Epidemie-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Epidemie-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 07:02

Epidemie-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie. Die Beratungen zur Gestaltung des Gesetzes sind im vollen Gange.

Entwurf - Stand 31.03.2020 > https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/ ... 7-8920.pdf -
Siehe auch: Coronagesetz NRW > download/file.php?id=485


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Dazu hat sich u.a. der Landkreistag Nordrhein-Westfalen wie folgt zu Wort gemeldet:

Medieninformation
31. März 2020


Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Corona-Pandemie
Kreise fordern rechtliche Nachbesserungen und Finanzhilfen des Landes


Düsseldorf – Um das Corona-Virus weiter eindämmen und den Auswirkungen der Pandemie entgegentreten zu können, benötigen die Kommunen Rechtssicherheit und finanzielle Hilfen.

Der Landkreistag NRW begrüßt das Handeln der Landesregierung, um die Corona-Pandemie schnell und konsequent bewältigen zu können. „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Eine rasche Anpassung von Landesgesetzen an die vergangene Woche beschlossenen Änderungen im Bundesrecht sind wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Behörden zu sichern und die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, sagt der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), zum Gesetzentwurf zur Bewältigung der COVID19-Pandemie in NRW, der am 01.04.2020 in den Landtag eingebracht werden soll. Zugleich ermahnt er das Land, die kommunalen Spitzenverbände eng in die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einzubeziehen.

Auch die Räte und Kreistage müssen in dieser schwierigen Situation handlungsfähig bleiben. Daher bewertet Hendele grundsätzlich positiv, dass den kommunalen Vertretungen zusätzliche Optionen eröffnet werden sollen, um auch in Zeiten einer allgemeinen Kontaktbeschränkung notwendige Entscheidungen zu treffen. Den hierzu unterbreiteten Vorschlag der Landesregierung zur Beschlussfassung im Rahmen eines Umlaufverfahrens sieht Hendele allerdings skeptisch: „Mit dem Dringlichkeitsverfahren haben wir bereits im geltendem Recht ein Instrument, um kurzfristig Entscheidungen zu treffen. Das vorgesehene Umlaufverfahren bietet keinen Mehrwert und ist zudem intransparent“, betont Hendele. Um ausnahmsweise im Katastrophenfall unter Einbeziehung der Kreistagsmitglieder rasche Entscheidungen treffen zu können, müssten vielmehr die Befugnisse des Kreisausschusses gestärkt werden: „Kommunale Demokratie kann und muss im Notfall handlungsfähig, aber auch nachvollziehbar bleiben“, erklärt Hendele. Der Kreisausschuss als deutlich kleineres Gremium wahre die Mehrheitsverhältnisse des Kreistages, aber auch das Öffentlichkeitsprinzip und den konstruktiven Austausch in den kommunalen Vertretungen.

Auch die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen dürften nicht außer Acht gelassen werden: „Wir gehen von erheblichen finanziellen Belastungen aus, die wir bis zum Ende der Pandemie nicht alleine stemmen können“, warnt Hendele und bekräftigt die Forderung der NRW-Kreise nach einem kommunalen Rettungsschirm.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie mobilisieren die Kreise derzeit zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheitsämter und Krankenhäuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Kita-Elternbeiträge sowie steigende Soziallasten aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Corona und stützen zudem Leistungserbringer aus verschiedenen Bereichen, die die Hilfsprogramme des Bundes nicht in Anspruch nehmen können – darunter Schülerersatzverkehre, Kultureinrichtungen, Wirtschaftsförderung oder Quartierentwicklung, aber auch regionale Flughäfen. „Wenn wir diese Strukturen der Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten, werden sie ersatzlos wegbrechen. Ein Wiederaufbau dieser Strukturen nach der Krise kostet dann ein Mehrfaches“, warnt Hendele. Die Kreise könnten all diese Mehrbelastungen aber nicht alleine stemmen. „Um eine Überforderung der kommunalen Haushalte zu verhindern, muss das Land einen Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen auf den Weg bringen.“

Mit Blick auf die Änderungen der allgemeinen Zuständigkeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sagt Hendele: „Die neuen überörtlichen Kompetenzen sind lediglich im Worst-Case-Szenario und als letztes Mittel tragbar.“ Auch in einer solchen Situation dürften aber die tatsächlichen personellen und sachlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter, aber auch der Krankenhäuser nicht überfordert werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei stets zu beachten. Darüber hinaus müsse das Land finanzielle Nachteile durch Anordnungen vollumfänglich ausgleichen.

