ALPENLAND - MitarbeiterInnen kämpfen für gerechten Lohn

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell


Herbert Kunst
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Pflege aufwerten - durch Vergütungserhöhungen

Beitrag von Herbert Kunst » 30.07.2009, 07:26

Wie mir scheint, ist die pflegerische Tätigkeit weitgehend unterbezahlt, so dass über Vergütungserhöhungen gesprochen werden müsste. Denn nur so können wir die Pflege attraktiver gestalten. Es werden in allernächster Zeit jede Menge zusätzliche Pflegekräfte benötigt.
Vergütungseinkürzungen sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Heim-Mitwirkung
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Beitrag von Heim-Mitwirkung » 30.07.2009, 11:38

Liebe Mitstreiter,

ich wurde um Unterstützung für die Pflegekräfte gebeten und bin dieser Bitte gerne nachgekommen:
"Die Mitarbeiter sind der wichtigste Erfolgsfaktor eines Unternehmens"


Sehr geehrte Frau Conle,

was bedeutet die oben stehende Aussage? Auf der einen Seite natürlich, dass ein Unternehmen nur erfolgreich sein kann, wenn die Mitarbeiter gute Arbeit leisten, und dass man deshalb viel Wert auf qualifizierte Beschäftigte legen muss. Auf der anderen Seite bedeutet dieser Satz aber auch, dass man als Arbeitgeber seine Angestellten gut zu behandeln und ihnen gute Arbeitsbedingungen schaffen muss ==> damit sie dauerhaft gute Arbeit leisten können. Nur so ist der für den Erfolg wichtige Faktor Motivation zu erreichen.

Die BewohnerInnen Ihrer Einrichtungen und deren Angehörigen können für das monatlich in Ihr Unternehmen "investierte" Geld eine gute Pflege und Versorgung erwarten. Das gelingt am ehesten durch gute, qualifizierte und motivierte Pflegekräfte.

Auf Ihren Internetseiten ist recht groß zu lesen: "Mit unserem Engagement stehen wir für mehr Menschlichkeit." Wenn Ihr Leitsatz ernst genommen werden soll, muss er gleichsam für BewohnerInnen Ihrer Einrichtungen, wie auch für Ihre MitarbeiterInnen gelten!

Verschiedenen Medienberichten ist zu entnehmen, dass Ihnen Ihr Leitsatz vielleicht etwas in Vergessenheit geraten sein könnte. Die schon länger andauernde Auseinandersetzung mit dem "wichtigsten Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens" schwächt Ihre Position am Markt und gefährdet langfristig den Ruf Ihrer Einrichtungen!

Aufgrund der demografischen Entwicklung werden wir künftig immer mehr pflegebedürftige Menschen haben. Wir haben aber bereits heute einen sich verschärfenden Wettbewerb - den Sie sicherlich längst zu spüren bekommen haben. Nur diejenigen, die im sozialen Bereich mit vorgelebter sozialer Kompetenz und in der Öffentlichkeit deutlich wahrnehmbarem Verantwortungsbewußtsein überzeugen können, werden sich gegenüber Wettbewerbern durchsetzen.

Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen das gelingen möge ...


Mit freundlichen Grüßen
-----------------------------------
Wer die PflegerInnen von ALPENLAND ebenfalls unterstützen möchte, kann sich als Zeichen der Solidarität eine vorbereitete Word-Datei herunterladen oder einen eigenen Text an das Unternehmen senden. Weitere Infos auf unseren eigenen Internetseiten sowie hier ...
Reinhard Leopold c/o SHG Angehörige u.
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
[heim-mitwirkung.de]

Rob Hüser
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Pflege aufwerten - durch Vergütungserhöhungen

Beitrag von Rob Hüser » 31.07.2009, 06:06

Herbert Kunst hat geschrieben:Wie mir scheint, ist die pflegerische Tätigkeit weitgehend unterbezahlt, so dass über Vergütungserhöhungen gesprochen werden müsste. Denn nur so können wir die Pflege attraktiver gestalten. Es werden in allernächster Zeit jede Menge zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Vergütungseinkürzungen sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen.
Guten Morgen,
die Pflege braucht mehr gut bezahltes Personal. Jeder Schritt in die andere Richtung ist nicht hinnehmbar. Deshalb sind Proteste auch sinnvoll und wohl bitter nötig. Auch die Bevölkerung muss aufgerüttelt werden, denn sie ist ja schnell dabei, wenn es um die Verurteilung bei vermeintlichen Pflegefehlern geht. Solche Fehler beruhen aber wohl weitgehend auf schlechter Personalausstattung. Also muss an dieser "Baustelle" nicht ab-, sondern aufgerüstet werden.
Das meint
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Bettina Olbing
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Wo bleibt der Aufschrei ?

