Arzneimittel verblistern - Arzneimittelsicherheit

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Presse - SANICARE

Arzneimittel verblistern - Arzneimittelsicherheit

Beitrag von Presse - SANICARE » 06.07.2006, 17:28

Kammer verzichtet auf Revision: Sanicare darf Arzneimittel verblistern
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist rechtskräftig


Jetzt ist es besiegelt: Nach mehrjährigen Auseinandersetzungen mit der Bezirksregierung Weser-Ems und der Apothekerkammer Niedersachsen erhält die Sanicare-Apotheke endgültig die Erlaubnis zur automatischen Medikamentenstellung in Pflegeeinrichtungen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Mai dieses Jahres ist seit dieser Woche rechtskräftig, denn die Apothekerkammer Niedersachsen verzichtete auf eine mögliche Revision.

Eine Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und die Verbesserung der Therapietreue, neudeutsch Compliance, sind laut Apothekeninhaber Johannes Mönter die größten Vorteile des individuellen Verblisterns der Medikamente. Das kostendämpfende Potenzial sei hierbei nicht zu unterschätzen, betont der Sanicare-Chef: „Ist die Therapietreue besser, ersparen wir dem Patienten Folge- bzw. unnötige Begleiterkrankungen und dem Gesundheitswesen somit vermeidbare Behandlungskosten.“

Derzeit verblistert Sanicare Medikamente für die Bewohner in insgesamt 10 Pflegeeinrichtungen. Für eine Expansion steht man in den Startlöchern: Nicht nur Verträge mit weiteren Pflegeeinrichtungen liegen zur Unterschrift bereit, sondern auch die Ausweitung auf den ambulanten Bereich ist geplant. Die Versandapotheke verfügt derzeit über rund 250.000 Kunden und will zukünftig auch den chronisch kranken Patienten die individuelle, automatische Verblisterung ihrer Medikamente anbieten.
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(Hintergrundinformation zum Thema „Verblistern“)
Die Sanicare-Apotheke portioniert und verpackt mit Hilfe eines computergestützten Medikamentenstellgerätes Arzneimittel individuell für Bewohner in Pflegeeinrichtungen. „Verblistern“ wird dieses Verfahren genannt. Die Verpackung jeder einzelnen Kapsel oder Tablette enthält eine detaillierte Aufschrift mit konkreten Angaben zur Anwendung des Arzneimittels. Pflegekraft und Pflegeheimbewohner sind schnell und sicher über die Medikamente und ihre richtige Einnahme informiert. Die Arzneimittelsicherheit steigt. Außerdem sparen die Pflegekräfte Zeit, denn sie müssen die Pillen für ihre Bewohner nicht per Hand einzeln ausdrücken und in Dosierungsschächtelchen sortieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 6.7.2006
Kontakt: SANICARE – Die Versandapotheke, Grüner Weg 1, 49196 Bad Laer - Pressesprecherin: Simone Brundiek, Tel.: 05424 / 801-233; email: simone.brundiek@sanicare.de

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„Verblistern hat Nachteile!“

Beitrag von Presse » 25.11.2006, 13:27

„Verblistern hat Nachteile!“

Die Medikamentenversorgung in Alten- und Pflegeheimen ist bisweilen eine knifflige Angelegenheit. Expertin Birgit Jaster von der Apothekerkammer Niedersachsen gab den Lesern am Altenpflege-Telefon hilfreiche Tipps für die Praxis

...
Weiter unter
http://www.vincentz.net/altenpflege/AP_ ... schaft.pdf

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Verblisterung der Medikamente für pflegebedürftige Menschen

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2006, 13:54

..... Die industrielle Verblisterung von Medikamenten in auf den Patienten individuell zugeschnittene Wochen- oder Monatseinheiten könnte eine kleine Revolution in der Arzneimittelversorgung in Gang setzen. Der verordnende Hausarzt könnte bei chronisch kranken und multimorbiden Patienten vermutlich eine bessere Compliance erreichen. .....