„Krisenstäbe, Kliniken, Ärzte und Pflegepersonal, aber auch viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen der kritischen Infrastruktur leisten zurzeit herausragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Respekt.“

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

Die Stellungnahme des Landkreistages NRW zum Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Verbandes zu finden: www.lkt-nrw.de

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.


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Mit Zwang zur Pflege: NRW-Epidemiegesetz schießt weit übers Ziel hinaus

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 07:03

Mit Zwang zur Pflege: NRW-Epidemiegesetz schießt weit übers Ziel hinaus - Strikte Ablehnung des Entwurfs in der vorliegenden Form

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Im Hauruckverfahren sollte der Landtag in Nordrhein-Westfalen morgen einen Gesetzentwurf der Landesregierung durchwinken – jetzt kommt es doch zu einer Anhörung und einer zweiten Lesung. Der Entwurf zielt auf die „konsequente und solidarische Bewältigung der COVID-19- Pandemie“, allerdings mit massiven Durchgriffsmöglichkeiten und Einschränkungen von Grundrechten wie der Selbstbestimmung und der Berufsfreiheit – auf Basis einer äußerst schwammigen „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“. Ob dies so Bestand hat, mögen die Juristen klären. Was aber nicht bestehen bleiben darf: § 15 mit der Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals –schon gar nicht, wenn es keine Garantie für eine angemessene Ausstattung mit Schutzkleidung gibt.
„Dieser Paragraf ist bar jeder Verhältnismäßigkeit“, sagt Martin Dichter, der Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Bevor qua Gesetz Zwangsrekrutierungen von Pflegefachpersonen möglich sind, gibt es eine Bandbreite von Maßnahmen auf freiwilliger Basis, die ausgeschöpft werden müssen.“ Dazu gehören Anreize wie Rückkehr- oder Risikoprämien, zusätzlich zu einer unabdingbaren und sofortigen Gewährleistung der notwendigen Schutzausrüstung in allen Einrichtungen: Krankenhaus, Altenhilfe und ambulante Dienste. Diese muss von staatlicher Seite erfolgen, da der freie Markt keinerlei Bestellmöglichkeiten zu fairen Preisen mehr bietet. „Aufgrund der derzeitigen Unterversorgung mit geeigneter Schutzkleidung muss jede Form der Rekrutierung von weiterem Personal strikt abgelehnt werden“, so Dichter.
Laut Dichter haben „Pflegefachpersonen verglichen mit anderen Heilberufen den längsten und engsten Kontakt mit chronisch kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen: 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche“. Das heißt, dass ein Schutz der besonders gefährdeten Menschen nur dann effektiv erfolgen kann, wenn alle Pflegenden ausreichende Schutzmaterialien erhalten. Das ist die entscheidende und prioritäre Aufgabe der Landesregierung in NRW und nicht die Zwangsrekrutierung von Personal, dem die einfachsten Materialien zum Selbstschutz fehlen.
Grundsätzlich gibt es aktuell eine Bereitschaft bei vielen Pflegefachpersonen zur Unterstützung und zur Rückkehr in den Beruf – darunter etliche, die in den vergangenen Jahren als Dozenten, Referenten oder Freiberufler gearbeitet haben. Das ist eine Ressource an Freiwilligen, ebenso wie MDK-Gutachter oder auch Pflegende in den ambulanten Diensten, die teilweise weniger Arbeit haben, weil Kunden aus Angst vor Ansteckung abgesagt haben. „Hier steckt genug Potenzial. Und dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen, bevor sie zu drastischen Zwangsmaßnahmen greift“, fordert Martin Dichter. „Das können auch monetäre Anreize wie Prämien, Zuschläge oder Steuerbefreiungen sein, wobei damit das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist: die Unattraktivität des Pflegeberufs wegen niedriger Gehälter und mangelhafter Arbeitsbedingungen. Diese Probleme müssen von Seiten der politischen Entscheidungsträger endlich verstanden und gelöst werden. Entsprechende Lösungsansätze sind bekannt, sie müssen jedoch auch umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Lister Kirchweg 45 | D-30163 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
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Textübernahme aus > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=112965#p112965

