Nadelstichverletzungen - Haftung & Informationen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Nadelstichverletzungen - Haftung & Informationen

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2009, 07:37

Krankenhausträger müssen für die Folgen von Stichverletzungen eingesetzter Zivildienstleistender haftungsrechtlich einstehen

Näheres im
Urteil des VerwG Braunschweig vom 25.8.1998 - 7 A 7466/97 -
Quelle: http://www.pflegerechtportal.de

Dort wird u.a. verwiesen auf
Bruns/Andreas/Debong in Z. „Die Schwester/Der Pfleger“, Heft 5/99, S. 428
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Die Verfasser des Artikels geben im Zusammenhang mit der Vorstellung des Urteils einige wichtige Hinweise; u.a.:

Krankenhausträger haben für eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung des Klinikmülls zu sorgen. Krankenhausträger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für ihnen zurechenbare Verletzungen von Zivis selbst haften müssen, eine Haftung der Berufsgenossenschaften scheide insoweit aus.

Weitere Infos zum Thema in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=44016#44016
viewtopic.php?t=10260&highlight=stichverletzungen
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Nadelstichverletzungen vermeiden

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2012, 06:47

Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
Im Juni 2010 ist die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in Kraft getreten.
Die Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre, bis 11. Mai 2013.
Den Text der Richtlinie finden Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... _32_eu.pdf
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Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2018, 17:04

Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

Hamburg – Stich- und Schnittverletzungen, bei denen die Wunde potenziell mit infektiösem Material kontaminiert ist, müssen angemessen versorgt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkassen Baden-Württemberg, Berlin, Nord und Nordrhein-Westfalen geben dazu jetzt gemeinsame und zum Teil neue Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, die an der Nachsorge entsprechender Arbeitsunfälle im Gesundheitsdienst beteiligt sind.

Nachsorgeprogramm überarbeitet
Das abgestimmte Nachsorgeprogramm beschreibt für die Infektionsrisiken durch Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV) und HIV Vorgehensweisen für den Regelfall. Die Neuerungen im Überblick:
• Im Hinblick auf HBV entfällt grundsätzlich die Notwendigkeit von Nachsorgemaßnahmen, wenn bei der verletzten Person eine erfolgreiche Grundimmunisierung dokumentiert und die positive Antikörperkontrolle nicht älter als zehn Jahre ist.
• Die Antikörperdiagnostik der Hepatitis C sollte bei erhöhtem Risiko, HCV-infektiöser oder unbekannter Indexperson durch einen Nukleinsäureamplifikationstest (NAT) ergänzt werden.
• Für die HIV-Diagnostik gibt es mittlerweile verbesserte Testmöglichkeiten. Deshalb entfällt hier der bislang übliche dritte Screeningtest nach sechs Monaten, wenn die beiden vorangegangenen Screeningtests negativ ausfielen.

Infos bei der BGW online
Genauere Informationen dazu finden sich bei der BGW unter www.bgw-online.de/nsv-nachsorge. Unter anderem lässt sich dort das aktuelle Nachsorgeschema als Übersicht herunterladen. Ferner gelangen Interessierte über die Internetseite der BGW auf einen vertiefenden Fachartikel zum Thema in der Zeitschrift ASU.

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Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2018
Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation

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