Krankenhaus Rating Report 2020: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich weiter verschlechtert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Krankenhaus Rating Report 2020: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich weiter verschlechtert

Beitrag von WernerSchell » 30.06.2020, 05:59

RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Krankenhaus Rating Report 2020: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich weiter verschlechtert


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Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2018 erneut verschlech-tert. 13 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Erträge sind gesunken, wohl auch aufgrund der weiter gesunkenen Anzahl stationärer Fälle. In die-sem Jahr könnten die verschiedenen Stützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-Gesetz zwar wohl zu einem positiven Netto-Effekt für die Kliniken führen, der jedoch im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfällt. Zu diesen und vielen weiteren Ergebnissen kommt die sechzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadt-kongress 2020 – Medizin und Gesundheit“ der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Status quo

• Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2018 weiter verschlechtert. 13 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ erhöhter Insolvenzgefahr, 64 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 11 Prozent im „roten Bereich“. Die Ertragslage hat sich 2018 ebenfalls verschlechtert: 29 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 2017 waren es noch 27 Prozent.

• Ausschlaggebend für die schlechtere wirtschaftliche Lage dürfte u.a. der erneute Rückgang der stationären Fallzahl im Jahr 2018 um 0,1 Prozent gewesen sein. Gründe hierfür könnten der zunehmende Fachkräftemangel und intensivere Prüfun-gen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sein, verbunden mit einer zunehmenden Ambulantisierung der Medizin. Im Jahr 2019 ist mit einer weiteren Reduktion der stationären Fallzahl zu rechnen.

• Große Krankenhäuser haben typischerweise ein besseres Rating als kleine, ein hoher Grad an Spezialisierung beeinflusst das Rating und die Patientenzufriedenheit positiv. Kliniken in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft schneiden durchschnittlich besser ab als kommunale Kliniken.

• Regional fällt das Rating am schlechtesten in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern aus, signifikant besser in Ost-Deutschland.

• Die Krankenhausstrukturen haben sich dynamisch weiterentwickelt. Viele Landkreise befassen sich inzwischen intensiv mit der Frage, wie sie eine nachhaltig stabile Struktur schaffen und dabei die flächendeckende Grundversorgung gewährleisten können. Vielfach wird im Zentrum einer Region eine leistungsfähige moderne Medizin mit hoher Qualität für die Bevölkerung angeboten und gleichzeitig die Peripherie durch solide ambulante und telemedizinische Angebote an das Zentrum angedockt. Gleichwohl zeigt eine Sonderanalyse, dass schätzungsweise 40 Prozent der Landkreise instabile Krankenhausstrukturen aufweisen und sie damit in den kommenden Jahren Handlungsbedarf haben.

• Auch im vertragsärztlichen Bereich gibt es große Veränderungen. Zwar arbeiten dort immer mehr Ärzte, allerdings hat der Anteil derjenigen mit Teilzeittätigkeit deutlich zugenommen: von 8 Prozent im Jahr 2009 auf 36 Prozent im Jahr 2019. Überdies arbeiten immer mehr ambulant tätige Ärzte in einem Angestelltenverhältnis. Im Jahr 2008 waren es 6 Prozent, im Jahr 2019 schon 22 Prozent.

• Erstmals wurden im Report mehrere Einflussfaktoren auf die Zufriedenheit der Pa-tienten mit der ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Frage nach einer Weiterempfehlung untersucht. Insgesamt fallen die Zufriedenheitswerte hoch aus, am besten sind sie in Ostdeutschland, gefolgt von Süddeutschland. Freigemeinnützige Träger schneiden bei der Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung besser als öffentlich-rechtliche und private Träger ab. Sie punkten auch bei der „Weiterempfehlung“. Der Stadt-Land-Vergleich zeigt: In städtisch geprägten Gebieten fällt die Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung besser, mit der pflegerischen Betreuung indessen schlechter aus.

Investitionen

• Die Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) lagen im Jahr 2018 bei 3,04 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr lagen sie damit um 1 Prozent, gegenüber dem Jahr 2016 um 7,4 Prozent höher. Im langfristigen Trend sind sie aber zurückgegangen. Bezogen auf den Krankenhausumsatz beliefen sie sich im Jahr 2018 auf nur 3,4 Prozent (1991: rund 10 Prozent). Zum Erhalt der Unternehmenssubstanz sollten jährlich 7 bis 8 Prozent des Umsatzes in Investitionen fließen. Krankenhäuser schließen diese Lücke zum Teil aus eigener Kraft, was ihnen in jüngster Zeit aufgrund ihrer schwierigeren Ertragslage immer schlechter gelingt. Besonders freigemeinnützige Träger haben ein geringes Sachanlagevermögen.