Beitrag von Bettina Olbing » 01.08.2009, 08:37

Hallo Forum,
ich denke, "Alpenland" ist überall. Die Pflege wird nirgendwo üppig vergütet. Statt Vergütungsanhebungen zu diskutieren, kommt es mehr und mehr zu Lohnabsenkungen. Dies ist nicht nur aus der Sicht der Pflegekräfte inakzeptabel. Nein, auch die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen müssen sich zur Wehr setzen. Denn Lohnabsenkungen führen mehr und mehr zur Billigpflege. Die pflegerischen Leistungen werden an Qualität verlieren. Es gibt ja ohnhin schon genügend Mangelsituationen, und die werden verstärkt.
MFG Bettina
Pro Pflege - was denn sonst!

Brigitte Bührlen
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Transparenz ist gefordert

Beitrag von Brigitte Bührlen » 03.08.2009, 01:25

Transparenz ist gefordert

Woher kommt das Geld in der Pflege, wer bezahlt?
Wofür ist das eingesetzte Geld? Für die Versorgung des Pflegebedürftigen, oder nicht?
Wieso wird die Verwendung nicht offen gelegt, wieso gibt es keine Bilanzen?
Warum ist für Leistungserbringer und Leistungsbezieher nur noch ein Bruchteil des Geldes übrig? Für sie ist es doch eigentlich gedacht, oder nicht?
Wer kontrolliert die Gelderverwendung? Für die Pflegekassen der MDK...... für den erheblich höheren Privatanteil ....wer ?
Wieso wehren wir Angehörigen uns nicht, wer soll es denn sonst tun?
Warum solidarisieren wir Angehörigen uns nicht mit den Pflegekräften?
Warum kann es Beschäftigungskonzepte wie bei "Alpenland" geben? Alpenland ist kein Einzelfall, oder?

Fragen über Fragen..........

Rauel Kombüchen
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Transparenz ist gefordert

Beitrag von Rauel Kombüchen » 03.08.2009, 07:39

Brigitte Bührlen hat geschrieben:Woher kommt das Geld in der Pflege, wer bezahlt?
Wofür ist das eingesetzte Geld? Für die Versorgung des Pflegebedürftigen, oder nicht?
Wieso wird die Verwendung nicht offen gelegt, wieso gibt es keine Bilanzen? ....
Hallo,
es ist grundsätzlich so, dass die Pflegeeinrichtungen in umfangreiche Verhandlungen eingebunden sind, um erst dann die Heimentgelte festlegen zu können. Dabei müssen auch die Heimbeiräte beteiligt werden. Beteiligt an der Heimentgeltfestlegung und Kontrolle sind m. Wissens nach auch die Sozialhilfeträger. Ich gehe davon aus, dass gerade von dieser Seite gehörig Druck auf möglichst nachvollziehbare und kostengünstige Heimpflege gelegt wird. Ich sehe daher durchaus ein transparentes Geschehen.
Die einzelnen Entgeltbeträge sind m.E. keine "geheime Kommandosache." Ein großer Teil der Kosten entfällt auf die Vergütungen für das Personal und ist überhaupt nicht disponibel.
Siehe dazu u.a. die Informationen der BIVA unter
http://www.biva.de/index.php?id=539
und einen Heimvertrag
http://www.august-kayser-stiftung.de/Bi ... ai2009.pdf
Es gibt damit eine weitgehende Offenlegung und Durchsichtigkeit. Die Heime konkurrieren auch miteinander, so dass insoweit ohnehin ein Druck von der "Marktseite" besteht. Ich sehe eigentlich niemanden, der im Heimbereich über das normale Maß hinaus verdient. Dass dort verdient werden darf, geht nach den marktwirtschaftlichen Regeln grundsätzlich in Ordnung.
Was wird denn konkret ergänzend verlangt und vor allem, worauf wird dieses Verlangen gestützt? Oder geht es hier um Wünsche an den Gesetzgeber, die Nachweispflicht für Heimträger weitergehender zu differenzieren? Wie wird sie ggf. begründet? Diese ergänzenden Nachweispflichten müssten im Zweifel auch von anderen Dienstleistern im Gesundheitswesen verlangt werden, z.B. Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen.

Gruß
Rauel K.

