Krank am Wochenende

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Biene86
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Krank am Wochenende

Beitrag von Biene86 » 28.04.2011, 08:33

Krank am Wochenende

Hallo!
Bin neu hier und hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Arbeite in einem privaten Altenheim als Altenpflegerin. Habe eine 5tage Woche (38,75 Std). Alle 14 Tage Wochende Dienst, dafür zwei Ausgleichstage in der Woche. War für das Osterwochenende im Dienstplan geplant, jedoch dann krank geworden. Meine Frage ist also, stehen mir für das Wochenende trotzdem die Ausgleichstage zu? Denn die Stunden sind ja geplant gewesen... Confused
Wenn ihr mir weiter helfen könnt, wäre es schön wenn ihr § nennen könntet. Hab da nämlich nicht wirklich etwas gefunden!!!

Vielen Dank schon mal...

thorstein
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Krank am Wochenende & die Ausgleichstage

Beitrag von thorstein » 28.04.2011, 12:32

Hallo Biene,

deine Frage ist tatsächlich etwas verwirrend.

Zunächt einmal gilt: wenn du am Wochende geplant warst und dann krank wirst, bekommt du auch das Geld dafür: Entgeldfortzahlungsgesetz §3

Setzt dich dein Arbeitgeber in der nächsten Woche voll ein, dann ergeben sich daraus Überstunden/Mehrarbeitsstunden, die man dir dann auch irgendwann wieder frei geben muss. Indofern stehend dir die Ausgleichstage zu.

Ausserdem habt ihr doch einen Dienstplan, indem die freien Tage schon drinstehen müßten, oder? Der Dienstplan gilt natürlich auch dann, wenn du krank bist.

Grüsse

Biene86
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Beitrag von Biene86 » 29.04.2011, 21:00

Vielen Dank für die Antwort!!
Meine Vorgesetzten haben sich nämlich quer gestellt und wollten mir die Stunden nicht geben!!
Und wie siehts mit Karfreitag und Ostermontag aus?
Bekomme keine extra Feiertagszuschläge nur die Stunden normalerweise wieder.
War aber ja auch da Krank... Bekomme ich auch hierfür den/ die Ausgleichstag/e?!

LG

thorstein
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Beitrag von thorstein » 01.05.2011, 09:07

Meine Vorgesetzten haben sich nämlich quer gestellt und wollten mir die Stunden nicht geben!!
Wie sieht das konkret aus? Auf dem Dienstplan bist du z.B. mit F geplant. dann steht darunter ein K für krank, oder? Damit bleibern die h, die du hättest arbeiten müssen, erhalten. Ganz egal an welchen Tagen.

Will der AG dir diese h nicht berechnen, müßte er anstatt ein K nachträglich ein x einsetzen. Dagegen müßtest du dann wohl arbeitsrechtlich vorgehen.

Gehe ich bei einem privaten Betreiber davon aus, dass es keinen Betriebsrat gibt?

Grüsse

Biene86
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Beitrag von Biene86 » 01.05.2011, 10:00

Genau, kein betriebsrat!

Habe die stunden für Sa uns So jetzt mit ziemlich viel betteln und nachdruck bekommen!!

Ich hätte in der Osterwoche von Montag- Montag (also acht Tage) Spätdienst gehabt!!
Und ab Dienstag frei bis Sonntag!
Wurde mir dann aber ja gestrichen weil ich krank war!!

Wie siehts denn mit Karfreitag und Ostermontag aus, bei Krankheit trotdem frei dafür?!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 01.05.2011, 12:19

Hallo Biene,

so wie bereits geschrieben: wenn im Dienstplan ein S steht, dann wird dass auch bei Krankheit so berechnet. Was heisst mit viel Betteln?
Du bist Arbeitnehmerin und keine Leibeigene.
Dass du überhaupt in eiem Betrieb ohne Betriebsrat arbeitest, ist natürlich auch deine Entscheidung.
Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei. Dass dein AG überhaupt auf die Idee kommt, Stunden zu streichen, weil man krank ist, lässt nichts Gutes erahnen. Natürlich kannst du auch weiter um deine h betteln.
Es gilt: der Dienstplan ist ein Dokument: so wie geplant wird auch verrechnet. Umgekehrt gilt übrigens auch: wer über Ostern frei hatte und krank wurde, bekommt natürlich keine h gutgeschrieben.
Wenn du von Di. bis SO. frei hattest, kann der AG das nicht streichen. Das ist eine Dienstplanänderung, die nur mit deinem Einverständnis möglich wäre. Wie wurde dir die Änderung den übermittelt? Bis Montag warst du krank und ab Di. hattest du doch frei? Was war die Begründung?


Grüsse

Biene86
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Beitrag von Biene86 » 11.05.2011, 16:40

Hallo!

War bis Dienstag Krankgeschrieben.

Habe mich dann wieder gesundgemeldet, dort wurde mir dann mitgeteilt,

dass ich am Mittwoch zum Spätdienst kommen muss; weil ich ja am

Wochenende und Ostern nicht gearbeitet habe und mir somit die freien Tage

nicht zustehen würden!!!!

Na ja, ich werde meine Füße jetzt schön still halten bis zum bitteren Ende!

Wie schon geahnt, sind das nicht die einzigen Dinge....

Es muss in diesem Betrieb immer einer leiden und jetzt bin ich es eben...

Werde am 01.07. in einem anderen Pflegeheim eine Beschäftigung beginnen!!

Vielen, vielen Dank für die Antworten!! Haben mir sehr weitergeholfen!!


VLG

Rob Hüser
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Führungskräften auf die Finger schauen

Beitrag von Rob Hüser » 12.05.2011, 08:59

Biene86 hat geschrieben: .... Es muss in diesem Betrieb immer einer leiden und jetzt bin ich es eben... Werde am 01.07. in einem anderen Pflegeheim eine Beschäftigung beginnen!!
....
Die o.a. Diskussion zeigt, dass mit Pflegekräften "pfleglicher" umgegangen werden muss. Offensichtlich ist es notwendig, einmal die Rahmenbedingungen zu ändern (mehr Personal usw.), andererseits aber auch darauf zu achten, dass "Pflegebetriebe" gut geführt werden. Die Qualifikation von Führungskräften müsste öfter hinterfragt werden. "Der Fisch stinkt vom Kopf her".

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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