Projektion

• Die Gesundheitspolitik legt ein hohes Tempo bei der Reform des Gesundheitswesens vor. Im Durchschnitt wurde in der laufenden Legislaturperiode fast jeden Monat ein neues Gesetz beschlossen. Gegenüber dem Jahr 2018 ist für 2019 in der Summe über alle Maßnahmen der einzelnen Gesetze für Krankenhäuser ein finanzieller Netto-Effekt von etwa null zu erwarten. In diesem Jahr könnten die verschiedenen Stützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-Gesetz – Stand 30. April 2020 – zu einem positiven Netto-Effekt führen, der jedoch im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfällt, sodass spätestens 2022 wieder das „Normalniveau“ erreicht wird. Für einzelne Krankenhäuser kann der Effekt jedoch sehr unterschiedlich ausfallen.

• Die Ambulantisierung der Medizin dürfte sich beschleunigen. Die mit dem MDK-Reformgesetz initiierte Überarbeitung des Katalogs „ambulantes Operieren“ und künftig mögliche sektorenübergreifende Vergütungsmodelle dürften neben Fortschritten in der Medizin dazu beitragen. Unter anderem weil die Arbeitsplatzsicherheit im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen während und nach der COVID-19-Pandemie steigen dürfte, könnte sich der Personalmangel im Krankenhausbereich mittelfristig vorübergehend entschärfen. Langfristig bleiben die mit dem rückläufigen Nachwuchs verbundenen Herausforderungen indessen bestehen.

• Bei den Fallzahlen ist für dieses Jahr wegen der Verschiebung von elektiven (auf-schiebbaren) Fällen ein spürbarer einmaligen Rückgang von mindestens 6 Prozent zu erwarten. Annahme ist, dass nur 50 Prozent der verschobenen Elektivfälle im sta-tionären Bereich dieses und kommendes Jahr nachgeholt werden. Spätestens ab 2022 gehen wir hinsichtlich der Fallzahlen von einer Rückkehr zum Status 2019 aus. Demografisch bedingt dürfte es bundesweit bis zum Jahr 2025 etwa 4 Prozent mehr Fälle geben. Würde das ambulante Potenzial ab 2019 schrittweise gehoben, wäre bis 2030 dagegen kaum noch mit einer Änderung der stationären Fallzahl zu rechnen. Bis zum Jahr 2030 dürfte zudem die Verweildauer weiter zurückgehen, sodass der Bedarf an Krankenhausbetten sinken würde.

• Bei Fortschreibung des Status quo, eines steigenden Orientierungswertes und einem stärkeren Wachstum der Löhne würde der Anteil der Krankenhäuser im grünen Rating-Bereich von 64 Prozent bis 2025 auf 54 Prozent sinken. Eine vorübergehende wirtschaftliche Erholung könnte in den durch die Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 zu erwarten sein.

Weitere Trends und Herausforderungen

• Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, ein Gesundheitswesen so aufzustellen, dass es im Falle eines selten eintretenden katastrophalen Ereignisses die vorhandenen Ressourcen rasch umwidmen und weitgehend unabhängig von anderen Staaten agieren kann. Dazu braucht es konsequent durchdachte Konzepte für verschiedene Katastrophenfälle. Darin muss geklärt sein, wie die knappen Ressourcen des Gesundheitswesens zugeteilt werden, wie das „Katastrophen-Controlling“ erfolgt und welche Versorgungsdaten dazu erforderlich sind, wie Ausfallkonzepte aussehen und wer welche Verantwortung trägt. Darüber hinaus müssen Lieferketten so gestaltet werden, dass sie nicht allein auf einem Zulieferunternehmen und einer Weltregion aufsetzen. Zudem muss es im Katastrophenfall umgehend möglich sein, die heimische Produktion derart umzustellen, dass sie wichtige Güter zur Bewältigung der Katastrophe herstellen kann. Ebenso ist ein deutlicher Ausbau der Telemedizin anzustreben. In all diesen Punkten sollten die Erfahrungen der aktuellen Pandemie für weitere Verbesserungen genutzt werden.

• Die Gestaltungsfreiheit auf regionaler Ebene sollte erhöht und die Detailregulierung vermindert werden, um innovativen und effizienzsteigernden Versorgungsansätzen einen größeren Raum zu geben. Insbesondere sollten sektorenübergreifende Versorgungs- und Vergütungsmodelle die Ambulantisierung in der Medizin unterstützen. Dazu könnten vor allem in ländlichen Gegenden regionale Gesundheitsbudgets erprobt werden. Für die dazu nötige Anpassung von Versorgungsstrukturen braucht es außerdem Investitionsmittel.

„Spätestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 werden die massiven finanziellen Belastungen aus der COVID-19-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen zu spüren sein“, sagt RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky. „Umso wichtiger ist es, die Gesundheitsversorgung effizient und demografiefest zu gestalten“, so Augurzky. „Die COVID-19-Pandemie hat der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Schub verliehen, den es zu nutzen gilt“, ergänzt Sebastian Krolop (HIMSS, Healthcare Information and Management Systems Society).