Siehe auch Heimkosten-Infos unter
viewtopic.php?t=11241&highlight=heimpflege
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Brigitte Bührlen
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Beitrag von Brigitte Bührlen » 03.08.2009, 11:33

Sehr geehrter Herr Kombüchen,

Die Pflegeeinrichtung, der Dienstleister, ist verhandlungsberechtigt. Das ist wohl wahr.
Der Auftraggeber, der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter aber nicht!

Heimbeiräte sind oft nicht in der Lage die komplexen Verhandlungen nachzuvollziehen, außerdem haben sie nur ein Mitspracherecht, kein Mitbestimmungs-und Kontrollrecht über die Verwendung ihrer privat aufgebrachten Gelder.
Die Heimbewohner selbst sind, solange sie oder ihre Kinder noch Geld haben, die größten Kostenträger!

Die Aufschlüsselung der Heimkostenposition "Investitionskosten" beispielsweise lässt sehr zu wünschen übrig, von Transparenz kann leider keine Rede sein.
Was spricht gegen eine leistungsnachweisgestützte Abrechnung? Barcode o. ä? Das sollte doch im elektronischen Zeitalter kein Problem sein. Die zeitaufwändige Papierdokumentation wirkt mit Verlaub anachronistisch!

Die im Heimbereich Tätigen verdienen mit Sicherheit nicht über die Maßen, da gebe ich Ihnen völlig recht.
Die Trägerorganisationen aber verdienen sehr wohl, wie sonst konnten sie in der Zeit nach Einführung der Pflegeversicherung so rasant wachsen? Warum ist der "Pflegemarkt" eines der wenigen boomenden Marktsegmente, warum überschlagen sich Privatinvestoren mit Angeboten auf dem privaten Markt?

Das im Laufe eines Lebens verdiente und ersparte Geld von Pflegebedürftigen aber auch Gelder aus der solidarischen Sozialhilfe müssen in erster Linie für eine vertrags- charta-und leitbildgemäße Pflege ausgegeben werden, für nichts anderes!

Wenn ich glauben soll, dass für den pflegebedürftigen Leistungsbezieher und den in der Pflege tätigen Leistungserbringer zu wenig Geld für angemessene Versorgung und Bezahlung übrig ist, dann möchte ich den Beweis in Form von leistungsbezogenen Abrechnungen sehen.

Der Wettbewerb unter den Heimen, ja wie soll er denn finanziert werden? Dass ein Heim baulich schön aussieht, macht es nicht besser als ein anderes. Auch Noten, Sterne, usw überzeugen nicht. Menschen möchten sich wohlfühlen in einem Heim, sie möchten, dass man ihnen ihre Würde lässt und sie nicht nur als Biomasse versorgt.
Um eine humane Versorgung zu gewährleisten müssen Menschen Menschen betreuen, es müssen also mehr Menschen zu vernünftigen Arbeitsbedingungen in den Heimen arbeite.

Um auf Ihre Fragen zurückzukommen:
Pflegebedürftige oder ihre Bevollmächtigten (Angehörige, Freunde, Betreuer) werden zukünftig ein mit Trägern, MDK und Sozialhilfeträgern gleichberechtigtes Mitbestimmung-und Kontrollrecht über die Verwendung privat aufgebrachter Gelder im Pflegebereich fordern.
Sie müssen an Pflegesatz-und Heimentgeltverhandlungen als rechtlich gleichberechtigte Partner teilnehmen.

Für die die geistig/seelischen Bedarfe der Pflegebedürftigen, für die "gefühlte Menschlichkeit" muss es eine Kostenstelle geben, auf jeden Fall einen qualifizierten Personaleinsatz.
Diese Betreuung kann nicht nur im Ehrenamt oder Niedriglohnbereich erbracht werden.

Selbstverständlich haben diese Forderungen eine politisch/gesetzgeberische Dimension.

Mit freundlichem Gruß,
Brigitte Bührlen

Rob Hüser
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Pflegebedürftige Menschen im Mittelpunkt

Beitrag von Rob Hüser » 03.08.2009, 12:12

Hallo Brigitte,

ich bin kein Heimvertragsexperte und kann mich eigentlich nur mit Zurückhaltung äußern:

Die Stärkung der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist mir ein Anliegen. Deshalb finde ich auch die Aktivitäten von Pro Pflege ... so wichtig.
Allerdings scheinen mir die Rahmenbedingungen, unter denen Leistungsentgelte ermittelt und letztlich in langwierigen Verhandlungen / Schiedsverfahren festgesetzt werden, als sehr eng und nicht etwa so, dass damit die Heimträgerseite über Gebühr ("goldene Nase") verdienen könnte. Aufgrund der Rahmenvorgeben sind die Entgelte m.E. ausreichend kontrolliert.

