Fortbildungskosten – Rückzahlungspflicht?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Fortbildungskosten – Rückzahlungspflicht?

Beitrag von Gast » 17.02.2004, 11:09

Fortbildungskosten – Rückzahlungspflicht?

Muss ich Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber getragen hat, zurückzahlen? Darüber gibt es bei uns beträchtlichen Streit.

Kurt Neuhäuser

Berti
Full Member
Beiträge: 231
Registriert: 21.12.2003, 16:55

Fortbildungskosten – Rückzahlungspflicht?

Beitrag von Berti » 18.02.2004, 11:15

Hallo Kurt,
nachfolgend einige Hinweise zur Fragestellung. Siehe auch in diesem Forum unter

http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Gruß Berti

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.07.2000 - 5 AZR 883/98 –wurde bestätigt, dass Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, dass der Arbeitgeber bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers von ihm investierte Ausbildungs-/Fortbildungskosten zurückverlangen kann, grundsätzlich wirksam sind. Im konkreten Fall war vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, dass der Arbeitnehmer bis zum 10fachen Bruttomonatsgehalt Rückzahlungen zu leisten hat, wenn er nach Beendigung der Ausbildung ausscheidet. Da in diesem Fall der Arbeitnehmer eine mehrjährige Ausbildung mitfinanzierte, sah das BAG weder die pauschalierte Vereinbarung auf das 10-fache des Bruttogehaltes noch die Forderung selbst als rechtswidrig an. Die Arbeitnehmerin musste, konkret 32.000,00 DM zahlen.

Vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 06.08.2002 - 13 Sa 374/02 -
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020312.htm

Siehe dazu auch:
http://www.golem.de/0209/21774.html

Siehe auch unter
http://www.betriebsraete.de/bag-1998/5% ... 535-97.TXT

Antworten