Datengrundlage des „Krankenhaus Rating Report 2020“ sind 515 Jahresabschlüsse von Krankenhäusern aus dem Jahr 2017 und 525 aus dem Jahr 2018. Sie umfassen insgesamt 942 Krankenhäuser mit einem am Umsatz gemessenen Marktanteil von 71 Prozent. Der Report wird gemeinsam vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) und der HIMSS erstellt.

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Ihre Ansprechpartner/in dazu:
Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI), Tel.: (0201) 81 49-203
Sabine Weiler (Pressestelle RWI), Tel.: (0201) 81 49-213
Dr. Sebastian Krolop (HIMSS), Tel.: +1 (312) 485 5318

Dieser Pressemitteilung liegt die Studie "Krankenhaus Rating Report 2020: Ende einer Ära. Aufbruch ins neue Jahrzehnt." zugrunde. Sie enthält unter anderem zahlreiche grafisch auf-bereitete Darstellungen und Krankenhausbenchmarks. Die Studie kann für 349,99 Euro inkl. 7% MwSt. beim Verlag medhochzwei (www.medhochzwei-verlag.de) bestellt werden (Buch inklusive eBook, ISBN 978-3-86216-628-2; als Jahresband im Abonnement für 324,99 Euro). Sie ist auch als reines eBook erhältlich (297,99 Euro, ISBN 978-3-86216-629-9). Sämtliche Grafiken und Tabellen sind auch separat als Download verfügbar (898,00 Euro, Bestell-Nr. 386216032.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI), Tel.: (0201) 81 49-203

Weitere Informationen:
https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/ ... 6216-628-2 (Bestell-Link zum Krankenhaus Rating Report 2020)

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2020
Sabine Weiler Kommunikation
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
https://idw-online.de/de/news749707


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Zum heute vorgestellten „Krankenhaus-Rating-Report“ sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
Der Report zeigt: Bereits vor Corona sind immer mehr Klinken in wirtschaftliche Schieflage geraten, und diese Entwicklung wird schlimmer. Wirtschaftliche Schieflage, das bedeutet für Krankenhäuser, dass sie unter Druck geraten, Ausgaben zu kürzen und Einnahmen zu erhöhen, selbst wenn sie keinem privaten Träger gehören, der Profite aus ihnen herauspressen möchte.
Das bedeutet vor allem Kürzungen beim Personal, aber auch oft genug die Schließung weniger Profitabler Abteilungen. Bestimmte Leistungen werden dann nicht mehr vor Ort angeboten, Patientinnen und Patienten müssen weiter fahren. Das bedeutet, dass es einen falschen Anreiz gibt, Patientinnen und Patienten nicht notwendige, aber für das Krankenhaus finanziell lohnende Behandlungen zu empfehlen. Es gibt auch Berichte, dass Patienten zu anderen Klinken weitergeschickt wurden, weil ihre Behandlung als wenig profitabel eingeschätzt wurde. Es ist offensichtlich, dass die Organisation von Krankenhäusern als profitorientierten Unternehmen ein großer Fehler war.
Wir müssen wieder dazu übergehen, Ziele der gesundheitlichen Versorgung und Krisensicherheit ins Zentrum zu stellen. Daran müssen wir die Arbeit der Krankenhäuser bewerten, und dafür müssen wir sie vollumfänglich refinanzieren, ohne Wenn und Aber. Dazu gehört auch ein Profitverbot für Krankenhäuser. Das System der Fallpauschalen muss abgeschafft werden.
Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecherin Sonja Giese - 0159 04 18 68 47 sonja.giese@die-linke.de
Stellvertretender Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
Pressereferent Marcus Boës – 0151 21 27 41 32 marcus.boes@die-linke.de


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Siehe auch unter

KRANKENHAUSINFRASTRUKTUR
Wie steht es um Deutschlands Krankenhausinfrastruktur?
> viewtopic.php?f=4&t=23627&p=113363&hili ... er#p113363

Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ...
> viewtopic.php?f=4&t=23369&p=110422

Deutschlands Krankenhauslandschaft erfordert vielfältige Reformen
> viewtopic.php?f=4&t=23281&p=109676
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Rechnungshof watscht Länder wegen Krankenhausplanung ab

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2020, 06:42

Rheinische Post vom 17.09.2020:

Bundesrechnungshof sieht bei zehn Prozent der Kliniken Insolvenzgefahr

Der Bundesrechnungshof sieht grundlegende Defizite bei der Krankenhausplanung und -finanzierung in Deutschland und fordert eine Grundgesetzänderung, die die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern neu regelt. "Eine in die Zukunft ausgerichtete Planung, zum Beispiel unter Berücksichtigung der Demografie, Morbidität und des medizinischen Fortschritts, ist kaum vorhanden", heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt. Die gegenwärtige Krankenhausstruktur sei nicht effizient, bemängelt der Rechnungshof weiter. "40 Prozent der Krankenhäuser verzeichnen Verluste, für über ein Zehntel besteht erhöhte Insolvenzgefahr." Aus Sicht des Bundesrechnungshofs kommen die Länder "ihrer Investitionsverpflichtung bei der Krankenhausfinanzierung seit Jahren nur unzureichend nach".
... (weiter lesen unter) ... > https://www.presseportal.de/pm/30621/4708802

siehe auch
> https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-53386317
> https://www.deutschlandfunk.de/medienbe ... id=1173749
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Reformbedarf bei Krankenhausfinanzierung - Studie empfiehlt Abschaffung der DRG-Fallpauschalen

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 16:53

Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle


Reformbedarf bei Krankenhausfinanzierung
Personallücken, Pflegeengpässe, Privatisierungsdruck: Studie empfiehlt Abschaffung der DRG-Fallpauschalen


Die DRG-Fallpauschalen, über die seit gut 15 Jahren Behandlungen in deutschen Krankenhäusern abgerechnet werden, erzeugen Kostendruck ohne eine systematische Berücksichtigung von Qualität sowie intransparente, rational nicht begründete Umverteilungseffekte in und zwischen Kliniken. Dadurch hat das DRG-System sehr problematische Entwicklungen ausgelöst oder verstärkt. Dazu gehört die dramatische Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege, wo mindestens 100.000 Vollzeitstellen fehlen und negative Konsequenzen für Patientinnen und Patienten dokumentiert sind. Außerdem hat das Fallpauschalen-System eine Privatisierungswelle angeschoben, durch die es erstmals in der Bundesrepublik weniger Allgemeinkrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft gibt als Kliniken, die zu privaten, gewinnorientierten Konzernen gehören. Dieser Trend könnte sich wieder verschärfen, wenn Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie nicht ausreichend ausgeglichen werden und Kommunen gleichzeitig aufgrund von Steuerausfällen nicht in der Lage sind, daraus entstehende Verluste ihrer Kliniken auszugleichen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon.* Angesichts der negativen Erfahrungen empfiehlt der Wissenschaftler, die Fallpauschalen abzuschaffen. Ersetzen sollte sie ein Vergütungssystem, das von einer qualitätsorientierten staatlichen Krankenhausplanung ausgeht und die wirtschaftliche Sicherung aller Krankenhäuser gewährleistet, die auf dieser Basis als bedarfsgerecht eingestuft werden. Dazu seien in letzter Zeit durch die Ausgliederung der Pflegebudgets aus dem DRG-System erste Schritte gemacht worden, die nun fortgeführt werden sollten, analysiert der Experte von der Hochschule Hannover.

Über das DRG-Fallpauschalen-System werden Behandlungen in deutschen Allgemeinkrankenhäusern abgerechnet. Nach Simons Analyse macht es gegenwärtig 70 bis 90 Prozent der Klinikbudgets aus. Vereinfacht gesagt, werden alle Erkrankungen sowie Untersuchungen und Therapien, die Kliniken durchführen, einer Fallpauschale zugeordnet, aus der sich die Vergütung ergibt. Die Höhe der Pauschalen wird jährlich neu kalkuliert auf Basis der durchschnittlichen Behandlungskosten, die in 250 bis 300 Kliniken erhoben werden. In Kombination mit Mengenkontingenten für verschiedene Leistungen, etwa Operationen, deckelt das System die Gesamtausgaben für stationäre Krankenhausleistungen in Deutschland. Aktuell umfasst der DRG-Katalog rund 1300 Fallpauschalen.

Was auf den ersten Blick wie ein recht differenziertes Verfahren wirken mag, entpuppt sich nach Analyse des Experten jedoch als grobes, oft intransparentes Raster, das auf unterschiedlichen Ebenen hoch problematische Wirkungen erzeugt. Das beginne bei der Definition der Fallgruppen. Simon kritisiert das System als „in hohem Maße medizinisch inhomogen. Es fasst Patienten mit teilweise sehr unterschiedlichen Diagnosen und Behandlungsarten zu gleichen Fallgruppen zusammen.“ So entstünden „Kostenunterschiede, die es für Krankenhäuser lukrativ machen, selektiv nur wenig kostenaufwändige Patientengruppen zu behandeln und die anderen entweder abzuweisen oder an andere Krankenhäuser weiterzuleiten.“

Kein systematischer Blick auf Qualität

Diese Verzerrung werde verschärft dadurch, dass die Stichprobe der Kliniken, deren Daten in die Kalkulation der Fallpauschalen einfließen, nicht repräsentativ für die Gesamtheit der deutschen Krankenhäuser ist. Auch dadurch erscheine die jährliche Neufestsetzung der Pauschalen aus Sicht vieler Krankenhäuser als „eine Art Glücksspiel“.