Die BewohnerInnen (oder BewerberInnen) können sich am "Markt" orientieren und den preisgünstigten Anbieter auswählen. Nach meinen Informationen ist es z.T. schon so, dass anhand vieler Kriterien ausgewählt werden kann. Insoweit ist das ein Markt mit Angebot und Nachfrage.

Mittlerweile gibt es auch bundesgesetzliche Regelungen, die sich mit dem Vertragsgeschehen näher befassen. Dazu fand ich hier einige Beiträge:
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
viewtopic.php?t=11074&highlight=vertrag
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
viewtopic.php?t=10986&highlight=vertrag
WBVG - Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
viewtopic.php?t=11330&highlight=vertrag
Sind diese neuen Vorschriften bereits in die Überlegungen einbezogen worden?

Vielleicht sollte in der Tat versucht werden, seitens der Heimnutzerseite stärkere Einwirkungsmöglichkeiten zu erlangen. Ich fürchte allerdings, dass dies gut begründet werden muss. Denn die "andere Seite" wird kräftig dagegen halten.

Wichtig erscheint mir durchzusetzen, dass die HeimbewohnerInnen immer die Leistungen bekommen, die nach den aktuellen pflegerischen Gesichtspunkten notwendig sind. Insoweit sehe ich auch Begründungspflichten auf der Heimseite. Eine vorgegebene Minutenpflege éxistiert im Heimgeschehen eigentlich nicht.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn es zu einer allseits befriedigenden Regelung käme, die die vertraglichen Bedingungen für die Nutzerseite verbessert. Vielleicht höre ich hier demnächst mehr?

Viele Grüße
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Beitrag von Heim-Mitwirkung » 04.08.2009, 22:07

Zu den Tranzparenz-Argumenten:
(Bundes-)HeimG § 7 Erhöhung des Entgelts: (noch in diversen Bundesländern gültig)

- "Die Erhöhung des Entgelts bedarf außerdem der Zustimmung der Bewohnerin oder des Bewohners ...

- "Bewohner sowie der Heimbeirat müssen Gelegenheit erhalten, die Angaben des Trägers durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen ...

- "Der Träger ist verpflichtet, Vertreterinnen und Vertreter des Heimbeirats oder den Heimfürsprecher rechtzeitig vor der Aufnahme von Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie über Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen anzuhören und ihnen unter Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit der geplanten Erhöhung zu erläutern.

- Außerdem ist der Träger verpflichtet, Vertreterinnen und Vertretern des Heimbeirats oder dem Heimfürsprecher Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Stellungnahme gehört zu den Unterlagen, die der Träger rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungen den als Kostenträgern betroffenen Vertragsparteien vorzulegen hat.

- Vertreterinnen und Vertreter des Heimbeirats oder der Heimfürsprecher sollen auf Verlangen vom Träger zu den Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie über Vergütungsvereinbarungen hinzugezogen werden. ..."
SCHÖNE GESETZE - KEINE KONSEQUENZEN ...
Das alte Bundes-Heimgesetz hat hier m.E. für die Heimbewohner gute Möglichkeiten vorgesehen. Dennoch sind Heimbeiräte, Heimfürsprecher oder andere Vertretungsberechtigte sehr oft nicht in Entgeltveränderungen einbezogen worden!

Leider sind die vorhandenen Möglichkeiten in den seltensten Fällen auch deswegen kaum nutzbar gewesen,
- weil Heimbewohner und ihre legitimierten Vertreter oft nicht oder nur unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt waren (und es noch sind)
- weil Heimbewohner aufgrund ihres Alters und ihrer beeinträchtigen Gesundheit (mind. Pflegestufe I) meist ihre nicht Rechte wahrnehmen können
- weil es rechtlich keine Auswirkung hat, wenn der Heimbetreiber z.B. den Heimbeirat NICHT vor Entgelterhöhungen informiert, NICHT anhört oder NICHT Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen einräumt


In neuen Landes-Heimgesetzen sind die Rechte der Heimbewohner teils gestärkt, teils deutlich beschnitten worden.

Positiv-Beispiel Bayern (lehnen sich offenbar ans alte HeimG an):
Art. 5 Bayerisches "Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG):

"Im Fall der Erhöhung des Entgelts sowie der Entgeltbestandteile hat der Träger die Bewohnerinnen und Bewohner vier Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, von der voraussichtlichen Erhöhung schriftlich unter Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.

