Homosexualität - Verbot von sogenannten Konversionstherapie

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Gesetz soll „Behandlungen“ gegen Homosexualität verbieten

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2019, 07:43

Deutsches Ärzteblatt vom 04.11.2019:
Gesetz soll „Behandlungen“ gegen Homosexualität verbieten
Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein gesetz­liches Verbot von Behandlungen gegen Homosexualität konkretisiert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, soll Schutzbedürftige vor sogenannten Konversionstherapien (KT) bewahren, ohne die Selbstbestimmungsrechte in Frage zu stellen. Deshalb ist das Verbot abgestuft formuliert:
Bei unter 18-Jährigen sollen entsprechende Behandlungen generell untersagt werden. Bei Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich zulässig. Dies gilt aller­dings nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Willensmangel“ unterliegen - bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q0gi51

+++
Ärzte Zeitung vom 05.11.2019:
Bei Jugendlichen
„Therapien“ gegen Homosexualität nur in Ausnahmefällen

Spahn macht Ernst beim Verbot von Konversionstherapien bei Jugendlichen. Nun hat er einen Referentenentwurf vorgelegt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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WernerSchell
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Homosexualität - Verbot von sogenannten Konversionstherapie

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2019, 07:31

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Kommission legt Anforderungen für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien vor

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Ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Das ist das Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten (siehe Downloads unten) und einer Fachkommission, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang April einberufen hat und fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet wird.

Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen. Meine Haltung ist klar: Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Jörg Litwinschuh-Barthel, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: „Die heute vorgestellten Gutachten zeigen eindrucksvoll, dass sog. ´Konversionstherapien´ verboten gehören. Prof. Martin Burgi hat dafür den verfassungsrechtlichen Weg aufgezeigt. Prof. Peer Briken belegt, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht durch sog. ´Konversionstherapie´ veränderbar ist.“

Die Kommission besteht aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft. In zwei ganztägigen Workshops, die im Mai und Juni stattgefunden haben, wurden medizinische, juristische, gesellschaftspolitische sowie religiös-weltanschauliche Aspekte eines möglichen gesetzlichen Verbots umfassend erörtert.

Beispiele für Therapien
Der Handlungsbedarf wurde auch durch die Betroffenen von sog. Konversionstherapien sehr deutlich, die in der Kommission ihre Leidensgeschichten beschrieben und damit auch die negativen Folgen solcher Angebote deutlich gemacht haben.

Im Verlauf einer allgemeinen Psychotherapie wurde bei einer Betroffenen erst nach einem Jahr die Veränderung ihrer Homosexualität zum „Therapieziel“. Dies geschah für die Betroffene völlig unerwartet. Die Maßnahmen der „Therapeutin“ umfassten u.a. eine Lichttherapie und indoktrinierende Gespräche. Die Therapie wurde beendet als auch eine Elektroschockbehandlung vorgeschlagen wurde.

Ein weiterer Betroffener wurde in seinem religiösen Umfeld wegen Homosexualität diskriminiert und suchte deshalb nach Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Er geriet dabei an verschiedene Anbieter, die versteckt sogenannte „Konversionsverfahren” zur Behandlung von Homosexualität anboten. In Folge dieser Therapien brach er sämtliche Sozialkontakte zu homosexuellen Menschen ab. Die so hervorgerufene Isolation führte schließlich zum Therapieabbruch.

Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten

Professor Dr. med. Peer Briken (UKE Hamburg) stellt in seinem Kurzgutachten fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich. Viel mehr gäbe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher „Therapien“. Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden.

Das Kurzgutachten von Professor Dr. iur. Martin Burgi (LMU München) zeigt auf, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien. Dies gelte teilweise auch für eine Verankerung des Verbots im Strafrecht. Gesetzliche Verbote müssten dabei unterscheiden, an wen sich das Verbot jeweils richte und wen es schützen solle.

Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme hat das Bundesministerium der Gesundheit gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Anfang September veröffentlicht.


Downloads
Abschlussbericht Bundesstiftung Magnus Hirschfeld - PDF-Datei: 3,3 MB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ht_BMH.PDF
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen gesetzlicher Maßnahmen gegen Therapien bzw. Behandlungen mit dem Ziel einer Veränderung der sexuellen Orientierung PDF-Datei: 313 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... _Burgi.pdf
Gutachten im Auftrag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) zur Fragestellung von so genannten Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung PDF-Datei: 546 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... Birken.pdf
Pressemitteilung: Kommission legt Anforderungen für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien vor - PDF-Datei: 156 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rapien.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2019
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... apien.html
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Konversionstherapie-Verbot im Kabinett

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2019, 07:17

Konversionstherapie-Verbot im Kabinett
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Konversionstherapien verbietet. Die Begründung: Menschen ihre Homosexualität aberziehen zu wollen, ist aus wissenschaftlicher Sicht sinnlos und schädlich. Sinnlos – da nach aktuellem wissenschaftlichen Stand, vieles dafür spricht, dass Homosexualität angeboren ist. Also eine ganz normale Ausprägung unserer Sexualität, genauso wie eben auch Heterosexualität. Und schädlich – weil mittlerweile wissenschaftlich belegt ist, dass Betroffene Schaden nehmen. Die verantwortliche Fachgesellschaft geht davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Menschen, die eine solche Pseudotherapie hinter sich haben, depressiv werden, eine Suchtproblematik entwickeln oder sich sogar umbringen. Quarks-Reporterin Christiane Tovar mit Einzelheiten | podcast – 00:01:30 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... g-100.html

Mehr:
"Homosexualität ist keine Krankheit" – ein WDR 5 Quarks-Beitrag vom 11.06.2019 | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... t-100.html
"Gibt es ein Gen oder eine bestimmte Hirnstruktur für Homosexualität?" – ein Quarks-Beitrag vom 30.08.2019 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesellschaft/gibt ... xualitaet/

Quelle: Mitteilung vom 18.12.2019
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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