johannes hat geschrieben: ..... Kann es sein, daß die Angst vor Haftungsfällen eine Blockade des Notwendigen darstellt? Kann jemand haftbar gemacht werden, der Dienst nach Vorschrift - also gesetzeskonform - macht? Gibt es hier keine Rechtskundigen, die diese grundsätzliche Frage beantworten können?
Sollte die Antwort klar sein, dann nichts wie ran ans Eingemachte und den bisher resistenten Politikern ihre eigenen menschenverachtenden Regeln um die Ohren hauen, bis sie nicht mehr wissen, ob sie Männchen oder Weibchen sind.
Es kann doch nicht sein, daß Pflegekräfte wie Sklaven mit der Peitsche zu immer mehr Höchstleistungen getrieben werden - bis sie fertig sind. Ex und hopp!?
Hallo Johannes
man geht davon aus, dass Arbeitnehmer immer mit der erforderlichen Sorgfalt tätig werden müssen. Wenn Dienstleistungen nicht vollständig erledigt werden können, muss immer noch mit der vorgegebenen Sorgfalt darüber befunden werden, was denn Vorrang haben soll und was nicht.
Die Frage nach dem korrekten Handeln bzw. Unterlassen wird also bleiben.
Ich denke, dass die Arbeitnehmer nach der gegebenen Rechtslage mehr mit Überlastungsanzeigen reagieren müssen. Dann können sie auch ruhig bestimmte Dienstleistungen zurückstellen oder gar unterlassen. Sie haben ja den Arbeitgeber informiert und sind insoweit rechtlich entlastet.
Dass solche Verfahrensweisen nicht für besonders gute Stimmung sorgen, versteht sich. Aber in irgendeiner Form muss reagiert werden. Weiter so nach dem alten Trott war gestern!
MfG Sabrina