Die Bewohnervertretung oder der Bewohnerfürsprecher ist rechtzeitig vor Aufnahme von Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen anzuhören.

Zu diesem Zweck sind der Bewohnervertretung oder dem Bewohnerfürsprecher unter Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit geplanter Entgelterhöhungen zu erläutern."
Negativ-Beispiel NRW:
Durchführungsverordnung des "Wohn- und Teilhabegesetzes" (WTG) von NRW:

"Sie (Bewohnerbeiräte) können mitbestimmen, wenn es um die Grundsätze der Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung in der Betreuungseinrichtung geht."

Kap. 3, § 20: Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, dem Beirat auf Nachfrage mitzuteilen, wie Finanzierungsbeiträge einer Bewohnerin oder eines Bewohners verwendet werden. In diesem Fall müssen die Mitglieder des Beirates über das, was sie erfahren, schweigen.
Die Menschen in NRW werden offensichtlich an dieser Stelle klar benachteiligt. Und es wird deutlich, wie durch die neuen Länder-Heimgesetze und damit verbundene Intransparenz sowie der Nichtvergleichbarkeit, die Rechte von Bürgern einzelner Bundesländer drastisch beschnitten werden. Da stellt sich u.U. die Frage, ob das nicht gegen das Grundgesetz bzw. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Aber was soll man sich da aufregen, wenn wahrscheinlich auch künftig Heimbetreiber/-träger bei Nichtbeachtung der Gesetze und Verordnungen kaum mit wirklichen Konsequenzen zu rechnen haben ...


Zu den Bilanzen und deren Veröffentlichung möchte ich einen Tipp geben:

http://www.unternehmensregister.de



FAZIT:

Die Rechte der Pflegebedürftigen müssen nicht nur gestärkt werden. Mindestens genauso wichtig ist die Aufklärung und Information über diese Rechte. Bei den Heimgesetzen ist leider schon das "Kind im Brunnen", weil mit 16 unterschiedlichen Länder-Heimgesetzen keine Tranzparenz in Deutschland herzustellen ist ...

Leider sind die Betroffenen selbst (Pflegebedürftige und ihre Angehörigen/Betreuer) bei den Gesetzgebungsverfahren nicht dabei gewesen ...
Zuletzt geändert von Heim-Mitwirkung am 05.08.2009, 00:21, insgesamt 5-mal geändert.
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Beitrag von Heim-Mitwirkung » 05.08.2009, 00:07

Ein erneuter Hilferuf der Pflegekräfte von ALPENLAND (eMail vom 03.08.2009):

"... Die Situation bei der Alpenland spitzt sich zu: Am Freitag haben aktive Kolleginnen aus der Alpenland Einrichtung in Öhringen ihre fristlose Kündigung erhalten (darunter auch die Betriebsrat-Vorsitzende).

All denjenigen, die schon Soli-/Protestschreiben an den Arbeitgeber geschickt haben, ein herzliches Dankeschön. Alle anderen bitte ich dringlich, dies noch zu tun und uns auch eine Rückmeldung darüber zu geben. Das genau ist jetzt für die Kolleginnen und Kollegen in der Alpenland ein wichtiges Signal. ..."


Wer die PflegerInnen von ALPENLAND unterstützen möchte, kann sich als Zeichen der Solidarität die Word-Datei hier herunterladen und an das Unternehmen senden.
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Alpenland lässt ver.di Sekretär durch Polizei entfernen

Beitrag von Heim-Mitwirkung » 06.08.2009, 14:06

Alpenland lässt ver.di Sekretär durch Polizei entfernen und betreibt Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden

In der Tarifauseinandersetzung mit dem Unternehmen Alpenland, einer Betriebsgesellschaft für Pflege- und Altenheime mit Sitz in Sonthofen, hat sich die Situation nochmals zugespitzt.

In der Betriebsstätte in Öhringen waren die Beschäftigten heute Morgen zu einer Betriebsversammlung auf Veranlassung des Arbeitgebers eingeladen. Nachdem Betriebsverfassungsgesetz kann nur der Betriebsrat einladen und sind im Betrieb vertretene Gewerkschaften teilnahmeberechtigt. Für ver.di sollte ein Gewerkschaftssekretär teilnehmen, um in der Versammlung die Positionen der Beschäftigten zu vertreten. Der Arbeitgeber untersagte daraufhin ver.di den Zutritt.

