin rät, den Beitragsservice um Rat zu fragen (beitragsservice@wdr.de, Service-Telefon: 018 59995 0888, 6,5 Cent/Minute), der je nach Selbstständigkeit der betroffenen Person entscheiden kann, bis eine Lösung gefunden ist.
...
... http://nachrichten.rp-online.de/panoram ... -1.3118078
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Nachbesserung bei umstrittenen Rundfunkgebühren

Beitrag von Gaby Modig » 29.12.2012, 08:16

Die Rheinische Post berichtet am 29.12.2012 erneut zum Thema:

Behinderte fordern Nachbesserung bei umstrittenen Rundfunkgebühren
zuletzt aktualisiert: 29.12.2012
Berlin (RP). Vor dem Start des umstrittenen neuen Rundfunkbeitrags am 1. Januar auch für behinderte Menschen haben
führende Sozialverbände schon jetzt Veränderungen angemahnt. "Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen steht
noch immer im Regen. Sie müssen von den Gebühren befreit bleiben",
.... (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/titelse ... -1.3119211
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GEZ in stationären Pflegeeinrichtungen

Beitrag von Herbert Kunst » 16.01.2013, 08:13

GEZ in stationären Pflegeeinrichtungen
Laut einer Pressemeldung der Intendantinnen und Intendanten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios werden Pflegeheime als Gemeinschaftsunterkünfte klassifiziert.
Dies führt dazu, dass Heimbewohner in Pflegeheimen keine GEZ Gebühren bezahlen müssen. Diese Sichtweise ist explizit auf Pflegeheime begrenzt.
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel betont, "dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei nachdrücklich daran gelegen, keine sozialen Härten entstehen zu lassen."

Quelle: Mitteilung des Paritätitischen vom 14.01.2013
http://www.der-paritaetische.de/22/?tx_ ... 11f08fdcd9
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Rundfunkbeitrag sozial abfedern

Beitrag von Presse » 22.01.2013, 11:59

Rundfunkbeitrag sozial abfedern

Berlin (ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert Korrekturen am neuen Rundfunkbeitrag. "Der Beitrag muss auf den Prüfstand. Insbesondere behinderte und finanziell benachteiligte Menschen spüren neue Belastungen. Das ist nicht fair und muss rasch behoben werden", sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer heute in einem Pressestatement. Der Verbandspräsident erinnerte daran, dass zum Beispiel Hör- oder Sehbehinderte bisher aus guten Gründen von den Gebühren befreit waren. "Diese Menschen haben nur einen sehr eingeschränkten Aktionsradius, um am kulturell-sozialen Leben teilzuhaben. Dafür gab es durch die Gebührenfreiheit früher einen kleinen Nachteilsausgleich, den der neue Rundfunkbeitrag nun nicht mehr vorsieht. Bleibt es dabei, wäre dies ein völlig falsches Signal an die behinderten Menschen in Deutschland."

Nach Einschätzung des SoVD spüren auch ältere Menschen mit knapper Rente die Auswirkungen des neuen Beitrags. "Um schmale Altersrenten etwas aufzubessern, konnte mit dem Fernseh-Verzicht bisher Geld gespart werden. Diese Möglichkeit besteht seit Jahresbeginn nicht mehr, denn auch Menschen mit kleiner Rente sind jetzt voll beitragspflichtig", so Bauer. Die Notwendigkeit für eine Reform der veralteten GEZ-Gebühr sei durchaus verständlich, jedoch dürften dabei keine sozialen Härten entstehen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2013 SoVD Sozialverband Deutschland
Pressekontakt: Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflegeeinrichtungen?

Beitrag von Service » 01.02.2013, 08:00

Was ist neu am Rundfunkbeitrag? Wer muss den Beitrag zahlen? Wie hoch wird er 2013 sein? Warum ist der neue Beitrag nötig? Und welche Aufgaben hat der Beitragsservice?
....
Was gilt für Bewohner von Pflegeeinrichtungen?

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Hintergrund ist, dass Pflegeeinrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden und die Zimmer dort nicht als Wohnung gelten. Deshalb fällt für die Bewohner der Zimmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen, kein Rundfunkbeitrag an.

Für Bewohner in folgenden Einrichtungen besteht keine Beitragspflicht:
•Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und vollstationäre Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 SGB XI erfolgt,
•Behinderteneinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung dauerhaft und vollstationär untergebracht sind bzw. gepflegt werden (Zulassung der Einrichtung nach § 75 Abs. 3 SGB XII).

