Millionenbetrag für Pflegeheimbewohner erkämpft

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Millionenbetrag für Pflegeheimbewohner erkämpft

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2020, 15:36

BIVA-Pflegeschutzbund

BIVA-Pflegeschutzbund erkämpft Millionenbetrag für Pflegeheimbewohner

Haan/Bonn. Zum ersten Mal ist im Pflegebereich der kollektive Verbraucherschutz erfolgreich angewendet worden: Der BIVA-Pflegeschutzbund hat mehr als 1 Million Euro für die Bewohner des Friedensheims in Haan (NRW) erkämpft. Diese Summe hatte der Einrichtungsträger aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten nachgefordert – allerdings hatte er die Bewohner nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise rechtzeitig darüber informiert.

Erstmals kommt im Fall einer vollstationären Pflegeeinrichtung der kollektive Verbraucherschutz in einem Altenpflegeheim zum Tragen. Obwohl die pflegebedürftigen Verbraucher im Pflegemarkt eine besonders schwache Position haben, gibt es dort bislang keinen effektiven Verbraucherschutz. Zudem verzichten die Bewohner selber meist auf Rechtsmittel. „Als klageberechtigter Verbraucherschutzverein hat der BIVA-¬Pflegeschutzbund jedoch Mittel, um die Position der Pflegebetroffenen durchzusetzen. Dieser erste Erfolg ist eine große Bestätigung für unser Ziel, die Verbraucher im Pflegebereich zu stärken“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins.

Die Bewohner der betroffenen Einrichtung wurden im Juli 2019 aufgefordert, bis zu 7.700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von 22 Monaten und ab sofort zusätzliche 351,66 Euro monatlich „aufgrund gestiegener betriebsbedingter lnvestitionskosten" zu zahlen. Es hatte zwar in einem Ankündigungsschreiben vom Dezember 2017 einen ersten Hinweis auf eine rückwirkende Erhöhung der Investitionskosten gegeben, diese war aber nicht näher beziffert worden. Auf Anraten der Juristen des BIVA-Pflegeschutzbundes widersprachen viele Betroffene der Zahlungsforderung. Zugleich forderte der BIVA-Pflegeschutzbund die Rücknahme der geforderten Erhöhung und kündigte für den Fall einer Weigerung eine Unterlassungsklage an.

Daraufhin einigten sich die BIVA und der Träger in einem Vergleich. In diesem Vergleich verpflichtete sich der Träger, auf die rückwirkenden Forderungen zu verzichten und bereits erfolgte Zahlungen zu erstatten. Die betroffenen Bewohner konnten somit im Ergebnis insgesamt einen Betrag von mehr als 1 Million Euro einsparen. Dieser Erfolg war dem entschlossenen und kompetenten Auftreten des BIVA-Pflegeschutzbundes geschuldet.

Rückwirkende Forderungen von Heimentgelten sind zwar prinzipiell zulässig. Allerdings müssen sie vier Wochen vorher angekündigt werden und das erforderliche Schreiben muss den Vorgaben von § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) entsprechen.

Stegger stellt klar: „Diese gesetzlichen Vorschriften haben einen Sinn. Die Bewohner sollen rechtzeitig und nachvollziehbar über steigende Kosten aufgeklärt werden, sodass sie die nötigen Mittel zurücklegen oder den Vertrag außerordentlich kündigen können. Das WBVG ist ein Verbraucherschutzgesetz, das zum Ziel hat, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen.“

Als sogenannte qualifizierte Einrichtung ist der Verein dazu berechtigt, die Interessen von Verbrauchern mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Nach dem Unterlassungsklagengesetz darf der BIVA-Pflegeschutzbund Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze abmahnen.

Diese Form der Unterlassungsklage ist unabhängig vom einzelnen Betroffenen möglich. „Das ist entscheidend, um die schwache Position der Verbraucher nachhaltig zu verbessern“, so Stegger. Denn nur in seltenen Fällen schöpfen Pflegeheimbewohner bei Problemen ihre Rechtsmittel aus. Es fehlt den meisten an Zeit, Geld oder Kraft für einen Rechtsstreit. „Aus Angst vor Repressalien schrecken Bewohner und auch ihre Angehörigen selbst dann vor weiteren Schritten zurück, wenn sie durch unseren Beratungsdienst unterstützt werden. Diesen Menschen können wir helfen, indem wir eigenständig gegen Gesetzesverstöße vorgehen.“

Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2020
Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll
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