Ergänzungsbetreuer ablehnen - ist das möglich?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Elke
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Ergänzungsbetreuer ablehnen - ist das möglich?

Beitrag von Elke » 03.08.2011, 10:50

Eine Bekannte, volljähriges noch im Wachkoma liegendes Kind und gesetzliche Betreuung, baut ein Haus mit einem behindertengerechten Anbau für das Kind, welchen das Kind allein bewohnen soll, als eigene Wohnung.

Das Kind kann keinen Kredit aufnehmen und Haus selbst mit Rente abzahlen, also muss die Mutter finanzieren.

Die Mutter hat einen Notar eingeschaltet, der für das Kind alles regeln soll (auch Erbrecht) und dieser hat der Rechtspflegerin einen Entwurf vorgelegt.

Daraufhin setzt die Rechtspflegerin einen Ergänzungsbetreuer ein.
Weil die Mutter als Betreuerin keinen Vertrag über die Sicherung des Wohnrechts und Miete abschließen kann.

Mit diesem Ergänzungsbetreuer (der Mutter negativ bekannt)
ist die Mutter nicht einverstanden.

Nun die eigentliche Frage:


Ist die Rechtspflegerin ohne die Mutter zu fragen, berechtigt den RA als Ergänzungsbetreuer einzusetzen, den sie aus privaten Gründen ablehnt (mit negativen Erfahrungen belastet) ?
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Rob Hüser
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Anhörung der Mutter

Beitrag von Rob Hüser » 03.08.2011, 11:12

Hallo Elke,
ich nehme an, dass hier nach dem
"Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit"
http://dejure.org/gesetze/FamFG
eine Anhörung der Mutter stattfinden sollte. Unabhängig von der Frage, ob das eine Soll oder Muss-Vorschrift ist, kann natürlich die Mutter ihre Auffassung (tunlichst) dem Betreuungsgericht schriftlich vortragen. Das Gericht wird dann, so oder so, in die Pflicht versetzt, die vorgetragenen Argumente zu würdigen bzw. zu dieser Eingabe zu antworten.
MfG Rob

Nachsatz: Da der Ergänzungsbetreuer schon bestellt ist, stellt sich natürlich die Frage, ob ein Konflikt mit dem Gericht und damit auch mit dem Betreuer sinnvoll ist. Vielleicht sollte man den Streit erst dann beginnen, wenn es zu keiner vernünftigen Verständigung mit dem Betreuer kommt.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Rauel Kombüchen
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Taktische Erwägungen angezeigt - Streit vermeiden

Beitrag von Rauel Kombüchen » 03.08.2011, 12:02

Hallo,
das Gericht hat schon den Ergänzungsbetreuer bestellt, hat sich also schon entschieden. Unter solchen Umständen sollte man vielleicht erst einmal testen, ob der Betreuer im gewünschten Sinne zu handeln bereit ist. Wenn ja, wäre es taktisch unklug, sich gleichwohl mit dem Gericht anzulegen. Ich rate also zu sorgfältigen Erwägungen, wie sinnvoller Weise vorzugehen ist. Denn ist geht ja wohl vorrangig um ein bestimmtes Ergebnis. Wird dieses erreicht, mag es dahinstehen, ob die Betreuerbestellung verfahrensrechtlich gut gelungen ist oder nicht.
MfG Rauel
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