Verblisterung der Medikamente für pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen

Die individuelle Zusammenstellung - Verblisterung - der für pflegebedürftige Menschen (in ambulanter oder stationärer Versorgung Betreuung) und chronisch kranke Menschen ärztlich verordneten Medikamente durch eine Apotheke kann als eine Möglichkeit der sicheren Arzneimittelversorgung angesehen werden. Nichtärztliches Personal (z.B. Pflegepersonal) und Angehörige können so entlastet werden. - Allerdings müssen an die Verblisterung bestimmte Erwartungen verbunden werden; z.B.:

Die Medikation muss auf einer ärztlichen Entscheidung beruhen, die sich allein an einer zwingenden medizinischen Indikation zu orientieren hat. Die Verordnung und Gabe von Medikamenten zur bloßen Ruhigstellung - als pflegeerleichternde Maßnahme - ist nicht akzeptabel und ist ggf. als freiheitsbeschränkende Maßnahme strafrechtlich relevant (§ 239 StGB).

Die mit einer Verblisterung verbundenen Einsparungen, vor allem im personellen Bereich, müssen vollständig dazu genutzt werden, diese Ressourcen für die sonstige Versorgung der pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zu nutzen. D.h., die frei gewordenen Personalkapazitäten müssen vollständig dazu dienen, soziale Zuwendungen durch das Pflegepersonal zu ermöglichen bzw. auszuweiten.

Dies insbesondere deshalb, weil die Stellenausstattung v.a. in der pflegerischen Versorgung völlig unzureichend ist. Man spricht von einem zusätzlichen Stellenbedarf in der Pflege von mindestens 20%. Vgl. dazu die Beiträge unter:
Stellenschlüssel für das Heimpersonal
viewtopic.php?t=3917&highlight=stellenausstattung
Altenpflegebedingungen verbessern, statt verschlechtern!
viewtopic.php?t=4926&highlight=stellenausstattung
Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?
viewtopic.php?t=3807&highlight=stellenberechnung
Ständige Überbelegung auf unserer internistischen Station
viewtopic.php?t=5307&highlight=stellenberechnung

Im Übrigen gilt:
Die beste und kostengünstige Medizin ist liebevolle Zuwendung – speziell bei Demenzkranken!
Näheres dazu unter
http://www.pflege-shv.de/Thema%203%20Zu ... amente.htm -
Vonnöten ist ein ergebnisorientiertes Gesundheitssystem!


Werner Schell - Siehe auch unter viewtopic.php?t=4480
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Verblisterung schafft Zeit

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2007, 18:40

Die Zeitlschrift „CAREkonkret“, Die Wochenzeitschrift für Entscheider in der Pflege, berichtet in ihrer Ausgabe vom 02.02.2007 über:

„Projekt zum Medikamenten-Management – Verblisterung schafft Zeit“
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neuverblistern von Arzneimitteln kostet viel & bringt we

Beitrag von Service » 25.02.2007, 14:18

Pressemitteilung 024/2006
Dienstag 27.06.2006

Neuverblistern von Arzneimitteln kostet viel und bringt wenig

Berlin (VFA). "Nutzen nur für wenige, schwer identifizierbare Patienten, aber per Saldo keine erkennbaren ökonomischen Vorteile" - das ist das Resumée eines Gutachtens über den Sinn des industriellen Neuverblisterns von Medikamenten für chronisch kranke Patienten. Heute stellte Prof. Dr. Eberhard Wille vom Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim das im Auftrag des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller erarbeitete Gutachten in Berlin vor.

Ein chronisch Kranker muss oft mehrmals täglich mehrere Medikamente einnehmen. Das brachte Unternehmen darauf, für Patienten individuelle Wochenblister anzufertigen, die für jeden Einnahmezeitpunkt die richtigen Tabletten oder Kapseln verschiedener Hersteller zusammengepackt enthalten. Ihrer Meinung nach brächte das nicht nur eine Erleichterung für den Patienten, sondern auch Vorteile für das Gesundheitssystem, da so die Therapietreue (Compliance) gefördert und Folgekosten aufgrund unregelmäßig durchgeführter und deshalb weniger wirksamer Therapien vermieden werden könnten.

Wille, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist, hält demgegenüber fest: "Die Neuverblisterung ist gegenüber der herkömmlichen Arzneimittelversorgung von vorn herein mit einigen Nachteilen behaftet." So ist vom Kostenaufwand her für die industrielle Fertigung eines Blisters ca. 1,50 Euro anzusetzen (noch mehr bei Fertigung in einer Apotheke), und für die Abgabe an den Patienten durch die Apotheke weitere 1,50 Euro. Mindestens soviel müssten also die Kassen pro Blister im Falle einer Kostenerstattung an anderer Stelle wieder einsparen, damit sich das Verblistern tatsächlich rechnet.

