Zivilcourage und ihre Folgen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
night
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 24.03.2011, 09:11

Zivilcourage und ihre Folgen

Beitrag von night » 24.03.2011, 09:55

Zivilcourage und ihre Folgen

Aus Gründen der Loyalitätspflicht gegenüber meinem Arbeitgeber werde ich in dem folgendem Fall keine Namen nennen.
Hoffe aber das dies so in Ordnung ist.

Seit ++++++++ arbeite ich als Pflegehelfer im ++++ in ++++ als Nachtwache.
Am ++++++ hatte ich Dienst und bin wie gewohnt um 20 Uhr bei der Arbeit erschienen.
Mit mir hatten an dem Abend die beiden von mir Beschuldigten ++++++ und +++++++ Dienst.
Nach der Übergabe mit dem Spätdienst , haben wir unsere Arbeit aufgenommen und die Stationen übernommen.
Frau ++++ als verantwortliche Pflegefachkraft teilte uns den Wohnbereichen zu, auf dem wir an dem Abend Dient haben.
Nach dem sie das tat , holte sie aus ihrer Hosentasche eine Verpackung eines verschreibungspflichtigen Medikament Oxazepam ein Beruhigungsmitteln hervor.
Sie forderte mich auf eine der Tabletten einer Bewohnerin ohne das die Bewohnerin es mitbekommt zu verabreichen.
Ich sollte die Tablette mit der Spätmahlzeit unbemerkt verabreichen.
Auch Frau ++++ nahm für eine Bewohnerin eine Tablette, Frau +++++ selber erwähnte mehrere Bewohner die das Medikament von ihr an dem Abend bekommen sollten.
Die Rechtfertigung für die Verabreichung der Tabletten ist laut Aussage von Frau ++++ das häufige klingeln der Bewohner.
Verunsichert nahm ich das Medikament entgegen,äußerte aber bedenken diese zu verabreichen,dies wurde aber nur belächelt.
An dem Abend war noch unsere direkte Vorgesetzte, Frau +++++ auf einer anderen Station anwesend.
Sofort begab ich mich zu ihr um den Sachverhalt zu schildern.
Ich übergab ihr das Medikament und sie teilte mir mit das sie den Vorfall der Pflegedienstleitung am nächsten Morgen melden wird
Was sie auch gemacht hat, weil ich am nächsten Tag ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung Frau +++++ hatte.
Meine Kolleginnen Frau ++++ und Frau ++++, auch ich hatten Gelegenheit gegenüber Frau +++++ den Fall zu schildern.
Darüber gibt es ein Protokoll das von jedem unterschrieben wurde.
Wie nicht anders zu erwarten, bestritten beide, Frau ++++ und Frau ++++ den Vorfall.
2 Tage später wurde ich entlassen!!
Ob es für die beiden von mir Beschuldigten Konsequenzen hatte kann ich nicht sagen.
Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet.
Was noch auf mich zukommt weiß ich nicht.

Ich lasse dies erst ein mal so stehen ohne eine Frage zu stellen.

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Medikation - Rechtswidrigkeiten ausschließen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 24.03.2011, 11:32

Hallo,

die Verabreichung von Medikamenten ist immer von einer ärztlichen Verordnung abhängig. Pflegepersonal darf unter keinen Umständen eigenständig über die Medikation befinden. Das wäre Ausübung der Heilkunde, andere Motive einmal unberücksichtigt gelassen.
Verrichtungen, die geltendem Recht zuwider sind, dürfen nicht ausgeführt werden, müssen verweigert werden.
Es war und ist richtig, Vorgänge der beschriebenen Art den vorgesetzten Dienstkräften zu melden. Die geschilderten Vorgehensweisen gehören abgestellt und sanktioniert.
Völlig unverständlich ist natürlich das Ergebnis, dass eine Pflegekraft, die sich offensichtlich völlig korrekt verhält, am Ende auch noch gekündigt wird. Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen Grund für ein solches Vorgehen. Die Kündigung sollte angefochten werden. Die Einschaltung eines Anwalts ist ratsam. Vor einer Anwaltskonsultation sollten keine Erklärungen mehr zur Sache abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Kündigungsgrund?

Beitrag von Lutz Barth » 24.03.2011, 16:22

Ich würde gerne nachfragen wollen, mit welcher Begründung gekündigt wurde?

Gruß Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

night
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 24.03.2011, 09:11

Kündigung in der Probezeit

Beitrag von night » 24.03.2011, 17:49

Leider brauchte es dazu keine Begründung.
Es wurde mir noch innerhalb der Probezeit gekündigt.
In dem Haus war ich bis dahin 5 Monate, die Probezeit beläuft sich auf 6 Monate.