Noch gravierender: Bei der Kalkulation der Pauschalen wird den erhobenen durchschnittlichen Kosten nicht systematisch die dabei erreichte Behandlungsqualität gegenübergestellt, betont Simon. Beispielsweise flössen keinerlei Daten zur „Strukturqualität“ in den Krankenhäusern ein, also etwa der Personalausstattung auf den Stationen. So sei im DRG-System auch nach 15 Jahren „vollkommen unbekannt, welche Qualität hinter den ermittelten Durchschnittskosten steht.“ Folge: Im Bemühen, den Durchschnitt nicht zu überschreiten oder gar zu unterbieten, sparten Krankenhaus-Manager beim größten Posten in ihrer Kalkulation: bei der Belegschaft. So „bestraft das DRG-Fallpauschalensystem eine überdurchschnittlich gute Personalbesetzung mit Verlusten und belohnt Unterbesetzung mit Gewinnen.“

Durch den hohen Druck von außen hätten viele Klinikleitungen in den vergangenen Jahrzehnten höchst problematische Entscheidungen getroffen, die der Wissenschaftler detailliert nachzeichnet: Zwar wurde der ärztliche Dienst in den vergangenen Jahrzehnten deutlich aufgestockt, von 2002 bis 2017 um 46.000 Vollzeitstellen. Das sei auch im Interesse der Patientinnen und Patienten gewesen, weil Personalmangel, zahlreiche unbezahlte Überstunden und viele Bereitschaftsdienste zuvor die Arbeit am Krankenhaus für Ärztinnen und Ärzte zunehmend unattraktiv gemacht hätten, betont Simon. Im durch die Fallpauschalen finanziell gedeckelten System mussten die zusätzlichen Ausgaben aber an anderer Stelle eingespart werden. Das geschah etwa beim technischen und Servicepersonal der Krankenhäuser, das über Ausgliederungen in Tochterfirmen mit oftmals deutlich schlechterer Bezahlung wechseln musste.

Im Pflegedienst fehlen mindestens 100.000 Vollzeitstellen

Noch drastischer waren die Auswirkungen im Pflegedienst: Allein zwischen 2002 und 2006, also rund um die Einführung der Fallpauschalen, fielen an deutschen Akutkrankenhäusern 33.000 Vollzeitstellen in der Pflege weg, ein personeller Aderlass, der längst nicht wieder wettgemacht wurde. Da die Personalausstattung auch zuvor unzureichend war und Patientenzahlen und -alter schon durch den demografischen Wandel weiter gestiegen sind, geht Simon davon aus, dass in deutschen Allgemeinkrankenhäusern aktuell gut 100.000 Vollzeitstellen für Pflegerinnen und Pfleger fehlen. Würde man die Personalbesetzung im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser auf das Niveau anheben, das die Schweiz oder Dänemark pro 1000 Einwohner schon haben, müssten sogar zwischen 160.000 und 260.000 Vollzeitkräfte zusätzlich eingestellt werden.

„Angesichts dieser erheblichen Unterbesetzung im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser muss davon ausgegangen werden, dass dies Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung hat“, schreibt der Forscher. Zahlreiche qualitative Untersuchungen und journalistische Beiträge zum Pflegenotstand beschrieben das Problem realistisch, auch wenn es überraschenderweise bislang keine großangelegten bundesweiten Untersuchungen dazu gebe. Im Ausland sei die Forschung weiter, betont Simon. Und der „weit überwiegende Teil dieser Studien kam zu dem Ergebnis, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals und einem Großteil von Komplikationen gibt. Unterbesetzung erhöht das Risiko schwerer und lebensbedrohlicher Komplikationen bis hin zum Versterben.“

Zwischenfazit des Forschers: Angesichts der Probleme könne „für das DRG-System in keiner Weise der Anspruch erhoben werden, es sei ein vernünftig konstruiertes Vergütungssystem, das in der Lage ist, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen.“ Eine gewisse Wirkung habe es lediglich bei der Deckelung der Ausgaben für Krankenhausbehandlungen. Allerdings seien die Kosten für die stationäre Gesundheitsversorgung in Deutschland vor Einführung der Fallpauschalen auch nicht schneller gestiegen als danach, betont Simon. Seit Anfang der 1990er Jahre bewegten sie sich auf einem konstanten Niveau von 2,6 bis 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein Anstieg auf 2,9 Prozent im Jahr 2009 erklärt sich damit, dass im Jahr der Finanz- und Wirtschaftskrise die Wirtschaftsleistung einbrach.

