Schenkung im Pflegefall rechtswirksam ?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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wellage
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Schenkung im Pflegefall rechtswirksam ?

Beitrag von wellage » 20.12.2003, 21:04

Guten Tag,
ich habe eine Frage:

Meine Großmutter hat mir 700 Euro geschenkt, obwohl sie im Pflegeheim ist und Pflegestufe 2 hat. Jetzt hat sie ein Verwandter entmündigen lassen und will nun das Geld von mir zurück und behauptet, sie hätte es mir nicht schenken dürfen, da sie im Heim ist. Jetzt wüste ich gerne, ob ich das Geld wirklich wieder zurückzahlen muss.
Wer kann mir da helfen?
Danke schon mal im Voraus

Gast

Schenkung im Pflegefall rechtswirksam ?

Beitrag von Gast » 21.12.2003, 11:51

Hallo,
eine konkrete Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen. Daher zunächst einige allgemeine Hinweise: Wer pflegebedürftig ist, muss nicht automatisch in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sein.
Wenn bezüglich der Verwandten (konkret von wem?) eines Pflegebedürftigen behauptet wird, eine Schenkung hätte nicht erfolgen dürfen, dann ist dies unerheblich. Behauptungen kann jeder in den Raum stellen.
Wenn ein Pflegebedürftiger z.B. geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, dann wird er eines Betreuers bedürfen. Dieser Betreuer ist dann wahrscheinlich für vermögensrechtliche Entscheidungen zuständig. Sollte der Betreuer feststellen, dass Verfügungen erfolgt sind, die nach den Regeln des BGB nicht rechtswirksam sein konnten, dann muss er in aller Form den Vorgang aufgreifen und ggf. eine Forderung erheben, z.B. auf Rückzahlung einer nicht rechtswirksamen Schenkung.
Eine Entmündigung gibt es übrigens seit 1992 nicht mehr. Es wird sich um eine Rechtliche Betreuung handeln. Insoweit obliegt dem Betreuer die Rechtsmacht und nicht den Verwandten (natürlich kann ein Verwandter Betreuer sein).
M.E. müssen also einige Fragen abgeklärt werden.
Gruß Berti

Gast

Schenkung im Pflegefall rechtswirksam ?

Beitrag von Gast » 22.12.2003, 13:42

Auch Kranke / Behinderte /Pflegebedürftige dürfen Geschenke machen. Solche Schenkungen müssen grundsätzlich als korrekt angesehen werden.
Nur wenn jemand nicht im Vollbesitz der geistigen Kräfte war / ist, kann ein Schenkvorgang als nicht rechtmäßig eingestuft werden. Berti hat das richtig beschrieben.
Ich würde weiter abwarten, ob es einen Rechtsvertreter (Betreuer) gibt, der sich in angemessener Weise zu Wort meldet und sachlich begründet einen Rückforderungsanspruch geltend macht.

Klaus_Stickl

Pflegebedürftige können Geschenke machen

Beitrag von Klaus_Stickl » 01.01.2004, 17:17

1) Meine Großmutter hat mir 700 Euro geschenkt, obwohl sie im Pflegeheim ist und Pflegestufe 2 hat.
2) Jetzt hat sie ein Verwandter entmündigen lassen und will nun das Geld von mir zurück ....
3) Jetzt wüste ich gerne, ob ich das Geld wirklich wieder zurückzahlen muss.
Hallo,

(1) im Pflegeheim lebende Menschen sind grundsätzlich als geschäftsfähig anzusehen, die Pflegestufe ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.
(2) Entmündigungen gibt es nicht mehr. Vielleicht ist eine Betreuung gemeint. Insoweit wäre eine Aufklärung des Sachverhaltes notwendig. Verwandte haben aufgrund dieser Eigenschaft keine Vertretungsmacht und können nichts rechtswirksam fordern.
(3) Die Zurückzahlung könnte erst dann bedacht werden, wenn der Sachverhalt (2) geklärt ist. Es müßte ggf. geklärt werden, ob im Zeitpunkt der Schenkung eine Geschäftsunfähigkeit vorgelegen hat.

Ich stimme im übrigen Berti und Claudia zu!

MfG
Klaus Stickl

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