Den zuständigen Gewerkschaftssekretär Anton-Eugen Schmid ließ Alpenland durch die Polizei vom Betriebsgelände entfernen.

Schmid bezeichnete diesen Vorgang als "Provokation". ver.di überlegt sich, erneut rechtliche Schritte einzuleiten. Alpenland hatte in den vergangenen Monaten mehrmals rechtliche Auseinandersetzungen mit ver.di geführt und jeweils in allen Punkten vor Gericht verloren. Schmid: "Wir lassen die Beschäftigten nicht mit diesem Arbeitgeber alleine. Alpenland kann sicher sein, dass ver.di keine Ruhe geben wird, bis wieder Vernunft das Handeln dieses Arbeitgebers bestimmt."

In der Einrichtung in Sulz betreibt Alpenland die Kündigung der örtlichen Betriebsratsvorsitzenden. Die Kollegin ist zugleich Mitglied in der ver.di Tarifkommission. ver.di vermutet, dass sie allein deshalb gekündigt werden soll. Alpenland begründet dieses Vorgehen damit, dass die Betriebsratsvorsitzende widerrechtlich und in betrügerischer Absicht Betriebsratsschulungen besucht und damit einen Vermögensschaden beim Arbeitgeber verursacht habe.

ver.di bestreitet dies vehement: Der Betriebsrat habe den Arbeitgeber sowohl über die zeitliche Lage und den Inhalt der Schulungsmaßnahmen rechtzeitig unterrichtet.

Jürgen Lippl, zuständiger ver.di Sekretär: "Wenn ein Arbeitgeber mitten in einer Tarifauseinandersetzung wegen eines solchen Sachverhaltes Strafantrag stellt und die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden betreibt, so kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es in erster Linie darum geht, eine unbequeme Mitarbeiterin loszuwerden und die restliche Belegschaft dadurch einzuschüchtern."

Die Altenheimkette betreibt in Baden-Württemberg acht Einrichtungen. Seit November 2005 haben die Beschäftigten von Alpenland keine Lohnerhöhung mehr bekommen. ver.di fordert rückwirkend ab 1. April 2008 eine Lohnerhöhung von 8 Prozent und für das Jahr 2009 eine Lohnerhöhung von 5 Prozent, um annähernd einen Anschluss an den öffentlichen Dienst zu erreichen.

Der Arbeitgeber hat bislang kein Angebot vorlegt und die für Freitag geplanten Verhandlungen abgesagt. In zwei Einrichtungen von Alpenland fanden am 7. Mai 2009 und am 10. Juni 2009 kurzfristige Warnstreiks statt.

Das Unternehmen schreckte dabei nicht davor zurück, seine Beschäftigten einzuschüchtern, Streikende auszusperren und rechtlich zu belangen.

Quelle: ver.di, Presseinfo vom 06.08.2009
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Mobilmachung für GUTE PFLEGE!

Beitrag von Service » 12.08.2009, 12:59

Mobilmachung für GUTE PFLEGE!

Hier eine Info (Links) für eine gute Sache: Wir machen mobil für GUTE PFLEGE!
http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/indexx.html (....Klick weiter...)
http://stuttgart.verdi.de/fachbereiche/fb03/altenpflege
https://gesundheit-soziales.verdi.de/br ... ltenpflege

mfg
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PflegeCologne
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Pflege aufwerten - wir alle sind gefordert

Beitrag von PflegeCologne » 16.08.2009, 07:10

Rob Hüser hat geschrieben: ...... die Pflege braucht mehr gut bezahltes Personal. Jeder Schritt in die andere Richtung ist nicht hinnehmbar. Deshalb sind Proteste auch sinnvoll und wohl bitter nötig. Auch die Bevölkerung muss aufgerüttelt werden, denn sie ist ja schnell dabei, wenn es um die Verurteilung bei vermeintlichen Pflegefehlern geht. Solche Fehler beruhen aber wohl weitgehend auf schlechter Personalausstattung. Also muss an dieser "Baustelle" nicht ab-, sondern aufgerüstet werden. ....
Hallo Rob,
ja, so sehe ich das auch. Man kann dem Personal von ALPENLAND nur Erfolg wünschen!
Lb Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Beitrag von Heim-Mitwirkung » 07.10.2009, 17:14

Aktuelle Meldung vom 07.09.2009 - leider keine gute:

Schikane. Nichts als Schikane

Altenheimbetreiber Alpenland setzt auf Einschüchterung und beschäftigt Gerichte – ver.di: Notfalls Arbeitskampf ausdehnen