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Den Ausführungen des DBfK ist grundsätzlich zuzustimmen. Eine allgemeine Dienstverpflichtung zur Pflege erscheint entbehrlich. Allerdings können finanzielle Anreize bzw. eine Gefahrenzulage mehr als gerechtfertigt angesehen werden. Dazu gab es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk u.a. folgendes Statement:

Seit den 1995er Jahren schreibe ich mir die Finger wund und werbe u.a. für verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen in der Pflege (siehe z.B. > viewtopic.php?f=3&t=23508 ). Nichts ist insoweit wirklich voran gekommen. Nun stehen die Abgeordneten im Bundestag auf und Beklatschen die wichtigen Pflegekräfte. Dieser Art der Belobigung und Anerkennung kann ich angesichts der voran gegangenen Untätigkeit wenig abgewinnen. Wie wäre es, allen Personen, die nahe an kranken Menschen tätig sind, zunächst für 6 Monate eine Corona-Gefahrenzulage von 200 Euro/Monat zu zahlen, einfach so (aus Steuermitteln natürlich)? Danach müssen endlich Reformen umgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen in allen Pflegesystemen entscheidend und dauerhaft verbessern!

Wichtig ist vor allen Dingen, die Pflegekräfte mit ausreichender Schutzausrüstung auszustatten. Im Übrigen gilt: testen, testen, testen ....
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Corona-Virus – „Epidemie-Gesetz“ im Landtag NRW

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2020, 07:06

Corona-Virus – „Epidemie-Gesetz“ im Landtag NRW

Der Landtag kommt am Mittwoch, 1. April 2020, 10 Uhr, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Sie steht – wie die Sondersitzung am 24. März 2020 – ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Landesregierung wird den Landtag erneut über die aktuelle Lage unterrichten. Sie wird zudem ein sogenanntes Epidemie-Gesetz ins Parlament einbringen. In einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten über die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die Sitzung wird live im Internet übertragen unter www.landtag.nrw.de. Auch in den Fachausschüssen geht es in dieser Woche um die Folgen der Corona-Pandemie. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Pandemie zu kurzfristigen Änderungen und Absagen von Terminen kommen kann. Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Ausschussübersicht des Landtags unter www.landtag.nrw.de.

Plenarsitzung: Unterrichtung und Aktuelle Stunde zur Corona-Epidemie

Die Landesregierung wird den Landtag am Mittwoch über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie informieren. Der Titel der Unterrichtung lautet „Nordrhein-Westfalen steht zusammen in der Corona-Krise“. Damit verbunden ist die erste Lesung des Entwurfs für das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (17/8920), das sogenannte „Epidemie-Gesetz“. Es schafft laut Entwurf „ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite“. Erste müsste der Bundestag feststellen, die zweite der Landtag. In einer Aktuellen Stunde diskutieren die Abgeordneten auf Antrag der SPD-Fraktion über die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. In dem Antrag „Gesundheits- und Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten sichern“ (17/8922) kritisiert die Fraktion u. a. einen Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln für das Gesundheitspersonal. Zudem fehlten Erntehelferinnen und -helfer für die jetzt beginnenden Erntezeit. Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier.

Fachausschüsse beraten über „Epidemie-Gesetz“

Nach Ende der Plenarsitzung tagen am Mittwoch, 1. April 2020, der Ausschuss für Schule und Bildung, der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Abgeordneten debattieren u. a. über das „Epidemie-Gesetz“. Die Sitzungen werden live im Internet übertragen unter www.landtag.nrw.de. Die Tagesordnungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2020
Landtag NRW
Öffentlichkeitsarbeit
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Pandemie-Gesetz NRW - Ärzte empört über mögliche COVID-19-Zwangsrekrutierung

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 06:27

Ärzte Zeitung vom 06.04.2020
Pandemie-Gesetz NRW
Ärzte empört über mögliche COVID-19-Zwangsrekrutierung

In NRW hagelt es Kritik gegen das geplante Pandemie-Gesetz. Nordrheins Kammerchef Henke fordert die Politik auf, auf Zwangsmaßnahmen zu verzichten und auf das freiwillige Engagement der Ärzte zu vertrauen. .. > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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Pandemie-Gesetz NRW - rechtliche Absicherung für den absoluten Notfall

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 08:22

Das ServiceCenter der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat zur Kritik von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 06.04.2020 wie folgt Stellung genommen:

Angesichts der größten Herausforderung, die unser Land Nordrhein-Westfalen je erlebt hat, nehmen wir die Sorgen der Menschen und der Unternehmen sehr ernst. Uns erreichen täglich Tausende von E-Mails, Briefen und Anrufen. Wir können nur um Verständnis bitten, dass es trotz allen Engagements derzeit nicht möglich ist, jede Anfrage schnell und individuell zu beantworten.