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Kündigungsgründe bei Probezeitkündigung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 24.03.2011, 19:12

Hallo,
ich denke, dass bei der fraglichen Kündigung die Arbeitnehmervertretung mitbestimmungsberechtigt war. Ist dies geschehen? Wurden dort die Kündigungsgründe genannt?
Vielleicht ist es ratsam, all diesen Gegebenenheiten auf den Grund zu gehen. Denn es besteht ja auch ggf. Anlass, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Medikation - Rechtswidrigkeiten ausschließen

Beitrag von Herbert Kunst » 30.03.2011, 07:34

Rauel Kombüchen hat geschrieben: ... die Verabreichung von Medikamenten ist immer von einer ärztlichen Verordnung abhängig. Pflegepersonal darf unter keinen Umständen eigenständig über die Medikation befinden. Das wäre Ausübung der Heilkunde, andere Motive einmal unberücksichtigt gelassen.
Verrichtungen, die geltendem Recht zuwider sind, dürfen nicht ausgeführt werden, müssen verweigert werden.
Es war und ist richtig, Vorgänge der beschriebenen Art den vorgesetzten Dienstkräften zu melden. Die geschilderten Vorgehensweisen gehören abgestellt und sanktioniert.
Völlig unverständlich ist natürlich das Ergebnis, dass eine Pflegekraft, die sich offensichtlich völlig korrekt verhält, am Ende auch noch gekündigt wird. Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen Grund für ein solches Vorgehen. Die Kündigung sollte angefochten werden. Die Einschaltung eines Anwalts ist ratsam. Vor einer Anwaltskonsultation sollten keine Erklärungen mehr zur Sache abgegeben werden. ...
Dem stimme ich gerne zu. Allerdings erscheinen weitere Aufhellungen zum Sachverhalt geboten.
H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

thorstein
Sr. Member
Beiträge: 457
Registriert: 04.03.2008, 22:22

Aufhellungen ?

Beitrag von thorstein » 30.03.2011, 11:13

Warum sollte bei einer Kündigung in der Probezeit die Arbeitnehmervertretung mitebestimmungspflichtig sein?
Gibt es überhaupt eine?

Welche weiteren Aufhellungen scheinen denn geboten? Gibt es konkrete Nachfragen? Der Sachverhalt wurde doch sehr ausführlich dargestellt.

Hallo night,

was du beschreibst, ist sicherlich kein Einzelfall. Aber meiner Ansicht nach hast du völlig richtig gehandelt, auch wenn dir die möglichen Konsequenzen klar gewesen sein müßten.
Falls es sich um einen grösseren Träger handelt, solltest du dich vielleicht noch an den Geschäftsführer wenden, da solche Dinge gerne hausintern vertuscht werden.
Einen Anwalt solltest du schon deshalb einschalten, weil deine Anzeige bei der Polizei auch Gegenanzeigen zur Folge haben könnte.
Mit deiner Kündigung hat die Leitung wohl gehofft, das das Thema vom Tisch wäre. Da das aber wohl nicht so sein wird, ist das Ende der Geschichte noch offen. Deine Kolleginnen machen das ja nicht zum ersten Mal und das ist sicherlich auch anderen Mitarbeiterinnen bekannt.

Ich drücke es mal etwas drastisch aus: je nachdem, wie korrupt diese Einrichtung ist, werden sich die Dinge entwickeln.

Viel Glück!

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Prozessaussichten ?

Beitrag von Lutz Barth » 30.03.2011, 17:34

Nun - hier könnte es ratsam erscheinen, es bei der Strafanzeige zu belassen und die weiteren Ermittlungen abzuwarten. Die Kündigung selbst dürfte kaum angreifbar sein; die Erfolgsaussichten sind mehr als bescheiden, da es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt.

Einen Anwalt in diesem Stadium einzuschalten, erscheint mir nicht zweckmäßig zu sein, da zunächst die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten sind. Prinzipiell kann das "Verdächtigen" eines Anderen, eine Straftat begangen zu haben, dann den Betroffenen zu einer "Gegenanzeige" veranlassen, wenn und soweit dieser Vorwurf sind nicht "beweisen" resp. plausibilisieren lässt.

Ob allerdings der Träger ein Interesse hat (vorbehaltlich des Ausgangs des Ermittlungsverfahrens), Strafantrag zu stellen, kann von hier aus natürlich nicht beurteilt werden.

Man/frau könnte also fast meinen" außer Spesen nichts gewesen".
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Anja Jansen
Sr. Member
Beiträge: 410
Registriert: 05.12.2005, 08:38

Probezeitkündigung und Betriebsratsanhörung

Beitrag von Anja Jansen » 05.04.2011, 07:03

thorstein hat geschrieben: Warum sollte bei einer Kündigung in der Probezeit die Arbeitnehmervertretung mitebestimmungspflichtig sein? ....
Hallo, ich kenne mich nicht genügend aus. Aber m.E. ist zumindest eine Betriebsratsanhörung notwendig, sofern ein solche Vertretung besteht.
LB Grüße Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2017, 07:55

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies vom Arbeitnehmer regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Arbeitgeber schon während der Probezeit nur mit der vereinbarten längeren Frist kündigen kann.

