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Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Verfasst: 03.09.2020, 07:14
von WernerSchell
Bundesministerium für Gesundheit

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Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung von Krankenhäusern investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub. Bund und Länder investieren deshalb über 4 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit. So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.

Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Länder können bereits ab heute, dem 2. September 2020, bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.

Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.

Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Weitere Regelungen

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.

Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.

Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem "dualen Finanzierungssystem" finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Downloads
Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)
PDF-Datei, 400 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... -_KHZG.PDF

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

Akuthilfen für pflegende Angehörige in der COVID-19-Pandemie werden verlängert

Verfasst: 11.09.2020, 06:06
von WernerSchell
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Akuthilfen für pflegende Angehörige in der COVID-19-Pandemie werden verlängert

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Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe von Ministerin Giffey für Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, verlängert werden. Konkrete Vorschläge von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, Federführung BMG) wurden heute durch das Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt. Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Akuthilfen, die im Mai in Kraft getreten sind, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für diese Zeit verlängert. Die Regelungen sind für viele Angehörige von großer Bedeutung, um durch diese schwierige Zeit zu kommen.“

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Darüber hinaus soll die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit in den kommenden Monaten Spielräume für berufstätige pflegende Angehörige eröffnen. Sie sollen so leichter die Möglichkeit haben, eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt wird auch, dass nach Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Akutlage.

Folgende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden durch das Kabinett beschlossen:

• Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
• Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
• Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Derzeit geht man von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Von den 4,8 Millionen Pflegenden sind rund 2,5 Millionen erwerbstätig und müssen Pflege und Beruf gleichzeitig schultern. Mehr als 70% der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen (Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung).

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020
> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ert/160238

Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung

Verfasst: 21.09.2020, 06:19
von WernerSchell
Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung

(Quelle: DKG) Das im Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bewirkt einen deutlichen Schub für die Digitalisierung der Kliniken. Mit den vorgesehenen 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln wird den Kliniken zum richtigen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet, durch moderne digitale Infrastruktur Behandlungsprozesse zu optimieren, aber auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern. Auch die Erhöhung der Cyber-Sicherheit ist ein wesentliches Handlungsfeld. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung in Krankenhäuser noch nicht im notwendigen Maß entwickelt ist und genutzt wird. Hier kann nun stärker angesetzt werden“, sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Das Gesetz zeigt die Probleme der Investitionsfinanzierung der vergangenen Jahrzehnte auf. Die nun vom Bund bereitgestellten drei Milliarden Euro sind eine erheblicher Beitrag zur Verbesserung. Doch die Pandemie hat auch bei vielen Ländern verdeutlicht, dass die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge – also auch Krankenhäuser – als systemrelevant noch stärker in den Fokus genommen werden müssen. Auch hier gibt es viele Ankündigungen aus den Ländern, die Fördermittel aufzustocken. „Zusammen mit dem Zukunftsprogramm des Bundes sind das wichtige Schritte, die Investitionsmisere zu mindern, im Idealfall aufzulösen“, machte der DKG-Präsident deutlich.
Neben der Digitalisierungsinitiative sind die gesetzlichen Umsetzungen der Beschlüsse des COVID-Beirats wichtige Schritte für die Kliniken. Die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres bietet den Krankenhäusern die erforderliche ökonomische Planungssicherheit für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung. Auch begrüßen die Kliniken, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlungen des Bonus an besonders belastete Mitarbeiter geschaffen wurden.