Gerne möchten wir aber noch einmal erläutern: Der angesprochene Gesetzentwurf ist eine rein rechtliche Absicherung für den absoluten Notfall, wie es etwa in Italien derzeit der Fall ist. Und auch dann schließt der Gesetzesentwurf lediglich da rechtliche Lücken, wo es derzeit keine Regelungen gibt. Es geht darum, dass wir im absoluten Ernstfall schnell handlungsfähig sind, um die Bevölkerung bestmöglich schützen und die medizinische Versorgung sichern zu können. All das steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Landtags, sprich das Parlament müsste vorher diesen Epidemie-Krisenfall feststellen und verkünden, bevor dann die Landesregierung handeln darf. Wie alle anderen Gesetzesentwürfe auch ist die Vorlage allen Fraktionen des Landtags unmittelbar zugeleitet worden, wie im Gesetzesverfahren üblich erfolgt die Lesung und Prüfung durch alle Fraktionen im Landtag. Für jeden Bürger zugänglich ist der Gesetzesentwurf auf der Seite des Landtags transparent veröffentlicht. Auch hier noch mal zum Nachlesen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 7-8920.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ServiceCenter


Nordrhein-Westfalen direkt ist das ServiceCenter der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Das Team beantwortet gerne Ihre Fragen und informiert zu aktuellen Themen in Nordrhein-Westfalen. Sie erreichen uns per E-Mail unter corona@nrw.de oder telefonisch unter 0211-837 1001 (Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 – 18.00 Uhr).
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Opposition will Korrekturen am Pandemie-Gesetz in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 06:36

Deutsches Ärzteblatt vom 07.04.2020:
Opposition will Korrekturen am Pandemie-Gesetz in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf − Die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen will weitgehende Korrekturen am geplanten Pandemie-Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung. Die „Zwangsrekrutierung“ von medizinischem Personal müsse aus dem Gesetzentwurf... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q8fgpk
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Plenarsitzung: Debatte über das „Epidemie-Gesetz“

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 14:58

Plenarsitzung: Debatte über das „Epidemie-Gesetz“

Der Landtag berät am Donnerstag, 9. April 2020, voraussichtlich abschließend über das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“. Vor Beginn der Plenarsitzung sollen der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie weitere beteiligte Fachausschüsse zu ihren abschließenden Beratungen zum Gesetzentwurf zusammenkommen. Bereits am Montag hatten der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Rechtsausschuss eine mehrstündige Anhörung von Sachverständigen dazu durchgeführt. Die erste Lesung des Entwurfs für das sogenannte Epidemie-Gesetz hatte am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Es schafft laut Landesregierung „ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite“. Eine Übersicht über alle Sitzungen und Tagesordnungen am Donnerstag sowie alle geplanten Live-Streams finden Sie hier. > https://www.landtag.nrw.de/home/aktuell ... kjahr=2020

Quelle: Mitteilung vom 08.04.2020
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Kommunale Spitzenverbände zum NRW-Pandemiegesetz

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2020, 14:30

Kommunale Spitzenverbände zum NRW-Pandemiegesetz
Kommunen müssen bei Ausstiegsschritten aus dem Corona-Krisenmodus einbezogen werden


Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern eine angemessene Beteiligung bei den Überlegungen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wieder schrittweise zu lockern. Und sie wollen noch stärker und früher in die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einbezogen werden. Zudem betonen sie, dass alle kommunalen Ämter weiterhin engagiert arbeiten, wenn auch unter Wahrung des Infektionsschutzes.