Der Kläger war ab April 2014 bei der Beklagten als Flugbegleiter beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag, den die Beklagte vorformuliert hatte, war in § 1 pauschal bestimmt, dass sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach einem Manteltarifvertrag richten; dieser sah während der Probezeit besondere Kündigungsfristen vor. In § 3 des Arbeitsvertrags war unter der Überschrift „Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses“ vorgesehen, dass die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit gelten. In § 8 des Vertrags, der mit „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ überschrieben war, war ohne Bezugnahme auf § 1 oder § 3 des Vertrags festgelegt, dass eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende gelte. Am 5. September 2014 erhielt der Kläger eine Kündigung zum 20. September 2014. Er begehrt die Feststellung, das Arbeitsverhältnis habe erst mit Ablauf der in § 8 des Arbeitsvertrags vereinbarten Frist und damit zum 31. Oktober 2014 geendet. Aus dem Vertrag ergebe sich nicht, dass innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kürzere Kündigungsfrist gelten solle.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Be-stimmungen des von der Beklagten vorformulierten Arbeitsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher, regelmäßig nicht rechtskundiger Arbeitnehmer versteht. Aus Sicht eines solchen Arbeitnehmers lässt eine Vertragsgestaltung wie die im Arbeitsvertrag der Parteien nicht erkennen, dass dem Verweis auf den Manteltarifvertrag und der Vereinbarung einer Probezeit eine Bedeutung für Kündigungsfristen zukommt. Nach Wortlaut und Systematik des Vertrags ist vielmehr allein die Bestimmung einer sechswöchigen Kündigungsfrist maßgeblich. Diese Frist gilt auch für Kündigungen in der vereinbarten Probezeit.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urteil vom 7. Oktober 2015 - 7 Sa 495/15 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/17 vom 23.03.2017
Bundesarbeitsgericht
- Pressestelle -
99113 Erfurt
Tel.: 03 61/26 36-14 27
Fax: 03 61/26 36-24 27
E-Mail: pressestelle@bundesarbeitsgericht.de

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... gestaltung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Una 2000
Jr. Member
Beiträge: 53
Registriert: 05.12.2016, 13:02

Re: Zivilcourage und ihre Folgen

Beitrag von Una 2000 » 24.03.2017, 08:44

Guten Morgen

Das Anzeigen bei der Polizei war der richtige Weg. Das wird auf jeden Fall weitergeleitet zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Zum ersten ist es ein Fehlverhalten im Gesundheitsbereich, das bewußt durch die Pflegefachkräfte durchgeführt wurde. Und ich glaube nicht, das diese PFK das zum ersten Mal bei der betreffenden Bewohnerin so gehandhabt hat. Da Sie die Oxazepam schon in der Kitteltasche hatte, würde mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, das sie das häufiger als nur einmal gemacht hat. Nur hier wurde eine Pflegehelferin benutzt, vielleicht auch noch mal aus anderen Gründen, um Sie loszuwerden, oder,oder,oder.

Zweitens hätte Sie nicht diese Tablette an eine Pflegehelferin, wie hier an,, Night,, weitergeben dürfen, damit diese ohne den Hintergrund von möglichen schweren Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen zu wissen, die Bewohnerin hätte gefährden können. Schwerer Satz, sorry.

Drittens gehe ich davon aus, das dass Protokoll, nach Entlassung von Night entsorgt wird. Da spielt es keine Rolle mehr ob Sie unterschrieben hat.
Es wird höchstens 2- 3 Monate aufbewahrt, und hat sich von Seiten der Arbeitsrechtlichen Seite von Night nichts getan, wird es entsorgt, als wäre nie was passiert. Das unterstelle ich einmal.
Eine Prüfung des MDK und der Heimaufsicht, hat auch immer den Hintergrund zu prüfen, welche Mitarbeiter eine Beschäftigung in der Einrichtung nachgehen, gibt es Abmahnungen, gibt es Protokolle darüber usw.

Viertens empfehle ich nicht nur von der Arbeitsrechtlichen Seite etwas zu tun, sondern auch von der Strafrechtlichen Seite. Anzeige erstatten, gegen die Pfk und die Einrichtungsleitung. Denn Night ist dazu aufgefordert worden, ohne hinreichenden Hintergrund wie oder was das Medikament hätte bei der Bewohnerin an Nebenwirkungen auslösen können. Oder ob es vielleicht Folgeschäden verursacht hat, die noch nicht abzusehen sind. Da man sozusagen, von häufiger Verabreichung des Medikamentes Oxazepam, ausgegangen werden muss.

Und wichtig wäre einen Anwalt zu nehmen, der sich in Strafrecht und Medizinrecht auskennt.

Alles in allem, war das der richtige Weg, der allerdings steinig sein kann. Nicht den Kopf hängen lassen.

Antworten