Als Lilly* das Schreiben in den Händen hält, traut sie ihren Augen nicht. Sie ist von ihrem Arbeitgeber einiges gewohnt. Aber dass er eine fristlose Kündigung androht? An diesem Nachmittag sieht sie noch einmal in ihr Postfach. Glück gehabt. Damit sieht sie das Schreiben rechtzeitig und der Betriebsrat kann – mit Unterstützung von ver.di - innerhalb der Drei-Tages-Frist reagieren. Die Kündigungsandrohung wurde damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Lilly ermittelt. Genauer: Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, denn ihr Arbeitgeber hat die 33 Jahre alte Altenpflegerin aus zweifelhaften Gründen angezeigt. Dass die Staatsanwaltschaft diesem Vorwurf nachgeht, weil sie ihm nachgehen muss, nimmt der Arbeitgeber zum Anlass, beim Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung zu verlangen. Der Betriebsrat hat der Kündigung übrigens nicht zugestimmt.

Lilly ist nicht die Einzige, die in die Schusslinie des Altenheim-Betreibers Alpenland geraten ist. Auch Eva*, Lillys Kollegin einer anderen Alpenland-Einrichtung, muss sich wehren. Auch hier sind die Gründe an den Haaren herbeigezogen, irgendwie zusammengezimmert. Offenbar geht es Alpenland nicht darum, bei einem möglichen Gerichtsverfahren Recht zu bekommen. „Es geht um Einschüchterung“, mutmaßt Günter Busch vom ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg. Die Unternehmensleitung setzt offenbar vieles daran, kritische Betriebsräte kalt zu stellen. Derweil hat sie bei den laufenden Tarifverhandlungen nur ein Ziel: Die Löhne zu senken. „Beides wird Alpenland nicht schaffen“, ist sich Busch sicher.

Es war nicht immer so bei Alpenland, dem Unternehmen mit Sitz im bayerischen Sonthofen. Alpenland, das Haus für Betreuung und Pflege, wie es sich selbst nennt, führt Altenheime. Vorrangig in Baden-Württemberg, aber auch in Berlin gibt es Einrichtungen dieses Unternehmens. Noch vor einigen Jahren wollte Alpenland vor allem mit Qualität glänzen – mit überdurchschnittlicher Qualität. Auch heute steht dies noch auf dem Papier, doch inzwischen wechselte mehrfach die Geschäftsführung, auch Personal wurde abgebaut.

Nicht mit und nicht ohne Koch
Derzeit fungiert Jürgen von Wascinski als Prokurist von Alpenland. Vor einigen Jahren war er bei der Charité in Berlin, soll dabei aber keine glückliche Hand im Umgang mit Menschen bewiesen und zur Verunsicherung vieler Mitarbeiter beigetragen haben, heißt es in Medienberichten (FTD). Auch Rechtsanwalt Franz-Michael Koch war bei der Charité, allerdings einige Jahre zuvor. Koch fungierte zwischen 1993 und 1998 als Justiziar der Charité, nun berät er Alpenland. Wobei die Beratung weit geht – bis hin zu den Tarifverhandlungen. Besser: Ohne Koch scheint bei Alpenland gar nichts zu gehen. Und mit Koch auch nicht. Die Tarifverhandlungen für die knapp 500 Beschäftigten, die bei den acht Alpenland-Einrichtungen in Baden-Württemberg arbeiten, treten seit Monaten auf der Stelle. ver.di will bei den Tarifverhandlungen durchsetzen, dass die Beschäftigten Anschluss halten an die Tarife des öffentlichen Dienstes.

Alpenland dagegen hat nur eines im Sinn: Dem Unternehmen ist das derzeitige Tarifniveau zu hoch. Die Beschäftigten sollen für weniger Geld länger arbeiten. Monatelang pochte Alpenland auf einen Notlagentarifvertrag. Inzwischen machte das Unternehmen eine Kehrtwendung: Obwohl ver.di bereit ist, auch eine Notlagenregelung zu verhandeln, hat das Unternehmen bisher noch immer nicht den externen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Wirtschaftsunterlagen beauftragt. Die Kosten hierfür müsste Alpenland übernehmen.