Zum zweiten brächte die Versorgung mit Wochenblistern für Patienten eine massive Einschränkung der ihm zur Verfügung stehenden Arzneimittel mit sich; denn kein Anbieter für Neuverblisterung wäre imstande, alle zugelassenen Arzneimittel in seine Fertigungsstraßen einzubeziehen. Ein Anbieter hat beispielsweise angekündigt, sich auf nur 400 Arzneimittel - von rund 15.000 nach Hersteller, Wirkstoff, Dosis und Darreichungsform unterschiedlichen Präparaten - zu beschränken. Dies bedeutet im Umkehrschluss für den Arzt, dass er künftig aus einer engen Positivliste verordnen müsste. Die Neuverblisterung ist auch für viele Arzneimittel prinzipiell nicht anwendbar. So lassen sich beispielsweise injektionspflichtige Arzneimittel nicht in die Blister einbeziehen.

Die behaupteten Vorteile können diese Nachteile nicht aufwiegen, denn, so Wille: "Mangelhafte Therapietreue ist nur in einem kleineren Teil der Fällen durch Verblisterung überwindbar." Oft sind andere Gründe - beispielsweise Angst vor Nebenwirkungen - ausschlaggebend, wenn Patienten ihre Medikamente nicht oder unregelmäßig einnehmen; das lässt sich jedoch durch Verblistern nicht überwinden. "Man könnte als Ausweg daran denken, nur solche Patienten mit neu verblisterten Medikamenten zu versorgen, bei denen Compliance-Vorteile zu erwarten sind", erläuterte Wille, "doch scheitert das daran, dass sich Ärzte nicht imstande sehen, diese Patienten zu identifizieren."

Auch für einzelne Subgruppen, etwa Patienten in Disease Management Programmen, konnte Wille keinen relevanten Nutzen der Neuverblisterung erkennen. Bei diesen Patienten ist die Therapietreue ohnehin hoch.

So ist die Bilanz zum Neuverblistern eindeutig negativ, die herkömmliche Form der Abgabe von Medikamenten im ambulanten Bereich bleibt überlegen. "Und für die Stärkung der Therapietreue wäre mit anderen, preiswerteren Maßnahmen wahrscheinlich mehr zu erreichen", so Wille abschließend.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden unter: http://www.vfa.de/pm20060627

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 39 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 86.000 Mitarbeiter, darunter mehr als 14.500 in Forschung und Entwicklung.

Die Pressekonferenzen des VFA - ab sofort auch im Internet. Mehr dazu unter: http://www.vfa.de/onlinepk

Wenn Sie weitere Informationen wünschen:
Pressesprecher:
Dr. Jochen Stemmler
Tel.: (030) 20604-203
Fax: (030) 20604-209

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Verblisterung von Arzneimitteln für Heime ist zulässig

Beitrag von Rob Hüser » 27.02.2007, 08:06

Das Verblisterung von Arzneimitteln durch Apotheker für Heime ist zulässig. So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. 5. 2006, Az.: 11 LC 265/05

Leitsätze der Entscheidung:
1. Der Herstellungsbegriff des Arzneimittelrechtes erfasst auch die Verblisterung von Fertigarzneimitteln, d. h. die Auseinzelung von Arzneimitteln aus Fertigarzneimittelpackungen, die anschließende Zusammenstellung der Tabletten und Kapseln nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Arzneimittelempfängers und die automatisierte Neuverpackung in folienverschweißten Behältnissen.
2. Die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke hält sich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes.
3. Für die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in einer Apotheke besteht keine arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht.

sananet
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Registriert: 18.03.2008, 10:53

Beitrag von sananet » 18.03.2008, 11:21

Verblisterung ist keine leichte Angelegenheit und muss gründlich überdacht werden, sowohl von den Apotheken, die es anbieten als auch von den Heimen, die es anwenden wollen. Es kann sich aber für beide Seiten durchaus lohnen.

Entscheidungshilfen findet man u.a. unter www.verblisterung.com .

Viele Grüße

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