Heime müssen Bewohner sozial betreuen - Eine solche soziale Betreuung darf nicht extra berechnet werden
Pflegeheime dürfen nach einer Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Bautzen (Az.: 4 B 886/04) ihren Bewohnern soziale Betreuungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Das gelte zum Beispiel für die Verwaltung des Taschengeldes oder der Dokumente eines Pflegebedürftigen, teilte das Gericht mit. Das berichtete die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 15.12.2005. Pflegeheime dürften sich nicht auf eine Pflege beschränken, die auf das Motto "satt und sauber" reduziert sei, hieß es in der mündlichen Begründung des Urteils. Ein Pflegeheim sei gesetzlich verpflichtet, die Heimbewohner auch sozial zu betreuen.
Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen.
Nachtrag: Utrteil nachlesbar unter
http://www.vbsa.de/UrteilOVGBautzen.pdf
Heime müssen Bewohner sozial betreuen
Moderator: WernerSchell
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Soziale Betreuung - Personalausstattung verbessern!
Guten Morgen,
die soziale Betreuung sehe ich auch als Pflichtleistung einer stationären Pflegeeinrichtung. Diese soziale Betreuung wird auch im Heimrecht bzw. Heimvertrag angesprochen. Folgerichtig gehört sie zum "Leistungspaket" und kann nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine völlig andere Frage ist aber, ob die Einrichtung diese soziale Betreuung mit dem vorhandenen Personal leisten kann.
Die Personalausstattungen der Heime sind ausnahmslos kläglich und müssen verbessert werden. Ohne solche Verbesserung werden sich die vielfach gerügten Missstände nicht beheben lassen.
Viele Grüße und schönen Sonntag!
Gottlieb Meierisch
die soziale Betreuung sehe ich auch als Pflichtleistung einer stationären Pflegeeinrichtung. Diese soziale Betreuung wird auch im Heimrecht bzw. Heimvertrag angesprochen. Folgerichtig gehört sie zum "Leistungspaket" und kann nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine völlig andere Frage ist aber, ob die Einrichtung diese soziale Betreuung mit dem vorhandenen Personal leisten kann.
Die Personalausstattungen der Heime sind ausnahmslos kläglich und müssen verbessert werden. Ohne solche Verbesserung werden sich die vielfach gerügten Missstände nicht beheben lassen.
Viele Grüße und schönen Sonntag!
Gottlieb Meierisch
Rundumbetreuung zwingend notwendig
Hallo Gottlieb,
danke für Deinen Beitrag, dem kann ich nur zustimmen. Die Verrichtungen der Pflegeversicherung, die die Stufeneinteilung bestimmen, sind nicht allein die Grundlage für das Leistungsspektrum der Heimträger. Sie müssen nach dem SGB XI eine Rundumbetreuung, über die Minutentakte der Pflegestufenbewilligung hinaus, gewährleisten. Wenn dies nicht geht, müssen sie dies klar sagen und nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Sie müssen die Politiker notfalls wortgewaltig attackieren und Gesetzesänderungen einfordern.
Die Pflegebedürftigen wollen endlich die Wahrheit über ihre Situation wissen!
Einen schönen Gruß
Manfred Moers
danke für Deinen Beitrag, dem kann ich nur zustimmen. Die Verrichtungen der Pflegeversicherung, die die Stufeneinteilung bestimmen, sind nicht allein die Grundlage für das Leistungsspektrum der Heimträger. Sie müssen nach dem SGB XI eine Rundumbetreuung, über die Minutentakte der Pflegestufenbewilligung hinaus, gewährleisten. Wenn dies nicht geht, müssen sie dies klar sagen und nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Sie müssen die Politiker notfalls wortgewaltig attackieren und Gesetzesänderungen einfordern.
Die Pflegebedürftigen wollen endlich die Wahrheit über ihre Situation wissen!
Einen schönen Gruß
Manfred Moers
Worüber ich mich in diesem Zusammenhang am meisten aufregen kann:
1. Unter einer psychosozialen Betreuung verstehe ich in erster Linie zwischenmenschliche Zuwendungen von Seiten der Mitarbeiter im pflegerischen Gruppendienst im Verlauf ihrer Arbeit und nicht z.B. oftmals Aktivitäten wie Singen, Basteln, Bewegungsübungen, Malen mit "Kindergartenniveau", die sich zu festgelegten Zeiten abspielen. Damit wird zwar mitunter in einer beklagenswerten Art und Weise geworben und Reklame gemacht, sie erfüllen jedoch nicht meine Forderungen, zudem erreichen sie auch oft nicht die Bewohner, die es am Nötigsten haben - der Schein ist aber gewahrt.