„Die Gesundheit der Menschen muss höchste Priorität haben“, sagen der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Stadt Hamm), und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister Roland Schäfer (Stadt Bergkamen). Die kommunalen Spitzenverbände NRW begrüßen das Handeln der Landesregierung, um die Corona-Pandemie schnell und konsequent zu bewältigen. „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Die Kommunen müssen allerdings noch stärker und früher in die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einbezogen werden“, fordern Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer. Vor allem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales werde darum gebeten, sich im Vorfeld von Entscheidungen mit der kommunalen Seite auszutauschen, um die Praxistauglichkeit der Maßnahmen sicherzustellen.

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs zur Bewältigung der Corona-Pandemie in NRW im Landtag betonen die kommunalen Spitzenverbände, dass es wichtig sei, Landesgesetze anzupassen, um die Handlungsfähigkeit der Behörden zu sichern und die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen.

Kommunale Ämter sind weiterhin handlungsfähig
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW betonen einhellig: „Die Städte, Kreise und Gemeinden tun alles, um während der Corona-Pandemie die Gesundheit der Menschen zu schützen und ihre Versorgung in wichtigen Bereichen zu sichern. Neben dem ärztlichen und dem Pflegepersonal leisten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen und bei den kommunalen Versorgern sowie nicht zuletzt die Rettungs- und Einsatzkräfte ihr Bestes, um diese Krise zu meistern.“

Die Verbände stellen zugleich fest: „Darüber hinaus arbeiten alle kommunalen Ämter weiter intensiv, um die vielen anderen wichtigen Aufgaben der Verwaltungen zu erfüllen. Aber auch hier hat die Wahrung des Infektionsschutzes höchste Priorität. Daher arbeiten Teile der Verwaltungen im Homeoffice und viele Dienstleistungen sind ausschließlich nach telefonischer bzw. Online-Terminvereinbarung möglich.“

Kommunen bei Planung einer Ausstiegsstrategie einbeziehen
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlangen allen Bürgerinnen und Bürgern viel ab. Die kommunalen Spitzenverbände werben weiterhin um Geduld und begrüßen, dass bei der überaus großen Mehrheit die Einschränkungen auf Verständnis stoßen. „Wir müssen aber auch bald Perspektiven aufzeigen, wie lange die Maßnahmen dauern und wie es weiter geht. Bei den Überlegungen, wie bestimmte Branchen, Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen wieder hochgefahren werden können, müssen die Kommunen frühzeitig beteiligt werden“, unterstreichen Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer.

Dank an das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
„Das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen leistet in der Corona-Krise hervorragende Arbeit unter schwersten Bedingungen. Dafür gebührt all diesen Menschen unser großer Dank“, betonen die Spitzen der kommunalen Verbände in NRW. Den Mangel an Schutzkleidung und Atemschutzmasken sehen sie mit Sorge. Sie rufen daher Bund und Land auf, die Versorgung sicherzustellen.

Kommunen treten in finanzielle Vorleistung
„Schließlich müssen wir mit dem Land über die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen reden. Die Kommunen verzeichnen massive Einbrüche bei den Steuereinnahmen. Zudem mobilisieren Städte, Kreise und Gemeinden erhebliche zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheits- und Ordnungsämter sowie Krankenhäuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Elternbeiträge für Betreuungsangebote, tragen steigende Soziallasten und stützen Strukturen in verschiedenen Bereichen, die bei den Hilfsprogrammen des Bundes durchs Raster fallen. Wir treten in Vorleistung und veranlassen alle notwendigen Maßnahmen schnell und unbürokratisch. Unabdingbar hierfür wird im Gegenzug ein umfassender Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen von Bund und Land sein“, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände NRW.

Kontakt:
Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecherin Rosa Moya, Tel. 0211/300491-160
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Philipp Stempel, Tel. 0211/4587-230

Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2020

Heike Schützmann
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST

Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Fon: +49(211)300491-121
E-Mail: H.Schuetzmann@lkt-nrw.de
Internet: www.lkt-nrw.de
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Bayerisches Corona-Pandemie-Gesetz nicht rechtmäßig?

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2020, 06:11

Ärzte Zeitung vom 16.04.2020:
Bundestags-Gutachten
Bayerisches Corona-Pandemie-Gesetz nicht rechtmäßig?
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt in einem Gutachten in Teilen die Rechtmäßigkeit des bayerischen Pandemie-Gesetzes an. Die Zwangsverpflichtung von Ärzten stößt auf Kritik. ... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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