Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Beitrag von Presse » 09.12.2009, 14:34

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): BGW bietet Praxisleitfaden für die ambulante und stationäre Altenpflege an

Fallen Beschäftige wegen Krankheit lange oder immer wieder aus, belastet das Betroffene, Kollegen und Betriebe erheblich. Gerade in einer Dienstleistungsbranche wie der Pflege sind gesunde, leistungsfähige und motivierte Beschäftigte unverzichtbar. Die Erfolgschancen für die Rückkehr von Mitarbeitern nach langer Arbeitsunfähigkeit erhöhen sich erheblich, wenn der Wiedereinstieg professionell gemanagt wird. Dazu dient das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Arbeitgeber anbieten müssen, wenn ein Mitarbeiter pro Jahr in Summe mehr als sechs Wochen krank ist.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat jetzt für Führungskräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege einen branchenspezifischen Praxisleitfaden zum Thema herausgegeben.

Die Broschüre „Betriebliches Eingliederungsmanagement“
http://www.bgw-online.de/internet/gener ... ement.html
beschreibt, wie Pflegebetriebe ein BEM aufbauen, das auf die individuellen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist. Schritt für Schritt wird der Weg vom Feststellen der mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit bis zur Evaluation des Falls erläutert. Konkrete Praxishilfen wie Musterschreiben und Gesprächsleitfäden erleichtern die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen.

Einführen durch ein Integrationsteam
Wie sich BEM einzelfallübergreifend im Unternehmen verankern und als Teil einer systematischen Gesundheitsförderung einsetzen lässt, vermittelt die Broschüre anschaulich. Nach den Erfahrungen der BGW lohnt sich das für Unternehmen ab einer Größe von etwa 200 Beschäftigten. Die Basis sollte eine betriebliche Vereinbarung sein. Gut einführen lässt sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement durch ein Integrationsteam, das sich aus Vertretern des Arbeitgebers, der betrieblichen Interessenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung zusammensetzen sollte. Grundvoraussetzung für das BEM ist ein wirksamer und sorgfältiger Datenschutz. Auch dazu enthält der neue BGW-Praxisleitfaden Informationen und Tipps. Ferner finden sich in der Broschüre Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften für das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Quelle: Pressemitteilung vom 8.12.2009
Ansprechpartner für die Presse:
BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sandra Bieler - Öffentlichkeitsarbeit
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
Telefon (040) 20 20 7-27 14, Telefax (040) 20 20 7-27 96
E-Mail: Presse@bgw-online.de

WernerSchell
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Video erläutert Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2019, 07:34

Video erläutert Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Bild: fotolia.com

(Quelle: DGUV) Arbeitsunfähigkeit kann viele Gründe haben. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft, Beschäftigte wieder schneller zurück in den Arbeitsprozess zurück zu führen, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und ihr vorzubeugen. Ein Kurzfilm der Unfallkasse NRW informiert zum Thema BEM.
Zum Video > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=7083j
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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