Bewohner von Einrichtungen wie z. B. Altenwohnheime, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, sind regulär beitragspflichtig. Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hierfür nach § 72 SGB XI Versorgungsverträge für vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort untergebrachten Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Quelle:
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711/929-0
Email: info@swr.de
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige- ... flegeheime
+++
Formular für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag für Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen unter:
https://service.rundfunkbeitrag.de/e360 ... n_0107.pdf

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Neuer GEZ-Beitrag verteuert die Pflege

Beitrag von Presse » 06.02.2013, 08:22

Neuer GEZ-Beitrag verteuert die Pflege / Der bpa fordert Änderung der GEZ-Beiträge und die Entlastung der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeeinrichtungen

Berlin (ots) - Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen - der sog. Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) - belastet auch die Pflege. Nach vorsichtigen Schätzungen kommt es durch die Streichung der bisher möglichen Befreiung für die privaten Pflegeeinrichtungen zu Mehrbelastungen von drei bis vier Millionen Euro jährlich, was einer Steigerung von bis zu 50 Prozent gleichkäme. Dieses Geld fehlt den Einrichtungen bei der Pflege der ihnen anvertrauten alten und kranken Menschen.

Auch wird durch die einseitige Begünstigung der gemeinnützigen Einrichtungen - für sie gilt eine Begrenzung von höchstens einem Beitrag von 17,98 Euro monatlich - der Wettbewerb zulasten der privaten Pflegeeinrichtungen enorm verzerrt, die oft ein Vielfaches davon zahlen sollen. Die geräteunabhängige Berechnung des Beitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und angemeldeten Fahrzeugen trifft zudem auch die ambulanten Dienste besonders hart, da diese oft mehrere Filialen haben und viele Fahrzeuge zur Versorgung ihrer zuhause lebenden Patienten benötigen. Neben der Ungleichbehandlung dieser Einrichtungen und Dienste wird damit auch etwa die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen, die professionelle Pflegeleistungen erhalten, benachteiligt.

Deshalb fordert bpa-Präsident Bernd Meurer: "Die immensen Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen die Pflege nicht zusätzlich belasten! Warum sollen Pflegeeinrichtungen und pflegebedürftige Menschen die Finanzierung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Milliardenetats beispielsweise für teure Sportprogramme sicherstellen? Das Geld in der Pflege brauchen wir für wichtigere Aufgaben wie die Demenzbetreuung der Pflegebedürftigen sowie für die gute Bezahlung unserer Fachkräfte. Die Abschaffung der früher geltenden Befreiung für unsere Pflegeeinrichtungen ist völlig unverständlich. Die Beitragsregeln müssen daher dringend überarbeitet werden! Ansonsten droht eine deutliche Mehrbelastung auch für die pflegebedürftigen Menschen."

Weiter kommentiert Meurer die einseitige Ermäßigung für die gemeinnützigen Einrichtungen: "Dies ist eine weitere wettbewerbsverzerrende Regelung zulasten der privatgewerblichen Pflegeeinrichtungen, die sich aber im gleichen Maße für die Pflege von pflegebedürftigen kranken und alten Menschen in unserem Land einsetzen. Sofern eine gänzliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht möglich ist, fordert der bpa hier zumindest eine Gleichbehandlung mit den anderen Pflegeanbietern! Wir werden daher den Rundfunkbeitrag mithilfe unserer Mitgliedseinrichtungen gerichtlich überprüfen lassen. Wir halten die Ungleichbehandlung nach den vorliegenden Gutachten für verfassungswidrig."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca.
17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030 30 87 88 60.

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Behindertenrat fordert Rückkehr zum Nachteilsausgleich

Beitrag von Presse » 28.02.2014, 17:43

Rundfunkbeitrag: Behindertenrat fordert Rückkehr zum Nachteilsausgleich

Berlin (ots) - "Das Plus bei den Rundfunkeinnahmen muss genutzt werden, um soziale Härten, insbesondere bei behinderten Menschen, auszugleichen. Eine pauschale Rundfunkbeitragssenkung um 73 Cent wäre kein fairer Ausgleich. Denn Menschen mit Behinderungen bleibt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oft versagt. Deshalb sind sie auf Rundfunk und Fernsehen besonders angewiesen und erhielten bis 2012 zu Recht eine Entlastung von den Rundfunkgebühren.
Dieser bewährte Nachteilsausgleich wurde gestrichen - er muss jetzt wieder hergestellt werden." Das sagte der Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer am Freitag anlässlich der Medienberichte über eine geplante Senkung des Rundfunkbeitrags.
Es sei "ein Skandal", wenn die Mehreinnahmen nicht für eine Korrektur des Rundfunkbeitragsrechts eingesetzt würden. Bauer forderte die Ministerpräsidentenkonferenz auf, die bis 2012 wirksame Rundfunkbeitragsbefreiung zugunsten behinderter Menschen wiederherzustellen. Seit 2013 ist das neue Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Es sieht eine Aufhebung der Beitragsbefreiung für behinderte Menschen vor. Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2014 Deutscher Behindertenrat (DBR)
Pressekontakt: Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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