Ein weiteres Angebot von Alpenland kam ins Spiel. Die Beschäftigen sollen für drei Jahre 40 Stunden statt 38,5 Stunden arbeiten, weniger Weihnachtsgeld bekommen, und die Vorteilsregelung, dass die Beschäftigten Heiligabend und Silvester unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden sollen, soll entfallen. Wohl bemerkt: Nach dem „Angebot“ von Alpenland soll das gelten, ohne dass das Unternehmen seine Notlage vor einem unabhängigen Prüfer ausbreitet. Statt alles dafür zu tun, dass die Tarifverhandlungen endlich vorankommen, hat sich Anwalt Koch darauf verlegt, kiloweise Papiere zu produzieren: Schriftsatz folgt Schriftsatz. Tarifverhandlungen werden zudem immer wieder verschoben und an neue Bedingungen geknüpft.

Im Frühjahr wurde es ver.di zu bunt. In Betriebsversammlungen wurden die Beschäftigten über die Tarifsituation informiert. Und es wurde gestreikt. In der Alpenland-Einrichtung in Sulz am Neckar dauerte der Streik exakt eine Stunde. Es sollte nur eine Warnung sein. Deshalb war zuvor ein Notdienst organisiert worden. Keine der Seniorinnen, keiner der Senioren sollten unter der Auseinandersetzung leiden. Doch seither wurde die Lage noch bizarrer: Der Arbeitgeber organisiert Aussperrungen, ver.di-Vertreter erhielten Hausverbote, Betriebsräte werden schikaniert. Anwälte müssen Beschäftigten und Betriebsräten zu ihrem Recht verhelfen.

Unhaltbare Kündigungen, dubiose Strafanzeigen
Unhaltbare Kündigungsgründe, dubiose Strafanzeigen – Alpenland setzt alles daran, nicht nur ver.di, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte zu beschäftigten. Auf Kosten der Steuerzahler. Da werden einer Betriebsrätin Behauptungen untergeschoben und daraus wird ein Prozessbetrug konstruiert. Fast überflüssig zu erwähnen, dass Alpenland bisher in allen wesentlichen Fragen vor dem Gericht kläglich scheiterte. Weiter wird ver.di mit Klagen gedroht und der Druck auf Betriebsräte hört nicht auf. Betriebsratswahlen geraten zu juristischen Haarspaltereien.

„Wer sich wehrt, wird sofort angegangen“, weiß Hannelore Herrmann vom ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg. Vor allem, wenn es sich um ver.di-Mitglieder handelt. Weit lieber als ver.di sähe Alpenland, sprich Anwalt Koch, wohl eine gelbe Gewerkschaft im Haus. Doch all die Mühen, ver.di herauszudrängen, all die Förderung des arbeitgeberfreundlichen „DHV – die Berufsgewerkschaft“, wie sich die gelbe Gewerkschaft nennt, hatten keinen Erfolg. Bei der neuen Wahl errang ver.di alle Sitze des Betriebsrates in Schwenningen.

Weder ver.di noch die Beschäftigen wollen sich diesem Druck beugen. Zu viel steht auf dem Spiel: Es geht um die Arbeitsbedingungen und die Einkommen von knapp 500 Beschäftigten.

Wenn Alpenland nicht einlenkt, wird ver.di die Streiks weiter ausdehnen.
Derzeit sieht es danach aus, als ob Alpenland, besser Anwalt Koch, ein Exempel statuieren will: Offenbar sollen die Beschäftigten aus schierer Angst auf ihre Rechte verzichten. Ohne eine wirksame Interessenvertretung kann dann Alpenland nach Gutdünken schalten und walten. So mag das Kalkül von Alpenland aussehen. Dafür ist das Unternehmen offenbar bereit, Anwalt Koch teuer zu bezahlen. Zumal Beobachter mutmaßen, dass der Anwalt für die von ihm ausgegebene harte Linie inzwischen vermutlich mehr Honorar in Rechnung gestellt hat, als eine saftige Lohnerhöhung der Beschäftigten verschlungen hätte.

Hinzu kommt: Als Folge der Kündigungsversuche, der haltlosen Anschuldigungen, des Drucks, den der Arbeitgeber nicht müde wird, auf die Beschäftigten auszuüben, hat sich auch das Klima in den Einrichtungen deutlich verschlechtert. Das entgeht auch den Angehörigen und den Pflegebedürftigen nicht. Mit Sorge sehen die Beschäftigten, dass der Ruf von Alpenland leidet – als Ergebnis einer zweifelhafter Unternehmenspolitik gegenüber ihren Beschäftigten. Und das in einer Branche, für die qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wichtigste Pfund sind.

*Namen geändert

Quelle: ver.di - InfoPost Altenpflege 108/09
Reinhard Leopold c/o SHG Angehörige u.
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
[heim-mitwirkung.de]

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