Auf die im internationalen Vergleich hohe Krankenhausdichte, die wirtschaftsliberale Gesundheitsökonomen bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie kritisierten, hat sich das DRG-System nach Simons Analyse kaum ausgewirkt. Zwar sank in den vergangenen Jahren die Zahl der eigenständigen Krankenhäuser. Doch meist schlossen Kliniken nicht, sondern sie fusionierten. Daher wurden nur relativ wenige Krankenhausbetten abgebaut. Dazu trug auch bei, dass private Konzerne vor und während der DRG-Einführung etliche zuvor kommunale Krankenhäuser übernahmen: Zwischen 2000 und 2010 wuchs die Zahl der privaten Allgemeinkliniken um rund 30 Prozent von etwa 440 auf 575. Seit 2009 übersteigt sie die Zahl der öffentlich getragenen Häuser. Die Privatisierungswelle dürfte den Druck bei der Krankenhausfinanzierung noch erhöht haben, schätzt Simon. Schließlich müssten Kliniken in privater Trägerschaft ja Gewinne abwerfen.
Rückbesinnung auf Selbstkostendeckungsprinzip

Der Forscher konstatiert eine wachsende Unzufriedenheit mit dem System der Fallpauschalen, gerade auch in der Politik: „In den letzten Monaten ist die Kritik am DRG-System stärker geworden, und erstmals seit Einführung wird auch von Politikern der Regierungskoalition und einigen Landesregierungen eine grundlegende Reform gefordert“, schreibt Simon. Der Gesundheitsexperte plädiert für eine grundlegende Rückkehr zum „Selbstkostendeckungsprinzip“, das bis Anfang der 1990er Jahre galt. Es beruhte darauf, dass Kliniken, die im öffentlichen Krankenhausplan als notwendig anerkannt waren, im Rahmen von Wirtschaftlichkeits-Vorgaben das nötige Geld bekamen, um ihren Betrieb sicherzustellen. Simon empfiehlt zudem, bei der Krankenhausplanung die Orientierung an Qualitätskriterien zu stärken.

Dass das System der Fallpauschalen gescheitert sei, zeigt sich nach Analyse des Forschers auch daran, dass die seit diesem Jahr geltenden neuen Pflegebudgets für Kliniken, mit denen der eklatante Personalmangel gemildert werden soll, auf den tatsächlichen Selbstkosten für Pflegepersonal beruhen und nicht mehr auf dem DRG-System. „Das kann als Beleg dafür gewertet werden, dass die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung ohne das Selbstkostendeckungsprinzip nicht dauerhaft erreichbar und zu gewährleisten ist“, so Simon. Nach diesem sinnvollen ersten Schritt solle die Gesundheitspolitik jetzt konsequent umsteuern und das DRG-System vollständig abschaffen.


*Prof. Dr. Michael Simon
Das DRG-Fallpauschalensystem für Krankenhäuser. Kritische Bestandsaufnahme und Eckpunkte für eine Reform der Krankenhausfinanzierung jenseits des DRG-Systems. Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 196, November 2020 PDF › https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_196_2020.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2020
Kontakt
Rainer Jung, Leiter Pressestelle ›
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
E-Mail: presse@boeckler.de
> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -28345.htm
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Das System der Fallpauschalen muss durch eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser ersetzt werden

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 16:57

Zur heute veröffentlichten Studie der Hans-Böcker-Stiftung zu den Auswirkungen der Fallpauschalen auf die Versorgungsqualität in Krankenhäusern - siehe oben - erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

„Das System der Fallpauschalen muss durch eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser ersetzt werden. Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass das System der Fallpauschalen auf ganzer Linie versagt hat.
Die Fallpauschalen sind mit verantwortlich für schlechte Versorgungsqualität und den Mangel an Pflegekräften. Sie belohnen Kürzungen an der Versorgungsqualität mit Gewinnen uns bestrafen Investitionen in gute Versorgung. Im Ergebnis fehlen in den Krankenhäusern mindestens 100.000 Pflegekräfte, im Vergleich mit der Schweiz oder Dänemark sogar 160.000 bis 260.000 Pflegekräfte. Dabei haben sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht einmal billiger gemacht. Hinzukommen die volkswirtschaftlichen Folgekosten schlechter gesundheitlicher Versorgung.
Fallpauschalen sind schlecht für die Gesundheit und gehören sofort abgeschafft. Geldmacherei hat im Gesundheitswesen ohnehin nichts verloren.“


i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
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Kein „Weiter so!“ nach Corona - Wissenschaftler fordern Reform im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2020, 13:29

