Wem obliegt die Dienstplangestaltung ...?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gast

Wem obliegt die Dienstplangestaltung ...?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 11:46

Wem obliegt die Dienstplangestaltung bzw. die Verantwortung hierfür?

Wem obliegt die Dienstplangestaltung bzw. die Verantwortung hierfür?
Eine immer wieder heiß diskutierte Frage, jetzt auch im Weiterbildungskurs. Wer hat eine passende Antwort parat?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Schneider

Gast

Re: Wem obliegt die Dienstplangestaltung ...?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 11:46

Hallo Julia, die Dienstplangestaltung obliegt demjenigen, dem der Arbeitgeber diese Aufgabe übertragen hat. In der Regel wird diese Kompetenz bei der Stationsleitung liegen - Näheres ergibt sich u.a. aus der Stellenbeschreibung. Wenn die Dienstplangestaltung bei der Stationsleitung liegt, hat sie auch insoweit die Verantwortung. D.h. sie muss für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einstehen und natürlich bei Personalausfällen Planänderungen verfügen. Gruß Berti

Gast

Re: Wem obliegt die Dienstplangestaltung ...?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 11:47

Siehe auch zahlreiche Texte zum Dienstplan im archivierten Forum (unter "Suchen" aufrufbar!)
Sven

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