Nur: Wo haben denn "meine Gruppendienstmitarbeiter" die dazu erforderlichen Zeiträume?
2. Sowohl bei dieser Problematik wie auch bezgl. der neuen MDK-Richtlinien vermisse ich den Aufschrei von Institutionen wie z.B. VDK, Seniorenbeiräten oder den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Von den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern oder unseren "christlichen Parteien" ist hier leider nichts zu erwarten aber die erstgenannten müssten sich doch endlich mal angesprochen fühlen.
1. Unter einer psychosozialen Betreuung verstehe ich in erster Linie zwischenmenschliche Zuwendungen von Seiten der Mitarbeiter im pflegerischen Gruppendienst im Verlauf ihrer Arbeit und nicht z.B. oftmals Aktivitäten wie Singen, Basteln, Bewegungsübungen, Malen mit "Kindergartenniveau", die sich zu festgelegten Zeiten abspielen. Damit wird zwar mitunter in einer beklagenswerten Art und Weise geworben und Reklame gemacht, sie erfüllen jedoch nicht meine Forderungen, zudem erreichen sie auch oft nicht die Bewohner, die es am Nötigsten haben - der Schein ist aber gewahrt.
Nur: Wo haben denn "meine Gruppendienstmitarbeiter" die dazu erforderlichen Zeiträume?
2. Sowohl bei dieser Problematik wie auch bezgl. der neuen MDK-Richtlinien vermisse ich den Aufschrei von Institutionen wie z.B. VDK, Seniorenbeiräten oder den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Von den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern oder unseren "christlichen Parteien" ist hier leider nichts zu erwarten aber die erstgenannten müssten sich doch endlich mal angesprochen fühlen.
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Zuwendungen sind wichtig und werden eingefordert!
Der Pflege-SHV e.V. will sich u.a. dafür einsetzen, dass eine angemessene Ausweitung der Stellen für Pflegekräfte vorgenommen wird. Dann werden mehr Möglichkeiten bestehen, genau die menschenlichen Beziehungen stattfinden zu lassen, die oben eingefordert werden. Das wird in naher Zukunft ein Hauptanliegen des Verbandes sein.GastX hat geschrieben:Worüber ich mich in diesem Zusammenhang am meisten aufregen kann: 1. Unter einer psychosozialen Betreuung verstehe ich in erster Linie zwischenmenschliche Zuwendungen von Seiten der Mitarbeiter im pflegerischen Gruppendienst im Verlauf ihrer Arbeit und nicht z.B. oftmals Aktivitäten wie Singen, Basteln, Bewegungsübungen, Malen mit "Kindergartenniveau", die sich zu festgelegten Zeiten abspielen. ...
Soziale Betreuung der Heimbewohner ist Pflicht
Siehe auch unter:
Soziale Betreuung der Heimbewohner ist Pflicht
Pflegeheime dürfen nach einer Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen ihren Bewohnern soziale Betreuungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Das gelte zum Beispiel für die Verwaltung des Taschengeldes oder der Dokumente eines Pflegebedürftigen, teilte das Gericht mit. Dies berichtete die Ärzte Zeitung am 14.12.2005 (unter Berufung auf dpa).
Pflegeheime dürften sich nicht auf eine Pflege beschränken, die auf das Motto "satt und sauber" reduziert sei, hieß es in der mündlichen Begründung des Urteils. Ein Pflegeheim sei gesetzlich verpflichtet, die Heimbewohner auch sozial zu betreuen.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, Az.: 4 B 886/04
viewtopic.php?t=3490&highlight=bautzen
Soziale Betreuung der Heimbewohner ist Pflicht
Pflegeheime dürfen nach einer Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen ihren Bewohnern soziale Betreuungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Das gelte zum Beispiel für die Verwaltung des Taschengeldes oder der Dokumente eines Pflegebedürftigen, teilte das Gericht mit. Dies berichtete die Ärzte Zeitung am 14.12.2005 (unter Berufung auf dpa).
Pflegeheime dürften sich nicht auf eine Pflege beschränken, die auf das Motto "satt und sauber" reduziert sei, hieß es in der mündlichen Begründung des Urteils. Ein Pflegeheim sei gesetzlich verpflichtet, die Heimbewohner auch sozial zu betreuen.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, Az.: 4 B 886/04
viewtopic.php?t=3490&highlight=bautzen