BARMER


Kein „Weiter so!“ nach Corona
Wissenschaftler fordern Reform im Gesundheitswesen



Berlin, 24. November 2020 – Das deutsche Gesundheitssystem sollte sich bereits jetzt für die Zeit nach der Corona-Krise wappnen. Spätestens dann sind zentrale Reformen dringend notwendig, um die Patientenversorgung deutlich zu verbessern. Vor allem der Krankenhaussektor muss sich stärker am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Richtungspapier im Auftrag des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung GmbH. Führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geben dabei Handlungsempfehlungen für die Zeit nach der Pandemie. „Trotz aller unbestrittenen Stärken unseres Gesundheitswesens hat die Pandemie deutliche strukturelle Defizite offengelegt. Ein ‚Weiter so‘ darf es nach Corona nicht geben! Wir brauchen tiefgreifende Reformen sowohl an der Versorgungsschnittstelle zwischen niedergelassenen und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten als auch im Krankenhaussektor an sich“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Von einer reibungslosen interdisziplinären und sektorenübergreifenden Versorgung sei man trotz zahlreicher Anstrengungen in der Vergangenheit immer noch weit entfernt. Die Corona-Pandemie setze das Gesundheitssystem einem enormen Stresstest aus und offenbare wichtige Verbesserungspotenziale. Diese Chance müsse nun genutzt werden.

Kleine Kliniken als Versorgungszentren in der Region unverzichtbar
Nach den bisherigen Erfahrungen spielten kleine Kliniken bei der Intensiv-Behandlung von Corona-Kranken eine untergeordnete Rolle. Diese würden vor allem in großen Häusern mit entsprechender Ausstattung und Routine versorgt. „Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, dass wir aus Gründen der Versorgungsqualität und Patientensicherheit ein Mehr an Konzentration, Zentralisierung und Spezialisierung in Kliniken brauchen“, so Straub. Kleinere Krankenhäuser sollten die Grundversorgung abdecken und sich kurz- bis mittelfristig zu integrierten Versorgungszentren weiterentwickeln. In enger Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen vor Ort blieben sie damit eine unverzichtbare Anlaufstelle in der Region.

Einheitliche Vergütung ambulant und stationär
Erforderlich sei in diesem Zusammenhang auch ein neues Vergütungssystem an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung. Anders als bisher müsse es hier künftig das gleiche Geld für die gleiche Leistung geben, unabhängig davon, wo die Versorgung erbracht wurde. Ein neues Vergütungssystem allein reiche aber nicht aus, um die Versorgung zu verbessern. Straub: „Die Planung der medizinischen Versorgung muss weg von den Parametern Arztsitze und Klinikbetten. Vielmehr benötigen wir eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, die am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist. Die Gesundheitsversorgung muss dabei qualitativ hochwertig und soweit möglich wohnortnah sein. Allerdings plädieren wir hier klar für das Prinzip ‚Qualität vor Nähe‘.“

Reformbedarf nicht nur im Krankenhausbereich
Für die Zeit nach Corona reiche es aber nicht aus, nur den Krankenhausbereich und die Versorgung zwischen den Sektoren zu reformieren, so Straub weiter. Das Richtungspapier zeige zudem auf, an welcher Stelle im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in der ambulanten Primärversorgung, im Pflegebereich und im Bereich der Digitalisierung Handlungsbedarf bestehe. Geschrieben worden sei der Leitfaden von Prof. Dr. Boris Augurzky vom RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen, Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach von der Goethe-Universität Frankfurt am Main und von Prof. Dr. Gabriele Meyer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Weitere Informationen und das Richtungspapier unter: www.bifg.de/news/2020-corona-richtungspapier

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2020
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
Diese Pressemitteilung finden Sie in unserem Presseportal unter www.barmer.de/p016173.
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WernerSchell
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Gestaltung des Gesundheitswesens - Expertenteam zieht Lehren aus der ersten Corona-Welle

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2020, 14:08

Bertelsmann Stiftung


E-PAPER UND EXPERTEN-TALK:

Expertenteam zieht Lehren aus der ersten Corona-Welle

Deutschland ist vergleichsweise gut durch die erste Welle der Corona-Pandemie gekommen – so ist zumindest die landläufige Meinung. Aber stimmt das wirklich? Wie gut haben die zentralen Versorgungsbereiche auf die Herausforderungen reagiert? Und welche Lehren sollten aus den Ereignissen der ersten Pandemiewelle für die zukünftige Gestaltung des Gesundheitswesens gezogen werden?

Dr. Jan Böcken

Diese Fragen haben vier renommierte Wissenschaftler:innen im Auftrag der Barmer Ersatzkasse, der Robert Bosch Stiftung und der Bertelsmann Stiftung bearbeitet. Prof. Ferdinand Gerlach und Prof. Gabriele Meyer gehören dem Sachverständigenrat Gesundheit an, Prof. Boris Augurzky und Prof. Reinhard Busse der Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Krankenhäuser. Zusammen haben sie das „Richtungspapier Corona“ (Download s.u.) geschrieben.

Expertentalk
Begleitet wurde die Veröffentlichung des Richtungspapiers durch einen Expertentalk, der im Livestream auf YouTube übertragen wurde und dort abrufbar ist.