Studie: „Digitaler Kirchgang“ auch nach Corona stark gefragt

(Quelle: EKiR) Teilnehmende von Online-Gottesdiensten wünschen sich eine Fortführung der digitalen Angebote über Corona hinaus – auch nach Ende des Lockdowns wollen vor allem mittlere Altersgruppen weiterhin den „digitalen Kirchgang“ praktizieren. Dies hat eine Studie im Auftrag von fünf Landeskirchen mit knapp 5000 Befragten ergeben. Studienleiter und Kirchenvertreter sehen darin auch eine Chance für die bevorstehenden Weihnachtsgottesdienste unter Corona-Bedingungen.
Die große Mehrheit der Online-Gottesdienstbesuchenden möchte auf diese Form des Gottesdienstes nicht mehr verzichten. So hatten 65,4 Prozent aller Befragten auch nach Ende des Lockdowns weiterhin an digitalen Gottesdiensten teilgenommen. Eine besonders hohe Zustimmung findet diese Gottesdienstform in der Altersgruppe der 41- bis 60-Jährigen. Viele Teilnehmende an Online-Gottesdiensten nutzten dieses Angebot intensiv und regelmäßig: Mehr als 80 Prozent der Befragten hatten mindestens vier Online-Gottesdienste besucht, 32,7 Prozent waren mindestens zehnmal dabei. Dabei hatten 66,7 Prozent der Befragten vor Corona keine Erfahrung mit digitalen Gottesdiensten. Nur 2,8 Prozent nahmen schon vorher regelmäßig an Online-Gottesdiensten teil.
„Die Studie zeigt deutlich, dass die Online-Kommunikation auch im gottesdienstlichen Kernbereich der Kirchen nach Corona nicht mehr wegzudenken ist“, sagt Digitalisierungs-Experte Prof. Dr. Holger Sievert von der Hochschule Macromedia (Köln), wissenschaftlicher Begleiter der Studie. Besonders erfreulich im Sinne digitaler Teilhabe sei, dass diese Entwicklung auch für höhere Altersgruppen gelte. „Daraus ergibt sich die Frage, was diese Momentaufnahme für das Verhältnis von Online- und Präsenzangeboten bedeutet und wie dieses Miteinander in Zukunft weiterentwickelt werden soll“, erklärte Sievert.
Die meisten Befragten (60,5 Prozent) schauen die digitalen Gottesdienste allein. Während sich knapp ein Viertel der Teilnehmenden im Gottesdienst aktiv einbringen konnte (z. B. durch Fürbitten, über einen YouTube-Chat oder per E-Mail), erlebten etwas mehr als drei Fünftel während des Gottesdienstes keine Interaktion. Insgesamt fühlten sich die meisten wohl im Online-Gottesdienst: Viele beschreiben die Atmosphäre vor allem als freundlich (68,2 Prozent), ermutigend (53 Prozent), einladend (49,5 Prozent), herzlich (38,3 Prozent) und lebensnah (34,6 Prozent). Nur sehr wenige erlebten eine distanzierte oder gar kühle Atmosphäre. Als Hauptinformationsquelle über das Online-Gottesdienstangebot gaben 59,9 Prozent der Befragten das Pfarramt der eigenen Gemeinde an, gefolgt von Social Media (31,8 Prozent).
„Als Kirche wollen wir nah bei den Menschen sein. Dies gilt besonders für Gottesdienste“, sagt Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, in einem kommentierenden Video : „Nun haben wir erstmalig Daten, wie Menschen digitale Gottesdienste – von einem voraufgezeichneten Gottesdienstvideo bis zu einer interaktiven Videokonferenz – erleben und welche Gestaltung von Online-Gottesdiensten sie sich wünschen. So können Gemeinden nun ihre digitalen Gottesdienstangebote besser für die verschiedenen Zielgruppen planen.“
Für die Zukunft wünschen sich die Befragten zu 82,8 Prozent regelmäßige Online-Gottesdienste auch dann, wenn Präsenz-Veranstaltungen wieder in vollem Umfang möglich sind. Die Gottesdienste sollten unter 45 Minuten lang sein und eine Mischung aus moderner und klassischer Musik enthalten. Zwar präferieren 40 Prozent der Teilnehmenden eine Live-Ausstrahlung gegenüber einer Aufzeichnung, aber die große Mehrheit von knapp 80 Prozent ist auch mit einem aufgezeichneten Online-Gottesdienst zufrieden. Bei der Frage nach dem passenden Raum bevorzugt mehr als die Hälfte (61,5 Prozent) der Befragten einen „sakralen Kirchraum“. 38,5 Prozent der Befragten wünschen sich, interaktiv am Gottesdienst beteiligt zu werden, während knapp die Hälfte der Befragten mit dem reinen Zuschauen zufrieden ist.

Quelle: Mitteilung vom 20.09.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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