Es diskutierten:
• Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen
• Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin
• Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Goethe-Universität Frankfurt am Main
• Prof. Dr. Gabriele Meyer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
• Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER
Moderation: Eva Quadbeck, Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

Öffentlicher Gesundheitsdienst und hausärztliche Versorgung müssen gestärkt werden
Zu den zentralen Erkenntnissen des Papiers gehört, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst materiell und personell gestärkt werden sollte, wie an vielen Beispielen ersichtlich. Er muss darüber hinaus auch besser mit der hausärztlichen Versorgung verzahnt werden. Zusammen haben beide Bereiche mengenmäßig den Großteil der Corona-Patientinnen und -Patienten betreut.

Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung erforderlich
Die erfolgreiche Behandlung und Beatmung von schwerkranken COVID-19- Patientinnen und -Patienten erfolgt im Krankenhaus in der Regel in hochspezialisierten Einheiten. Die Pandemie bestätigt damit die Notwendigkeit einer Reform hin zu einer stärkeren Zentrenbildung sowie zu mehr Kooperation und Spezialisierung der Kliniklandschaft. Hierzu ist aus Sicht des Expertenteams die Entwicklung einer sektorenübergreifenden, bedarfs-, leistungs- und qualitätsorientierten Versorgungsstrukturplanung erforderlich. Die Krankenhäuser der Grundversorgung spielten während der ersten Welle in der Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Es gibt für sie jedoch mittel- bis langfristige Perspektiven als wohnortnahe integrierte Versorgungszentren.

Bundesweite Kriterien für Qualität und Vorhaltekapazitäten im Krankenhaus notwendig
Zu Beginn der Pandemie gab es keine tagesaktuelle Transparenz über die verfügbaren Intensivkapazitäten. Der schnelle Aufbau zusätzlicher Intensivbetten und Beatmungsplätze war deshalb wenig am regionalen Bedarf orientiert und nur mit sehr hohem Ressourceneinsatz realisierbar. Nach Meinung der Experten müssen regionale Vorhaltekapazitäten der Krankenhäuser mittelfristig nach bundesweit einheitlichen Vorgaben finanziert und die Planung stärker an die (Struktur-)Qualität der Kliniken gebunden werden.

Pflege muss weiterentwickelt und nachhaltig gestärkt werden
Der kritische Engpass in der ersten Welle der Pandemie waren nicht die Intensivbetten und auch nicht die Testkapazitäten. Es war der Faktor Personal, in der Ärzteschaft und insbesondere bei fachlich hoch qualifizierten Pflegekräften. Das Expertenteam plädiert auch deswegen dafür, erweiterte Kompetenzen für die Pflegeberufe zu schaffen. Hierzu bedarf es eines einheitlichen Heilberufegesetzes sowie eigenständiger vertrags- und vergütungsrechtlicher Grundlagen.

Die Corona-Krise zeigt: Daten helfen heilen
Durch die Pandemie hat die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen einen Schub erhalten. Das DIVI-Register für Intensivbetten hat die Steuerung des Kapazitätsausbaus entscheidend vorangebracht, Videosprechstunden waren alternative Konsultationsmöglichkeiten ohne Infektionsrisiko. Dieser Schub der Digitalisierung muss verstetigt werden. Aus Sicht der Wissenschaftler ist eine Verknüpfung von gesundheitsbezogenen Daten mit neuen digitalen Werkzeugen erforderlich, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.


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PUBLIKATION:
Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020

> https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... e-2020-all

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2020
Uwe Schwenk
Director Programm
Versorgung verbessern - Patienten informieren

Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256 | 33311 Gütersloh | Germany
Telefon: +49 5241 81-81418 | Fax: +49 5241 81-0 | Mobile: +49 173 7140215
E-Mail: uwe.schwenk@bertelsmann-stiftung.de | www.bertelsmann-stiftung.de | www.weisse-liste.de


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... und ganz aktuell am 26.11.2020 ...

Ob die für die nächsten Wochen für notwendig erachteten einschränkenden Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung die erhoffte Wirkung erzielen werden, darf hinterfragt werden. In der Rheinischen Post wird am 26.11.2020 die Meinung geäußert, dass die Infektionszahlen in Deutschland erst dann spürbar sinken werden, wenn die Behörden schärfer gegen Maskenverweigerer vorgehen und konsequenter Strafen verhängen. Deutlich formuliert: „Wir brauchen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vollzugssicherheit.“ - Dem kann ich aufgrund eigener Erkenntnisse zustimmen! - Werner Schell
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WernerSchell
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Krankenhausfinanzierung reformieren - Fallpauschalen gehören abgeschafft

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2021, 06:38

Zum Thema "Krankenhausfinanzierung reformieren - Fallpauschalen gehören abgeschafft" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a. unter: > viewtopic.php?f=4&t=23709
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=208


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Quelle: SWR
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